Berufs­haftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist eine wichtige Absicherung. Diese deckt im Rahmen der beruflichen Tätigkeit alle Schäden ab, die durch Fehlverhalten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen können.

Diese Berufsgruppe ist im Rahmen ihrer Arbeit oft mit sensiblen Daten und hohen Summen konfrontiert. Ein Fehler kann dabei schnell zu erheblichen Schäden führen, die unter Umständen existenzbedrohend sein können.

Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer

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Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in aller Kürze

  • Die Berufliche Haftpflichtversicherung deckt alle nicht grob fahrlässig entstandenen Schäden ab.
  • Diese Art der Versicherung ist Pflicht für alle Finanzdienstleister.
  • Die Vermögensschadenhaftpflicht sorgt für finanzielle Absicherung.
  • Schutz bei einem Beruf mit hohem Risiko auf Haftpflichtanspruch der Kunden.
  • Die Vermögenshaftpflicht gilt in den meisten Fällen als Betriebsausgabe.

Was bedeutet eine Haftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer

Eine Haftpflicht ist eine Versicherung, die speziell auf die Bedürfnisse von Wirtschaftsprüfern zugeschnitten ist. Als Berater in finanziellen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten sind Wirtschaftsprüfer gesetzlich durch die Wirtschaftsprüferkammer dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Vermögensschaden Haftpflicht für Wirtschaftsprüfer deckt Schäden ab, die aus der Ausübung der beruflichen Tätigkeit entstehen können. Dabei kann es sich zum Beispiel um finanzielle Verluste,Vermögensschäden oder Schäden an Sachen handeln.

Haftbarkeit der Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer können für solche Schäden haftbar gemacht werden, wenn sie bei ihrer Arbeit Fehler machen oder gegen Verhaltensregeln verstoßen.

Die Vermögenshaftpflichtversicherung bietet eine finanzielle Absicherung gegen solche Schäden und kann im Schadensfall die Kosten für Anwalts- und Gerichtsgebühren sowie Schadensersatzforderungen übernehmen.

Berufshaftpflicht als Einzelperson, oder in der Kanzlei

Wirtschaftsprüfer sind in der Regel als Einzelpersonen oder als Teil einer Kanzlei oder Partnerschaft tätig. Die Berufshaftpflichtversicherung kann sowohl für Einzelpersonen als auch für die gesamte Kanzlei abgeschlossen werden. In der Regel gibt es unterschiedliche Deckungssummen und Leistungen, die je nach Bedarf und Risiko abgeschlossen werden können.

Fazit:

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist eine wichtige Absicherung gegen Haftungsrisiken, die mit der Ausübung des Berufs verbunden sind. Die Versicherung bietet nicht nur finanziellen Schutz im Falle eines Schadens, sondern auch Rechtssicherheit. Zudem kann sie dazu beitragen, das Vertrauen der Mandanten zu stärken.

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Welches Leistungsspektrum hat die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Anbieter der Wirtschaftsprüfung bietet ein umfangreiches Leistungsspektrum, das darauf abzielt, die beruflichen Risiken und Haftungsansprüche der dieser Berufsgruppen abzudecken. Die Versicherung kann individuell gestaltet werden, je nach den Bedürfnissen und Anforderungen des jeweiligen Angestellten und seiner Kanzlei.

Im Allgemeinen umfasst das Leistungsspektrum einer Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer jedoch folgende Punkte:

  1. Abwehr von Schadensersatzansprüchen: Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die Abwehr von Schadensersatzansprüchen, die gegen den Wirtschaftsprüfer erhoben werden. Dies umfasst auch die Kosten für Gerichtsverfahren und Anwaltskosten und dazugehörige Buchführung.
  2. Ersatzleistungen: Falls die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aufgrund eines Fehlers oder Versäumnisses haftbar gemacht werden und Schadensersatz leisten müssen, übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung die Kosten für die Schadensersatzleistungen. Die Höhe der Versicherungssumme hängt von der individuellen Vereinbarung ab.
  3. Vermögensschäden: Im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer ist auch der Schutz vor Vermögensschäden enthalten. Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch eine fehlerhafte Finanzberatung oder fehlerhafte Gutachten entstehen können.
  4. Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten: Falls der Wirtschaftsprüfer gegen Geheimhaltungspflichten verstößt, kann dies ebenfalls zu Schadensersatzforderungen führen. Der Versicherer übernimmt auch in diesem Fall die Kosten für die Abwehr von Ansprüchen und gegebenenfalls die Schadensersatzleistungen.
  5. Reputationsmanagement: Im Falle eines Haftungsanspruchs kann die Reputation des Wirtschaftsprüfers und seiner Kanzlei beschädigt werden. Die Berufshaftpflichtversicherung kann auch Leistungen zur Wiederherstellung der Reputation anbieten.
  6. Versicherung für Mitarbeiter: In der Regel ist auch der Schutz von Mitarbeitern des Wirtschaftsprüfers durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt. Hierbei geht es um Schäden, die durch Fehler oder Versäumnisse der Mitarbeiter verursacht werden.

Fazit:

Die Versicherung ist somit eine wichtige Absicherung für den Berufsstand und trägt dazu bei, dass sich die Wirtschaftsprüfer auf ihre Arbeit konzentrieren können, ohne sich über mögliche Haftungsrisiken Sorgen machen zu müssen.

Wo wird die Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer in der Steuererklärung eingetragen

Die Berufshaftpflichtversicherung kann unter bestimmten Bedingungen bei solchen Berufsgesellschaften als Betriebsausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Konkret wird sie in der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) oder in der Anlage G (Gewerbebetrieb) eingetragen, je nachdem, wie der Wirtschaftsprüfer seine Tätigkeit ausübt.

In der Anlage EÜR werden alle Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsprüfers erfasst, wenn er als Freiberufler tätig ist und eine Bilanzsumme von 600.000 Euro oder einen Jahresumsatz von 60.000 Euro nicht übersteigt. Hier wird die Berufshaftpflichtversicherung unter den Betriebsausgaben aufgeführt.

Wirtschaftsprüfer als Gewerbetreibende

Wenn der Wirtschaftsprüfer laut Wirtschaftsprüferordnung hingegen als Gewerbetreibender tätig ist und somit über die genannten Schwellenwerte hinausgeht, muss er die Anlage G ausfüllen. Hier werden alle Einnahmen und Ausgaben des Gewerbebetriebs erfasst, einschließlich der Berufshaftpflichtversicherung.

Was gilt es zu beachten

Es ist jedoch zu beachten, dass die genauen Regelungen zur Absetzbarkeit der Berufshaftpflichtversicherung von verschiedenen Faktoren abhängen können, wie z.B. der Art der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers, der Höhe der Versicherungsprämie und den steuerlichen Vorschriften im jeweiligen Land. Es ist daher ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um eine korrekte Abwicklung in der Steuererklärung sicherzustellen.

Wann sollte die Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer gekündigt werden

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für viele Berufsgruppen, wie beispielsweise Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder Ärzte, eine unverzichtbare Absicherung im Versicherungsfall. Allerdings kann es in bestimmten Situationen notwendig sein, die Versicherung zu kündigen.

Gründe für eine Kündigung vom Versicherungsschutz

  1. Berufswechsel: Wenn ein Ansprechpartner seinen Beruf wechselt und in einem neuen Beruf keinen Versicherungsschutz benötigt, kann er seine bestehende Versicherung kündigen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Haftung für mögliche Schadensersatzforderungen aus früheren Berufstätigkeiten auch nach der Kündigung weiterhin besteht.
  2. Aufgabe der Selbstständigkeit: Wenn ein Ansprechpartner oder Buchprüfer seine Selbstständigkeit aufgibt und in ein Angestelltenverhältnis wechselt, kann er seine Berufshaftpflichtversicherung kündigen. Allerdings kann es auch in diesem Fall ratsam sein, eine Nachhaftungsversicherung abzuschließen, um für eventuelle Schadensersatzforderungen aus früheren Tätigkeiten abgesichert zu sein.
  3. Schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis: Wenn ein Wirtschaftsprüfer feststellt, dass die Versicherungsprämie oder die Mindestversicherungssumme für seine Berufshaftpflichtversicherung im Vergleich zu anderen Versicherungsanbietern zu hoch ist, kann er die Versicherungen kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Hierbei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass der neue Anbieter ein vergleichbares Leistungsspektrum bietet wie der alte.
  4. Aufhebung der Zulassung: Wenn ein Wirtschaftsprüfer aufgrund von Verstößen gegen berufsrechtliche Vorschriften der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Zulassung zur Berufsausübung entzogen bekommt, kann die Berufshaftpflichtversicherung gekündigt werden. Allerdings kann es auch in diesem Fall ratsam sein, Produkte wie eine Nachhaftungsversicherung abzuschließen, um für mögliche Schadensersatzforderungen bei einem Vermögensschaden aus früheren Tätigkeiten abgesichert zu sein.
  5. Umzug ins Ausland: Wenn ein Wirtschaftsprüfer ins Ausland umzieht und seine Tätigkeit dort ausüben möchte, kann er seine Berufshaftpflichtversicherung kündigen. Allerdings sollte er sich in diesem Fall frühzeitig um eine entsprechende Absicherung im neuen Land kümmern.

Zu beachten gibt es Folgendes:

Es ist jedoch zu beachten, dass eine Kündigung der Berufshaftpflichtversicherung immer gut überlegt sein sollte, da nach Prüfung mögliche Schadensersatzforderungen aus früheren Tätigkeiten auch nach der Kündigung von Personen noch geltend gemacht werden können.

Es kann daher sinnvoll sein, eine Nachhaftungsversicherung abzuschließen, um für solche Fälle abgesichert zu sein. Zudem sollte vor einer Kündigung auch immer geprüft werden, ob ein Wechsel zu einem anderen Versicherungsanbieter eventuell sinnvoller ist.

Welche Deckungssumme hat die Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer

Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer ist ein wichtiger Faktor bei der Wahl des Versicherers und der individuellen Absicherung. Die Höhe der Deckungssumme kann je nach Versicherungsanbieter und Tarif sehr unterschiedlich sein. In der Regel beträgt sie jedoch mehrere Millionen Euro, um den Wirtschaftsprüfer ausreichend abzusichern.

Die Deckungssumme ist der maximale Betrag, den die Versicherung im Schadensfall übernimmt. Sie sollte daher ausreichend hoch gewählt werden, um auch bei einem schweren Streit oder langwierigen Rechtsstreitigkeiten genügend Schutz zu bieten.

Was geschieht bei einer zu niedrigen Deckungssumme bei der Versicherung

Eine zu niedrige Deckungssumme kann bei eigenem Verschulden dazu führen, dass der Wirtschaftsprüfer den Schaden aus eigener Tasche bezahlen muss, wenn die Versicherung nicht ausreichend deckt, oder die Haftungsbegrenzung überschritten wird.

Je nach individueller Gefahr und finanziellen Möglichkeiten kann es sinnvoll für den Dienstleister sein, eine höhere oder niedrigere Deckungssumme zu wählen. Wenn der Wirtschaftsprüfer beispielsweise besonders risikoreiche Mandate übernimmt, sollte eine höhere Deckungssumme gewählt werden, um ein ausreichendes Maß an Absicherung zu gewährleisten.

Wenn die Risiken geringer ist oder die Versicherungssumme nicht bezahlbar ist, kann auch eine niedrigere Deckungssumme in Betracht gezogen werden.

Die Wahl der Deckungssumme sollte jedoch immer gut durchdacht sein und auf einer individuellen Risikoanalyse basieren. Eine zu niedrige Deckungssumme kann im Schadensfall fatale Folgen haben und den Wirtschaftsprüfer existenziell bedrohen, während eine zu hohe Versicherungssumme unnötige Kosten verursacht.

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