Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte

Für einen Arzt ist die Berufshaftpflicht ein Muss, wenn er seinen Beruf ausüben möchte. Doch schon Assistenzärzte müssen sich entsprechend versichern, wenn sie ihre Aufgaben im Berufsalltag erfüllen wollen.

Vor allem zu Beginn der ärztlichen Laufbahn kann es bei einer Behandlung noch zu Fehlern kommen. Diese können für einen Mediziner schnell das berufliche Aus bedeuten. Deshalb ist die Berufshaftpflichtversicherung so wichtig.

Wir zeigen in diesem Artikel, was Assistenzärzte beim Antrag einer Versicherung beachten sollten. Außerdem gehen wir auf die individuellen Bestandteile einer guten Berufshaftpflicht ein.

Berufshaftpflicht für Assistenzärzte

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Assistenzärzte beginnen erst mit ihrer beruflichen Laufbahn und weisen noch keine Erfahrung auf, sodass das Risiko vergleichsweise höher als bei anderen Medizinern ist.
  • Durch Behandlungsfehler und andere Fehler können Sach-, Personen- sowie Vermögensschäden entstehen, die für einen Assistenzarzt schnell sehr kostspielig werden können.
  • Die Berufshaftpflicht für einen angehenden Arzt ist dafür da, unberechtigte Haftungsansprüche abzuwehren und berechtigte Ansprüche zu begleichen.
  • Die Berufshaftpflichtversicherung bietet einen umfassenden Schutz für den idealen Start in das Berufsleben eines Assistenzarztes.
  • Damit die Versicherung individuell zum Versicherungsnehmer passt, müssen zunächst individuelle Bedürfnisse und der Umfang der Versicherung geklärt werden.

Berufshaftpflicht für Assistenzarzt – Warum ist sie so wichtig?

Die Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte ist aus verschiedenen Gründen sehr wichtig. Zunächst einmal besteht die Pflicht, sich als Arzt entsprechend versichern zu lassen.

Des Weiteren verfügen Assistenzärzte noch nicht über ausreichende Routine und weisen nur wenig Erfahrung auf. Das macht ihre Tätigkeit viel risikoreicher als die eines erfahrenen Arztes.

Selbst wenn ein Assistenzarzt vorsichtig und sorgfältig vorgeht, können Fehler passieren. Diese stellen jedoch nicht nur einen Schaden für den Patienten dar. Durch Schadensersatzforderungen kann ein Arzt schnell in den Ruin getrieben werden. Das liegt daran, dass Mediziner unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen haften.

Selbst erfahrene Ärzte machen manchmal Fehler. Der Medizinische Dienst konnte im Jahr 2021 ganze 3.665 Behandlungsfehler bestätigen. [1] Daher ist es vor allem für Assistenzärzte wichtig, auf Nummer Sicher zu gehen.

Wie sieht der rechtliche Rahmen für die Berufshaftpflicht für Ärzte aus?

Ärzte und Assistenzärzte müssen gemäß landesrechtlicher Regelungen und durch das Standesrecht eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte abschließen. Und auch der Kassenärztlichen Vereinigung muss ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden.

Häufig muss inzwischen schon ein Medizinstudent über eine entsprechende Berufshaftpflicht für Ärzte verfügen. Immerhin werden Praktika durchgeführt, in denen angehende Ärzte schon viel Verantwortung übernehmen müssen.

Medizinstudenten (Verlinkung zu „Berufshaftpflicht für Medizinstudenten“) sind zwar nicht gesetzlich zum Abschluss einer Berufshaftpflicht verpflichtet. Doch viele Kliniken verlangen einen Nachweis einer Versicherung, sobald das Praktische Jahr (PJ) beginnt.

Folgende Paragraphen regeln die Berufshaftpflicht:

  • § 21 Haftpflichtversicherung MBO-Ä
  • § 27 Abs. 4 HmbKGH für Hamburg
  • § 30 Nr. 4 HeilBerG für Nordrhein-Westfalen
  • § 18 Abs. 1 Nr. 4 HKAG für Bayern
  • §6 Abs. 1 Nr. 4 Bundesärzteordnung

Wann ist ein Assistenzarzt über seinen Arbeitgeber versichert?

Bei vielen Versicherungen gilt: Man ist über den Arbeitgeber versichert und muss sich keine Gedanken um einen eigenen Versicherungsschutz machen. Doch vor allem hinsichtlich der Berufshaftpflicht für Ärzte gilt es, vorsichtig zu sein.

Grundsätzlich muss jeder Arzt gegenüber seinen Patienten persönlich mit seinem Privatvermögen haften. Das gilt auch für Assistenzärzte oder angestellte Ärzte in einer Praxis oder einem Krankenhaus. Daher rührt auch die Versicherungspflicht.

Dennoch versichern manche Arbeitgeber ihre Ärzte und Ärztinnen mit. Doch Vorsicht: Damit es im Zweifelsfall nicht zu Problemen kommt, sollten Assistenzärzte ein paar Faktoren beachten:

  • Bin ich im Versicherungsschutz meines Arbeitgebers eingeschlossen? Dies sollte man durch Kontrolle der Versicherungspolice ermitteln.
  • Gibt es im Arbeitsvertrag Sonderregelungen zur Haftung im Schadensfall?
  • Auf welchen Betrag beläuft sich die Deckungssumme? Experten raten pauschal zu 5 bis 7,5 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
  • Sind auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit versichert? Oder wird der Arzt bei grober Fahrlässigkeit in Regress genommen?
  • Ist nur die dienstliche Tätigkeit versichert oder bezieht sich die Haftpflicht auch auf eine freiberufliche stationäre oder ambulante Tätigkeit?
  • Deckt der Versicherer auch eine ambulante Praxisvertretung ab?
  • Gibt es einen Versicherungsschutz für Strafverfahren?
  • Stellt der Arbeitgeber seine Assistenzärzte generell von Schadensersatzansprüchen frei oder kommt es zu einer teilweisen Haftung?

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Welche Leistungen muss eine Berufshaftpflicht für Assistenzärztinnen und -ärzte leisten?

Ganz allgemein lässt sich die Berufshaftpflicht für den Assistenzarzt in zwei Bestandteile aufteilen. Zunächst ist da die angestellte Tätigkeit als Assistenzarzt. Und auf der anderen Seite eventuelle freiberufliche Nebentätigkeiten als Assistenzarzt. Wir gehen näher auf beide Komponenten ein.

Absicherung des beruflichen Teils

Ein Arzt oder eine Ärztin haftet nicht nur zivilrechtlich persönlich, wenn es zu einem Behandlungsfehler kommt. Bei einem Kunstfehler begehet der Arzt zusätzlich eine Körperverletzung, wie es in §§ 223 und 228 im Strafgesetzbuch geregelt ist.

Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft diese Fälle verfolgt. Damit die Kosten für den Strafverteidiger und die Gerichtskosten übernommen werden können, ist ein erweiterter Strafrechtsschutz vonnöten.

Ärzteversicherung Haftpflicht

Allerdings muss nicht jeder Anspruch auf Schadensersatz gültig sein. Eine gute Berufshaftpflicht kontrolliert solche Fälle und kann sie abwehren.

Übrigens: Wer seine Assistenzzeit erfolgreich bestanden und die Facharztprüfung abgelegt hat, sollte sich umgehend mit seiner Berufshaftpflichtversicherung in Verbindung setzen. Der Versicherungsschutz muss angepasst werden, damit auch im weiteren beruflichen Verlauf alle Tätigkeiten versichert sind.

Grundsätzlich reicht der Versicherungsschutz meist nur für die dienstliche Tätigkeit aus. In manchen Fällen ist somit noch eine Klarstellung nötig. Manche Assistenzärzte lassen bestimmte Tätigkeiten mitversichern.

Dazu zählen unter anderem gynäkologische oder kosmetische Behandlungen im Rahmen der Weiterbildungsordnung. Aber auch die Verwendung von Medizingeräten und Strahlenapparaten sollte in manchen Fällen mitversichert werden. Dazu zählen vor allem Röntgenapparate und Lasergeräte, da von ihnen eine potenzielle Gefahr ausgeht.

In manchen Fällen ist es auch vorteilhaft, dienstliche Auslandstätigkeiten zu versichern. Und für Bundeswehrärzte ist es relevant, dass weltweite Auslandseinsätze und ein Regress nach § 24 Soldatengesetz abgedeckt sind.

Versicherung für die freiberufliche Nebentätigkeit als Assistenzarzt

Viele Ärzte in Weiterbildung führen neben ihrem Beruf noch eine Nebentätigkeit als Freiberufler aus. Damit es hier im Schadensfall nicht zu Schwierigkeiten kommt, sollte die Berufshaftpflicht überprüft werden.

Folgende Leistungen sollte sie in solchen Fällen beinhalten:

  • Versicherung gelegentlicher außerdienstlicher Tätigkeiten
  • Versicherung ehrenamtlicher unentgeltlicher Tätigkeiten
  • Erste-Hilfe-Leistungen bei Unglücksfällen und Unfällen
  • Ambulante Praxisvertretung
  • Ärztliche Freundschaftsdienste für Bekannte und Verwandte
  • Not- und Sonntagsdienste sowie kassenärztliche Bereitschaftsdienste
  • Impfungen
  • Medizinische Gutachtertätigkeit
  • Beratung anderer Mediziner
  • Ärztliche Begleitung bei Rückholdiensten
  • Einsätze bei Kultur-, Musik- oder Sportveranstaltungen
  • Notarztdienste
  • Begleitung von Intensivpatienten

Diese Leistungen bietet fast jede Berufshaftpflichtversicherung. Bei folgenden Bereichen sieht es jedoch etwas anders aus:

  • Stations- und Nachtdienste in einem Krankenhaus oder einer Klinik
  • ambulante Faltenunterspritzung

Relevant ist bei all den genannten Leistungen, dass die Berufshaftpflicht meist nur eine gewisse Anzahl an Eingriffen oder eine bestimmte Stundenanzahl abdeckt. Hier sollten sich Assistenzärzte vor Abschluss einer Versicherung mit den individuellen Besonderheiten befassen.

Wie finden Assistenzärzte eine gute Berufshaftpflichtversicherung?

Jeder Tätigkeitsbereich geht mit seinen individuellen Gefahren einher. So trägt jeder Assistenzarzt ein etwas anderes Risiko. Darauf sollte bei der Wahl einer Versicherung geachtet werden.

Es nützt nichts, gegen Risiken, die im eigenen Berufsalltag kaum auftreten können, abgesichert zu sein und dafür reelle Gefahren außer Acht zu lassen. Somit unterscheiden sich die unterschiedlichen Versicherungsmodelle für Ärzte voneinander.

Ärzte in Weiterbildung sollten ebenso darauf achten, gewisse Nebenrisiken zu versichern. Das können beispielsweise Erste-Hilfe-Leistungen außerhalb der Praxis betreffen. Aber auch die Praxisvertretung sollte inkludiert werden.

Es gibt verschiedene Versicherer, die eine Berufshaftpflicht für Ärzte anbietet. Dazu zählen zum Beispiel die Deutsche Ärzteversicherung, der Marburger Bund oder die Ärztekammer.

Um den richtigen Anbieter zu finden, sollten angehende Ärzte verschiedene Tarife einem Vergleich unterziehen. Durch ein unverbindliches Angebot lassen sich bereits viele wichtige Informationen sammeln. Mit einem Versicherungsvergleich lässt sich die beste Arzthaftpflichtversicherung finden.

Wie viel kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte in Weiterbildung?

Die Kosten einer Arzthaftpflichtversicherung variieren. Ausschlaggebend sind Faktoren wie die Deckungssumme und die Art des Risikos. Grundsätzlich gilt: Je höher das Risiko ist, desto höher sind meist auch die Kosten für die Versicherung.

In Bezug auf die abgedeckten Versicherungssummen verhält sich das recht ähnlich. Je höher die Deckungssumme im Schadensfall ist, desto weiter steigt der Beitrag an. Dieses Geld sollte angehenden Ärzten jedoch eine Versicherung wert sein.

Einige Anbieter ermöglichen auch die Kombination einer Privathaftpflicht mit einer Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte. Dadurch lassen sich in manchen Fällen Kosten sparen.

Gibt es eine kostenlose Berufshaftpflichtversicherung für Assistenzärzte?

Früher gab es für einen Arzt in Weiterbildung häufig noch kostenlose Versicherungsangebote. Heute ist dem jedoch nicht mehr so. Medizinstudenten sowie Assistenzärzte müssen ihre Berufshaftpflichtversicherung in voller Höhe zahlen.

Jedoch bieten die meisten Versicherungsgesellschaften sehr faire Konditionen für den Start in den Beruf als Arzt an. Doch auch dann, wenn eine Berufshaftpflichtversicherung nicht gerade günstig erscheint – teurer kommt es, wenn Ärzte auf diesen Schutz verzichten! [3]

Welche Versicherungen muss jeder Arzt haben?

Egal ob angestellter Arzt, Praxisinhaber oder Assistenzarzt – es gibt gewisse Versicherungen, die jeder Arzt haben sollte. Dazu zählen:

Mit diesen Versicherungen sind Mediziner gegen die wichtigsten Risiken abgesichert. Empfohlen werden überdies hinaus auch noch eine Rechtsschutzversicherung sowie eine Privathaftpflichtversicherung.

Fazit: Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Assistenzärzte ein Muss

Zu Beginn der beruflichen Laufbahn kann noch der ein oder andere Fehler passieren. Da die Risiken im Arztberuf jedoch besonders groß sind, sollten Assistenzärzte sich entsprechend absichern. Einen umfassenden Schutz bietet eine gute Berufshaftpflichtversicherung.

Dabei sollten Ärztinnen und Ärzte genau darauf achten, eine Versicherung zu finden, die ihren individuellen Anforderungen entspricht. Nur so ist eine entsprechende Absicherung gegeben. Damit können Assistenzärzte ideal in ihr Berufsleben starten.

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