Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten
Selbst erfahrenen Ärzten können Fehler bei der Behandlung von Patienten unterlaufen. Umso wahrscheinlicher ist es, dass auch ein Medizinstudent einmal etwas falsch macht. Doch solche Fehler können einen Mediziner teuer zu stehen kommen.
Da Ärzte mit ihrem Privatvermögen haften, können Schadensersatzansprüche ihren finanziellen Ruin bedeuten. Auch wenn Medizinstudenten nicht zu einem Berufshaftpflichtschutz verpflichtet sind, lohnt er sich demnach.
In diesem Artikel gehen wir auf die Besonderheiten der Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten ein. Außerdem zeigen wir, was eine gute Haftpflichtversicherung ausmacht und worauf Studenten beim Abschluss achten sollten.
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Das Wichtigste in Kürze
- Die Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten ist keine Pflicht, wird jedoch von Experten angeraten.
- Ein Medizinstudent sammelt während seines Praktischen Jahrs oder eines Praktikums erst Erfahrungen, weshalb ihm zu Beginn noch viele Fehler unterlaufen können.
- Solche Fehler können in Personen-, Sach- und Vermögensschäden münden, die von einer Haftpflichtversicherung übernommen werden.
- Nicht nur die Tätigkeit in der Klinik, sondern auch freiberufliche Nebentätigkeiten sollten von einer Berufshaftpflicht abgedeckt werden.
- Viele Berufshaftpflichtversicherungen für Medizinstudierende gehen mit einer kostenlosen Privathaftpflicht des Versicherungsnehmers einher.
Ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten überhaupt notwendig?
Fügt ein Arzt einem Patienten in irgendeiner Weise einen Schaden zu, haftet er mit seinem Privatvermögen. Das kann für viele Mediziner das Aus der Karriere bedeuten. Ein Schadensfall kann somit schnell in die Insolvenz führen.
Da bereits Medizinstudierende mit Patienten Kontakt haben, besteht das Risiko auch hier. Auch angehende Mediziner haften für Schäden, die sie anderen zufügen. Aus diesem Grund ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten essenziell.
Diese Versicherung schützt vor Schadensersatzansprüchen und kann Forderungen prüfen. Immerhin gibt es auch Haftungsansprüche, die abgewiesen werden können. Das regelt die jeweilige Versicherung für den Versicherten.
Eine Berufshaftpflichtversicherung gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Damit sind Medizinstudierende in ihrem Praktikum, im Praktischen Jahr (PJ) und vielen anderen Berufssituationen optimal geschützt.
Deshalb benötigen Jungmediziner eine Berufshaftpflicht:
- Behandlungsfehler
- Fehlmedikation
- Verlust von Dienstschlüsseln
- Verlust von Patientenhabe
- Fehlberatung
- Fehler bei der Patientenaufklärung
Ist die Haftpflichtversicherung ein Muss?
Gemäß § 21 MBO-Ä 1997 ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte ein Muss. Doch hier wird geregelt, dass dies nur Ärzte in Ausbildung oder Ärzte in Weiterbildung betrifft. Medizinstudierende werden dabei gar nicht erwähnt.
Also ist die Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten streng genommen gar keine Pflicht-Versicherung. Experten raten dennoch dringend dazu. Denn bereits im Studium können schwere Fehler unterlaufen. Diese können die Karriere eines Anfängers bereits zerstören, ehe sie begonnen hat.
Eine gute Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten sollte daher als Muss angesehen werden – auch wenn die Ärztekammern sie nicht vorschreiben.
Im Grunde solle ein Medizinstudent immer nur unter Aufsicht und nach Anleitung eines approbierten Arztes handeln. Viele Ärzte handhaben das jedoch etwas anders und lassen bereits Praktikanten alleine arbeiten. Die Personalknappheit ist dafür einer der häufigsten Gründe.
Medizinstudenten sollten daher gut aufpassen: Diese Extraaufgaben wirken zunächst vielleicht so, als wäre man überdurchschnittlich kompetent. Doch die Haftungsfrage im Falle eines Fehlers wird gern übersehen. Solch unerlaubte Tätigkeiten sind meist nicht versichert.
Auch wenn die Berufshaftpflicht nicht gesetzlich verpflichtend ist, bestehen doch viele Kliniken darauf. Die ein oder andere Klinik fordert somit womöglich einen Nachweis vor Stellenantritt.
Verschiedene Universitäten verlangen ebenfalls einen Haftpflichtschutz von ihren Studenten. Bei der LMU München ist dies beispielsweise Pflicht. [1] Bei der Universität Freiburg jedoch nicht.
Reicht die Haftpflichtversicherung der Eltern nicht aus?
Einige Medizinstudenten mögen sich nun fragen: Reicht es nicht aus, wenn ich über meine Eltern versichert bin? Immerhin sind die meisten Studenten während ihres Studiums noch über die Eltern mitversichert.
Der Versicherungsschutz bezieht sich in diesem Fall allerdings nur auf die Privathaftpflicht. Die Risiken, die im Berufsleben eines Arztes entstehen, sind nicht abgedeckt. Auch bei außerdienstlichen Risiken wie Erste-Hilfe-Leistungen bei einem Unfall sind nicht inkludiert.
Deshalb ist es für Medizinstudenten absolut wichtig, sich in ihrer Ausbildung zum Mediziner selbst um eine Haftpflichtversicherung zu kümmern. Nur so ist ihre Existenz und ihr Privatvermögen ausreichend geschützt. [2]
Was bringt eine Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten?
Eine Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten erfüllt verschiedene Funktionen:
- Sie prüft die gültige Rechtslage und die persönliche Haftung.
- Sie prüft Ansprüche und lehnt unberechtigte Forderungen ab.
- Sie befriedigt die Ansprüche gegenüber dem Anspruchsteller.
Das Praktische an einer solchen Versicherung ist, dass Medizinstudenten nicht selbst einen Rechtsspezialisten oder einen Juristen engagieren müssen. Und auch die Kosten oder Folgekosten eventueller Fehler müssen Studenten nicht selbst tragen.
Schon allein die Einschätzung eines Schadensersatzanspruchs kann sehr hohe Kosten verursachen.
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Wie hoch können Schäden sein?
Jeder medizinische Fall ist anders. Und auch jeder Fehler – wenn denn einer passiert – ist individuell. Somit lässt sich nicht sagen, wie hoch der Schaden ist, der durch einen Behandlungsfehler entstehen kann.
Nicht nur der direkte Schaden, sondern auch potenzielle Folgeschäden sollten dabei berücksichtigt werden. Immerhin tragen Ärzte eine große Verantwortung. Ein Fehler kann zu bleibenden Schäden bei einem Patienten führen.
Je nach Gerichtsurteil kann ein Medizinstudent wegen fahrlässiger Tötung, Zahlung eines Schadensersatzes oder anderen Straftaten verurteilt werden. Die Schäden können schnell die Größenordnung von mehreren Hunderttausend Euro erreichen.
Wann ist eine Haftpflichtversicherung im Studium nötig?
Zwar wird ein Medizinstudent während seines Studiums gut auf die Tätigkeit als Arzt vorbereitet. Dennoch kann es sein, dass die möglichen Risiken, die bereits im PJ auf einen zukommen, unterschätzt werden.
Bei der Arbeit mit Patienten können so einige Risiken entstehen. Von der falschen Medikation über eine fehlerhafte Behandlung bis hin zu fahrlässiger Tötung ist alles möglich. Die Relevanz einer Haftpflichtversicherung ist also groß.
Medizinstudierende müssen in ihrem PJ bereits häufig Aufklärungsgespräche führen. Darin geht es um Risiken und Nebenwirkung von diagnostischen Eingriffen. Eigentlich ist dies die Aufgabe des behandelnden Arztes, wird allerdings oft an Studenten übertragen.
Aufklärungsfehler sind gemäß der Statistik die am häufigsten Fehler, die zu einer Arzthaftung führen. Patienten sind hierbei meist im Recht. Immerhin ist der Arzt für die ordentliche Aufklärung verantwortlich.
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Ein weiteres Beispiel sind Fehler bei der Verabreichung von Medikamenten. Dabei können Patienten verletzt werden und bleibende Schäden davontragen.
Vermögensschäden entstehen unter anderem dann, wenn ein Patient wegen einer Fehlbehandlung seiner Arbeit nicht nachgehen kann. Auch dann, wenn ein Patient seine Tätigkeit aufgrund eines Kunstfehlers niederlegen muss, spricht man von einem Vermögensschaden.
Auch Sachschäden dürfen nicht vergessen werden. Häufig vertraut die Klinik ihren Studenten einen Dienstschlüssel an. Geht dieser allerdings verloren, können sehr hohe Kosten entstehen.
Meist muss eine komplette Schließanlage ausgetauscht werden, was nicht gerade günstig ist. Oft entstehen Kosten, die sich auf mehrere Tausend Euro belaufen. Bei einer guten Haftpflichtversicherung ist somit auch der Verlust von Dienstschlüsseln versichert.
Was ist bei der Berufshaftpflicht für Studenten nicht versichert?
Für Medizinstudierende ist es ebenfalls wichtig zu wissen, welche Leistungen von der Berufshaftpflicht nicht abgedeckt werden. Dazu zählen im Normalfall:
- vorsätzlich verursachte Schäden
- Behandlung mit behördlich verbotenen Arzneimitteln
- ärztliche Tätigkeit außerhalb des Ausbildungsverhältnisses
- ausschließlich verwaltende Tätigkeit
- kosmetisch indizierte Behandlungen und Eingriffe
- Schäden, welche den Kommunalen Schadensausgleich oder andere öffentlich-rechtliche Träger betreffen
Selbstverständlich kann dies je nach Anbieter und Tarif variieren. Immerhin gibt es viele verschiedene Versicherungen, die einen unterschiedlichen Schutz bieten. Des Weiteren lässt sich eine Berufshaftpflicht meist erweitern.
Wer eine berufliche Nebentätigkeit ausführen möchte, kann dies zusätzlich versichern lassen. Und wer verwaltende Tätigkeiten durchführt, kann das in der Berufshaftpflicht ebenfalls angeben.
Wichtig ist allerdings immer: Bevor eine Tätigkeit aufgenommen wird, sollte ein Medizinstudent genau prüfen, ob sie durch die Berufshaftpflichtversicherung abgesichert ist oder nicht.
Ist eine Mitversicherung der Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten möglich?
Viele Medizinstudierende im PJ denken, sie können auf eine Berufshaftpflichtversicherung verzichten. Der Grund: Sie sind über die Universität oder das Krankenhaus mitversichert. Doch ist das überhaupt möglich?
Zunächst zur Rechtslage: Im § 18 Abs. 1 Nr. 4 HKaG ist geregelt, dass die Versicherungspflicht beim Arzt liegt. Eine Ausnahme gibt es jedoch. Und zwar dann, wenn der Arzt in vergleichbarem Umfang im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses abgesichert ist.
Somit ist es prinzipiell möglich, dass sich Medizinstudierende über Krankenhäuser oder die Universität versichern lassen. Dabei gibt es jedoch ein paar Aspekte zu beachten:
- Ist im Arbeitsvertrag eine Sonderregelung zur Haftung integriert?
- Inwieweit schließt die Versicherung der Universität oder des Krankenhauses die persönliche Haftung ein?
- Auf welche Höhe belaufen sich die Deckungssummen?
- Sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit abgedeckt oder nur Schäden durch einfache Fahrlässigkeit?
- Wird bei grober Fahrlässigkeit auf Regress verzichtet?
- Beinhaltet die Berufshaftpflichtversicherung auch außerdienstliche Tätigkeiten?
- Ist ein Versicherungsschutz im Falle eines Strafverfahrens inkludiert?
Medizinstudenten im PJ sollten somit vor Aufnahme ihrer Tätigkeit zunächst mit der Versicherungspolice befassen und genau abklären, ob ein umfassender Versicherungsschutz gegeben ist. Am besten lässt man sich hier noch einmal detailliert bestätigen, inwieweit und wofür man versichert ist. Dann gibt es kein böses Erwachen im Schadensfall.
Was sind die wichtigsten Leistungen einer Berufshaftpflichtversicherung für studierende Mediziner?
Eine Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten besteht aus verschiedenen Komponenten. Sowohl der berufliche Teil als auch die privaten Aspekte spielen dabei eine Rolle.
Der berufliche Teil
Genau genommen lässt sich der berufliche Teil nochmals in zwei Kategorien unterteilen. Zunächst ist da die angestellte Tätigkeit als Medizinstudent im PJ. Und auf der anderen Seite gibt es eventuelle freiberufliche Nebentätigkeiten, die absolut keine Ausnahme darstellen.
Wichtig ist, dass die Berufshaftpflicht sowohl Sachschäden als auch Personenschäden und Vermögensschäden abdeckt. Je nach Tarif ist die Versicherungssumme höher oder niedriger. Empfehlenswert ist vor allem eine Dreifachmaximierung.
Diese besagt, dass es innerhalb eines Versicherungsjahres bis zu dreifacher Leistung kommen kann. Damit sind Medizinstudierende optimal abgesichert.
Ärzte haften mit ihrem Privatvermögen, wenn ein Schaden durch einen Fehler entsteht. Bei einem Kunstfehler handelt es sich zudem um eine strafbare Körperverletzung. Geregelt ist das im Strafgesetzbuch.
Aus diesem Grund ist es absolut notwenig, auf einen erweiterten Strafrechtsschutz zu setzen. Dieser übernimmt die Kosten eines Strafverteidigers und kommt für die Gerichtskosten auf.
Selbstverständlich werden bei der Tätigkeit als Arzt nicht nur berechtigte Schadensersatzansprüche erhoben. Eine Berufshaftpflichtversicherung kann Anträge prüfen und unberechtigte Ansprüche abwehren.
Übrigens: Nicht immer sind dienstliche Auslandstätigkeiten in der Berufshaftpflichtversicherung inkludiert. Falls das also in dem Krankenhaus oder der Praxis relevant ist, in der das PJ absolviert wird, ist darauf beim Abschluss einer Versicherung gesondert zu achten.
Absicherung bei freiberuflicher Nebentätigkeit
Die Berufshaftpflicht versichert meist nur die dienstliche Tätigkeit. Das ist auch vollkommen in Ordnung, so lange nur diese ausgeübt wird. Doch bereits bei Medizinstudenten und Ärzten in Weiterbildung sind Nebentätigkeiten sehr beliebt. Diese bedürfen jedoch einer separaten Absicherung.
Experten sprechen eine Empfehlung für folgende Leistungen aus:
- ehrenamtlich unentgeltliche Tätigkeiten wie beispielsweise in der Flüchtlingshilfe
- OP-Assistenz
- Erste-Hilfe-Leistung bei Unglücksfällen oder bei Unfällen
- Nachtwachen ohne ärztliche Tätigkeit
- Rettungsdienste
- Ärztliche Freundschaftsdienste bei Bekannten und Verwandten
Der private Teil
Bei vielen Berufshaftpflichtversicherungen für Medizinstudenten ist eine Privathaftpflichtversicherung kostenlos inkludiert. Hier sollten Studenten das Angebot von Versicherern genau prüfen. Damit können sie während des Studiums Geld sparen.
Oftmals sind auch Lebenspartner und Kinder in dieser Privathaftpflichtversicherung inkludiert. Genauso wie bei anderen Privathaftpflichtversicherungen sollte man hier die genauen Leistungen überprüfen, dass ein umfassender Versicherungsschutz gegeben ist.
Was genau hat es mit dem Strafrechtsschutz auf sich?
Dieser Schutz ist bei einer Haftpflichtversicherung äußerst sinnvoll. Er wird dann relevant, wenn der Vorwurf eines strafbaren Vergehens vorgebracht wird. Ob dieses fahrlässig oder mutmaßlich vorsätzlich herbeigeführt wurde, spielt dabei keine Rolle.
Wenn ein Strafverfahren eröffnet wird, halten sich die meisten Haftpflichtversicherungen raus. Sie bieten in solchen Fällen meist keine Deckung. Gerade deshalb ist ein erweiterter Leistungsumfang so relevant.
In einigen Berufen steht der Vorwurf einer Straftat schnell im Raum. Beim Arztberuf verhält es sich so. Dabei geht es meist um Schmerzensgeld wegen eines Kunstfehlers. Und auch die Anklage wegen Körperverletzung wird schnell erhoben.
Aus diesem Grund müssen Versicherte dafür sorgen, dass die Versicherung sich nicht aus jedem diesem Fälle zurückziehen kann. Mit dem erweiterten Strafrechtsschutz in der Berufshaftpflicht ist das Problem eindeutig geklärt.
Wie gehen Medizinstudenten und Jungmediziner im Schadensfall vor?
Eine noch so gute Berufshaftpflichtversicherung bringt nichts, wenn ein Medizinstudent sie nicht einzusetzen weiß. Folgende Schritte sind im Schadensfall nötig:
- Der Versicherer muss immer als Erstes informiert werden. Das weitere Vorgehen wird in Einklang mit der Versicherung abgestimmt. Dazu übersendet der Medizinstudent eine ausführliche Stellungnahme zu dem Vorwurf. Wichtig sind auch die Patientenunterlagen in Kopie.
- Zunächst sollte man keine Ansprüche anerkennen. Die Versicherung muss den Fall zunächst prüfen. Unter Umständen lassen sich die Schadensersatzansprüche abwehren.
- Bei Aufforderung, die Patientenunterlagen herauszugeben, müssen entsprechende Kopien zur Verfügung gestellt werden. Wichtig: Der Medizinstudent sollte nur eine Kopie übersenden und niemals Originale herausgeben.
- Wenn Dritte nach den Unterlagen verlangen, muss eine Vollmacht oder Schweigepflichtentbindung durch den Patienten stattfinden. Diese darf niemals mündlich erteilt werden, sondern muss schriftlich vorliegen. Eine Kopie dieser Bestätigung sollte in den eigenen Unterlagen abgelegt werden. [3]
Worauf gilt es beim Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten zu achten?
Zunächst einmal sollten Mediziner im Studium darauf achten, eine umfassende Versicherung zu wählen. Es gibt verschiedene Modelle, die sich an unterschiedliche Arten von Medizinern richten. Da jeder Art ein etwas anderes Risiko trägt, ist dies essenziell.
Jungmediziner sollten verschiedene Tarife miteinander vergleichen und sich für die Versicherung entscheiden, die die individuellen Risiken abdeckt. So können im Arbeitsalltag eines Chirurgen andere Risiken entstehen als bei einem Gynäkologen. Und ein Radiologe ist wieder anderen Situationen ausgesetzt als ein Allgemeinmediziner.
Bei der Wahl der richtigen Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten spielt auch die Versicherungssumme eine wichtige Rolle. Experten raten zu mindestens 5 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Es gibt allerdings auch Versicherungen, die eine Deckungssumme von 7,5 Millionen Euro anbieten.
Folgende Aspekte sollten angehende Ärzte ebenfalls berücksichtigen:
- Versicherung von Nebentätigkeiten
- inkludierte Privathaftpflicht
- erweiterter beruflicher Strafrechtsschutz
Es gibt verschiedene Anbieter, die speziell für Medizinstudenten konzipierte Haftpflichtversicherungen anbieten. Sei das der Marburger Bund, ein Tarif der Deutschen Ärzteversicherung, der Hartmannbund oder ein Produkt der Deutschen Ärzte-Finanz.
Die verschiedenen Tarife können sich stark voneinander unterscheiden. Um die perfekte Absicherung im Medizinstudium zu genießen, sollten Studenten daher alle Möglichkeiten genau abwägen. So lässt sich die individuell am besten passende Haftpflicht finden.
Wissenswertes rund um die Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten
Viele Medizinstudenten fragen sich, wann sie ihre Berufshaftpflichtversicherung abschließen sollten. Tatsächlich sollte der Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt bestehen, an dem Studierende beginnen, mit Patienten zu arbeiten. Also gilt: Zu Beginn der Famulatur oder des Praktikums muss die Haftpflicht bestehen.
Wer sein Studium erfolgreich abgeschlossen hat und seine Tätigkeit als Arzt aufnimmt, sollte ebenfalls etwas Wichtiges bedenken. Die Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten eignet sich in den wenigsten Fällen auch für Ärzte. Es ist eine Berufshaftpflicht für Ärzte nötig!
Viele Risiken und Tätigkeiten sind nicht versichert. Daher ist es nötig, die Haftpflicht nach der Abschlussprüfung zu kontrollieren und gegebenenfalls zu erneuern. Versicherungsspezialisten helfen gern dabei, das richtige Modell nach dem Abschluss zu finden.
Wie sieht die Berufshaftpflicht bei Auslandsaufenthalten aus?
Im Rahmen ihres Praktischen Jahres planen einige Medizinstudenten einen Auslandsaufenthalt. Einige reisen dazu beispielsweise in die Schweiz oder in die USA. Wie sieht es in so einem Fall mit der Berufshaftpflicht aus?
Tatsächlich verhält es sich damit bei jeder Berufshaftpflichtversicherung etwas anders. Das Praktizieren im Ausland muss gesondert im Versicherungsschein dokumentiert werden.
So etwas sollte ein Medizinstudent nicht auf die leichte Schulter nehmen. Gerade bei einem Schadensfall im Ausland kann es zu immens hohen Kosten kommen. Schadensersatzprozesse in den USA laufen teilweise ganz anders als in Deutschland ab.
Und wie steht es um humanitäre Auslandseinsätze? Manche Ärzte und auch Medizinstudierende zeigen großes Engagement für humanitäre Auslandseinsätze in ihrer Freizeit.
In solchen Fällen greift bei den meisten Versicherungen die gleiche Klausel. Der Auslandsaufenthalt muss explizit in der Berufshaftpflicht angegeben sein. Sonst kann die Versicherung für eventuelle Schäden nicht aufkommen.
Wie viel kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten?
Die Kosten für eine Berufshaftpflicht variieren. Sie sind von folgenden Faktoren abhängig:
- individuelles Risiko
- Deckungssumme
- Fachrichtung
- sonstige ärztliche Tätigkeiten
Allgemein lässt sich sagen, dass der Beitrag für eine Haftpflichtversicherung höher ist, je höher die Deckung ist. Und auch dann, wenn das Risiko erhöht ist, kann die Versicherung teurer werden.
Grundsätzlich sind Tarife für Studierende etwas günstiger. Immerhin stehen die Personen erst am Anfang ihres Berufs. Um sich dennoch einen guten Versicherungsschutz leisten zu können, kommen viele Versicherer ihren Versicherten entgegen.
Dennoch sollte ein Medizinstudent genauso wenig wie ein approbierter Arzt bei der Berufshaftpflichtversicherung sparen. Denn die Höhe eines potenziellen Schadens übersteigt in den meisten Fällen die Kosten für eine Versicherung.
Wer im Medizinerberuf tätig ist, sollte demnach nicht am falschen Ende sparen. Denn Fehler passieren selbst den besten Ärzten.
Wie sieht es mit einer eventuellen Selbstbeteiligung aus? Auch diese wird von vielen Anbietern für eine Berufshaftpflicht angeboten. In dem ein oder anderen Fall kann das sogar Sinn machen. Medizinstudenten sollten dabei immer auf die Kosten achten. Manchmal werden Beiträge durch eine Selbstbeteiligung günstiger.
Gibt es eine kostenlose Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten?
Als Medizinstudent ist man meist froh, wenn man Geld sparen kann. Daher liegt die Frage nahe, ob es auch eine kostenlose Berufshaftpflicht für die Zeit des Studiums gibt. Tatsächlich existieren Anbieter, die einen kostenlosen Versicherungsschutz anbieten.
Ob sich diese Tarife lohnen oder nicht, muss jeder für sich selbst entscheiden. In jedem Fall sind die Leistungen genau zu prüfen. Immerhin benötigt man einen umfassenden Schutz.
Zudem gehen manche kostenlosen Angebote mit Zusatzklauseln einher. Diese verpflichten Ärzte nach dem Medizinstudium zu einem höherwertigen Tarif. Oder aber die Versicherungsgesellschaft zielt auf andere Art und Weise darauf ab, den Versicherungsnehmer an sich zu binden.
Daher sollten kostenlose Angebote immer mit Vorsicht genossen werden. Sie können große Vorteile bieten, sollten jedoch nicht blind gewählt werden. Meist ist es besser, etwas mehr für eine Berufshaftpflicht zu bezahlen, um für alle Eventualitäten im PJ und Berufsalltag gewappnet zu sein.
In einigen Fällen ist jedoch nur eine Mitgliedschaft nötig, um den kostenlosen Versicherungsschutz genießen zu können. Das macht unter anderem dann Sinn, wenn man während der Ausbildung verschiedene Versicherungen bei einer Versicherungsgesellschaft hat.
Doch Vorsicht: Nur weil man Mitglied ist, heißt das nicht, dass automatisch ein Schutz gegeben ist. In den meisten Fällen muss die Berufshaftpflicht separat beantragt werden.
Welche weiteren wichtigen Versicherungen für Medizinstudierende sind nötig?
Neben einer Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten sowie einer Privathaftpflichtversicherung gibt es weitere Versicherungen, auf die Studierende nicht verzichten sollten.
Relevant ist auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier profitiert man vor allem von einem frühen Abschluss. Wer in jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, genießt oft günstigere Beiträge.
Ergänzend zur Berufshaftpflicht eignet sich zudem eine Rechtsschutzversicherung. Damit sind Medizinstudierende umfassend abgesichert. Eine Rechtsschutzversicherung ist besonders bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ein wahrer Segen.
Fazit: Die Berufshaftpflicht für Medizinstudierende ist ein Muss
Wer Medizin studiert, sollte sich aus verschiedenen Gründen eine Haftpflicht zulegen. Das liegt nicht nur an der allgemeinen Pflicht. Auch die individuellen Risiken des Berufs sprechen für eine entsprechende Absicherung.
Mit dem richtigen Versicherungsschutz sind Studierende optimal gerüstet und können gut vorbereitet ins Berufsleben starten. Um den richtigen Tarif zu finden, sollten Vergleiche angestellt werden. So findet man das passende Versicherungsmodell.
Alles rund um Versicherungen für Ärzte
Typische Berufsgruppen in der Berufshaftpflichtversicherung
- Angestellte
- Apotheker
- Architekten
- Ärzte
- Assistenzarzt
- Buchhalter
- Coaches
- Energieberater
- Erzieher
- Fitnesstrainer
- Fotografen
- Freiberufler
- Grafikdesigner
- Hausverwalter
- Hebammen
- Heilpraktiker
- Hundetrainer
- Immobilienmakler
- IT-Freelancer
- IT-Unternehmen
- Journalisten
- Kosmetik & Fußpflege
- Künstler
- Medizinstudent
- Notfallsanitäter
- Öffentlicher Dienst
- Physiotherapeuten
- Psychotherapeuten
- Rechtsanwälte
- Rettungssanitäter
- Selbstständige
- Steuerberater
- Tanzlehrer
- Unternehmensberater
- Wirtschaftsprüfer
- Yogalehrer
- Zahnärzte
Das sind die wichtigsten Gewerbeversicherungen
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