Berufshaftpflichtversicherung für Journalisten & Redakteure
Die Pressefreiheit ist in westlichen Ländern wie Deutschland ein hohes Gut. Sie gibt Journalisten in ihrem Berufsalltag zahlreiche Rechte, die durch die Verfassung geschützt werden. Da der Übergang zu (vermeintlicher) Verleumdung, Diskriminierung oder Verstößen gegen den Datenschutz fließend sind, lohnt es sich diese Fehltritte abzusichern.
Die Berufshaftpflicht bietet einen umfassenden Schutz bei Haftungsrisiken sowie den passiven Rechtsschutz wenn es um die Abwehr unberechtigter Ansprüche geht.
In diesem Artikel werden wir uns diese Versicherung sowie die Absicherung gegen Schadenersatzforderungen im Detail ansehen. Wir werden uns mit der Frage auseinandersetzen, was der Haftpflichtschutz bringt und welche Zusatzbausteine einen bestehenden Vertrag ergänzen können. 🙂
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Das Wichtigste in Kürze
- Die Berufshaftpflicht für Journalisten schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzforderungen.
- Die Versicherung sichert Personen-, Sach– und Vermögensschäden ab.
- Sie bietet den passiven Rechtsschutz und wehrt unbegründete bzw. überzogene Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer ab.
- Die Versicherung bietet Schutz bei Verletzungen zum Datenschutz und bei Diskriminierungsvorwürfen.
- Den Versicherungsschutz gibt es für weniger als 15 Euro im Monat. Kunden können die Versicherung bei einem Makler oder ganz einfach im Internet abschließen.
Welche Haftungsrisiken gibt es für Journalisten?
Die Pressefreiheit ist in Artikel 5, GG fest in der deutschen Verfassung verankert. So ziemlich jeder Reporter wird im Laufe seines Berufslebens die Erfahrung gemacht haben, dass die Pressefreiheit nicht gleichbedeutend ist mit einem Freibrief, alles zu schreiben, was man möchte.
In der Praxis müssen sich Journalisten, Autoren oder Reporter, die in ihrer Berichterstattung fehlerhaft arbeiten, hin und wieder mit Vorwürfen der Verleumdung auseinandersetzen. Auch Urheber- und Persönlichkeitsrechte sind Themen mit denen sich viele freie Berufstätige immer wieder in ihrer Arbeit befassen müssen.
Das Problem: Vielen fehlt in ihrem Berufsalltag die Zeit, um sich mit diesen Rechtsfragen zu beschäftigen. Weite Teile dieser Fragen betreffen Rechtsgebiete, die nicht nur im Journalismus sondern selbst unter Juristen umstritten sind, da entweder der Präzedenzfall fehlt und/oder Gesetz und Urteil sich widersprechen.
Ob Recherche-Fehler oder inhaltlich nicht zutreffende Wiedergabe von Gesprächsinhalten in einem Interview – trotz Pressfreiheit bewegen sich Journalisten bei Beschaffung, Verarbeitung und Verbreitung von Informationen zivilrechtlich oft auf dünnem Eis.
Wenn bei seiner beruflichen Tätigkeit ein Schaden entsteht, den der Journalist bezahlen muss, haftet er oft mit seinem gesamten Privatvermögen und mit seiner Existenz. Um diese Risiken zu beseitigen, lohnt sich der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
Berufshaftpflicht für Journalisten – was genau ist diese Journalisten Versicherung?
Die Berufshaftpflichtversicherung für Journalisten, Reporter oder Autoren sichert den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzforderungen zu Personen-, Sach– und Vermögensschäden ab. Sie wehrt außerdem unberechtigte Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer ab.
Personenschäden sind alle Schäden, die am Körper und Leben einen Schaden verursachen. Dazu zählen nicht nur die Schäden, die direkt entstehen, sondern alle Folgeschäden und Schmerzensgeldforderungen.
Sachschäden entstehen bei der Beschädigung einer Sache. Dazu gehören die Kosten für Reparatur, Ersatz sowie die Folgeschäden, wie etwa der Zeitraum für den Nutzungsausfall.
Vermögensschäden sind finanzielle Schäden, die entstehen können und keine Sach- oder Personenschäden sind. Beispiele sind etwa die unberechtigte Veröffentlichung personenbezogener Daten und der daraus resultierende Image-Schaden für den Betroffenen.
Die betriebliche Haftpflicht für Journalisten sichert den Versicherungsnehmer auch bei unberechtigten Ansprüchen ab.
Wenn also eine Person einen Schaden gegen den Versicherten geltend machen möchte, prüft die Versicherung zunächst, ob die Forderung überhaupt rechtmäßig ist. Sofern sie rechtmäßig ist, zahlt die Versicherung, falls nicht, wird die Forderung abgelehnt.
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Welche Versicherung braucht ein Steuerberater?
Gemäß § 67 StBerG ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater verpflichtend.
Wie bereits oben erwähnt, ist der Steuerberater ein geschützter Beruf. Kein Wunder, denn der Berufsalltag ist äußerst komplex und bei den vielen Fristen und Mandaten kann es schnell vorkommen, dass Termine vergessen, Paragraphen nicht beachtet oder Fristen versäumt werden.
Die dadurch entstehenden Vermögensschäden können schnell teuer werden, insbesondere dann, wenn das Mandat sehr umfangreich oder der Streitwert sehr hoch ist.
Ist eine Berufshaftpflicht für den Journalisten gesetzlich vorgeschrieben?
Die Berufshaftpflicht für Journalisten, Reporter oder Autoren ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, oft aber sinnvoll. Bei der Frage, ob ein Journalist diese Police unbedingt abschließen soll, kommt es vor allem auf seine Stellung im Berufsleben an: Redakteure sind oft fest angestellt und damit über die Betriebshaftpflicht ihres Arbeitgebers abgesichert.
Anders sieht es für freie Mitarbeiter und Redakteure aus. Auch wenn diese in ihrer freien Arbeit für Verlage oder Druckereien tätig sind, sind sie nicht immer über ihren Auftraggeber versichert.
Darüber hinaus spielt auch der Tätigkeitsbereich sowie der Umfang der Tätigkeit eine wichtige Rolle: Wird der Job nur nebenberuflich ausgeübt? Ist der Journalist investigativ und überregional tätig oder nur lokal?
Berufshaftpflicht – Wer ist versichert?
Der Vertrag sichert in erster Linie den Versicherungsnehmer selbst ab. Darüber hinaus bietet die Versicherung auch Schutz für weitere Angestellte, sofern vorhanden. In solchen Fällen raten Experten dazu, die Abdeckung um eine Betriebshaftpflicht zu erweitern.
Was leistet die Versicherung?
Die Berufshaftpflichtversicherung für Journalisten leistet in erster Linie bei Sachschäden, Vermögensschäden und Personenschäden. Sie bietet außerdem den sogenannten passiven Rechtsschutz, indem sie unberechtigte Schadenersatzforderungen gegen den Versicherungsnehmer abwehrt.
Im Folgenden Abschnitt werden wir uns einige Beispiele zu den einzelnen Schadensarten ansehen, die unter den Schutz dieser Police fallen können.
Personenschäden
Beispiel 1: Ein freier Journalist besucht einen Künstler um ein Portrait über ihn zu verfassen. Im Haus des Künstlers lässt er ein Kabel von seinem Laptop derart ungünstig über dem Boden hängen, dass die Tochter des Künstlers über das Kabel stolpert und sich einen Bänderriss zuzieht. Die Behandlungskosten übernimmt die berufliche Haftpflicht.
Beispiel 2: Ein freier Journalist lädt einen Kollegen zu sich nach Hause ein. Beim Betreten des Arbeitszimmers fällt ein Regal auf den Kopf des Kollegen. Auch in diesem Fall kann die Haftpflichtversicherung den Schaden regulieren und die Kosten übernehmen.
Beispiel 3: Eine Gruppe freier Mitarbeiter trifft sich zu einem Arbeitstreffen. Beim Halten einer Präsentation leiht der eine Journalist seinem Kollegen seinen Laptop. Durch ein Ungeschick bekommt der Kollege seinen Stromschlag und fällt mehrere Wochen wegen Folgeschäden am Herzen aus. Auch dieser Fall ist in der Deckung enthalten.
Sachschäden
Beispiel 1: Ein Journalist besucht den örtlichen Musikverein um über ein Konzert zu berichten. Beim Besichtigten der Bühne stößt der Journalist ein teures Instrument um. Die Kosten für die Neuanschaffung aber auch etwaige Kosten für ein ausgefallenes Konzert ist in der Absicherung der Betriebshaftpflicht enthalten.
Beispiel 2: Zwei Journalisten führen eine Umfrage auf der Straße durch und befragen Personen die zu Fuß und auf dem Fahrrad in der Innenstadt unterwegs sind. Beim Befragen eines Fahrradfahrers stößt einer der J0urnalisten gegen die Fahrradspeichen des Befragten. Die Kosten für die Reparatur übernimmt der Versicherer.
Beispiel 3: Ein freier Journalist feiert mit seinen Kollegen eine Weihnachtsfeier im Restaurant. Beim Aufstehen stößt er gegen eine teure Tischdeko. Der Fehler sorgt für einen Schaden in Höhe von über 2.500 Euro. Die Schadenersatzansprüche kann der Versicherungsnehmer über seinen Anbieter regulieren.
Vermögensschäden
Beispiel 1: Beim Verfassen einer Kolumne über den örtlichen Bürgermeister verlässt sich ein Redakteur zu sehr auf eine Quelle, die sich später als falsch herausstellt. Dass diese Informationen fehlerhaft ist, hätte sich dem Redakteur aufdrängen müssen. Die Kosten für den Reputationsschaden kann der Bürgermeister beim Versicherungsnehmers geltend machen.
Beispiel 2: Bei der Recherche verwechselt ein Journalist zwei Menschen mit demselben Vor- und Nachnamen. Der daraus resultierende Artikel lässt einen unbeteiligten Zweiten schlecht dastehen. Diese Person behauptet nun, in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt worden zu sein. Die Kosten für die Ausbesserung seiner Reputation, kann er dem Versicherungsunternehmen in Rechnung stellen.
Beispiel 3: Beim Verfassen eines Portraits über einen örtlichen Unternehmer, unterlaufen einem freien Mitarbeiter aus Versehen einige Flüchtigkeitsfehler. Er verwechselt u.a. den Vor- und Nachnamen des Unternehmers, die Branche und den Familienstand. Die Kosten für die Ausbesserung bzw. die Korrektur dieser Angaben können über die Vermögensschadenhaftpflicht reguliert werden.
Wie viel kostet der Versicherungsschutz?
Eine Berufshaftpflicht für Journalisten gibt es bereits für weniger als 15,00 Euro im Monat. Bei der Beitragsberechnung fließen eine Reihe von Faktoren in die Berechnung ein. Dazu zählen bspw. die Anzahl der Leistungen, mögliche zusätzliche Bausteine, bisher regulierte Versicherungsfälle sowie der Umfang der Tätigkeit.
Experten empfehlen, vor Abschluss einer Versicherung, die Risiken anhand von einem Berufsprofil einzugrenzen. Freie Mitarbeiter, die ihren gesamten Lebensunterhalt mit ihrer Tätigkeit verdienen, zahlen für einen Versicherungsvertrag natürlich mehr als Blogger, die hin und wieder mal einen Online-Artikel in einem Content Management System verfassen.
Welche Faktoren haben Einfluss auf die Versicherungsprämie?
Bei der Berechnung der Versicherungsprämie für Journalisten kommt es vor allem auf den Umfang der Tätigkeit, die Höhe der Deckungssumme sowie die Anzahl der zuvor regulierten Schäden an. Auch die Höhe des Selbstbehalts sowie die Vertragslaufzeit wirken sich auf die Beitragshöhe aus.
Folgende Auflistung zeigt, welche Faktoren den Unterschied ausmachen können:
Deckungssumme
Die Deckungssumme gibt an, in welchem Umfang die Versicherung bei Schadensersatzforderungen die Kosten übernimmt. In der Regel ist sind die Deckungssummen der Versicherer bei Sach- und Personenschäden höher als bei Vermögensschäden.
Der Grund: Vermögensschäden sind im Vergleich zu den anderen Schadensarten eher abstrakt und die Risiken sind im Rahmen einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schwerer zu kalkulieren.
Selbstbehalt
Je mehr sich der Versicherungsnehmer im Schadensfall beteiligt, desto günstiger fällt die Prämie aus. In den meisten Versicherungsverträgen ist eine Selbstbeteiligung enthalten.
Ob es wirklich sinnvoll ist eine Absicherung ohne Selbstbeteiligung abzuschließen, kommt auf den Tätigkeitsbereich und den Umfang der Tätigkeit an. Oft ist die Ersparnis beim Vereinbaren eines Selbstbehalts signifikant, sodass Versicherungsnehmer das Risiko in Kauf nehmen sollten.
Vertragslaufzeit
Je länger die Vertragslaufzeit, desto günstiger sind die Prämien für den Versicherungsvertrag.
Praktisch für den Versicherungsnehmer: Der Versicherungsschutz kann bei Aufgabe der Tätigkeit außerordentlich gekündigt werden. Wenn Autoren oder Blogger ihre freiberufliche Tätigkeit an den Nagel hängen um in Rente zu gehen oder sich bspw. fest anstellen zu lassen, müssen sie die Vertragslaufzeit nicht bis zum Ende einhalten.
Zusatzbausteine
Zusatzversicherungen wie bspw. Cyber Versicherung bieten eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes.
Welcher Zusatzbaustein infrage kommt, hängt vom Berufsbild ab. Texter, die hauptsächlich online unterwegs sind, benötigen oft andere Zusatzbausteine als bspw. ein Autor, der Sachbücher verfasst.
Welche Zusatzbausteine gibt es?
Journalisten können ihre berufliche Haftpflichtversicherung mit einer Rechtsschutzversicherung oder einer Cyberversicherung ergänzen. Die Rechtsschutzversicherung hilft bei Zivil- und Strafprozessen. Die Cyberversicherung bietet einen umfangreichen Schutz beim Thema IT-Sicherheit.
Wie kann ich die Berufshaftpflicht für Journalisten abschließen?
Journalisten, Redakteure und alle anderen Freiberufler dieser Branche können die Versicherung bequem online abschließen oder über einen Versicherungsmakler (ja, das könnten auch wir sein :p ). Versicherungen arbeiten mit Standard-Modulen, die auf Standard-Fälle zugeschnitten sind.
Bei einem ungewöhnlichen Tätigkeitsbereich sollten sich Antragsteller vorher an den Anbieter wenden, um sich den Versicherungsschutz bestätigen zu lassen.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die berufliche Haftpflichtversicherung im Arbeitsalltag einen umfangreichen Schutz bietet und im Fall der Fälle für Entlastung sorgt.
Die Höhe der Deckungsbeiträge, die Vertragslaufzeit sowie der Leistungsumfang insgesamt, wirken sich auf die Höhe der Versicherungsprämien aus.
Kunden können den Versicherungsvertrag einfach online abschließen. Vor Abschluss lohnt sich ein Versicherungsvergleich, damit Kunden nicht zu viel bezahlen oder überversichert sind.
Typische Berufsgruppen in der Berufshaftpflichtversicherung
- Angestellte
- Apotheker
- Architekten
- Ärzte
- Assistenzarzt
- Buchhalter
- Coaches
- Energieberater
- Erzieher
- Fitnesstrainer
- Fotografen
- Freiberufler
- Grafikdesigner
- Hausverwalter
- Hebammen
- Heilpraktiker
- Hundetrainer
- Immobilienmakler
- IT-Freelancer
- IT-Unternehmen
- Journalisten
- Kosmetik & Fußpflege
- Künstler
- Medizinstudent
- Notfallsanitäter
- Öffentlicher Dienst
- Physiotherapeuten
- Psychotherapeuten
- Rechtsanwälte
- Rettungssanitäter
- Selbstständige
- Steuerberater
- Tanzlehrer
- Unternehmensberater
- Wirtschaftsprüfer
- Yogalehrer
- Zahnärzte
Das sind die wichtigsten Gewerbeversicherungen
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