IT-Haftpflicht­versicherung für IT-Freelancer:innen und IT-Unternehmen

Die IT Haftpflichtversicherung deckt Schadensersatzansprüche aus Fehlern bei EDV- oder IT-Tätigkeiten von Unternehmen und Freiberuflern ab. Die Versicherung leistet bei Sach- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit IT-spezifischen Risiken und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

In diesem Artikel geben wir dir einen Überblick über die IT Haftpflicht und zeigen dir die Unterschiede zu anderen Versicherungen auf. Darüber hinaus gehen wir auf klassische Schadensbeispiele ein und geben Tipps rund um den Abschluss dieser Versicherung.

IT-Haftpflichtversicherung

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn IT Unternehmen und Freelancern Fehler unterlaufen, können hohe Schadensersatzforderungen folgen
  • Mit der IT Haftpflichtversicherung können Versicherungsnehmer dieses Risiko absichern, indem sie sich vor Forderungen aus Sach- und Vermögensschäden schützen. Sie hilft außerdem bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz)
  • Entscheidend für die Höhe der Beiträge sind die Deckungssummen, die Größe des Unternehmens, die Anzahl der Mitarbeiter sowie die Umsatzgröße
  • Versicherungsnehmer können die Höhe der Beiträge reduzieren, indem sie sich für einen höheren Selbstbehalt entscheiden
  • Für einen freiberuflichen Programmierer gibt es die IT Berufshaftpflichtversicherung bereits für weniger als 30 Euro pro Monat.

IT Haftpflichtversicherung – Definition

Die IT Haftpflicht sichert den Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Für einen Freelancer ist das bspw. der Auftraggeber. Mögliche Schäden sind zum Beispiel Programmierfehler sowie falsche Beratung.

Das Versicherungsprodukt schützt nicht nur vor Risiken bei fahrlässigen Fehlern, sondern wehrt auch unberechtigte Schadensersatzansprüche ab, die gegen versicherte Unternehmen und Selbstständige gerichtet werden.

Dein Experte für Berufshaftpflichtversicherung

  • Papierlos glücklich
    Wir arbeiten 100 % digital und deine Versicherungen werden alle zentral in unserer App gespeichert – Tschüss Aktenorder!
  • Experte auf unserem Gebiet
    Gerne geben wir unser Wissen an dich weiter
  • Tu etwas Gutes mit deinen Versicherungen
    Wir spenden 20 % unseres Gewinns an soziale und nachhaltige Organisationen. Natürlich, ohne dass es dadurch für dich teurer wird.
  • Service ist uns wichtig
    Bei uns gibt es keine Hotline, sondern immer einen von uns als deinen direkten Ansprechpartner. 🙂
  • Unabhängig
    Sagen viele, wir haben aber das Glück nicht finanziell darauf angewiesen zu sein, die Produkte anzubieten, die uns das meiste Geld einbringen.
  • Klar und verständlich
    Versicherungen können wirklich undurchsichtig sein, deshalb sind wir erst zufrieden, wenn du wirklich alles verstanden hast

So erreichst du uns

Wir beraten dich Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr

Oder buche ein kostenloses Webmeeting

  • Berechnung aller Kosten Live und per Screensharing
  • Lerne uns persönlich, live und in Farbe kennen

Wer benötigt eine IT Haftpflichtversicherung?

Die IT Haftpflichtversicherung ist für bestimmte Personengruppen und Unternehmensbereiche zugeschnitten. Dazu gehören nicht nur IT Unternehmen, sondern auch IT Dienstleister oder ein selbstständiger IT Spezialist, der auf freiberuflicher Basis tätig ist. Auch viele andere Personen, die im IT Bereich beschäftigt sind, können von dem Schutz einer IT Haftpflicht profitieren.

Folgende Checkliste kann dabei helfen, das Risiko und den Bedarf einzuschätzen:

  • Setzt du als Programmierer neben dem Studium oder deinem Hauptberuf Webseiten für Kunden um?
  • Beratest du deine Kunden im IT Bereich?
  • Bist du als IT Experte in verwandten Branchen tätig, bspw. als externer Datenschutzbeauftragter?
  • Bist du Geschäftsführer eines IT-Unternehmens?
  • Bist du eingetragener Kaufmann und gehst du in deinem Beruf IT Tätigkeiten nach?

Wenn du eine oder mehrere Fragen oben mit Ja beantwortet hast, könnte eine IT Haftpflichtversicherung für dich in Frage kommen.

In einem Unternehmen deckt das Versicherungsprodukt nicht nur Schäden ab, die vom Inhaber oder Geschäftsführer verursacht werden, sondern auch Fehler der Angestellten.

Die Forderung nach Schadensersatz kann der Höhe nach unbegrenzt sein. Hierbei kommt es auch nicht darauf an ob der Fehltritt leicht fahrlässig oder fahrlässig begangen wurde. Auch ist es unerheblich ob die Personen ihren Beruf auf Teil- oder Vollzeit-Basis ausüben.

Je nach Position sind die Haftungsrisiken enorm, insbesondere dann, wenn eine Haftung nicht durch die Rechtsform des Unternehmens begrenzt wird.

Welche Bereiche sind in der IT Haftpflicht versichert?

Eine gute IT Haftpflichtversicherung sichert den Versicherungsnehmer in zahlreichen Bereichen ab.

Folgende Leistungen sind enthalten:

Passiver Rechtsschutz. Beispiel: Ein Auftragnehmer behauptet ihm sei durch einen unnötigen Server-Wechsel ein Schaden in fünfstelliger Höhe entstanden. Das Versicherungsunternehmen prüft den Schaden und erteilt der Leistung eine Absage, sofern der Anspruch des Auftragnehmers unbegründet ist.

Leistungen und Produkte aus dem IT-Bereich. Beispiel: Eine Software-Agentur entwickelt einen Webshop und vergisst dabei die Passwörter zu verschlüsseln. Durch den leichten Einblick in die Datenbank, entsteht dem Kunden ein Schaden in vierstelliger Höhe.

Software-Dienstleistungen. Beispiel: Eine IT Firma implementiert ein neues ERP System. Der Wechsel zum neuen System verläuft nicht reibungslos. Dadurch entstehen dem Kunden erhebliche Probleme, da seine Mitarbeiter in dieser Zeit nicht arbeiten können und dem Business täglich tausende von Euro verloren gehen.

Handel, Montage und Vertrieb von Hardware. Beispiel: Ein Hardwareanbieter besucht einen Kooperationspartner und installiert dort fünf neue Rechner. Bei einem Stoß gegen das Gehäuse geht die Festplatte eines Rechners zu Bruch.

Verpassen von Fristen und Terminen. Beispiel: Ein Marketing-Unternehmen entwickelt einen Webshop, der zum 1. Januar starten soll. Kurz vor Start fällt den Mitarbeitern im Unternehmen auf, dass zweitausend neue Produktbilder importiert werden müssen. Dadurch verzögert sich der Start um zwei Wochen. Der daraus resultierende Verlust an Umsatz wird dem Unternehmen in Rechnung gestellt.

Verletzung gewerblicher Urheber- und Schutzrechte. Beispiel: Ein Grafikdesigner implementiert auf der Webseite seines Kunden ein urheberrechtlich geschütztes Foto. Der Kunde erhält daraufhin eine Abmahnung und stellt dem Grafikdesigner die Kosten für die Abmahnung in Rechnung.

Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsverletzung. Beispiel: Eine Software-Agentur implementiert ein neues CRM System, versäumt es aber, die Datenbank mit einem sicheren Passwort zu versehen. Nach einem Hackerangriff sind die Daten des Kunden im Internet frei zugänglich. Der Auftragnehmer stellt der Software-Agentur die Kosten für die Schadensbehebung in Rechnung.

Datenlöschung und Folgeschäden: Beispiel: Eine Software-Firma implementiert einen neuen Webshop und löscht aus Versehen die Produktdatenbank des bestehenden Webshops. Da die Daten nicht automatisiert eingelesen werden können, muss der Auftragnehmer mehrere Personen beauftragen, um die Daten neu zu erfassen. Die zusätzlichen Kosten, die aus diesem Fehltritt resultieren, stellt der Auftragnehmer der Agentur in Rechnung.

Schadensersatz aufgrund von Schadprogrammen und Viren. Beispiel: Ein Hardware-Unternehmen installiert auf den Rechnern seines Kooperationspartners ein neues Betriebssystem. Dabei versäumt es das Unternehmen einen ausreichenden Virenschutz zu installieren. Wenig später legt ein Trojaner die gesamte EDV des Unternehmens lahm. Die daraus entstehenden Kosten stellt der Auftragnehmer dem Hardware-Unternehmen in Rechnung.

Eigenschäden. Beispiel: Aufgrund eines Datenunfalls muss ein Hardware-Dienstleister aus einem bestehenden Vertrag mit einem Kooperationspartner zurücktreten. Den daraus entstehenden Umsatzverlust kann der Versicherungsnehmer bei seinem Anbieter geltend machen.

Produkthaftpflicht. Beispiel: Ein Hersteller von Desktop PCs bringt einen PC auf den Markt und stellt diesen einem Kunden zur Verfügung. Das System funktioniert nur kurz zuverlässig und dann gar nicht mehr. Die daraus entstehenden Kosten werden der Hardware-Firma in Rechnung gestellt.

Rückwirkender Schutz. Beispiel: Eine Software-Agentur startet für einen Kooperationspartner einen neuen Webshop. Durch einen Programmierfehler kann der Shop nicht wie geplant an den Start gehen. Der Programmierfehler ist eineinhalb Jahre vor Abschluss der Police entstanden.

Auslandsdeckung. Beispiel: Ein Software-Dienstleister entwickelt eine Anwendung für einen Kunden aus Dänemark. Durch einen Bug in der Programmierung entstehen dem Kunden im Ausland weitere Kosten. Die Kosten kann der Betroffene bei der Versicherung seines Dienstleisters geltend machen, obwohl sich dieser in einem anderen Land befindet.

Rechtskosten bei einstweiliger Verfügung. Beispiel: Ein IT Dienstleister erstellt für seinen Kooperationspartner eine Webseite. Aufgrund interner Differenzen wird dem Anbieter per Gerichtsbeschluss untersagt an der Webseite weiterzuarbeiten. Die Rechtskosten, die benötigt werden, um sich gegen diesen Beschluss zu wehren, übernimmt das Versicherungsunternehmen.

Wichtig: Als Working Nomad kannst du von der ganzen Welt aus arbeiten, musste deine Firma und deinen Hauptwohnsitz allerdings in Deutschland haben, um den Versicherungsschutz zu erhalten.

Welche Bereiche sind für IT Unternehmen und IT Freelancer ausgeschlossen?

In den folgenden Bereichen leistet der Anbieter in der Regel nicht:

Vorsatz. Beispiel: Ein Software-Dienstleister arbeitet einen Fehler im Programmcode seines Kooperationspartners ein, da dieser mit einem Konkurrenten zusammenarbeitet. Die daraus entstehenden Kosten werden von der Versicherung nicht übernommen.

Garantieversprechen. Beispiel: Ein IT Anbieter garantiert in einem SEO-Vertrag eine Position unter den Top 3 Suchergebnissen bei Google. Über die Vertragslaufzeit erreicht sein Kunde höchstens den fünften Platz. Den entgangenen Umsatzverlust stellt der Kunde dem IT Anbieter in Rechnung. Das Versicherungsunternehmen kann die Regulierung ablehnen.

Rückrufkosten bei Hard- und Softwareprodukten. Ein Hersteller für Laptops entdeckt nach dem Release seines Produktes ein Problem im Mainboard. Die Kosten, die für den Rückruf entstehen, können der Versicherung nicht über das Versicherungsunternehmen reguliert werden.

Ansprüche auf Vertragserfüllung, Minderung oder Nachbesserung. Beispiel: Ein Softwareentwickler baut einen neuen Webshop. Der Shop enthält nach Release einen Systemfehler in der Zahlstrecke, da einige Zahlungsdienstleister nicht angebunden sind. Die Leistung ist vertraglich vereinbart. Das Versicherungsunternehmen wird wahrscheinlich für den entstandenen Schaden nicht aufkommen.

10 Typische Schadensbeispiele

  1. Beide Parteien vereinbaren einen Service-Level-Vertrag. Das vereinbarte Level kann nicht eingehalten werden. Der Kunde macht Schadensersatzforderungen geltend.
  2. Beim Export von 30.000 Mails aus einem E-Mail-Postfach gehen 1.500 Mails mit wichtigen Datei-Anhängen unwiederbringlich verloren. Das betroffene Unternehmen macht einen Vermögensschaden geltend.
  3. Durch einen Hacker-Angriff fallen die Systeme eines Kunden über einen Zeitraum von mehreren Tagen aus. Den daraus entstandenen Schaden macht das Unternehmen bei seinem Hosting-Dienstleister geltend.
  4. Ein Anbieter für Schulungen im Bereich IT Sicherheit hält ein Seminar bei einem seiner Kunden ab. Durch einige lose und herumliegende Kabel verletzt sich ein Seminarteilnehmer. Die zuständige Krankenversicherung fordert vom Anbieter die Übernahme der Kosten.
  5. Durch ein versäumtes PHP-Update funktioniert der Webshop eines Unternehmens nicht mehr. Die fehlende Erreichbarkeit des Webshops sowie die daraus resultierenden Vermögensschäden stellt das Unternehmen seinem IT Dienstleister in Rechnung.
  6. Durch einen fehlerhaften Server-Wechsel ist eine Webseite über mehrere Tage nicht zu erreichen. Um das Problem zu beheben, muss der Inhaber der Webseite einen weiteren Dienstleister bezahlen. Die entstehenden Zusatzkosten stellt er dem verantwortlichen Dienstleister in Rechnung.
  7. Ein Hardware-Dienstleister installiert neue Festplatten in den Mitarbeiter-PCs einer Autovermietung. Nach Einbau stellt sich heraus, dass die Festplatten fehlerhaft sind. Dadurch können die PCs nicht verwendet und die Fahrzeuge nicht vermietet werden. Den Schaden stellt das Unternehmen dem Anbieter in Rechnung.
  8. Beim Betrieb eines Webshops stellt sich heraus, dass die Mehrheit der Produktfotos nicht verwendet werden darf. Die Kosten für den Austausch der Bilder stellt das Unternehmen der verantwortlichen Agentur in Rechnung.
  9. Ein Makler beauftragt eine Agentur mit der Entwicklung von einem Online Rechner mit dem Versicherungstarife kalkuliert werden können. Durch einen Bug im Programmiercode erhalten Interessenten völlig falsche Zahlen. Die Kosten für die manuelle Neukalkulation stellt der Makler der Agentur in Rechnung.
  10. Zum Schutz des Stammsystems und als Backup-Strategie überträgt eine Software-Agentur einmal pro Woche ein Backup eines ERP-Systems auf eine externe Festplatte. Als das Backup genutzt wird, stellt sich heraus, dass es fehlerhaft ist. Den daraus entstehenden Vermögensschaden stellt das Unternehmen seiner Software-Agentur in Rechnung.

Versicherung von Tochtergesellschaften, Subunternehmern und Freelancern

Die IT Haftpflichtversicherung ist sehr weitreichend. In einem guten Tarif ist ein großer Personenkreis mitversichert.

Bei IT Risiken sind die folgenden Personen abgesichert:

  • Der Versicherungsnehmer, also das Unternehmen, dessen Inhaber sowie die Mitglieder der Geschäftsführung bzw. der Vorstand
  • Studenten, Praktikanten, Volontäre, Angestellte sowie sonstige abhängig beschäftigte Mitarbeiter
  • Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen sowie freie Mitarbeiter und Freelancer sofern diese im Auftrag und im Namen des Versicherungsnehmers handeln

Tochtergesellschaften können im selben Vertrag mitversichert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Gesellschaften im EU-Raum bzw. Liechtenstein und Norwegen ihren Firmensitz haben.

Subunternehmer genießen keinen vollen Versicherungsschutz. Es steht dem Versicherungsnehmer zwar frei IT-Unternehmen und andere Subunternehmer zu beschäftigen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich allerdings nicht auf deren persönliche Haftung.

In der Praxis hat das zur Folge, dass etwaige Vermögensschäden, die durch Subunternehmer verursacht werden, zunächst von dem Versicherungsunternehmen übernommen werden. Die Versicherung wird jedoch versuchen die Kosten von dem verantwortlichen Subunternehmer zurückzuholen.

Versicherungsschutz über die Landesgrenzen hinaus

Der Versicherungsschutz gilt weltweit, allerdings gibt es Versicherer, die bestimmte Märkte von der Leistung ausschließen. Dazu gehören insbesondere die USA und Kanada. Sofern Versicherungsnehmer einen Schutz für diesen Markt benötigen, ist die Police meistens auf einen Höchstbetrag beschränkt. Darüber hinaus fordern Versicherungen oftmals eine höhere Selbstbeteiligung von ihren Kunden.

Unternehmen sollten sich ihre IT Tätigkeit genau ansehen und ermitteln, ob ein weltweiter Versicherungsschutz inkl. Kanada und USA unbedingt notwendig ist. In der Regel ist dies nur dann erforderlich, wenn das Unternehmen dort Kunden hat oder Waren aus diesen Ländern importiert oder exportiert werden.

Tipps und Hinweise

Sach- oder Vermögensschäden?

Bei der Betriebshaftpflicht und insbesondere bei der IT-Haftpflichtversicherung gibt es immer wieder Probleme bei der Abgrenzung zwischen Sach- und Vermögensschäden.

In der Praxis laufen beide Bereiche ineinander über, daher haben Gerichte unterschiedliche Urteile gefällt, die für die IT Branche ganz unterschiedliche Auswirkungen haben.

Ein klassisches Beispiel ist der Datenverlust: Die IT Haftpflichtversicherung sichert beim Datenverlust Sach- und Vermögensschäden ab. Ob es sich um einen Sach- oder Vermögensschaden handelt, kommt auf die Art an wie die Daten verloren gegangen sind:

  • Sachschaden: Die Festplatte wurde beim Umzug in ein neues Büro beschädigt. Auf die darauf enthaltenen Daten kann nicht mehr zugegriffen werden.
  • Vermögensschaden: Daten gehen verloren, weil Backups fehlerhaft sind und die fehlerbehafteten Backups den Betroffenen erst nach Verlust zahlreicher Daten auffallen

Wichtig ist die Unterscheidung vor allem dann, wenn die Versicherungssummen unterschiedlich hoch ausfallen oder der Versicherer in der Schadensregulierung zwischen den Schadensarten unterscheidet.

In der IT Vermögensschadenhaftpflicht sind Vermögensschäden meist mit einer deutlich geringeren Deckungssumme abgesichert als Sachschäden.

Versicherungsnehmer sollten darauf achten, dass die Vermögensschadenhaftpflicht jeden potenziellen Fehler abdeckt und im Schadensfall keine finanziellen Nachteile entstehen.

Nachmeldefrist

Oftmals entstehen Probleme, die auf einen Fehler aus der Vergangenheit zurückzuführen sind. Wenn Freiberufler und Unternehmen in der IT Branche keinen Versicherungsschutz mit Nachmeldefrist abschließen, besteht die Gefahr, dass erhebliche Versicherungslücken entstehen.

Beispiel: Ein IT Business installiert bei seinem Auftraggeber ein Backupsystem. Zwischenzeitlich gibt das IT Unternehmen seine Tätigkeit auf. In der Zwischenzeit ändern sich einige Regelungen in den Datenschutzgesetzen, was dafür sorgt, dass das Backup den neuen rechtlichen Anforderungen nicht mehr genügt.

Nach einer Betriebsprüfung der zuständigen Aufsichtsbehörde, muss der Auftragnehmer ein Bußgeld bezahlen. Ohne Nachmeldefrist haften die ehemaligen Geschäftsführer des IT Betriebs mit ihrem Privatvermögen.

Inzwischen sind Schäden mit Nachmeldefrist in jedem gängigen Versicherungsvertrag enthalten.

Subsidiäre Rückwärtsversicherung nutzen

Die Subsidiäre Rückwärtsversicherung sichert Kosten ab, die vor Vertragsabschluss entstanden sind und erst später entdeckt wurden. Voraussetzung dafür, dass das Versicherungsunternehmen die Kosten übernimmt, ist dass der Versicherungsnehmer vorher bei einer anderen Versicherung unter Vertrag war.

Verletzung von Schutz- und Urheberrechten

Die Absicherung bei Verstößen gegen Urheberrechte ist Bestandteil zahlreicher Verträge. Bei einigen Anbietern müssen Versicherungsnehmer diesen Bestandteil als Zusatzbaustein zu einem bestehenden Vertrag hinzu buchen.

Die Absicherung und der Schutz bei Urheberrechtsverletzung kann – je nach Branche – goldwert sein.

Wenn beispielsweise ein IT Freelancer bei seiner Tätigkeit ein urheberrechtlich geschütztes Video auf der Webseite eines Unternehmens hochlädt und der Kunde dafür abgemahnt wird, springt das Versicherungsunternehmen ein und übernimmt die Kosten für diesen Schaden.

Selbstbeteiligung anpassen

Die Höhe der Selbstbeteiligung sollte immer dem konkreten Tätigkeitsbereich angepasst werden. Hierbei sollten Versicherungsnehmer auch beachten, welche Auswirkungen die Höhe der Versicherungssumme auf die Höhe der Beiträge hat und wie dieser Beitrag im Vergleich zu einem Tarif mit geringer Deckungssumme aussieht.

Die Selbstbeteiligung sollte dem Tätigkeitenfeld entsprechen: Freelancer, die bei ihrer Tätigkeit viele sehr kleine Probleme verursachen können, sollten darüber nachdenken einen geringeren Selbstbehalt zu wählen

Bei Freelancern und IT Unternehmen, die in ihrer Tätigkeit sehr wenige aber sehr hohe Schäden verursachen können, lohnt sich ein hoher Selbstbehalt, da der Schaden nicht häufig entsteht und der Selbstbehalt im Vergleich zum potenziellen Schaden meist geringer ausfällt.

IT Equipment mit absichern

Die Absicherung der eigenen IT Ausrüstung ist meist nicht Bestandteil einer IT Haftpflicht. Hierfür gibt es die Inhaltsversicherung. Sie übernimmt Schäden, die beim Verlust und der Zerstörung von Hardware entstehen. Dazu gehören beispielsweise Wasserschäden oder Einbrüche im Büro. In solchen Fällen werden die Kosten für die Neuanschaffung der Geräte vom Versicherungsunternehmen erstattet.

Viele Versicherer bieten die Inhaltsversicherung als weiteren Baustein zur IT-Haftpflicht an. Sie kann aber auch bei anderen Versicherern abgeschlossen werden. Hierbei verzichten Versicherungsnehmer aber meist auf wertvolle Rabatte.

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Eine gute IT Haftpflichtversicherung sollte nicht nur in Deutschland und im EU-Raum sondern weltweit gültig sein. Die meisten Versicherungen haben sich dem globalen Trend angepasst und bieten einen weltweiten Versicherungsschutz an.

Der umfassende Versicherungsschutz ist insbesondere für IT Freelancer interessant, die als Working Nomads von der ganzen Welt aus arbeiten.

Bei einer weltweit gültigen Police sollten Versicherungsnehmer darauf achten, welche Länder vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.

Die meisten Versicherer bieten keinen oder nur einen begrenzten Versicherungsschutz in den USA und Kanada, da hier die Kosten sowohl für Gerichtsgebühren als auch für die Rechtsberatung sehr hoch ausfallen können.

Weitere ähnliche Versicherungen

Inhaltsversicherung

Mit der Inhaltsversicherung wird das gesamte Inventar, angefangen von Computern bis hin zu Monitoren und Servern abgesichert. Dazu gehört auch die nicht-technische Ausstattung wie Schreibtische und Bürosessel. Zu den abgesicherten Schäden zählen bspw. Schäden durch Feuer, Sturm oder Wasserrohrbruch.

Die Versicherung übernimmt in diesem Fall die Kosten für die Neuanschaffung dieser Geräte.

Damit lässt sich die Inhaltsversicherung (auch als Büroinhaltsversicherung bekannt) mit der Hausratversicherung aus dem Privathaushalt vergleichen.

Elektronikversicherung

Die Elektronikversicherung sichert speziell Schäden an EDV- und IT-Ausrüstung ab. Im Gegensatz zur Inhaltsversicherung bietet sie einen deutlich umfangreicheren Schutz und sichert auch selbstverursachte Schäden ab, wie etwa Beschädigungen durch Bedienfehler.

Cyber-Versicherung

Die Cyber-Versicherung sichert Risiken ab, die durch Ransom- und Malware entstehen. Die Cybersicherung deckt sowohl Schäden, die beim Versicherungsnehmer selbst entstehen (z.B. IT Unternehmen und Freelancer), aber auch beim Geschädigten (Fremdschäden).

Die Cyber-Versicherung ist als Zusatzbaustein zur IT Haftpflichtversicherung zu verstehen. Sie wirkt ergänzend zur IT Haftpflicht und ist sowohl für erfahrene IT’ler wie etwa Freelancer aber auch für Personen und Firmen nützlich, die im Arbeitsalltag nur als Nutzer mit Hard- und Software in Berührung kommen.

Rechtsschutz

Die IT Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer durch Abwehr unberechtigter Ansprüche. Damit genießt der Versicherte bereits den sogenannten passiven Rechtsschutz.

Wenn es um den aktiven Rechtsschutz geht, hilft die IT Haftpflichtversicherung nicht weiter. Wenn bspw. der Versicherungsnehmer einen ehemaligen Kooperationspartner oder Lieferanten verklagen möchte, übernimmt der Firmenrechtsschutz als Zusatzbaustein für die IT Haftpflicht, entstehende Rechtskosten.

Der Firmenrechtsschutz hilft insbesondere in allen Situationen, die nicht IT-bezogen sind und nicht in den Versicherungsbereich einer Betriebshaftpflicht fallen.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die IT Haftpflicht sowohl für Freiberufler als auch für kleine und große Firmen eine sinnvolle Ergänzung zur Berufs- bzw. Betriebshaftpflicht sein kann.

Sie bietet einen passiven Rechtsschutz und sorgt für die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Gleichzeitig schützt sie den Versicherungsnehmer bzw. die Mitarbeiter des IT-Unternehmens bei ihrer IT Tätigkeit, indem sie Sach- und Vermögensschäden absichert.

Bevor sich Interessenten ein Angebot von einem Versicherer einholen, sollten sie ihren eigenen Versicherungsbedarf überprüfen und sich die folgenden Fragen stellen und beantworten: Wie hoch ist der maximale Vermögensschaden, den ich verursachen kann? Was kann bei einem Kundenbesuch an Hardware kaputt gehen? Wie hoch ist der Selbstbehalt, den ich mir maximal leisten kann?

Anhand dieser Fragen sollten sich Interessenten ein Angebot einholen und die Tarife vergleichen.

Faktoren, die sich auf die Höhe der Beiträge auswirken, sind bspw. die Höhe der Deckungssumme sowie die Höhe des Selbstbehalts. Die Deckungssumme für Vermögensschäden ist meist niedriger als die Deckungssumme für Sachschäden.

Darüber hinaus sollten Versicherungsnehmer darauf achten wo der Versicherungsschutz gültig ist und ob sich der Schutz mit dem eigenen Tätigkeitsfeld deckt. Wenn der Versicherungsnehmer bspw. hauptsächlich in Nordamerika tätig ist, sollte die IT Haftpflichtversicherung auch für USA und Kanada gültig sein.

Abschließend lohnt sich ein Überblick über die Zusatzbausteine. Dazu gehört etwa die Cyber-Versicherung, die Elektronikversicherung sowie die Inhaltsversicherung. Für Firmen, die nicht nur einen passiven Rechtsschutz benötigen, sondern auch Unterstützung bei der aktiven Absicherung ihrer Ansprüche benötigen, lohnt sich der Zusatzbaustein Firmenrechtsschutz.

Kundenstimmen

Sehr kompetente Beratung. Freundliche und zuvorkommende Mitarbeiter. Alle zusagen wurden eingehalten. Ist sehr zu empfehlen.
Linda Krämer
/
Dank der sehr guten Beratung und Betreuung konnten wir eine Menge einsparen. Sehr gutes Angebote und bei Neuheiten werden wir stets proaktiv auf dem Laufenden gehalten. Wir sind sehr zufrieden.
Claus Clemens
/
Transparente Beratung auch mal zu flexiblen Zeiten. Bei Unklarheiten im Schadensfall immer unterstützend zur Seite.
Alisa Redlich
/

Du würdest dich gerne von uns zur IT-Haftpflicht beraten lassen?

So erreichst du uns

Wir beraten dich Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr

Oder buche ein kostenloses Webmeeting

  • Berechnung aller Kosten Live und per Screensharing
  • Lerne uns persönlich, live und in Farbe kennen