Wann zahlt die Vermögensschadenhaftpflicht? (Mit Beispielen)

Bist du Versicherungsnehmer oder interessiert an einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, fragst du dich vielleicht, wann diese Versicherung eigentlich zahlt und für welche Art von Schadensfällen sie vorgesehen ist.

In diesem Beitrag werden die Unterschiede zwischen den echten und unechten Vermögensschäden erläutert. Dazu erfährst du mehr über die Eigenschaften von Sach- und Personenschäden, die durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt sind.

Wir geben dir einen Überblick darüber, wie die Schadensregulierung in beiden Fällen abläuft, damit du deine Rechte als Versicherter verstehst und die Leistungen, die dir zustehen, in Anspruch nehmen kannst.

Vermögensschadenhaftpflicht Beispiele

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Vermögensschadenhaftpflicht zahlt, wenn du als Versicherungsnehmer bei deinen Kunden oder Klienten durch deine Arbeit Vermögensschäden verursachst.
  • Beim Vermögensschaden wird grundsätzlich zwischen zwei Kategorien unterschieden: Es gibt echte und unechte Vermögensschäden.
  • Echte Vermögensschäden sind prinzipiell Schäden, die einen rein finanziellen Schaden bzw. Nachteil beim Kunden verursachen.
  • Ein unechter Vermögensschaden ist im Gegenteil dazu üblicherweise ein finanzieller Folgeschaden aus einem Personen- oder Sachschaden.
  • Für gewisse Berufe ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung essenziell, doch auch im Privatbereich kann eine Privathaftpflicht mit Schutz vor Vermögensschäden sinnvoll sein.

Wann zahlt eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Die Vermögensschadenhaftpflicht zahlt dann, wenn du bei deinen Kunden oder Klienten reale Vermögensschäden verursachst – sei dies aufgrund eines Fehlers oder Versehens während deiner Berufsausübung.

In der Praxis kann es in vielerlei Situationen geben, in denen es zu einem sogenannten Vermögensschaden kommen kann. Die Vermögensschadenhaftpflicht greift etwa dann, wenn es durch eine versäumte Frist oder eine falsche Auskunft bei deinem Kunden zu einem finanziellen Schaden kommt.

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Fallbeispiele aus der Vermögensschadenhaftpflicht

Verstehst du als Versicherungsnehmer diese generellen Definitionen, die für die Vermögensschadenhaftpflicht relevant sind, lässt es sich auch leichter erkennen, in welchen Schadensfällen deine Versicherung greift – und in welchen nicht.

Ziel der Vermögensschadenhaftpflicht: Sie soll dich vor finanziellen Schäden schützen, die durch fehlerhafte oder unterlassene Beratung oder Arbeitsleistung entstehen können.

Wann jedoch die Versicherung im Schadensfall letztendlich zahlt, hängt von verschiedenen Faktoren ab: war der Fehler grob fahrlässig? Gab es eine Pflichtverletzung? War der Schaden vorhersehbar?

Fallbeispiel: echter bzw. reiner Vermögensschaden

Beispiel 1:

Ein aus der Praxis entnommener reiner Vermögensschaden könnte beispielsweise ein Beratungsfehler bei der Finanzplanung sein. Die Vermögensschadenhaftpflicht würde greifen, wenn ein Finanzberater seinem Kunden einen Fonds empfiehlt, der sich später als unrentabel herausstellt und hohe Verluste für den Kunden verursacht.

Beispiel 2:

Oder: Ein Steuerberater macht einen Fehler bei der Kalkulation der Steuern eines Mandanten, wodurch ihm eine zu hohe Steuerrechnung gestellt wird. Dadurch entsteht ein finanzieller Schaden für den Mandanten. Die Haftung für diesen Vermögensschaden liegt beim Steuerberater und kann durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung gedeckt werden.

In beiden Fällen gilt also: Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt den Vermögensschaden des Kunden ab und schützt den jeweiligen Versicherungsnehmer vor finanziellen Verlusten.

Fallbeispiel: unechter Vermögensschaden

Beispiel 1:

Durch einen Unfall bei der Arbeit hast du eine erhebliche Verletzung erlitten und brichst dir das Handgelenk. Dies ist zunächst einmal ein eindeutiger Personenschaden. Da du allerdings einen handwerklichen Beruf ausübst und der Arbeit mit einem gebrochenen Handgelenk nicht nachgehen kannst, liegt zudem ein Vermögensschaden vor.

Beispiel 2:

Unechte Vermögensschäden entstehen nicht nur aus Personen-, sondern auch aus Sachschäden. In solch einem Beispiel könnte die Sachlage so aussehen: Ein Techniker wurde mit der Montage von Solarzellen auf einem Dach beauftragt.

Beim Hinauffahren der Solarzellen mit einem Fassadenlift klappt noch alles, aber am Ziel angekommen fallen die Solarzellen aus dem geöffneten Liftkorb und gehen zu Bruch. Der Sachschaden ist entstanden!

Zudem kann die Montagefirma an diesem Tag die Arbeit ohne Solarzellen nicht fortsetzen und muss neue nachbestellen. Und damit liegt auch bereits ein finanzieller Folgeschaden vor. (1)

Die Vermögensschadenhaftpflicht im Alltag

Da menschliche Fehler immer wieder mal passieren, empfiehlt es sich, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen, die Vermögensschäden einschließt. Insbesondere unechte Vermögensschäden können normalerweise durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt werden. (2)

Im Allgemeinen reicht daher eine Privathaftpflichtversicherung aus, wenn du keinen Beruf ausübst, der ein hohes finanzielles Risiko für Dritte bedeutet. Für Berufe, die andere beraten und bei deren fehlerhafter Ausübung es zu einem finanziellen Nachteil kommen könnte, ist eine zusätzliche Vermögensschadenhaftpflicht hingegen wichtig.

Speziell folgenden Berufsgruppen wird der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht empfohlen, um sich vor schweren finanziellen Folgen bei Schadensfällen abzusichern.

  • Anwälte
  • Finanzberater
  • Steuerberater
  • IT-Consultants

Fallbeispiel: Private Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden

Du hast aus Versehen den Computer eines Bekannten beschädigt, der von zu Hause aus damit arbeitet. Dadurch ist nicht nur ein Sachschaden entstanden, sondern auch ein Vermögensschaden, da dein Bekannter nicht arbeiten kann und dadurch Verluste bei seinen Einnahmen erleidet.

Wann zahlt die Vermögensschadenhaftpflicht? Das Fazit.

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist eine wichtige Versicherung für Unternehmen und Freiberufler, die bei ihrer Arbeit hohe Vermögenswerte betreuen oder beraten. Sie schützt vor Forderungen Dritter, die aufgrund von Vermögensschäden entstehen.

Doch wann zahlt die Versicherung eigentlich? Anhand einiger Bespiele aus diesem Beitrag hast du möglicherweise einige Situationen kennengelernt (oder sogar wiedererkannt), bei denen eine Vermögensschadenhaftpflicht von unschätzbarem Wert sein kann.

Wichtig ist, dass die Versicherung stets aktuell gehalten wird und dass du als Versicherungsnehmer im Schadensfall schnellstmöglich Kontakt zu deinem Versicherungsmakler aufnimmst.

Mit dieser Versicherung sicherst du dich schlussendlich nicht nur vor Fehlern, die bei der Arbeit passieren können, und deren Folgen ab – sondern du schützt auch dein Vermögen. Denn ohne eine Vermögensschadenhaftpflicht können Forderungen sogar darauf hinauslaufen, dass du mit deinem persönlichen Vermögen dafür haftest.

Quellen

  1. Wer für Schäden zahlt, die Mitarbeiter anrichten. Ein Beitrag von aktiv-online. https://www.aktiv-online.de/ratgeber/arbeitnehmerhaftung-wer-fuer-schaeden-zahlt-die-mitarbeiter-anrichten-3385
  2. Die Verbraucherzentrale über die private Haftpflichtversicherung und weshalb sie so wichtig ist. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/private-haftpflichtversicherung-ein-absolutes-muss-fuer-jeden-13891

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