Die Rückwärtsversicherung in der Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Selbstständige, Freiberufler und Freelancer. Die Versicherung sichert den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter ab.

Ein guter Versicherungsschutz schützt den Versicherten nicht nur bei Ereignissen während der Vertragsdauer, sondern auch für Versicherungsfälle, die ihren Ursprung vor Vertragsabschluss haben, aber erst während der Vertragslaufzeit bekannt werden.

In diesem Text schauen wir uns die Rückwärtsversicherung an sowie die Auswirkungen, die dieser Vertragsbestandteil auf die übrige Versicherung hat. Abschließend werden wir uns ansehen, was Versicherungsnehmer beim Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht mit Rückwärtsversicherung beachten müssen.

Rückwärtsversicherung in der Vermögensschadenhaftpflicht

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichert den Versicherten vor Schadenersatzansprüchen Dritter ab. Sie wehrt außerdem unberechtigte Ansprüche ab (passiver Rechtsschutz).
  • Die Rückwärtsversicherung bietet dem Versicherten einen Schutz für Schadenersatzansprüche, die ihren Ursprung im Zeitraum vor Vertragsschluss haben.
  • Die Rückwärtsversicherung lohnt sich für Versicherungsnehmer, die durch ihren Vorversicherer keine ausreichende Nachversicherung erhalten. Damit vermeiden sie Lücken in der Deckung.
  • Eine unbegrenzte Rückwärtsversicherung ist heutzutage fester Bestandteil der meisten Versicherungsverträge bzw. wird von den Versicherungsgesellschaften als Zusatzbaustein angeboten.

Die Vermögensschaden-Haftpflicht – Eigenschaften der Versicherung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungsprodukten für Geschäftskunden und schützt bei Fehlern in der Berufstätigkeit, die zu Schadenersatzansprüchen von Dritten führen.

Die Versicherung bietet außerdem den passiven Rechtsschutz, den es in vielen anderen ähnlichen Versicherungsprodukten gibt. Das heißt, sobald ein Betroffener Ansprüche gegen einen Versicherungsnehmer erhebt, prüft die Versicherung zunächst, ob der Anspruch überhaupt berechtigt ist.

Grundsätzlich ist der Versicherungsschutz während der Vertragslaufzeit wirksam. Oftmals treten aber Fehler, die vor Vertragsbeginn entstanden sind, erst während der Vertragslaufzeit zutage. Je komplexer das Geschäftsumfeld des Versicherten und je mehr Personen involviert sind, desto wahrscheinlicher ist ein solcher Fall.

Für solche Fälle eignet sich die Rückwärtsversicherung in der Vermögensschadenhaftpflicht. Sie sichert auch Schäden ab, die ihren Ursprung vor Beginn des Versicherungsvertrags haben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Kunde nicht von diesem Ereignis gewusst hat.

Die genaue Definition der Rückwärtsversicherung gemäß VVG gibt es hier [1] zum Nachlesen.

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Warum ist die Rückwärtsversicherung in der Vermögensschadenhaftpflicht so wichtig?

Die Rückwärtsversicherung und die damit verbundene Möglichkeit, das Risiko einzuschränken und Schadensfälle aus der Vergangenheit über die Versicherung zu regulieren, soll dazu dienen, Versicherungslücken bei einem Vertragswechsel zu schließen.

Ein Versicherungswechsel birgt das Risiko von Deckungslücken. Schließlich ist die Nachversicherung von einem Vorversicherer oft nicht unbegrenzt. Für die Zeiträume zwischen Nachversicherung des Vorversicherers und der Rückwärtsversicherung des neuen Anbieters, haften Betroffene häufig mit ihrem Privatvermögen.

Um solche Situationen zu vermeiden, sollten Kunden im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflicht grundsätzlich immer eine unbegrenzte Nachversicherung und Rückwärtsversicherung vereinbaren. Dadurch lassen sich Deckungslücken effizient schließen und die Haftung des Versicherten bleibt auf ein Minimum begrenzt bzw. fällt ganz weg.

Vermögensschadenhaftpflicht Rückwärtsversicherung – Was sind die Auswirkungen einer Rückwärtsversicherung?

Die Rückwärtsversicherung schließt Versicherungslücken, die bspw. bei einem Versicherungswechsel entstehen. Versicherte genießen den vollen Schutz aus den Leistungen des Versicherungsvertrags, auch für rückwirkende Ereignisse, die ihren Ursprung in dem Zeitraum vor Vertragsschluss haben.

Übrigens: Im Zweifel ist die Rückwärtsversicherung rein juristisch anzunehmen. Mehr dazu findet sich hier. [2]

Auswirkungen für den Versicherer

Um konkurrenzfähig zu bleiben, gibt es immer mehr Versicherungsunternehmen, die diesen Schutz nicht nur in der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, sondern auch bei vergleichbaren Versicherungsprodukten, wie z.B. der D&O-Versicherung anbieten.

In der Praxis müssen Versicherer bei Versicherungsfällen aus der Vergangenheit die Voraussetzungen für eine Regulierung überprüfen. Entscheiden ist grundsätzlich, ob der Kunde von dem Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wusste.

Aus diesem Grund fragen Versicherer bei Vertragsschluss den Antragsteller, ob Schäden bzw. Ansprüche demnächst gegen den Antragsteller gestellt werden könnten. Anhand der Antworten zu dieser Frage können Versicherer schon erkennen, ob und in welcher Form die Ansprüche möglicherweise in Kürze gestellt werden könnten.

Auswirkungen für den Versicherungsnehmer

Das Thema Rückwärtsversicherung ist für den Versicherten genauso wichtig wie die Nachhaftung. Sie schließt effizient die Versicherungslücken, die insbesondere bei einem Versicherungswechsel entstehen können.

Im Alltag vieler Berufsgruppen, wie bspw. Unternehmer und Rechtsanwälte, ist die zeitliche Abgrenzung alles andere als einfach.

Wenn bspw. ein Vertrag mit einem Geschäftspartner vor Vertragsbeginn geschlossen wurde, während der Vertragslaufzeit aber mehrere entscheidende Vertragsergänzungen vorgenommen wurden, die in späteren Streitigkeiten zu Ansprüchen gegen den Versicherungskunden führen, stellt sich die Frage, wann die Zuständigkeit der Versicherung beginnt und wann sie aufhört.

Beispiele zur Rückwärtsversicherung

Wie wir bereits festgestellt haben, ist es oft nicht leicht, Vermögensschäden zeitlich genau einzugrenzen. Anhand der folgenden Beispiele wird deutlich, weshalb ein Versicherungsschutz in Form der Rückwärtsversicherung entscheidend sein kann:

Beispiel 1: Ein selbstständiger Steuerberater macht für einen Kunden vor Versicherungsbeginn den Jahresabschluss. Nach Vertragsschluss muss der Abschluss mehrfach korrigiert werden. Trotzdem macht der Mandant nach einer Betriebsprüfung Vermögensschäden gegen den Steuerberater geltend.

Für den Versicherer stellt sich die Frage: Wo hat der Versicherungsfall seinen Ursprung? Bei der ersten Erklärung vor Vertragsbeginn oder sind die Schäden erst bei der Korrektur während der Vertragslaufzeit entstanden? Sofern der Versicherte keine Rückwärtsversicherung vereinbart hat, kann es sein, dass er auf Schadensfällen wie diesen sitzen bleibt.

Beispiel 2: Ein Rechtsanwalt vertritt einen Mandanten vor Vertragsbeginn in einem Fall vor dem Amtsgericht und gewinnt. Der Prozessgegner geht in Berufung, womit der Fall vor dem zuständigen Landgericht in die nächste Instanz geht.

Zwischenzeitlich schließt der Rechtsanwalt eine neue Versicherung ab. Die Vorversicherung bietet keine Nachversicherung. Somit ist er auf die Rückwärtsversicherung seines neuen Anbieters angewiesen.

In der zweiten Instanz verliert der Mandant des Rechtsanwalts aufgrund eines Prozessfehlers bzw. einer versäumten Frist in der ersten Instanz. Auch hier stellt sich wieder die Frage, wann der Fehler entstanden ist und vor allem auch, ob der Versicherte von diesem Schaden bei Vertragsschluss hätte wissen können.

Tipps für Versicherungsnehmer in Bezug zur Rückwärtsversicherung

Die o.g. Beispiele zeigen deutlich, dass es oft schwer ist, die Zuständigkeit bei einem Verstoß und kleinen Versehen exakt einzugrenzen. Aus diesem Grund sollten Antragsteller bereits vor Abschluss der Versicherung die folgenden Tipps berücksichtigen:

  • Rückwärtsversicherung und Nachversicherung vergleichen: Wenn mit dem bisherigen Anbieter eine unbegrenzte Nachversicherung vereinbart wurde, müssen sich Versicherte keine weiteren Gedanken machen, denn die Vorversicherung des neuen Anbieters wird bereits durch die Nachversicherung des bisherigen Anbieters abgedeckt.
  • Deckungssumme prüfen: Die Vermögensschadenhaftpflicht wird für viele Berufe empfohlen und ist für einige Berufe gesetzlich vorgeschrieben. Auch wenn die Versicherung das Prinzip der Rückwärtsdeckung im Vertrag berücksichtigt, sollten Versicherungsnehmer immer auch überprüfen, in welchem Umfang derartige Schäden übernommen werden oder ob die Versicherung Vorschäden in der Höhe begrenzt.
  • Versicherungsbedingungen lesen: Ein vermeintlich trivialer Hinweis, aber im Vertragstext können Antragsteller genau nachlesen, welche Pflichten sie erfüllen müssen, um im Fall der Fälle die Rückwärtsversicherung in Anspruch nehmen zu können.
  • Unternehmenshistorie prüfen: Ob IT-Dienstleister, Unternehmensberater oder Rechtsanwälte – bei Vertragsschluss sollten Antragsteller prüfen, ob sich Ereignisse aus der Vergangenheit zu Schäden während der Vertragslaufzeit entwickeln könnten. Versicherer können später die Leistung verweigern, wenn der Kunde bereits vor Vertragsschluss von einem Schaden gewusst hat.

Fazit zur Rückwärtsversicherung

Die Rückwärtsversicherung bietet Versicherten einen effektiven Schutz gegen Ansprüche, die ihren Ursprung im Zeitraum vor Vertragsschluss haben.

Die Rückwärtsversicherung lohnt sich insbesondere für Versicherte, die von ihrem Vorversicherer keine ausreichende Nachversicherung erhalten.

Um ihren Versicherungsschutz nicht zu riskieren, sollten Antragsteller vor Abschluss einer neuen Versicherung überprüfen, ob sich ein Versicherungsfall anbahnt, der möglicherweise in der Vertragslaufzeit reguliert werden müsste.

Da die Vermögensschadenhaftpflicht ein komplexes Produkt ist, empfehlen Experten eine Beratung durch einen fachkundigen Makler zu den Themen Versicherungssumme, Deckungssumme sowie Rückwärtsversicherung und Nachversicherung.

Quellen

[1] https://datenbank.nwb.de/Dokument/79238_2/

Gesetzestext zu § 2 VVG, Rückwärtsversicherung.

[2] https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/rueckwaertsversicherung-43861

Kommentar von Prof. Dr. Fred Wagner zur höchstrichterlichen Rechtssprechung zur Rückwärtsversicherung.

Kundenstimmen

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