Vermögensschadenhaftpflicht Verjährung – Wie lange haften Versicherer?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt den Versicherungskunden vor Schadenersatzansprüchen Dritter ab. Die Versicherung wird für viele Berufsgruppen empfohlen, für eine ganze Reihe von Berufen ist die Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Die Versicherung prüft jeden gemeldeten Anspruch während der Vertragslaufzeit und stellt den Versicherungskunden frei oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Aber wie sieht es nach der Vertragslaufzeit aus? Die Übernahme der Haftung nach Vertragsende ist für Antragsteller ein wichtiges Kriterium, wenn es um den Abschluss einer Haftpflichtversicherung geht.

In diesem Artikel werden wir uns das Thema Vermögensschadenhaftpflicht im Zusammenhang mit der Verjährung im Detail ansehen. Wir werden uns auch die Themen Obliegenheiten, die Rolle der Versicherer beim Insolvenzverfahren (§ 115 VVG) sowie die Nachmeldefristen anschauen.

Vermögensschadenhaftpflicht Verjährung

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Verjährung von Ansprüchen gegen den Versicherer wird in der Nachhaftung geregelt. Ältere Versicherungsverträge sind hinsichtlich der Verjährung oft begrenzt.
  • Der Haftungsumfang reicht von mehreren Jahren bis zur unbegrenzten Nachhaftung. Unabhängig davon haben Versicherungskunden die Pflicht einen Schaden umgehend zu melden.
  • Die Nachhaftung ist besonders für Versicherte von Bedeutung, die den Beruf wechseln oder in Rente gehen.
  • Versicherungskunden können nicht gleichzeitig eine Nachhaftung und eine Rückwärtsdeckung vereinbaren. Beim Antrag einer neuen Versicherung müssen sie Angaben über eine bestehende Nachversicherung machen.

Die Vermögensschaden-Haftpflicht im Allgemeinen

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungsprodukten, die Selbstständige, Freelancer und Freiberufler in ihrem Berufsleben abschließen können.

Für Berufe wie Software-Entwickler und Grafikdesigner wird die Vermögensschadenhaftpflicht empfohlen. Für Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist sie vonseiten der zuständigen Kammern vorgeschrieben.

Der Versicherungsschutz deckt Schadenersatzforderungen Dritter ab, die durch Versehen oder andere fahrlässige Fehler entstehen. Den Versicherungsschutz können Kunden – je nach Anbieter und Police – mehrfach im Jahr abrufen.

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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung – welche Obliegenheiten treffen den Versicherungsnehmer?

Ein Schaden, der sich bereits anbahnt, muss dem Versicherer nach Bekanntwerden umgehend gemeldet werden. Sofern der Versicherungskunde gegen diese Pflicht verstößt, kann ihm nachträglich die Deckung entzogen werden.

Das Versicherungsunternehmen argumentiert in solchen Situationen, dass ein Schaden bei rechtzeitiger Meldung hätte vermieden werden können. In vielen Fällen dürften die Auswirkungen auf den Versicherten sowie die Folgekosten auf einem geringen Niveau gehalten werden können, wenn Schäden rechtzeitig gemeldet werden.

Der folgende Vergleich zu Sach- und Personenschäden zeigt deutlich auf, wie schwer sich Vermögensschäden zeitlich eingrenzen lassen und wie wichtig eine rechtzeitige Meldung ist:

Sachschäden: Ein IT-Dienstleister lässt versehentlich ein Server-Rack bei einem Kunden auf den Boden fallen. Das Schadensdatum lässt sich Tag-genau bestimmen.

Personenschäden: Ein Seminarteilnehmer stolpert bei einer Weiterbildung über ein Kabel. Das Weiterbildungsinstitut haftet für den Schaden. Auch hier lässt sich das Datum Tag-genau eingrenzen.

Vermögensschaden: Ein Rechtsanwalt betreut einen Mandanten über mehrere Instanzen. Nach einer Entscheidung vom BGH verliert er den Fall. Die Urteilsbegründung lässt erahnen, dass der Verlust des Prozesses auf Fehler des Rechtsdienstleisters während der ersten beiden Instanzen zurückzuführen ist. Da sich alleine die ersten Instanzen über vier Jahre hingezogen haben, ist es schwer den Fehler einzugrenzen.

An diesem Beispiel [1] wird anhand des Anwaltsberufs sowie dem Verstoß- und Schadensereignisprinzip aufgezeigt, wie wichtig der Zeitpunkt der Schadensentstehung sein kann.

Was ist bei der Verjährung in der Vermögensschadenhaftpflicht bzw. D&O Versicherung zu beachten?

Versicherungskunden müssen Schäden innerhalb der vertraglich vereinbarten Nachmeldefrist melden. Der Versicherer leistet nur für Schäden, die ihren Ursprung im Vertragszeitraum haben und innerhalb dieser Frist gemeldet wurden. Bei der oben genannten Frist handelt es sich per Gesetz um eine Ausschlussfrist.

Gemäß BGH-Urteil vom 08.02.1965 Az.: II ZR 171/62 gilt diese Ausschlussfrist nur dann nicht, wenn den Versicherungskunden kein Verschulden trifft.

Die Beweislast für ein Verschulden oder Nichtverschulden liegt beim Kunden selbst. Gerade in älteren Versicherungsverträgen, die oft nur eine Nachhaftung von zwei bis fünf Jahren beinhalten, spielt dies eine Rolle.

Um solche Situationen zu umgehen, sollten Kunden eine unbegrenzte Nachhaftung vereinbaren.

Die Nachhaftung in der Vermögensschadenhaftpflicht ist insbesondere bei Aufgabe der Tätigkeit oder beim Versicherungswechsel von großer Bedeutung. Auch wenn Berufstätige in den Ruhestand gehen, sollte die Nachversicherung greifen.

Welche Rolle spielt § 115 VVG?

Gemäß 115 VVG [2] können Geschädigte bei Insolvenz des Versicherungskunden den Schaden direkt bei dem zuständigen Versicherungsunternehmen geltend machen.

Zum Thema Verjährungsfristen ist es wichtig zu beachten, dass bei Direktansprüchen an das Versicherungsunternehmen dieselben Fristen gelten wie bei Ansprüchen gegen den Versicherungskunden selbst.

Dabei ist zu beachten, dass die Verjährung gehemmt wird, wenn der Geschädigte nach Übermittlung seines Anspruchs an den Versicherer auf eine Stellungnahme und Mitteilung wartet.

In welchen Konstellationen spielt die Verjährung der Haftpflichtansprüche eine Rolle?

Die Verjährung in der Vermögensschaden Haftpflicht ist insbesondere bei der Aufgabe der Tätigkeit und beim Versicherungswechsel von Bedeutung. Bei der Meldung von Schäden müssen Versicherungskunden ihre Vertragspflichten bzw. Obliegenheiten beachten.

Aufgabe der Tätigkeit

Wenn Versicherungskunden ihre bisherige Tätigkeit aufgeben, haben sie grundsätzlich das Recht, die Versicherung außerordentlich zu kündigen.

Eine Aufgabe der Tätigkeit kommt bspw. dann in Betracht, wenn der Versicherungskunde von der Selbstständigkeit in ein Anstellungsverhältnis wechselt oder in den Ruhestand geht.

Versicherungswechsel

Auch beim Wechsel des Versicherers müssen sich Versicherungskunden mit dem Thema Verjährung beschäftigen. Die meisten Versicherer erleichtern ihren Kunden den Wechsel, indem sie sowohl eine Haftung nach Vertragsende als auch eine Rückwärtsversicherung anbieten.

Den Versicherungsschutz erhalten Kunden dann in vollem Umfang weiter, sofern sie sich während der Vertragslaufzeit und darüber hinaus an die Pflichten zur Meldung eines Schadens halten.

Was ist der Unterschied zwischen Nachversicherung und Rückwärtsversicherung?

Die Nachversicherung sichert Schadenersatzansprüche ab, die nach Ende der Vertragslaufzeit gemeldet werden. Die Rückwärtsversicherung übernimmt Schäden, die vor Abschluss eines neuen Vertrags entstanden sind. Grundsätzlich können Versicherungsnehmer nicht gleichzeitig eine Nachversicherung und eine Rückwärtsversicherung haben.

Wenn Versicherungskunde den Anbieter wechseln, müssen sie dem neuen Versicherer mitteilen, dass sie eine Nachversicherung haben.

Darüber hinaus müssen Versicherungskunden beachten, dass bei einer Rückwärtsdeckung nur Fälle versichert sind, die dem Versicherungskunden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht bekannt sind.

Abschließend sollten Kunden beachten, dass die Rückwärtsdeckung – im Gegensatz zur Nachversicherung – häufig zeitlich begrenzt ist.

Welche Schadenersatzansprüche sind von der Nachhaftung ausgenommen?

Von der Nachhaftung sind alle Schadenersatzansprüche ausgenommen, bei denen sich der Versicherungsnehmer nicht vertragskonform verhalten hat. Dazu zählt bspw. die verspätete Meldung von Schadensfällen. Darüber hinaus müssen Versicherungskunden damit rechnen, dass der Anspruch bei Vorsatz nicht reguliert wird.

Wie lassen sich Vorsatz und wissentliche Fehler nachweisen? Die Versicherung prüft jeden einzelnen Versicherungsfall, der gemeldet wird. Während der Vertragslaufzeit steht der Zeitpunkt der Schadensentstehung nicht so stark im Vordergrund wie bei der Haftung nach Vertragsende.

Bei der Meldung eines Versicherungsfalls müssen Versicherungskunden meist umfangreiches Material zur Verfügung stellen, damit die Pflichtverletzung transparent dokumentiert werden kann.

Versicherungsunternehmen können Fahrlässigkeit von Vorsatz gut unterscheiden. Um den Schadenersatz über die Versicherung zu regulieren, ist eine gute Dokumentation das A und O. Bei entscheidenden Vorgängen sollten Zeugen hinzugezogen und wichtiges Beweismaterial notariell beurkundet werden.

Was es für Versicherte noch zu beachten gibt

Das Thema Haftung nach Vertragsende ist ein wichtiger Bestandteil jeder Haftpflicht-Police. Aus diesem Grund sollten Versicherungskunden einige der folgenden Tipps berücksichtigen.

Verjährungsfrist bei abgelehnter Deckung

Wenn Versicherungskunden der Versicherung einen Schaden melden und die Übernahme der Deckung wird abgelehnt, haben sie in der Regel eine Frist von drei Jahren ab Ablehnung, eine Klage gegen das Versicherungsunternehmen einzureichen, um eine Deckung zu erreichen.

Abwägen – zeitlich unbegrenzte Nachhaftung vs. begrenzte Nachhaftung

Oftmals werben Versicherer mit einer zeitlich unbegrenzten Nachhaftung. Was auf den ersten Blick verlockend klingt, sollte im Hinblick auf die Prämienberechnung überprüft werden.

Wenn sich die unbegrenzte Haftung signifikant auf die Höhe der Prämien auswirkt, sollten Versicherungskunden sich ggf. nach einem Angebot mit begrenzter Nachhaftung umsehen. Je nach Beruf kann eine Haftung von 5 bis 10 Jahren oft völlig ausreichend sein.

Vermögensschadenhaftpflicht Verjährung – Fristen beachten

Die zeitlich unbegrenzte Haftung ist für Versicherer ein starkes Argument, wenn es um eine neue Versicherung geht. Kein Wunder, denn niemand möchte bei einem Berufswechsel oder im Ruhestand mit Schadenersatzforderung um seine Existenz gebracht werden.

Entscheidend ist jedoch, dass Ansprüche nicht zeitlich unbegrenzt gelten, sondern der Verjährung unterliegen. Hier gibt es zunächst die gesetzliche Verjährungsfrist nach § 195 BGB[3]. Darüber hinaus gibt es Verjährungsfristen von 5 bis 10 Jahren, bspw. im Gesellschaftsrecht oder Immobilienrecht. Die Verjährungsfristen bei vollstreckbaren Urteilen und Vergleichen liegt bei 30 Jahren.

Hier sollten Kunden also die Kosten des Versicherungsschutzes mit den Risiken aus dem Tagesgeschäft abwägen: Wenn der Prämienunterschied derart groß ausfällt, sollten Versicherungskunden lieber auf eine kürzere Haftung zurückgreifen.

Geschäftsmodell überprüfen

Beim Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht sollten sich Versicherungskunden zunächst ihren Berufsalltag genau ansehen. In vielen Branchen ist eine unbegrenzte Haftung sinnvoll. Insbesondere in Branchen, in denen Kunden mit Verjährungsfristen von 30 Jahren zu tun haben, wie Wirtschaftsprüfer, ist die unbegrenzte Haftung zielführend.

Anders sieht es bspw. bei Programmierern und Grafikdesignern aus. In ihrer Tätigkeit haben Selbstständige in diesen Branchen meist nur mit der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende zu tun. Versicherungskunden können auch selbst einiges tun um die Verjährung zu verkürzen, bspw. mit einer unterschriebenen Abnahme ihrer Leistungen.

Kunden sollten also die Leistungen stets dem Geschäftsmodell anpassen, damit sie nicht zu viel für ihren Versicherungsschutz bezahlen. Gerade für Selbstständige ohne viele Mitarbeiter und Budget kann es einen Unterschied von über 100 Euro pro Jahr machen.

Verstöße rechtzeitig melden

Die Haftung ist für Kunden sehr praktisch, bedeutet aber nicht, dass sie einen Freibrief haben, was die Meldung der Verstöße angeht. Wie bei jeder anderen Versicherung, müssen Verstöße daher so schnell wie möglich gemeldet werden, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird.

Wenn Versicherungskunden bereits während der Vertragslaufzeit feststellen, dass ein möglicher Schaden entstehen könnte, sollten sie den Schaden auf jeden Fall der Versicherung melden. Wenn ein Schaden nach der Vertragslaufzeit reguliert wird, sollte hier ebenfalls die Versicherung umgehend benachrichtigt werden.

Fazit zur Verjährung in der Vermögensschadenhaftpflicht

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verjährung bei zeitlich befristeter Nachversicherung eine wichtige Rolle spielt. Versicherungsnehmer sollten daher im besten Fall eine zeitlich unbegrenzte Nachversicherung vereinbaren.

Der Umfang der Versicherung sollte immer im Verhältnis mit den Risiken und Tätigkeiten stehen, damit der Schutz nicht unnötig aufgebläht wird. Unternehmensberater benötigen einen anderen Schutz als bspw. Rechtsanwälte oder Notare.

Quellen

[1] https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/berufshaftpflicht-in-der-anwaltskanzlei/verstoss-statt-schadensereignisprinzip_216_256800.html

Detaillierte Unterscheidung zwischen Verstoßprinzip und Schadensereignisprinzip für Rechtsanwälte

[2] https://dejure.org/gesetze/VVG/115.html

Gesetzestext zu § 115 VVG

[3] https://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/195.html

Gesetzestext zu § 195 BGB

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