Ratgeber
Private Krankenversicherung für Zahnärzte
Die private Krankenversicherung bietet Komfortleistungen sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Versorgung. Für Zahnärzte gibt es Spezialtarife, die günstiger kalkuliert sind, da Zahnärzte durchschnittlich ein gesünderes Leben führen als andere Berufsgruppen.
Ob Zahnärzte in die private Krankenversicherung eintreten können, hängt hauptsächlich vom Berufsstatus ab: Selbstständige Zahnärzte können meist problemlos in die PKV wechseln. Bei angestellten Zahnärzten ist die Einkommenshöhe entscheidend, wenn es um einen Wechsel in die PKV geht.
In diesem Beitrag sehen wir uns die private Krankenversicherung speziell für Zahnärzte an und gehen auf die Besonderheiten ein. Wir erläutern die Rechtslage zu den einzelnen Gruppen und zeigen die Vorteile und Nachteile der PKV im Vergleich zur GKV auf.
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Das Wichtigste in Kürze
- Für die meisten Zahnärzte kommt aufgrund des Gehalts und der Verantwortung meist nur eine private Krankenversicherung infrage
- Niedergelassene Ärzte profitieren bei längeren Ausfallzeiten vom Krankentagegeld, das für eine finanzielle Absicherung des Versicherungsnehmers und seiner Praxis sorgt
- Aufgrund der relativ gesunden Lebensweise der Branche insgesamt, profitieren Zahnärzte von günstigen Spezialtarifen, mit der sie sich für weniger als 170 EUR pro Monat versichern lassen können
- Die gesetzliche Krankenversicherung lohnt sich nur in besonderen Fällen, bspw. wenn der Zugang zur PKV, für den Antragsteller nicht möglich ist oder bei vielen Familienmitgliedern
- Kinder und Ehepartner können in bestimmten Fällen in der privaten Krankenversicherung günstig mitversichert werden. Entscheidend ist das Alter der Kinder bzw. der Berufsstatus des Ehepartners
Wer kann sich in einer PKV für Zahnärzte versichern lassen?
In der privaten Krankenversicherung können sich grundsätzlich selbstständige Zahnärzte, angestellte Zahnärzte sowie beihilfeberechtigte Zahnärzte versichern lassen. Ob ein Beitritt in die PKV möglich ist, hängt jedoch vom Berufsstatus und ggf. vom Einkommen des Versicherungsnehmers ab.
Wie in benachbarten Berufsgruppen, wie der privaten Krankenversicherung für Ärzte, ist auch für Zahnärzte der Berufsstatus entscheidend: Für angestellte Zahnärzte gelten andere Voraussetzungen als für selbstständige Zahnärzte. Die einzelnen Unterschiede erklären wir in den folgenden Abschnitten.
Selbstständige Zahnärzte
Selbstständige oder niedergelassene Zahnärzte sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit und können frei wählen, ob sie gesetzlich oder privat versichert sein möchten. Bei freiwilliger gesetzlicher Versicherung können selbstständige Zahnärzte jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln.
In den meisten Fällen ergibt ein Wechsel in die PKV für Selbstständige Sinn. Der Grund dafür liegt in der Leistungsvielfalt und vor allem im Krankentagegeld. Für selbstständige Zahnärzte kann diese Leistung existenzsichernd sein, insbesondere bei längeren Ausfällen.
Eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse ist nur in Ausnahmefällen sinnvoll, bspw. bei einer großen Familie, bei der alle Familienmitglieder von der kostenlosen Familienversicherung profitieren können.
Mehr zur Familienversicherung, den Voraussetzungen und den Besonderheiten für Ehepartner und Kinder findet sich unter diesem Link [1].
Angestellte Zahnärzte
Für angestellte Zahnärzte gilt bzgl. der PKV dasselbe wie für andere Angestellten auch: Wenn das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 66.600 EUR liegt (Jahresarbeitsentgeltgrenze), können sie freiwillig der privaten Krankenversicherung beitreten.
In der Praxis steht den meisten angestellten Zahnärzten der Weg in die PKV offen, da sie regelmäßig über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen. Ein Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse ist meistens nicht sinnvoll, selbst dann nicht, wenn die Familienmitglieder zusätzlich versichert werden müssen.
Beihilfeberechtigte Zahnärzte
Für beihilfeberechtigte Zahnärzte gelten dieselben Regelungen wie in der privaten Krankenversicherung für Beamte. Das heißt, Zahnärzte, die bspw. als Amtsärzte verbeamtet sind, können Beihilfeergänzungstarife nutzen.
Der Vorteil: Diese Tarife sind mehrheitlich günstig kalkuliert, da lediglich die Lücke zur Beihilfe geschlossen werden muss.
Über die private Krankenversicherung für Beamte informiert dieser Beitrag [2].
Preis-Leistungsverhältnis – Was leistet eine PKV für Zahnärzte?
Die private Krankenversicherung bietet für Zahnärzte umfangreiche Komfortleistungen, sowohl bei Behandlungen im Krankenhaus als auch in der Erstattung von Medikamenten und Sehhilfen. Der genaue Leistungsumfang ist abhängig vom gewählten Tarif. Einige Versicherer bieten spezielle Vorteile für Zahnärzte.
Je umfangreicher der Tarif, desto höher sind die Erstattungssätze für stationäre und ambulante Behandlungen. Ein guter Tarif in der PKV umfasst u.a. die folgenden Leistungen:
- Zahnprophylaxe, Zahnbehandlungen
- Wahlbehandlungen im Krankenhaus (z. B. Chefarztbehandlung und Einzelzimmer)
- Erstattung bei alternativen Heilbehandlungen und Psychotherapie
- Erstattung von Sehhilfen
- Erstattung von Medikamenten
Der Vorteil für Zahnärzte: Einige Spezialtarife klammern die Leistungen zur Zahnbehandlung aus, da sich Zahnärzte oft selbst versorgen. Dadurch werden die Tarife für Zahnärzte günstiger.
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Was kostet eine private Krankenversicherung für Zahnärzte?
Die Kosten für eine PKV für Zahnärzte sind stark abhängig von den Leistungen und einiger weiterer Faktoren. Angestellte Zahnärzte erhalten einen Versicherungsschutz für weniger als 270 EUR im Monat, der monatliche Beitrag für selbstständige Zahnärzte im Premium-Tarif liegt bei rund 540 EUR.
Unterschiede im PKV-Beitrag zwischen angestellten und selbstständigen Zahnärzten
Die folgende Tabelle zeigt, inwiefern sich die Versicherungsbeiträge für angestellte und selbstständige Zahnärzte unterscheiden können.
Angestellt | Selbstständig | |
Basistarif | ca. 165 EUR | ca. 330 EUR |
Komfortarif | ca. 183 EUR | ca. 366 EUR |
Premiumtarif | ca. 265 EUR | ca. 530 EUR |
Die Unterschiede zwischen den einzelnen Tarifen sind auf die Arbeitgeberbeiträge zurückzuführen. Bei selbstständigen Zahnärzten gibt es keinen Arbeitgeber, der sich an den Beiträgen beteiligt. Für angestellte Zahnärzte gibt es Zuschüsse vom Arbeitgeber, womit sich die monatlichen Prämien reduzieren.
Welche Faktoren beeinflussen die Beitragshöhe in der privaten Krankenversicherung für Zahnärzte?
Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom Leistungsumfang, dem Alter des Versicherungsnehmers, möglichen Vorerkrankungen und dem Selbstbehalt, den Versicherungsnehmer mit ihrem Anbieter vereinbaren. Je älter der Versicherungsnehmer und je mehr Leistungen, desto höher sind die Beiträge.
Leistungsumfang
Wie bei jeder anderen Versicherung gilt auch bei der PKV: Wer mehr Leistung möchte, muss tiefer in die Tasche greifen. Bei günstigen Tarifen können Versicherungsnehmer mehrere hundert Euro im Monat sparen, haben damit aber nur einen Schutz auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung.
Alter
Das Alter spielt eine signifikante Rolle für die Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung. Je jünger der Versicherungsnehmer, desto günstiger fallen die Beiträge aus.
Gleichzeitig verbleibt mehr Versicherungszeit, in der Versicherte Altersrückstellungen bilden können, damit die Kosten im Alter nicht so hoch ausfallen.
Vorerkrankungen
Auch Vorerkrankungen, wie chronische Erkrankungen, können sich auf die Beiträge auswirken.
Je schlechter der Gesundheitszustand, desto unwahrscheinlicher ist die Vertragsannahme. Wer sich unsicher ist, sollte eine anonyme Risikovoranfrage in Erwägung ziehen, da sich jede Ablehnung wiederum negativ auf zukünftige Anträge auswirkt.
Selbstbehalt
Der Selbstbehalt bzw. die Selbstbeteiligung gibt an, in welchem Umfang sich der Versicherungsnehmer an den Behandlungskosten beteiligt, bevor die Versicherungsgesellschaft Kosten erstattet. Eine hohe Selbstbeteiligung senkt die Beiträge deutlich und der Versicherte spart einen großen Teil der Beiträge ein.
Auch wenn ein hoher Selbstbehalt in jungen Jahren verlockend erscheint, sollten Versicherungsnehmer auch immer an die Versicherung im Alter denken. Bei häufigen Behandlungen können die Beiträge für den Versicherungsnehmer stark ansteigen.
Mehr zum Thema Selbstbeteiligung findet sich in diesem Beitrag [3].
Müssen auch Zahnärzte eine Gesundheitsprüfung in der PKV durchführen?
Für Zahnärzte ist eine Gesundheitsprüfung ebenso verpflichtend, wie für andere Berufe. Dabei müssen Antragsteller die Gesundheitsfragen zu den vergangenen fünf bis zehn Jahren wahrheitsgemäß beantworten. Bei bestehenden Vorerkrankungen kann der Versicherer Risikozuschläge erheben.
Wenn der Versicherer das Risiko als zu hoch erachtet, kann der Antrag abgelehnt werden, denn im Gegensatz zur GKV bemisst sich der Beitrag in der PKV nicht am Einkommen, sondern am Kostenrisiko für den Versicherer.
Wie bereits erwähnt, lohnt sich in solchen Fällen eine anonyme Risikovoranfrage. Hierbei kann der Versicherer seine Daten anonym übermitteln und herausfinden, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherer den Antragsteller absichern würde.
Lohnt sich die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnärzte?
Die GKV lohnt sich für Zahnärzte nur in Ausnahmefällen. Angestellte Zahnärzte verdienen meist so gut, dass sie sich privat versichern können, für niedergelassene Zahnärzte besteht grundsätzlich immer ein Wahlrecht. Eine Familienversicherung ist nur bei vielen Angehörigen oder Risikozuschlägen in der PKV sinnvoll.
Ein gutes Preis-Leistungsverhältnis ist mit der GKV für einen Zahnarzt kaum messbar. Der Grund dafür liegt an der Beitragsberechnung: In der GKV müssen Zahnärzte regelmäßig den Höchstbeitrag bezahlen. Dieser liegt bei gut 800 EUR pro Monat.
Zwar sind in dieser Berechnung auch die Angehörigen im Rahmen der Familienversicherung mitversichert. Wirklich lohnenswert ist dieses Modell allerdings nur dann, wenn der Zahnarzt viele Kinder hat und auch der Ehepartner Anspruch auf die Familienversicherung hat.
Bei der Beitragskalkulation sollten Zahnmediziner außerdem berücksichtigten, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung die bekannten Komfortleistungen aus der PKV nicht angeboten werden.
Um diese Leistungen, aber auch spezielle Zahnarzttarife zu nutzen, empfiehlt sich für Zahnmediziner der Abschluss einer privaten Krankenversicherung.
Was müssen Zahnärzte zur privaten Krankenversicherung sonst noch wissen?
Ein niedergelassener Zahnarzt sollte dafür sorgen, dass ein umfangreiches Krankentagegeld vereinbart wird und die Familienmitglieder abgesichert werden. Um noch mehr zu sparen, lohnt sich die Beitragsrückerstattung, die insbesondere in jungen Jahren häufig in Anspruch genommen werden kann.
Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung nicht vergessen
Wie in anderen Berufen, wie der privaten Krankenversicherung für Rechtsanwälte, spielt auch für Zahnärzte das Krankentagegeld eine wichtige Rolle. Das betrifft in erster Linie niedergelassene Zahnärzte, die bei längeren Ausfallzeiten oftmals Termine absagen und ihre Praxis schließen müssen.
Damit ein Zahnarzt sich in Ruhe und ohne finanzielle Sorgen erholen kann, ist diese Leistung essenziell. Damit trägt die Versicherung die Kosten für die Ausfallzeiten des Versicherungsnehmers und sorgt dafür, dass der Praxisbetrieb möglichst nicht beeinträchtigt wird.
Absicherung der Familienmitglieder in der privaten Krankenversicherung
Wie bereits erwähnt, ist in der privaten Krankenversicherung keine Familienversicherung vorgesehen. Trotzdem können Zahnärztinnen und Zahnärzte von günstigen Tarifen für den Ehepartner und die Kinder profitieren. Hier lohnt sich der Vergleich und der Abschluss einer Versicherung bei demselben Anbieter.
Gut zu wissen: Die Familienmitglieder beihilfeberechtigter Zahnärzte haben Anspruch auf bis zu 80 Prozent Beihilfe für entstehende Behandlungskosten und profitieren damit von einer günstigeren privaten Krankenversicherung.
Ob sich Familienmitglieder günstig mitversichern lassen können, hängt vom Berufsstatus, dem Einkommen und dem Alter der Familienmitglieder ab. Mehr zu diesem Thema inklusive Rechenbeispiel findet sich in diesem Beitrag [4].
Beitragsrückerstattung in der privaten Krankenversicherung nutzen
Gerade für jüngere Versicherungsnehmer ist die Beitragsrückerstattung eine vielversprechende Möglichkeit, um am Ende des Jahres einen Teil der Beiträge wieder zurückzubekommen. Wer die Leistungen der PKV nicht in Anspruch nimmt, erhält einen Teil der Beiträge am Jahresende wieder zurück.
Auch bei Kleinbetragsrechnungen sollten Versicherte überlegen, wie sinnvoll es ist, die Rechnung einzureichen.
Wer bspw. 50 EUR für Medikamente ausgegeben, aber Aussicht auf eine Beitragsrückerstattung von über 200 EUR hat, sollte die Rechnung selbst bezahlen und die Beitragsrückerstattung nutzen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Beiträge, desto umfangreicher ist die Beitragsrückerstattung.
Fazit
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die private Krankenversicherung für Zahnärzte eine Reihe von Vorteilen bietet. Nur in seltenen Fällen ist die gesetzliche Krankenversicherung die bessere Wahl.
Der Vorteil liegt in den Leistungen und den günstigen Tarifen: Statistisch verursachen Zahnärzte aufgrund ihrer relativ gesunden Lebensweise geringere Behandlungskosten für eine Versicherungsgesellschaft. Dadurch profitieren Versicherungsnehmer von günstigen Beiträgen und Spezialtarifen.
Eine Familienversicherung ist in der privaten Krankenversicherung zwar nicht möglich, dennoch können Zahnärzte ihre Angehörigen beim selben Versicherer zu bezahlbaren Konditionen mitversichern. Für beihilfeberechtigte Zahnärzte erstreckt sich die Beihilfe auch auf die übrigen Familienmitglieder.
Personengruppen in der Privaten Krankenversicherung
- Landwirte
- Lehrer
- Manager & Geschäftsführer
- Medizinstudenten
- Paare
- Polizisten
- Polizeianwärter
- Psychotherapeuten
- Rentner
- Richter
- Saisonarbeiter
- Schwangere
- Selbstständige
- Steuerberater
- Soldaten
- Sprachschüler in DE
- Studenten
- Studenten im Ausland
- Studenten über 30
- Öffentlicher Dienst
- Zahnärzte
- Zollanwärter
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