Ratgeber

Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Selbstständigen einen wertvollen Schutz vor finanziellem Ruin im Falle eines Unvermögens hinsichtlich der Berufsausübung.

Dies ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass Selbstständige und Freiberufler in der Regel nur erschwerten bis gar keinen Zugang zu gesetzlichen Absicherungen haben.

Damit fällt die gesetzliche Mindestsicherung, die Erwerbsminderungsrente, für sie weg. Wenn sie berufsunfähig werden, ergeben sich also massive finanzielle Einbußen. Wir zeigen Dir, was es zu beachten gilt.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Selbstständige können sich wenig bis gar nicht auf die gesetzliche/staatliche Absicherung verlassen
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige ist die zuverlässigste private Absicherung, wenn es während der Verdienstjahre zu Beeinträchtigungen oder Ausfällen kommt
  • Es existieren auch für Selbstständige alternative und ergänzende Versicherungsmodelle zur Auswahl
  • Es gibt spezielle Vorteile, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige mit sich bringt

Wie läuft der Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab?

Ein Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) beginnt üblicherweise mit einer Kontaktaufnahme beim Versicherungsunternehmen oder einem Versicherungsmakler. Dort werden grundlegende Informationen über die persönliche Situation und den gewünschten Versicherungsschutz erfasst.

Anschließend folgt die Antragsstellung, bei der der potenzielle Versicherungsnehmer einen umfangreichen Fragebogen zur Gesundheits- und Berufssituation ausfüllt.

Es ist dabei überaus wichtig, alle Fragen ehrlich und vollständig zu beantworten, da falsche Angaben später zu Problemen bei der Leistungserbringung führen könnten. Je nach individueller Situation kann es notwendig sein, zusätzliche Gesundheitsfragen zu klären oder ärztliche Untersuchungen durchzuführen.

Nach Prüfung aller Angaben und Risikofaktoren entscheidet das Versicherungsunternehmen über die Annahme des Antrags und unterbreitet dem Antragsteller ein Angebot mit den entsprechenden Konditionen und Beiträgen.

Wenn die Zustimmung gegeben und der Vertrag unterzeichnet ist, wird der Versicherungsschutz wirksam.

Zur Beantragung der BU-Rente

Im Leistungsfall, wenn der Versicherte berufsunfähig wird und Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Rente) in Anspruch nehmen möchte, muss er den Versicherungsfall bei seinem Versicherungsunternehmen melden. Am besten unverzüglich.

Dafür reicht in der Regel eine schriftliche Mitteilung aus, in der die Gründe für die Berufsunfähigkeit und alle relevanten Informationen angegeben werden.

Nach Eingang der Meldung prüft das Versicherungsunternehmen die Anspruchsberechtigung anhand der vereinbarten Versicherungsbedingungen und der vorliegenden medizinischen Unterlagen. Gegebenenfalls wird der Versicherte aufgefordert, weitere ärztliche Untersuchungen oder Gutachten vorzulegen.

Sobald der Versicherer die Leistungspflicht festgestellt hat, erfolgt die Auszahlung der vereinbarten BU-Rente an den Versicherten. Die Dauer und die Höhe der BU-Rente werden dabei von den vertraglichen Vereinbarungen und den individuellen Versicherungsbedingungen bestimmt.

Weiterführende Informationen zur Beantragung der BU-Rente findest Du in unserem Artikel.

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige sinnvoll?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eines der wichtigsten Absicherungsinstrumente für Selbstständige und Freiberufler.

Der Hauptgrund, aus dem wir die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige und Freiberufler empfehlen, ist, dass sie in Sachen gesetzlicher Absicherung oftmals schlecht dastehen.

Im Normalfall sind sie nicht in der Deutschen Rentenversicherung, was bedeutet, dass ihnen die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht zusteht.

Diese staatliche Grundsicherung als einzige Alternative zu haben, führt bereits bei vielen anderen Berufsgruppen dazu, dass sie sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden.

Diese bietet nämlich die Möglichkeit, im Leistungsfall einen gewissen Lebensstandard zu erhalten. Dabei hat der Versicherungsnehmer selbst die Möglichkeit, über die Höhe seiner bezogenen Leistungen mitzubestimmen.

Selbstständigen und Freiberuflern steht im schlimmsten Fall nicht einmal diese Grundsicherung zu, was ernste finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann.

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Was sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige umfassen?

Eine BU-Versicherung für Selbstständige und Freiberufler sollte idealerweise bestimmte Aspekte umfassen.

Innerhalb des Versicherungsvertrags sollten die Kriterien für eine Berufsunfähigkeit klar definiert sein. Die meisten Vertragsmodelle definieren eine Berufsunfähigkeit als eine mindestens sechsmonatige, mindestens fünfzigprozentige Beeinträchtigung bei der Berufsausübung. Dabei geht es darum, dass Du deine aktuelle Tätigkeit nicht mehr ausüben kannst.

Das bedeutet, wenn die versicherte Person mindestens über die Dauer des genannten Zeitraums beispielsweise seine Arbeitszeit von einer 40-Stunden auf eine 20-Stunden-Woche herunterschrauben muss, würde sich für die Versicherungszahlen qualifizieren.

Eine Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn nicht mindestens diese Kriterien erfüllt sind. Geringfügigere Beeinträchtigungen reichen nicht für die Anerkennung der üblichen BU-Rente.

Da sie allerdings gerade im Falle von Selbstständigen oder Freiberuflern bereits zu immensen finanziellen Einbußen führen können, ist es ratsam, eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung (AU-Klausel) in seine BU aufzunehmen.

Die BU stellt für viele Selbstständige die zuverlässigste Absicherung dar.

Es sollte explizit ein Verzicht auf Abstrakte Verweisung im Vertrag festgehalten werden. Diese sieht für den Versicherer die Möglichkeit vor, den Versicherungsnehmer auf einen anderen Beruf zu verweisen, wenn gewisse Kriterien erfüllt sind und er auch ansonsten, zum Beispiel hinsichtlich der körperlichen oder psychischen Belastung, zumutbar ist.

Hier empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten einen Berater oder Fachanwalt zu konsultieren, da die Begrifflichkeit Abstrakte Verweisung selten im explizit im Vertrag benannt wird. Als Laie mangelt es einem oft am Verständnis, bestimmte Formulierungen in Gänze nachzuvollziehen.

Eine Nachversicherungsgarantie eröffnet dem Selbstständigen die Möglichkeit, die Berufsunfähigkeitsversicherung bei bestimmten Anlässen, wie beispielsweise für den Fall einer Heirat, Geburt eines Kindes oder beruflicher Weiterentwicklung, ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Dadurch kann der Versicherungsschutz an sich verändernde Lebensumstände und ein gestiegenes Einkommen angepasst werden, ohne dass das bisherige Gesundheitsrisiko erneut bewertet wird. Die Option der Erhöhung ist für jeden Versicherungsnehmer

Die Beitragsdynamik ermöglicht es, die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig anzupassen, um die Versicherungsleistung an steigende Kosten und Inflation anzupassen.

Dabei steigen die Beiträge jedoch nicht in gleichem Maße wie das versicherte Risiko, sondern meist gemäß einer vorher festgelegten Dynamik.

Die Umorganisationsklausel

Viele Anbieter inkludieren eine sogenannte Umorganisationsklausel in ihren BU-Verträgen für Selbstständige und Freiberufler. Diese verlangt gegebenenfalls eine betriebliche Umorgansiation des Betriebs, sodass der Selbstständige weiterarbeiten kann. In einem solchen Fall würde die Zahlung der BU-Rente nicht (mehr) erfolgen.

Dabei ist in seriösen Angeboten umfassend festgeschrieben, dass dies nur verlangt werden darf, wenn eine wirtschaftliche Zumutbarkeit gegeben ist. Dies bedeutet beispielsweise, dass der Gewinn um maximal 20% einbrechen darf.

Zudem kann Kleinstbetriebe keine Umorganisation angeordnet werden. Das sind solche mit weniger als 10 Mitarbeitern. [1]

Achte hier auf die präzise Definition der Bedingungen für eine angeordnete Umorganisation innerhalb der Klausel!

Wie lange sollte die BU für Selbstständige laufen?

Selbstständige müssen oft mehr planen, um ihre Altersvorsorge zu gewährleisten, da ihnen meist keine gesetzliche Rentenversicherung zur Verfügung steht. Dementsprechend nehmen sie im Normalfall private Altersvorsorgen in Anspruch. Für die Zeit vor dem Renteneintritt ist eine BU-Versicherung da.

Üblicherweise ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung also dazu gedacht, den Versicherten auch tatsächlich bis in den Renteneintritt abzusichern. In Verbindung mit einer privaten Altersvorsorge sorgt dieses Vorgehen für einen nahtlosen Versicherungsschutz zwischen beiden Lebensabschnitten.

Selbstständiger recherchiert zum BU-Schutz

Weiterarbeiten mit einer BU-Rente als Selbstständiger

Wir haben bereits beschrieben, dass die BU-Versicherung eine Berufsunfähigkeit meist als eine mindestens sechsmonatige, mindestens fünfzigprozentige Beeinträchtigung bei der spezifischen Berufsausübung definiert.

Der Verzicht auf eine Verweisungsklausel vor dem Vertragsabschluss wurde von uns ebenfalls als wichtiges Kriterium benannt.

Wird ein neuer Beruf ergriffen, ist (auch ohne Verweisungsklauseln) eine Nicht-Fortzahlung der BU-Rente seitens des Versicherungsgebers gerechtfertigt, wenn die neue Stelle die folgenden Kriterien abdeckt:

  • Qualifikation: Die neue Stelle muss auf die Qualifikationen ausrichten, die der Beruf bei Vertragsabschluss beinhaltete
  • Einkommen: Das Einkommensniveau muss ähnlich genug dem des vorigen Berufs ausfallen. Hier wird eine bestimmte Prozentzahl ausgegeben (meist 80%-90% des vorherigen Bruttoeinkommens)
  • Ansehen: Das soziale Ansehen beider fraglicher Berufe muss vergleichbar sein. Dies ist eine etwas vage Kategorisierung. Um ein Beispiel zu geben: Ein Hilfsarbeiter hat ein niedrigeres soziales Ansehen als ein Facharbeiter. Dieser wiederum wird in Sachen soziales Ansehen von Akademikern übertroffen.

Zwei beispielhafte Szenarien

Zwei Beispiele, die in zwei Szenarien von demselben ursprünglichen Beruf ausgehen:

Szenario 1: Ein Maler- und Lackierermeister, der seinen vorherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, mit einem vorherigen Bruttoeinkommen von 3.800 Euro pro Monat ergreift nach Eintritt der Berufsunfähigkeit eine Stelle als Fachlehrer an einer Berufsschule für Maler und Lackierer.

Die neue Stelle erfordert ähnliche Qualifikationen wie sein vorheriger Beruf als Maler- und Lackierermeister und beinhaltet die Vermittlung handwerklicher Kenntnisse. Das Bruttoeinkommen als Fachlehrer beträgt 3.600 Euro pro Monat, was etwa 95% seines vorherigen Einkommens entspricht.

Zudem wird die Stelle als Fachlehrer von der Gesellschaft ähnlich angesehen wie der vorherige Beruf als Maler- und Lackierermeister. In diesem Fall wäre abzusehen, dass der Versicherer keine BU-Rente mehr zahlt.

Szenario 2: Der Maler- und Lackierermeister mit einer Berufsunfähigkeit entscheidet sich nach Eintritt der dieser für eine Tätigkeit als Sachbearbeiter in einem Büro.

Die neue Stelle ist nicht auf seine ursprünglichen handwerklichen Qualifikationen ausgerichtet und erfordert auch keine vergleichbaren Fähigkeiten wie sein vorheriger Beruf als Maler- und Lackierermeister.

Das Bruttoeinkommen als Sachbearbeiter beträgt 2.200 Euro pro Monat, was etwa 58% seines vorherigen Einkommens entspricht. Zudem weist die Stelle als Sachbearbeiter ein niedrigeres soziales Ansehen auf als sein vorheriger Beruf als Maler- und Lackierermeister.

Da die Stelle die genannten Kriterien nicht erfüllt, werden die Leistungen weiter ausgezahlt.

Die Risikoanalyse

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige?

Die Höhe der monatlich vom Versicherungsnehmer zu leistenden Versicherungsprämien und die Beiträge, die im Leistungsfall vom Versicherungsgeber wiederum monatlich ausbezahlt werden, sind zunächst Verhandlungssache zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer.

Die Konditionen sollten dergestalt ausgearbeitet werden, dass im Leistungsfall dem Versicherten mindestens 60%-70% des zuletzt bezogenen Bruttogehalts zur Verfügung stehen.

Die Erstellung eines individuellen Risikoprofils ist im Allgemeinen fester Bestandteil einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Das Versicherungsunternehmen bestimmt dabei anhand verschiedener Kriterien, welches Risiko der Versicherungsnehmer hinsichtlich einer relativen Wahrscheinlichkeit der Beanspruchung einer BU-Rente für es mit sich bringt.

Neben dem Alter und dem Beruf wird dabei auch die Gesundheitssituation allgemein (bis hin zur Frage nach dem Raucherstatus) und die Freizeitgestaltung (risikoarme vs. risikoreiche Hobbys) berücksichtigt.

Einige Berufe bergen mehr Risiken als andere. In die Risikobeurteilung fließen zudem noch andere Erwägungen ein.

Das Alter als Kriterium

Mit zunehmendem Alter steigt das Risikopotenzial für Berufsunfähigkeit. Dies liegt unter anderem daran, dass ältere Menschen in der Regel längere Berufserfahrung haben und somit auch einem höheren Verschleiß durch körperliche oder psychische Belastungen ausgesetzt waren.

Dies ist vor allem im handwerklichen Bereich Thema. Chronische Erkrankungen können im Laufe der Zeit zunehmen und das Risiko einer Berufsunfähigkeit erhöhen.

Zudem können sich auch die wirtschaftlichen Bedingungen ändern. Selbstständige und Freiberufler haben oft ein höheres unternehmerisches Risiko und stehen vor der Herausforderung, ihr Einkommen langfristig zu sichern. Eine Berufsunfähigkeit kann hier schwerwiegende finanzielle Folgen haben, da sie nicht auf das soziale Sicherungssystem zurückgreifen können.

Je jünger Du bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung bist, desto besser. In vielen Fällen lohnt sich bereits eine Versicherung in der Ausbildung oder während des Studiums.

Hinweis

Je jünger Du bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung bist, desto besser. In vielen Fällen lohnt sich bereits eine Versicherung in der Ausbildung oder während des Studiums.

Es ist daher ratsam, dass Selbstständige frühzeitig über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken und diese idealerweise bereits in jungen Jahren abzuschließen. Je älter man wird, desto schwieriger und teurer kann es werden, einen umfassenden Versicherungsschutz zu erhalten.

Zudem sollten bestehende Versicherungsverträge regelmäßig überprüft und an veränderte Lebensumstände angepasst werden, um im Falle einer Berufsunfähigkeit optimal abgesichert zu sein.

Risiko in Bezug auf verschiedene Berufsgruppen

Viele Versicherungsgeber kategorisieren verschiedene Berufsgruppen in verschiedene Risikoklassen ein. Diese Einordnung ist nicht immer ganz einheitlich. Einen groben Überblick bieten wir jedoch hier:

RisikogruppeKriterienRisikozuschlägeTätigkeitsfelder
1/Ageringe psychische und kaum körperliche BelastungkeineIT-Dienstleister, Berater, Texter, Lektoren, Übersetzer
2/Bgeringe körperliche Belastungkeine oder geringeFotografen, Architekten, manche handwerklichen Dienstleister, körpernahe Dienstleistungen
3/Cdurchschnittliche körperliche Belastung, meist überwiegend körperliche BetätigungjaPflegedienste, Therapeuten, Eventmanager
4/Dkörperliche Tätigkeit mit recht hoher Gefährdungjadie meisten Handwerker, Bauunternehmer, Sicherheitsdienste
5/EGefährdungsgrad zu hoch, durch die meisten Anbieter nicht mehr versicherbarentfällt, da meist kein Vertrag zustande kommtProfisportler, ggf. Schwerindustrie

Vorerkrankungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Vorerkrankungen kann man grob in drei Kategorien einteilen. Solche, die in der Regel keinerlei Auswirkungen auf den Antrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben, solche, die mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen mit sich bringen und solche, die ein häufiges Ausschlusskriterium darstellen.

Es folgt eine beispielhafte Auswahl:

Ohne Auswirkungen auf BURisikozuschläge oder LeistungsauschlüsseHäufiger Ausschlussgrund
Migräne (leichte Form)BluthochdruckPsychische Erkrankungen (Burnout, Depression)
AllergienStoffwechselstörungen (bspw. Hashimoto)Multiple Sklerose
Asthma (leichte Form)BandscheibenvorfallHerzinfarkte
Rückenprobleme (leichte Form)Diabetes Typ 2 (wenn sie gut kontrollierbar ist)Tumorerkrankungen
ZahnproblemeNeurodermitisHIV

Wer eine Vorerkrankung hat, die oft zur Ablehnung des Antrags führt, findet sich schnell in der Situation, keinen Anbieter mehr zu finden. Die Versicherungsgesellschaften speichern Daten bzgl. Gesundheits- und Risikoanalysen in einer zentralen Datenbank. Dafür nutzen sie das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer (HIS).

Für den Fall, dass dies umgehen möchtest, steht dir die Möglichkeit einer anonymen Risikovoranfrage zu. Da nicht alle Versicherer gewisse, schwere Vorerkrankungen als Ablehnungsgrund behandeln, besteht hier die Möglichkeit risikofrei herauszufinden, wer Dich trotz Krankengeschichte versichern würde. [2]

Welche Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es für Selbstständige?

Für einige Menschen bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung keine Attraktivität. Einigen ist sie schlicht zu kostspielig, andere haben aufgrund von Vorerkrankungen Schwierigkeiten, eine Versicherung zu finden. Ist die momentane Berufssituation absehbar temporärer Natur, ist die BU nicht nötig.

Einige Optionen, die als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige wahrgenommen werden können, sind:

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt, genau wie die BU eine monatliche Rente, wenn der Versicherte dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, irgendeine berufliche Tätigkeit auszuüben. Es geht also um ein höheres Maß der Beeinträchtigung als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Grundfähigkeitsversicherung: Diese Versicherung zahlt eine vereinbarte Leistung, wenn bestimmte Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen oder die Fähigkeit, sich zu bewegen, dauerhaft eingeschränkt sind.
  • Unfallversicherung: Die Unfallversicherung zahlt eine Leistung bei Unfallfolgen, wie z.B. bleibende Invalidität oder Todesfall.
  • Dread-Disease-Versicherung: Eine Dread-Disease zahlt im Falle einer schweren Krankheit, die in den Vertragsbedingungen festgelegt ist, eine vereinbarte Versicherungssumme aus.
  • Multi-Risk-Versicherung: Unter diesem Begriff können verschiedene Versicherungsprodukte zusammengefasst werden, die einen umfassenden Schutz vor verschiedenen Risiken bieten, wie z.B. Berufsunfähigkeit, Krankheit, Unfall, Haftpflicht oder Rechtsschutz. Selbstständige und Freiberufler können je nach Versicherer und Angebot eine individuelle Kombination aus verschiedenen Versicherungen wählen.

Sonderfall: Freiberufler im künstlerischen Bereich

Sowohl eine BU-Versicherung als auch die oben aufgeführten Alternativen stehen grundsätzlich auch künstlerisch Tätigen offen und sind je nach Vertragsbedingungen und beruflicher Situation auch für sie nützlich.

In diesem Zusammenhang sollte jedoch ebenfalls auf die Künstlersozialkasse (KSK) hingewiesen werden.

Hierbei handelt es sich um ein staatliches Organ, welches als eine Art Vermittler zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaften. Es ist sozusagen die Institutionalisierung des Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). [3]

Sie bieten in ihrer Mittlertätigkeit für freischaffende Künstler und Publizisten die Möglichkeit, gesetzliche Versicherungsoptionen (Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung) wahrzunehmen. Künstler und Publizisten sollten sich zu ihrem Angebot informieren. [4]

Welche ergänzenden Versicherungen ergeben Sinn?

Die bestmögliche Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige ist eine umfassende Altersvorsorge. Auch hier haben Selbstständige und Freiberufler einige Optionen:

  • Rentenversicherung: Eine private Rentenversicherung ermöglicht es Selbstständigen, regelmäßige Beiträge einzuzahlen, um im Alter eine zusätzliche Rente zu erhalten. Die private Rentenversicherung bietet eine langfristige Altersvorsorge und kann die Rentenlücke, die durch die BU entstehen könnte, schließen.
  • Rürup-Rente (Basis-Rente): Die Rürup-Rente ist eine private Altersvorsorge mit steuerlichen Vorteilen. Sie eignet sich besonders für Selbstständige und wurde vor allem für sie konzipiert, da sie als Altersvorsorgeaufwendung steuerlich absetzbar ist und somit die Steuerlast reduziert.
  • Riester-Rente: Selbstständige, die riesterberechtigt sind, können von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen profitieren. Die Riester-Rente bietet eine attraktive Möglichkeit, staatlich gefördert für das Alter vorzusorgen und die Altersrente zu erhöhen.

Welche Vorteile haben Selbstständige in der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Selbstständige profitieren in vielerlei Hinsicht besonders. Der große Vorteil bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige liegt in der steuerlichen Absetzbarkeit der zu entrichtenden Versicherungsprämie. Die Beiträge können dabei in der Steuererklärung unter „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ angegeben werden.

Selbstständigen steht dabei mit bis zu 2800€ ein doppelt so hoher jährlicher Freibetrag im Falle einer SBU (Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung) zu.

Dabei sollte allerdings beachtet werden, dass viele andere Versicherungen als Vorsorgeaufwendungen gelten und der Freibetrag dementsprechend je nach individuellem Versicherungsumfang schnell ausgeschöpft sein können.

Vorteile für Selbstständige mit einer BU

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit anderen Versicherungen kombiniert, spricht man von einer BUZ (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung). Eine Kombination mit einer Altersvorsorge wirkt sich auf die Höhe der Freibeträge aus.

Im steuerlichen Sinne besonders ertragreich ist hier die Kombination einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Rürup-Rente. Hier liegen die Freibeträge bei bis zu 26.528€ (Einzelveranlagung) oder 53.056€ (Zusammenveranlagung) im Jahr.

Dies gilt allerdings nur, wenn maximal 49% der Einzahlung auf die BU-Versicherung anfallen. Mindestens 51% der Zahlungen muss zugunsten der Altersvorsorge gezahlt werden.

Schau auch gern in unseren Artikel zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuer.

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