Ratgeber

Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte

Beamte sind in vielen Fällen gut abgesichert, wenn sie sich nicht mehr in der Lage sehen, ihrem Beruf nachzugehen, insbesondere im Vergleich zu normalen Arbeitnehmern.

Doch wenn Beamte am Anfang ihrer Laufbahn unversehens ihre dienstlichen Aufgaben nicht mehr erfüllen können, stehen sie oftmals ohne finanzielle Absicherung da.

Aus diesem Grund kann eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte in vielen Fällen eine sinnvolle Ergänzung zu der Absicherung durch den Dienstherrn sein.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte stellt eine Sonderform der Berufsunfähigkeitsversicherung (mit DU-Klausel) dar
  • Insbesondere dienstjunge Beamte stehen ohne DU schnell ohne finanzielle Absicherung da
  • Bei der Auswahl der passenden Dienstunfähigkeitsversicherung muss auf die Art der DU-Klausel achtgegeben werden
  • Das Ruhegehalt, also die Absicherung durch den Dienstherrn, und dessen Höhe ist an gewisse Bedingungen geknüpft

Dienstunfähigkeitsversicherung – BU für Beamte

Tatsächlich ist die Bezeichnung Berufsunfähigkeitsversicherung in diesem Zusammenhang nur die halbe Wahrheit. Bei einem Beamten ist üblicherweise von einer Dienstunfähigkeit (DU) die Rede.

Im Wesentlichen handelt es sich bei dem, was man als Dienstunfähigkeitsversicherung um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel). Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte

Die Dienstunfähigkeitsversicherung bietet einen erweiterten Schutz für Beamte. In der Regel fokussiert sie sich dabei auf die beamtliche Dienstunfähigkeit. Ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt, muss dabei von einem Amtsarzt festgestellt werden.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung unterscheidet sich in bestimmten Punkten von einer herkömmlichen Berufsunfähigkeitsversicherung:

  • Definition von Berufsunfähigkeit: In einer herkömmlichen BU-Versicherung liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kann
  • Definition von Dienstunfähigkeit: Bei der DU-Versicherung hingegen wird Dienstunfähigkeit im Sinne der dienstrechtlichen Bestimmungen definiert, die je nach Bundesland und Beamtenstatus variieren kann. Als dienstunfähig gilt man teilweise bereits bei einer um 25% oder 35% reduzierten Dienstfähigkeit und das bereits ab einem Zeitraum von 3 Monaten in einem Halbjahr [1]
  • Zielgruppe: Die herkömmliche BU-Versicherung richtet sich an Arbeitnehmer aus allen Berufsgruppen, während die DU speziell auf Beamte und bestimmte Berufsgruppen zugeschnitten ist
  • Beiträge und Leistungen: Die Beitragshöhe und die Versicherungssumme können in einer DU-Versicherung je nach dienstrechtlichem Status und Besoldungsgruppe des Beamten variieren. Die Leistungen orientieren sich an den spezifischen dienstrechtlichen Regelungen

Risikoanalyse – Beamte im Vorteil

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sieht eine Risikoabwägung den individuellen Versicherungsnehmer betreffend vor, um die Höhe der monatlich zu leistenden Versicherungsprämie bei der fraglichen BU-Rente zu bestimmen.

Der Beamtenstatus kann bei der Beurteilung des Risikopotenzials für eine Dienstunfähigkeitsversicherung durchaus von Vorteil sein. Versicherer sehen Beamte in der Regel als vergleichsweise risikoarme Versicherungsnehmer an, da der Beamtenstatus eine hohe Sicherheit in Bezug auf das regelmäßige Einkommen bietet.

Beamte haben einen sicheren Arbeitsplatz, regelmäßige Bezüge und in der Regel eine hohe berufliche Qualifikation. Durch diese Sicherheit und Stabilität ist das Risikopotenzial für eine Dienstunfähigkeit bei Beamten oft geringer im Vergleich zu anderen Berufsgruppen.

Daher können Beamte oft in eine niedrigere Risikoklasse eingestuft werden, was sich positiv auf die Beitragshöhe der Versicherung auswirken kann. In niedrigeren Risikoklassen sind die Beiträge tendenziell günstiger, während die Leistung im Falle einer Dienstunfähigkeit dennoch umfassend abgesichert ist.

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Brauchen Beamte eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Hinsichtlich der vergleichsweise guten Absicherung durch den Dienstherrn im Falle einer Dienstunfähigkeit, die in vielen Fällen zum Tragen kommt, stellt sich bisweilen die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte.

Die entscheidenden Fragen in diesem Zusammenhang sind die nach dem Status des Beamtentums und der Dauer seiner Ausübung.

Für Beamte, insbesondere für Beamte auf Probe oder auf Widerruf, stehen die ersten Dienstjahre im Fokus des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Sicherheit. Doch auch in dieser wichtigen Phase der Karriere sollten Beamte das Risiko einer möglichen Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit nicht außer Acht lassen.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung bietet gerade in den Anfangsjahren des Beamtenlebens eine wertvolle Absicherung, wenn die finanzielle Absicherung durch den Dienstherrn, das Ruhegehalt, nicht gezahlt wird, weil dessen Mindestbedingungen nicht erfüllt sind.

Die Zahlungen des Ruhegehalts durch den Dienstherrn können im Normalfall nur Beamte auf Lebenszeit in Anspruch nehmen, die mindestens 5 Jahre tätig waren.

Gesetzliche Ausnahmen bilden hier Dienstunfälle. In einem solchen Fall haben auch Beamte auf Widerrug oder Probe ein Anrecht darauf, in den Ruhestand versetzt zu werden und damit entsprechende Leistungen zu beziehen. [2]

Für Beamtenanwärter und Beamte auf Widerruf bedeuten Dienstausfällen schnell finanzielle Schwierigkeiten.

Beamtenanwärter, die noch vor dem vollumfänglichen Beamtenstatus stehen, laufen Gefahr, bei Dienstausfällen entlassen zu werden. Hier kann die DU größere finanzielle Schäden abwenden, auch wenn der Beamte im Falle einer solchen Entlassung rückwirkend in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert wird.

In den ersten Dienstjahren sind Beamte aufgrund ihrer Dienststellung und finanziellen Verpflichtungen besonders verwundbar, falls sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls ihren Dienstberuf nicht mehr ausüben können.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung bietet in solchen Fällen eine finanzielle Absicherung, um den gewohnten Lebensstandard auch bei Dienstunfähigkeit aufrechterhalten zu können.

Gerade in jungen Jahren sind die Beiträge für eine DU oft noch günstig und der Versicherungsschutz kann bereits frühzeitig mit einer dynamischen Option an die steigenden Anforderungen der Karriere angepasst werden.

Für junge Versicherungsnehmer bieten BU und DU sehr ähnliche Vorteile wie günstigere Konditionen bei früherem Abschluss und Optionen bzgl. Nachversicherung und dynamischer Leistungs- und Beitragsanpassungen.

Für Beamte auf Probe oder auf Widerruf ist die Absicherung ihrer Arbeitskraft besonders wichtig, da sie in den ersten Dienstjahren noch keinen vollen Versicherungsschutz durch eine Versorgungszusage erhalten.

Eine DU bietet in dieser Zeit eine unabhängige Absicherung, die nicht an die Dauer des Dienstverhältnisses gebunden ist und somit auch bei einem möglichen Dienstwechsel Bestand hat.

Dadurch kann der Beamte auch bei einem Wechsel des Dienstberufs oder einer Veränderung des beruflichen Status weiterhin auf eine umfassende Absicherung zählen.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Beamte in den ersten Dienstjahren eine sinnvolle Investition in die eigene Zukunft. Sie bietet eine unabhängige Absicherung bei Dienstunfähigkeit und ermöglicht eine flexible Anpassung an Veränderungen im Dienstverhältnis.

Was leistet eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte?

Eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte beinhaltet folgende Leistungen:

  • Dienstunfähigkeitsrente: Bei Eintritt der Dienstunfähigkeit erhält der Beamte eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente, um den Einkommensverlust auszugleichen.
  • Dynamische Anpassung: Die DU kann eine dynamische Anpassungsoption beinhalten, die es ermöglicht, die vereinbarte Rente im Laufe der Zeit an die steigenden Lebenshaltungskosten anzupassen, ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Nachversicherungsgarantie: Die Nachversicherungsgarantie erlaubt es dem Beamten, seine Dienstunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen, wenn sich das Einkommen oder die berufliche Situation verbessert haben.
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Eine gute DU-Klausel verzichtet auf die sogenannte „abstrakte Verweisung“, sodass der Versicherer den Beamten nicht auf einen anderen, noch zumutbaren Beruf verweisen kann.
  • Verzicht auf Nachprüfung: Bei einer echten Dienstunfähigkeitsklausel verzichtet der Versicherer auf eine erneute Überprüfung der Dienstunfähigkeit durch eigene Gutachter und schließt sich der Entscheidung des Dienstherren an.

Besonderheit VDU

Die Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel (VDU) ist eine spezielle Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung, die sich auf Beamte im Vollzugsdienst bezieht, also auf Beamte, die im Polizeidienst, Justizvollzugsdienst oder anderen sicherheitsrelevanten Bereichen tätig sind.

Diese Klausel gewährt eine Berufsunfähigkeitsrente auch dann, wenn der Beamte aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung den speziellen Anforderungen des Vollzugsdienstes nicht mehr gerecht werden kann, aber noch für andere Tätigkeiten dienstfähig ist.

Dadurch wird die Versorgungslücke in solchen Fällen geschlossen und Beamte im Vollzugsdienst können sich umfassend gegen Berufs- und Dienstunfähigkeit absichern.

Vorsicht, DU-Klausel ist nicht gleich DU-Klausel!

Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen erwecken zunächst den Anschein, sich mittels der Inklusion einer validen DU-Klausel als Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte zu eignen. Jedoch gibt es hier einige Tücken, die es vor der Vertragsunterzeichnung unbedingt zu beachten gilt.

Wer nicht aufpasst, insbesondere als Laie, findet sich in einem im schlimmsten Falle nutzlosen Vertragsverhältnis

Die echte, die unvollständige und die unechte Dienstunfähigkeitsversicherung

Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung gibt es verschiedene Klauseln, die sich in ihrem Umfang und ihrer Absicherung für Beamte unterscheiden.

Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel bietet einen umfassenden Schutz für Beamte auf Lebenszeit. Sie greift sowohl bei einer Versetzung in den Ruhestand als auch bei einer Entlassung aufgrund von Dienstunfähigkeit und sichert eine vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente zu.

Dabei ist es wichtig, dass der Versicherer auf ein Recht auf Nachprüfung verzichtet und die Einschätzung des Dienstherren akzeptiert.

Eine unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel hingegen bietet nur eingeschränkten Schutz, da sie sich ausschließlich auf Beamte auf Lebenszeit bezieht.

Beamte auf Probe, auf Widerruf oder dienstjunge Beamte, die aufgrund von Dienstunfähigkeit entlassen werden, erhalten nur dann eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn zusätzlich zur Dienstunfähigkeit auch eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.

Die unechte Dienstunfähigkeitsklausel stellt die ungünstigste Variante dar. Hier wird eine Berufsunfähigkeitsrente erst (unabhängig vom Beamtenstatus) gewährt, wenn neben der festgestellten Dienstunfähigkeit auch eine vorliegende Berufsunfähigkeit nachgewiesen wird.

Dies kann zu Unsicherheiten führen, da eine Dienstunfähigkeit nicht zwangsläufig auch eine Berufsunfähigkeit impliziert.

In solchen Fällen, wenn die Versicherung nicht zahlt und man ganz ohne finanzielle Absicherung dasteht, hilft oft nur noch die Konsultation eines Fachanwaltes. [3]

Was zahlt der Dienstherr im Falle einer Dienstunfähigkeit? Berechnungsbeispiel Ruhegehalt

Der Dienstherr eines Beamten bezahlt dessen Ruhegehalt anhand der geleisteten Dienstjahre. Das vom Bundesamt für Arbeit und Soziales initiierte Online-Portal einfach teilhaben hat eine Beispielrechnung auf seiner Webpräsenz. Wir erweitern diese und Vergleichen die Ruhegehaltssätze nach einer unterschiedlichen Anzahl an Dienstjahren miteinander. [4]

Der maximale Satz, der 40 Dienstjahren entspricht beträgt genau 71,75% des Bruttolohns. Das jährliche Wachstum des Satzes beträgt standardmäßig 1,79375%. Es wird zudem vom momentan üblichen Ruhestand mit 67 Jahren ausgegangen.

Die zugrundeliegende Formel lautet: [Dienstzeit in Jahren] x 1,79375 = [Ruhegehaltssatz].

GeburtsdatumDauer des BeamtenverhältnissesRuhegehaltsfähige Dienstzeit in JahrenResultierender Ruhegehaltssatz (gemessen am Bruttolohn)
10.11.198501.09.2010-09.11.203626,1946,96%
20.08.198201.03.2008-19.08.203931,7456,48%
15.03.197001.07.1995-14.03.203034,762,16%
01.02.196401.10.1992-31.01.203038,3468,77%

Der Fall in der letzten Zeile ist direkt der Beispielrechnung von einfach teilhaben entnommen. Ein über sechzigprozentiger Ruhegehaltssatz kann sich sehen lassen, doch in den anderen Fallkonstellationen fällt die Zahlung im Ruhestand deutlich geringer aus.

Hinzu kommt, dass jegliche Dienstunfähigkeit und daraus resultierende Ausfallzeiten sich noch einmal negativ auf die Zählung der Dienstjahre auswirkt.

Wenn Beamte im schlimmsten Fall extrem verfrüht aufgrund einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, reichen die Bezüge des Ruhegehalts allein oftmals nicht aus, um einen gewissen Lebensstandard zu halten.

Eine umfassende Absicherung in einem solchen Fall böte beispielsweise eine private Altersvorsorge in Kombination mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Die Ausfallzeiten wären hierbei bestmöglich abgedeckt, vor allem wenn und das Ruhegehalt ansonsten ob einer zu geringen Anzahl von Dienstjahren ausbleibt. Die Erträge im Ruhestand könnten aufgestockt werden.

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