Private Kranken­versicherung für Beamte

Die private Krankenversicherung ist eine von zwei Möglichkeiten, sich in Deutschland krankenversichern zu lassen. Sie zeichnet sich durch ein größeres Leistungsspektrum im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung aus.

Für Beamte lohnt sich die Absicherung in der privaten Krankenversicherung, da ein Großteil der Kosten vom Staat in Form von Beihilfe übernommen werden.

In diesem Artikel sehen wir uns einige der wichtigsten Fragen rund um die private Krankenversicherung sowie die Vorteile für Beamte und Beamtenanwärter an. Abschließend vergleichen wir die PKV mit der GKV aus Beamten-Perspektive.

Private Krankenversicherung für Beamte

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Das Wichtigste in Kürze

  • Beamte haben die Auswahl zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung
  • In der PKV erhalten Beamte Beihilfe von ihrem Dienstherrn, was sich auf die Höhe der Beitragszahlungen und die Behandlungskosten auswirkt.
  • Beamte können den Beihilfesatz an ihre Lebenssituation anpassen, bspw. bei der Eheschließung oder der Geburt eines Kindes
  • Zahlreiche Versicherer bieten eine PKV für Beamte mit speziellen Tarifen an. Die Beitragshöhe für diese Tarife liegt oft bei weniger als 200 EUR pro Monat.

Welche Vorteile haben Beamte in der privaten Krankenversicherung?

Beamte profitieren in der privaten Krankenversicherung in erster Linie von einer Übernahme der Kosten durch ihren Dienstherrn. Zwischen 50 und 80 Prozent der Kosten werden vom Staat übernommen, die übrigen Beiträge bezahlt der Versicherungsnehmer.

Dienstherrn leisten diese Kostenerstattung nur in der PKV. Damit haben Versicherungsnehmer in der PKV nahezu immer einen Kostenvorteil gegenüber der Absicherung in der GKV.

Mit speziellen Beihilfeergänzungstarifen profitieren Versicherungsnehmer außerdem von Versicherungstarifen, mit denen die besonderen Ansprüche von Beamten abgesichert sind.

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Welche Beamte sind in der privaten Krankenversicherung beihilfeberechtigt?

Anspruch auf Beihilfe für die private Krankenversicherung haben Beamte, Beamtenanwärter, Beamte auf Probe sowie Richter und Versorgungsempfänger. Zusätzlich sind Ehepartner und eingetragene Lebenspartner mit Einkünften unter 20.000 EUR im Jahr sowie Kinder beihilfeberechtigt.

Beamte erhalten von ihrer privaten Krankenversicherung eine Beihilfebescheinigung (auch Quotenbescheinigung genannt), die sie der Beihilfeberechtigungsstelle vorlegen müssen.

Weitere Informationen sowie der Gesetzestext zur Beihilfeverordnung am Beispiel des Landes Baden-Württemberg findet sich hier [1].

Beamtenanwärter

Für Beamtenanwärter gibt es spezielle Tarife, die sich oft durch einen niedrigen Beitragssatz auszeichnen. Beamtenanwärter sind in diesem Lebensabschnitt noch recht jung und verursachen in der PKV vergleichsweise geringe Kosten.

Dadurch können sich Beamtenanwärter oft für weniger als 70 EUR im Monat versichern lassen. Der Nachteil liegt in der zeitlichen Begrenzung: Beamtenanwärter müssen sich ab einem gewissen Alter zum vollen Beitragssatz versichern lassen.

Nach der Anwartschaft können Versicherungsnehmer sowohl den Tarif als auch den Anbieter wechseln.

Beamte auf Probe

Beamte auf Probe können sich nicht nur zu attraktiven Konditionen versichern lassen, sondern profitieren seit 2019 von einer Aufnahmegarantie in die private Krankenversicherung.

Dadurch ergeben sich für Beamte auf Probe die folgenden Benefits:

  • Keine Leistungsausschlüsse
  • Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent begrenzt
  • Beamte auf Widerruf können unabhängig vom Gesundheitszustand versichert werden

Bis zur Gesetzesänderung war es für Beamte auf Widerruf mit Vorerkrankungen sowie Behinderungen alles andere als einfach einen bezahlbaren Versicherungsschutz zu finden.

Seit der Gesetzesänderung ist der Gesundheitszustand des Versicherten in den Hintergrund getreten. Sprich, Beamte auf Widerruf kommen in den Genuss vieler Vorteile, in die auch Beamte auf Lebenszeit kommen.

Die Lücken zwischen beiden Personengruppen in Bezug auf die Krankenversicherung sind damit überschaubar.

Weitere Personengruppen

Für Vollzugsbeamte sowie Berufssoldaten und Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr gelten aufgrund des hohen Krankheitsrisikos gesonderte Tarife. In diesen Fällen übernimmt der Arbeitgeber oftmals die gesamte Heilfürsorge.

In diesen Tarifen ergeben sich allerdings häufig Versorgungslücken, da der Schutz nicht mit der privaten Krankenversicherung vergleichbar ist. Betroffene können durch private Krankenzusatzversicherungen Abhilfe schaffen.

Für welche Aufwendungen wird Beihilfe gezahlt?

Beihilfe wird für Behandlungen und Medikamente gezahlt, die nach der Gebührenordnung (GOÄ) berechnet und wissenschaftlich anerkannt sind. Dazu zählen die meisten Behandlungen von Zahnärzten, Ärzten und Psychotherapeuten.

Aufwendungen, die hiervon nicht erfasst sind, sind in Ausnahmefällen beihilfeberechtigt, wenn eine Beihilfefähigkeit nach § 6 BBhV [2] vorgesehen ist.

Wie werden Familienmitglieder von Beamten versichert?

Familienmitglieder von Beamten sind beihilfeberechtigt im Umfang von 70 bis 80 Prozent. Sie erhalten damit oft mehr Beihilfe als der eigentliche Versicherungsnehmer und können sich somit kostengünstig bei einem privaten Anbieter versichern lassen.

Zu den Voraussetzungen für eine Beihilfe zählen ein Jahresgehalt von weniger als 20.000 EUR pro Jahr für das Familienmitglied. Weiterhin dürfen die Versicherungsnehmer in der gesetzlichen Versicherung nicht pflichtversichert sein.

Während Kinder eines versicherten Beamten kaum davon betroffen sein dürften, sollten Ehepartner der Versicherungsnehmer zunächst prüfen, ob eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt und ob das Einkommen evtl. zu hoch ist.

Die Absicherung für Kinder von Beamten

Kinder von Beamten sind bis zum 25. Lebensjahr beihilfeberechtigt. Sie erhalten mit 80 Prozent den höchsten Beitragssatz. Nach dem 25. Lebensjahr können sie sich entscheiden, ob sie sich weiter privat versichern lassen oder in die GKV wechseln möchten.

Die private Krankenversicherung in der Elternzeit

Die Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuSchEltZV) bildet die gesetzliche Grundlage zur Beihilfe in der Elternzeit. Während der Elternzeit haben Beamte nicht nur Anspruch auf Beihilfe, sondern auch auf Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Der Umfang der Zuschüsse während der Elternzeit hängt von den folgenden Faktoren ab:

  • Dienstherr
  • Umfang des Elterngelds
  • Besoldungsgruppe
  • Bundesland

Auf die Zuschüsse und deren Umfang haben insbesondere die Sonderregelungen der einzelnen Bundesländer eine große Auswirkung. Leistungen in Baden-Württemberg können demnach ganz anders ausfallen als in Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern.

Wie passt sich die private Krankenversicherung der Lebenssituation an?

Der Umfang der Beihilfe ist abhängig von der Lebenssituation des Beamten. Durch Heirat, Pensionierung, die Geburt eines Kindes sowie dem Umzug in ein anderes Bundesland muss der Umfang der Beihilfe der neuen Lebenssituation angepasst werden.

Beamte müssen innerhalb von sechs Monaten eine Änderung des Beihilfesatzes beantragen. Der Versicherungsschutz wird der neuen Lebenssituation angepasst, ohne dass der Versicherungsnehmer eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen muss.

Welche Leistungen bekommen Beamte in der privaten Krankenversicherung?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung profitieren Beamte in der privaten Krankenversicherung von umfangreichen Zusatzleistungen, speziell in den Bereichen Zahnersatz, Heilpraktiker-Leistungen sowie Chefarztbehandlung.

Bei den einzelnen Leistungen übernimmt der Dienstherr im Rahmen der Beihilfe 50 Prozent der Kosten.

Wie funktioniert die Kostenerstattung für Beamte in der privaten Krankenversicherung?

Die Kostenerstattung für Beamte in der privaten Krankenversicherung ist mit einer Abweichung mit dem Verfahren für andere PKV-Versicherte vergleichbar: Der Patient erhält eine Arztrechnung und sendet sie an seine PKV. Der Beihilfeträger erhält ebenfalls eine Kopie.

Der Versicherungsnehmer erhält daraufhin eine Kostenerstattung im Umfang der Bemessungssätze der Beihilfe [3].

Wenn bspw. der Versicherungsnehmer 50 Prozent Beihilfe erhält und eine Arztrechnung über 2.500 EUR bei seinem Versicherer und der Beihilfestelle einreicht, bezahlen die Beihilfe und die private Krankenversicherung zu gleichen Teilen 1.250 EUR, also insgesamt 2.500 EUR.

Wie können Lücken im Versicherungsschutz geschlossen werden?

Mithilfe von Prozentualtarifen können Beamte Lücken im Versicherungsschutz schließen. Diese Beihilfeergänzungstarife füllen die Kostenlücken und vermeiden somit, dass der Beamte bspw. nicht gedeckte Kosten für Zahnersatz und Zahnbehandlung bezahlen muss.

Wie viel kostet die private Krankenversicherung für Beamte?

Die Kosten für Beamte orientieren sich an dem Umfang der Beitragshilfeberechtigung: Je umfangreicher die Beitragshilfe, desto günstiger wird die PKV. Durch beihilfeberechtigte Kinder und Ehepartner wird die Kostenlücke immer kleiner.

PKV-Tarife für Beamte liegen damit zwischen 170 und 450 EUR im Monat.

Die Höhe der Beitragszahlungen richtet sich neben den üblichen Faktoren rund um Vorerkrankungen und Risikozuschläge vorwiegend an der Höhe des Beihilfesatzes.

Ein Versicherungsnehmer mit Kind und Ehepartner zahlt für die private Krankenversicherung damit oft deutlich weniger als ein alleinstehender Versicherungsnehmer.

Ferner ergeben sich Unterschiede für PKV-Beiträge im jeweiligen Tarif. Eine Absicherung im Basis-Tarif bzw. Grundschutz ist natürlich deutlich günstiger als ein Schutz auf Premium-Niveau.

Welche Rolle die Gesundheitsfragen für Beamte spielen

Für Nichtbeamte sind Fragen rund um vergangene stationäre Behandlungen sowie Aufenthalte im Krankenhaus beim Antrag zur privaten Krankenversicherung oft ein Ausschlusskriterium oder der Grund für hohe Beitragszuschläge.

Im Vergleich dazu ist der Antrag zur PKV für Beamte recht einfach: In den meisten Fällen haben Beamte und Beamtenanwärter einen Anspruch auf Versicherungsschutz. Risikozuschläge dürfen nur zu maximal 30 Prozent berechnet werden.

Somit liegt auf der Hand, dass die Gesundheit des Versicherungsnehmers für Beamte eine weit weniger wichtige Rolle spielt als zum Beispiel für Selbstständige oder andere privat Versicherte.

Durch die Beschränkung der Risikozuschläge auf maximal 30 Prozent sind die Auswirkungen auf die Beiträge begrenzt und nicht so umfangreich wie bei anderen Privatversicherten.

Wie sieht es mit der Beitragsentwicklung im Alter aus?

Auch für Beamte steigen mit dem Alter die Versicherungsbeiträge in der privaten Krankenversicherung. Der Vorteil: Im Alter erhalten sie weiterhin Beihilfe von ihrem Dienstherrn und zahlen damit meist deutlich weniger als Nichtbeamte.

Trotz Beihilfeanspruch im Alter haben Beamte und Beamtinnen die Möglichkeit bereits in jungen Jahren die hohen Kosten im Alter abzufedern. Durch Maßnahmen wie Alterungsrückstellungen reduzieren sich die Beiträge im Alter.

Alterungsrückstellungen bringen dem Versicherungsnehmer jedoch nur dann etwas, wenn sie gar nicht oder nur wenige Male ihren Anbieter wechseln. Bei einem Versicherungswechsel gehen Alterungsrückstellungen in der Regel verloren.

Welche Ausgaben kann der Versicherungsnehmer steuerlich geltend machen?

Beamte können bestimmte Kosten von der Steuer als Sonderausgaben geltend machen. Dazu zählen die Beiträge zur Basisabsicherung in der privaten Krankenversicherung. Beiträge für Komfortleistungen können Versicherungsnehmer steuerlich nicht geltend machen.

Steuerlich absetzbar

Steuerlich absetzbare Kosten sind grundsätzlich alle Beitragszahlungen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung auf Niveau der Basisversicherung. Die Kosten gibt der Versicherungsnehmer in der Anlage Vorsorgeaufwand in seiner Steuerklärung an.

Steuerlich nicht absetzbar

Folgende Leistungen kann der Versicherungsnehmer nicht geltend machen:

  • Sämtliche Beitragsanteile für Komfort-Zusatzleistungen wie Chefarzt-Behandlung und Einbettzimmer
  • Beitragsanteile für Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld
  • Beitragsrückerstattung (Rückerstattungen sind von den gezahlten Beiträgen abzuziehen)
  • Selbstbehalt

Auch einzelne Rechnungen zu Behandlungen, die vom Versicherer nicht erstattet werden, sind steuerlich nicht immer absetzbar. Mehr Informationen finden sich in diesem Beitrag [4].

Welche Versicherung lohnt sich für Beamte – GKV oder PKV?

Beamte haben die Wahl, ob sie sich über eine gesetzliche Krankenkasse oder über die PKV absichern lassen. Die meisten Beamten entscheiden sich für die private Krankenversicherung, da sie im Gegensatz zur Versicherung in der GKV einen Beihilfeanspruch geltend machen können.

Ob eine PKV in allen Fällen sinnvoll ist, lässt sich trotzdem nicht pauschal beantworten. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, trotzdem eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen.

Im Folgenden gehen wir anhand der wichtigsten Entscheidungskriterien auf den Unterschied zwischen beiden Versicherungssystemen ein.

Kostenberechnung

Die Kostenberechnung in der GKV ist ausschließlich abhängig vom Einkommen. Die Berechnung der Beitragszahlungen in der PKV ist abhängig von dem Tarif sowie dem Alter und ggf. Vorerkrankungen.

Beitrag

Der durchschnittliche Beitrag für Beamte in der PKV liegt zwischen 230 und 360 EUR im Monat, während sich die Monatszahlungen in der GKV zwischen 440 EUR und 460 EUR bewegen.

Familie

Die Absicherung der Familie ist in der GKV in der Regel deutlich günstiger als in der PKV.

In der Familienversicherung der GKV sind Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert. In der privaten Krankenversicherung müssen Versicherungsnehmer einen Beihilfetarif einzeln abschließen.

Arztwahl

In der privaten Absicherung profitieren Versicherungsnehmer von der freien Arztwahl. In gesetzlichen Krankenversicherungen muss der Arzt eine Kassenzulassung haben.

Zahnersatz

Die Kostenübernahme für Zahnersatz in der privaten Krankenversicherung liegt zwischen 50 und 100 Prozent. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Patienten einen Zuschuss von 50 Prozent zur Regelversorgung.

Aufwendige und kostspielige Behandlungen, insbesondere im kosmetischen Bereich, werden von der gesetzlichen Absicherung in der Regel nicht übernommen.

Medikamente

Die private Krankenversicherung übernimmt in der Regel die gesamten Kosten für Medikamente. Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich zumindest im Umfang von 10 Prozent an rezeptpflichtigen Medikamenten.

GKV für Beamte – sinnvoll, oder nicht?

In den allermeisten Fällen ist die PKV für Beamte deutlich sinnvoller als die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es keine Beihilfetarife, da sich Dienstherren nur in der PKV an den Beiträgen beteiligen müssen.

Der einzige Faktor, der für eine Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung spricht, ist die Anzahl der Kinder. Bei vielen Kindern, könnte eine Absicherung in der GKV sinnvoller sein, da die Familie kostenlos in der Familienversicherung versichert wird.

Worauf müssen Beamte bei der Tarifauswahl achten?

Bei der Auswahl der Tarife kommt es für Beamte hauptsächlich auf den Versicherungstarif sowie auf den Umfang des Beihilfeanspruchs an. Bei der Auswahl des PKV-Tarifs lohnt sich ein Vergleich der Anbieter, um alle relevanten Daten auf einen Blick zu haben.

Weitere Punkte spielen bei der Auswahl der Tarife ebenfalls eine wichtige Rolle:

  • Auswahl der Leistungen – welche sind besonders wichtig?
  • Welche Versicherer haben bestimmte Beamtentarife im Programm?
  • Lohnt sich die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung?
  • Wie umfangreich ist der Auslandskrankenschutz und wird dieser überhaupt benötigt?

Wie bei vielen anderen Versicherungen sollten, Beamte abwägen, welche Leistungen wirklich wichtig sind. Zwar ist die Verbeamtung meist mit vielen Tarifvorteilen verbunden, dennoch steigen mit dem Alter die Beitragszahlungen.

Für alle Eventualitäten planen

Ein Beamter sollte bei der Auswahl des Versicherungsschutzes nicht nur an das Hier und Jetzt denken, sondern auch für die Zukunft planen.

Was passiert im außergewöhnlichen und unwahrscheinlichen Fall, dass Beamte ihren Beamtenstatus verlieren? Welche Auswirkungen kann der Verlust auf die Krankenversicherung haben? Die Antworten auf diese Fragen sollten Versicherungsnehmer vorab klären.

Gerade für Beamte mit geringem Einkommen erscheint eine Absicherung in der GKV verlockend, da sich die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung an der Einkommenshöhe orientieren.

Wenn allerdings das Einkommen steigt und auch von politischer Seite die Beitragszahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht werden (z. B. durch den Zusatzbeitrag), können die Kosten auch für Kassenpatienten langfristig steigen.

Insofern dürfte eine Absicherung in der privaten Krankenversicherung auch bei geringem Einkommen deutlich besser sein, insbesondere für Ehepartner und Kinder, die nicht anderweitig versichert sind.

Weitere Informationen mit Vor- und Nachteilen finden sich in diesem Beitrag vom Handelsblatt [5].

Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Beamten in der privaten Krankenversicherung viele Vergünstigungen und Benefits geboten werden.

Bei der Frage, ob die gesetzliche oder private Krankenversicherung für Beamte sinnvoller ist, sprechen so ziemlich alle Argumente für einen privaten Krankenversicherungsschutz.

Beamte kommen in den PKV-Tarifen in den Genuss von Beihilfeleistungen. Komfort-Leistungen, wie das Einzelzimmer im Krankenhaus, die für andere Versicherte recht teuer sind, werden durch Beihilfe vom Dienstherrn abgefedert.

Die sehr umfangreiche Beihilfe für Familienmitglieder in Höhe von bis zu 80 Prozent ist ein weiteres Argument, das für eine Absicherung in der PKV spricht.

Bei der Auswahl der Tarife sollten sich Versicherungsnehmer nicht nur auf Prädikate wie Testsieger oder große Namen verlassen, sondern in allen wichtigen Kategorien überprüfen, ob der Versicherungsschutz überhaupt zum eigenen Lebensstil passt.

Ob Sachbearbeiter oder Lehrer – Bei einem Vergleich der Versicherer erhalten Beamte einen guten Überblick über die jeweiligen Leistungen. Für eine intensive Beratung kann zudem ein Gespräch mit einem unabhängigen und kompetenten Versicherungsexperten sinnvoll sein.

Quellen

[1] https://lbv.landbw.de/service/beihilfeverordnung

Gesetzestext zur Beihilfeverordnung in Baden-Württemberg.

[2] https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/__6.html

Gesetzestext zu § 6 BBhV.

[3] https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/beihilfeverordnung-baden-wuerttemberg-14-bemessung-der-beihilfe_idesk_PI13994_HI2161775.html

Information von haufe.de am Beispiel von Baden-Württemberg über die Beihilfesätze

[4] https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/krankheit/pkv-und-steuer-das-muessen-sie-beachten.html

Beitrag von Vereinigte Lohnsteuerhilfeverein e. V. über die Möglichkeit Arztrechnungen von der Steuer abzusetzen.

[5] https://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge/versicherung/beihilfetarife-wann-sich-die-gesetzliche-krankenversicherung-fuer-beamte-lohnt/24242858.html

Artikel im Handelsblatt über potenzielle Vorteile für Beamte, die sich gesetzlich versichern lassen möchten.

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