Ratgeber

Private Krankenversicherung für Feuerwehrleute

Die private Krankenversicherung bietet mit ihren Komfortleistungen eine leistungsstarke Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Auch Feuerwehrleute haben – abhängig von ihrem Berufsstatus – Anspruch auf eine Versicherung in der PKV.

Wie in der privaten Krankenversicherung für Polizisten sind Beihilfe- und Heilfürsorge-Regelungen auch bei Feuerwehrleuten Ländersache. Abhängig vom Wohn- und Dienstort erhalten Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr entweder Beihilfe oder Heilfürsorge.

Unabhängig von der Absicherung entstehen für Feuerwehrleute auch nach der Beihilfe und Heilfürsorge Leistungslücken, die mit der PKV geschlossen werden können. In diesem Beitrag gehen wir auf die Besonderheiten rund um die PKV für diese Berufsgruppe ein und klären wichtige Rechtsfragen.

Feuerwehrleute auf einem Einsatz

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Feuerwehrleute haben – je nach Bundesland – Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Beihilfe. Die private Krankenversicherung ergänzt diesen Versicherungsschutz.
  • Die private Krankenversicherung schließt Versicherungslücken und bietet Feuerwehrleuten wichtige Komfortleistungen zu vergleichbar günstigen Tarifen
  • Feuerwehrleute, die während ihrer aktiven Dienstzeit keine PKV benötigen, können sich mit der Anwartschaftsversicherung günstige Konditionen für das Pensionsalter sichern
  • Da die private Krankenversicherung nicht alle Bereiche abdecken muss, erhalten Feuerwehrmänner- und -frauen einen privaten Krankenversicherungsschutz für bereits unter 200 EUR im Monat.

Krankenversicherung für Feuerwehrleute – was spricht für eine private Krankenversicherung?

Je nach Bundesland erhalten Feuerwehrleute entweder Beihilfe oder Heilfürsorge. In beiden Lösungen ergeben sich Deckungslücken, die insbesondere im Pensionsalter offensichtlich werden, da sich Feuerwehrleute dann selbst um ihren Versicherungsschutz kümmern müssen.

Beihilfeberechtigte Beamte erhalten eine Kostenerstattung zwischen 50 und 80 Prozent der anfallenden Behandlungskosten. Für die übrigen Kosten lohnt sich der Abschluss einer PKV, die in Form der Restkostenversicherung entstehende Leistungslücken schließt.

Die Heilfürsorge bietet Feuerwehrleuten einen Versicherungsschutz auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherungsnehmer profitieren von mehr Leistungen, wenn sie den Versicherungsschutz gezielt erweitern.

PKV für Feuerwehrleute – welche Unterschiede gibt es zwischen den Bundesländern?

Abhängig vom Bundesland erhalten Feuerwehrleute entweder Beihilfe oder Heilfürsorge. Die Gesetzeslage rund um die PKV für Feuerwehrleute lässt sich mit den Regelungen zur privaten Krankenversicherung für Lehrer vergleichen: Die einzelnen Regelungen sind Ländersache und werden auf Länderebene entschieden.

Im Folgenden ein paar Beispiele:

In Bremen haben Feuerwehrleute grundsätzlich nur Anspruch auf Heilfürsorge, während Beamte in Hamburg, die ab 2005 eingestellt wurden, ein Wahlrecht zwischen beiden Lösungen haben. Das Wahlrecht gilt einmalig, Feuerwehrmänner und -frauen sind also an ihre Entscheidung gebunden.

Die Beihilfesätze nach der Pensionierung liegen in den meisten Bundesländern bei 70 Prozent. In Ländern wie Bremen oder Hessen gibt es Unterschiede. In Bremen haben pensionierte Feuerwehrleute Anspruch auf Beihilfe zwischen 60 und 85 Prozent, in Hessen liegt die Beihilfe zwischen 50 und 70 Prozent.

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Heilfürsorge für Feuerwehrleute

Die Heilfürsorge für Feuerwehrleute gibt es für Beamte, die riskante Tätigkeiten ausüben. Die Heilfürsorge zahlt 100 Prozent der Aufwendungen. Damit benötigen die meisten Feuerwehrleute keine zusätzliche Krankenversicherung.

Dennoch sollten Feuerwehrleute aufgrund des hohen Berufsrisikos den Abschluss einer privaten Krankenversicherung in Erwägung ziehen.

Übrigens: Die Pflegeversicherung ist von der Heilfürsorge nicht abgedeckt. Das heißt, Feuerwehrleute müssen eine Pflegeversicherung abschließen, um den Anforderungen an die Versicherungspflicht zu genügen.

Wer hat zu welchem Zeitpunkt Anspruch auf die Heilfürsorge der Feuerwehr?

Grundsätzlich haben Feuerwehrleute nur während ihrer aktiven Dienstzeit Anspruch auf Heilfürsorge. Der Anspruch auf Heilfürsorge gilt auch nur für den Anspruchsberechtigten allein und nicht für seine Familie. Je nach Berufsstatus und Einkommen haben Angehörige ggf. Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherrn.

Anspruch auf Heilfürsorge haben – je nach Landesregelungen – die folgenden Personengruppen:

  • Berufsfeuerwehrleute
  • Bundes- und Landespolizisten
  • Justizvollzugsbeamte
  • Berufssoldaten

Was passiert mit dem Heilfürsorgeanspruch für Feuerwehrleute nach der Pensionierung?

Nach der Pensionierung haben Feuerwehrleute Anspruch auf die Beihilfe, die zwischen 50 und 70 Prozent liegt. Für die übrigen Kosten lohnt sich der Abschluss einer Restkostenversicherung, die günstiger ist als eine private Krankenvollversicherung und die übrigen Kosten abdeckt.

Beihilfe für Feuerwehrleute

Wenn der Dienstherr Beihilfe gewährt, übernimmt er zwischen 50 und 80 Prozent der Behandlungskosten. Für die Differenz muss der Versicherungsnehmer eine private Krankenversicherung abschließen.

Je nach Bundesland haben Beamte der Feuerwehr schon während ihrer aktiven Dienstzeit einen bestehenden Anspruch. Im Pensionsalter greift die Beihilfe automatisch. Der Umfang nach der Pensionierung schwankt zwischen den Bundesländern.

Der Ablauf von Arztbesuchen ist vergleichbar mit der privaten Krankenversicherung für Rechtsanwälte oder andere Berufsgruppen: Der Patient erhält eine Rechnung von seinem Arzt und reicht diese bei der Beihilfestelle ein. Der gesetzlich vereinbarte Teil wird dem Beihilfeberechtigten erstattet.

Sind Angehörige von Feuerwehrleuten beihilfeberechtigt?

Unter Umständen haben auch Familienangehörige ein Recht auf Beihilfe. Kinder von beihilfeberechtigten Feuerwehrleuten erhalten Beihilfe im Umfang von 80 Prozent. Für den Rest muss eine PKV abgeschlossen werden. Ob der Ehepartner beihilfeberechtigt ist (bis zu 70 Prozent), ist abhängig von dessen Berufsstatus.

Beamtenanwärter und Beamte auf Widerruf

Beamtenanwärter sowie Beamte auf Widerruf haben die Wahl zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung.

Sofern sie sich für die private Krankenversicherung entscheiden und die Übernahme ins Dienstverhältnis nicht stattfindet, können diese Personen zurück in die GKV wechseln, sofern sie sich sozialversicherungspflichtig anstellen lassen oder sich über die Familienversicherung absichern.

Sollten diese beiden Optionen nicht möglich sein, müssen sie innerhalb von sechs Monaten eine private Krankenversicherung abschließen. Hierbei müssen Antragsteller in der Regel erneut eine Gesundheitsprüfung ablegen.

Vergleich zwischen den Bundesländern

Wie bereits erwähnt, gibt es zwischen den einzelnen Bundesländern teils erhebliche Unterschiede zwischen Beihilfe- und Heilfürsorge-Regelungen. Näheres zum Beihilfeanspruch am Beispiel von Nordrhein-Westfalen gibt es in diesem Beitrag [1].

Lohnt sich die gesetzliche Krankenversicherung für Feuerwehrbeamte?

Ob sich GKV für Feuerwehrleute lohnt, ist abhängig von der familiären Situation und dem Anspruch auf Zuschüsse durch den Dienstherrn. Die GKV lohnt sich bei großen Familien oder ggf. in Bundesländern wie Hamburg, in denen Feuerwehrleute einen Zuschuss zu ihren Krankenkassenbeiträgen erhalten.

Die folgende Tabelle zeigt die Leistungen und Eigenschaften zwischen GKV und PKV für Antragsteller.

Gesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung
BeitragskalkulationAuf Basis des EinkommensAuf Basis von Leistung, Alter und Vorerkrankungen
LeistungenFestgeschriebener LeistungskatalogLeistungsbausteine können individuell zusammengestellt werden
Erstattung Sehhilfen, ZahnersatzStark eingeschränktJe nach Tarif umfangreiche Erstattungssätze
FamilienversicherungJANEIN

In puncto Leistungen übertrifft die private Krankenversicherung die Krankenkassen deutlich. Auch im Hinblick auf den Beitrag ist die PKV gerade für jüngere Versicherungsnehmer deutlich günstiger als die GKV.

Die gesetzliche Krankenversicherung hat ihre Stärken in der kostenlosen Mitversicherung von Familienmitgliedern. Gerade in größeren Familien kann sich damit die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt machen, auch wenn Kassenpatienten auf Komfortleistungen aus der PKV verzichten müssen.

Natürlich ist nicht jede PKV automatisch besser als der gesetzliche Versicherungsschutz. Der Standardtarif bietet kaum mehr Leistungen als der gesetzliche Versicherungsschutz. Daher sollten Versicherungsnehmer darauf achten, dass die mit dem PKV-Schutz auch die entsprechenden Komfortleistungen erhalten.

Welche Leistungen erhalten Feuerwehrleute in der privaten Krankenversicherung?

Die Leistungen aus der privaten Krankenversicherung für Feuerwehrleute sind abhängig vom Tarif. Zu den klassischen Komfortleistungen zählen Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Zahnersatz, Heilpraktiker-Behandlung, Erstattung psychotherapeutischer Sitzungen sowie eine Auslandskrankenversicherung.

Wie in anderen Berufsgruppen, wie der privaten Krankenversicherung für Rechtsanwälte, ist auch bei den Feuerwehrleuten der Tarif entscheidend. Je umfangreicher die Leistungen, desto höher die Beiträge.

Folgende Leistungen sind typischerweise enthalten:

  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • Erstattung von Heilpraktiker-Leistungen
  • Zahnersatz
  • Chefarztbehandlung
  • Erstattung kieferorthopädischer Leistungen
  • Auslandskrankenversicherung
  • Erstattung von Psychotherapie
  • Erstattung von Sehhilfen und Medikamenten

Der genaue Umfang ist tarifabhängig und variiert auch im Hinblick auf die Erstattungssätze. So kann der Umfang der Erstattung auf einen Höchstbetrag oder auf eine Höchstzahl von Sitzungen festgeschrieben sein.

Mehr Informationen zu den einzelnen Leistungen finden sich unter diesem Link [2].

Günstige Tarife früh sichern – Die Anwartschaft für Feuerwehrleute

Feuerwehrleute stehen vor denselben Herausforderungen wie andere Berufsgruppen im öffentlichen Dienst. Mit Ende der Heilfürsorge im Pensionsalter müssen sich Betroffene selbst versichern.

Da Feuerwehrleute für den Beitritt in die PKV eine Gesundheitsprüfung ablegen müssen, führt das im Alter regelmäßig zu hohen Beiträgen, da die Wahrscheinlichkeit von Vorerkrankungen und das hohe Alter das Kostenrisiko aus Sicht des Versicherers ansteigen lässt.

Um sich vor hohen Beiträgen oder gar einer Ablehnung zu schützen, gibt es für Angehörige der Berufsfeuerwehr und andere Berufsgruppen die Anwartschaftsversicherung. Mit der Anwartschaft sichern sich Versicherte in jungen Jahren die günstigen Konditionen, zu denen sie sich im Alter versichern lassen können.

Kleine Anwartschaft

Die kleine Anwartschaft ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, die guten Konditionen zum Abschluss der Versicherung „einzufrieren“ und für das Pensionsalter zu sichern, ohne später eine Gesundheitsprüfung ablegen zu müssen, unabhängig von später auftretenden Erkrankungen.

Große Anwartschaft

In der großen Anwartschaft wird neben dem Gesundheitszustand auch das Alter des Antragstellers gespeichert. Das bedeutet, dass Altersrückstellungen gebildet werden, damit die Versicherungsbeiträge im Alter noch niedriger ausfallen.

Da die große Anwartschaft mehr Leistung bietet als die kleine Anwartschaft, müssen Versicherungsnehmer mit höheren Beiträgen rechnen. Im Durchschnitt liegen die Kosten für eine große Anwartschaft bei rund 20 bis 25 Prozent der eigentlichen Versicherungsbeiträge.

Nachteile ohne Anwartschaft

Die Anwartschaftsversicherung soll die Kosten im Rentenalter auf einem niedrigen Niveau halten, weil das Einkommen im Rentenalter grundsätzlich geringer ausfällt als während der aktiven Dienstzeit. Die Anwartschaftsversicherung dient somit auch zur Vorsorge.

Wer im Pensionsalter eine Restkostenversicherung ohne Anwartschaft abschließt, muss sich zu gewöhnlichen Konditionen versichern lassen. Durch das Alter und die statistische Wahrscheinlichkeit, hohe Behandlungskosten zu verursachen, müssen Versicherte mit Risikozuschlägen rechnen.

Mehr Informationen zum Thema Anwartschaft gibt es unter diesem Link [3].

Wie viel kostet die private Krankenversicherung für Feuerwehrleute?

Die Kosten einer privaten Krankenversicherung für Feuerwehrleute liegen – je nach Alter und weiterer Faktoren – zwischen 150 EUR und 600 EUR pro Monat. Ein Mann mittleren Alters im Dienst der Feuerwehr und ohne Vorerkrankungen kann sich für weniger als 220 EUR im Monat privat versichern lassen.

Vektorgrafik von einem Krankenhausbett

Laut der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien liegt der monatliche Beitrag für Feuerwehrleute durchschnittlich bei 327,73 EUR und somit deutlich niedriger als bei vielen Angestellten und Selbstständigen.

Der Grund dafür liegt in den Beamtentarifen sowie der Beihilfe, diese Berufsgruppe erhält. Die Versicherer müssen damit nicht so viel Leistung übernehmen, wie bei anderen Personengruppen.

Welche Faktoren wirken sich auf die PKV für Feuerwehrleute aus?

Die Kosten einer privaten Krankenversicherung für Feuerwehrleute sind stark abhängig vom Alter des Antragstellers, Vorerkrankungen, dem Selbstbehalt und dem ausgewählten Tarif. Die Kosten insgesamt können zudem über die Vertragslaufzeit aufgrund wirtschaftlicher Entwicklungen ansteigen.

Alter und Vorerkrankungen

Das Alter und die Vorerkrankungen haben neben dem Leistungsumfang die größte Auswirkung auf den Versicherungstarif. Grundsätzlich gilt: Je jünger und gesünder der Versicherte, desto günstiger sind die Versicherungsbeiträge.

Den Gesundheitszustand und die Krankengeschichte weist der Antragsteller im Rahmen der Gesundheitsprüfung nach, die auch diese Berufsgruppe ablegen muss. In dem Fragenkatalog müssen Fragen der letzten fünf bis zehn Jahre rund um stationäre und ambulante Aufenthalte beantwortet werden.

Wenn der Versicherer das Risiko aus Alter und Vorerkrankungen zu hoch bewertet, kann er Risikozuschläge berechnen oder den Antrag ganz ablehnen. Mehr Informationen dazu finden sich unter diesem Link [4].

Selbstbehalt

Der Selbstbehalt gibt an, in welchem Umfang sich der Versicherungsnehmer bei entstehenden Behandlungskosten an den Beiträgen beteiligt. Mit dem Selbstbehalt können Versicherte die Kosten gezielt senken. Je höher der Selbstbehalt, desto positiver sind die Auswirkungen auf die Beitragshöhe.

Beim Selbstbehalt sollten Versicherungsnehmer einen Betrag auswählen, den sie selbst unter finanziell schwierigen Umständen imstande sind zu bezahlen. Gerade im Alter und bei einer Vielzahl von Behandlungen entwickelt sich die Krankenversicherung sonst zur finanziellen Belastung.

Leistungsumfang

Abschließend wirkt sich natürlich auch der Leistungsumfang stark auf die Beitragshöhe aus. Logischerweise gilt: Je mehr Leistungen und je umfangreicher die Kostenerstattung, desto teurer sind die Tarife.

Versicherte sollten abwägen, welche Leistungen sie wirklich benötigen. Wer bei stationären Aufenthalten nicht zwangsläufig die Behandlung durch einen Chefarzt benötigt, kann auf diese Wahlleistung im Krankenhaus verzichten und spart einen Teil der Beiträge ein.

Worauf sollten Feuerwehrleute beim Abschluss einer PKV noch achten?

Beim Abschluss einer PKV sollten Versicherungsnehmer nicht nur auf die einzelnen Leistungen achten, sondern auch das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen lesen. Dort befinden sich oft wichtige Leistungsausschlüsse, insbesondere was den Höchstumfang der Erstattungssätze und Sitzungen betrifft.

Leistungen im Bereich Alternativmedizin

Wer großen Wert auf die Behandlung mit alternativen Heilmethoden legt (z. B. Akupunktur), sollte darauf achten, dass die Leistungen im gewählten Bereich erstattungsfähig und nicht auf einen niedrigen Höchstsatz begrenzt wird.

Hierbei lohnt sich auch ein Blick in die Versicherungsbedingungen des Anbieters. Leistungen können bspw. auf bestimmte Personengruppen beschränkt sein (nur Ärzte, keine Heilpraktiker) oder nur für Fälle verfügbar sein, in der die Heilbehandlung Aussicht auf Erfolg hat.

Heil- und Hilfsmittel

Feuerwehrleute sollten wissen, dass die Beihilfe grundsätzlich keine Kosten für Kontaktlinsen, Hörgeräte oder Brillen übernimmt. Daher ist es umso wichtiger, beim Abschluss der PKV darauf zu achten, dass der Versicherer den sogenannten offenen Hilfsmittelkatalog anbietet.

Damit übernimmt der Versicherer nicht nur Standard-Hilfsmittel, sondern erstattet auch neuere Medikamente und Hilfsmittel.

Mehr zu diesem Thema sowie dem Unterschied zwischen offenem und geschlossenen Hilfsmittelkatalog gibt es in diesem Beitrag [5].

Freie Arztwahl

In der Heilfürsorge ist keine freie Arztwahl vorgesehen. Versicherungsnehmer müssen sich vor dem Besuch eines Facharztes eine Überweisung vom Hausarzt einholen. Diese Pflicht entfällt mit dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Versicherte können somit bei Beschwerden direkt zum Facharzt.

Stationäre Behandlungen und Krankentagegeld

Feuerwehrleute sollten darauf achten, dass die private Krankenversicherung die Unterbringung im Ein- oder Zweitbettzimmer enthält. Alternativ oder zusätzlich sollten Versicherungsnehmer ein Krankentagegeld vereinbaren, mit dem sie während ihres Ausfalls eine Entschädigung enthalten.

Das Krankentagegeld ist hier nicht so existenziell wichtig wie in der privaten Krankenversicherung für Selbstständige, dennoch überbrückt es insbesondere lange Ausfallzeiten, in denen der Versicherungsnehmer seiner Tätigkeit nicht nachgehen kann.

Objektiver Vergleich und Sondertarife

Wie bei jeder anderen Versicherung gibt es auch in der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, online Tarife zu vergleichen. Dabei sollten sie auch ermitteln, ob es möglicherweise Versicherer gibt, die Spezialtarife für Feuerwehrleute anbieten.

Da hier in der Regel nicht eine gesamte Versicherung abgeschlossen, sondern nur Restkosten bzw. Zusatzleistungen versichert werden müssen, zahlen Feuerwehrleute weniger als die meisten anderen Berufsgruppen.

Neben dem Vergleich im Internet lohnt sich für Feuerwehrleute natürlich auch der direkte Weg zum Dienstherrn oder genauer gesagt zum dort zuständigen Ansprechpartner. Dazu gibt es auch unabhängige Versicherungsexperten, die rund um diese Fragen beraten und Versicherungslösungen empfehlen können.

Fazit

Als Fazit kann festgehalten werden, dass Beamte der Berufsfeuerwehr – je nach Bundesland und Tätigkeitsgebiet – Anspruch Heilfürsorge oder Beihilfe haben. Ein Berufsfeuerwehrmann hat diesen Anspruch während seiner aktiven Dienstzeit.

Ob Beihilfe oder freie Heilfürsorge – spätestens im Pensionsalter benötigen Mitarbeiter und Beamte im Dienst der Feuerwehr eine passende Krankenversicherung. Hier haben Beamte der Feuerwehr – wie Soldaten und Polizisten – die Wahl zwischen der GKV und der PKV.

Um später voll von den Leistungen der PKV zu profitieren, lohnt sich für Beamte der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung. Damit sichern sich Versicherte für das Pensionsalter die günstigen Konditionen, die sie bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung haben und müssen später keine Risikozuschläge befürchten.

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