Private Krankenversicherung für Rentner
Die private Krankenversicherung kann sich für Menschen im Alter zu einer hohen finanziellen Belastung entwickeln. Dennoch gibt es für Rentner einige Möglichkeiten, die Beitragskosten im Alter zu senken.
Neben Altersrückstellungen helfen die Bezuschussung durch die Deutsche Rentenversicherung, der Tarifwechsel zum Basistarif und die Erhöhung des Selbstbehalts, die Beiträge im Alter auf einem überschaubaren Niveau zu halten.
In diesem Artikel gehen wir auf die verschiedenen Möglichkeiten ein, wie Rentner die Beiträge in der PKV im Alter stabil halten können und wie es mit einem Wechsel in die GKV aussieht.
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Das Wichtigste in Kürze
- Die Kosten für die private Krankenversicherung steigen mit dem Alter. Beim Eintritt in die Rente können die hohen Beiträge erhebliche Auswirkungen auf den Lebensstandard haben.
- Um steigende Beiträge abzufedern, können Versicherungsnehmer bereits in jungen Jahren Altersrückerstellungen bilden
- Auch durch die Bezuschussung seitens der Deutschen Rentenversicherung, können Versicherte die Kosten im Alter gezielt reduzieren
- Die Erhöhung des Selbstbehalts sowie ein Tarifwechsel können ebenfalls hilfreich sein, wenn es um die Beitragsreduzierung geht
- Der Weg zurück in die GKV ist für Rentner nur in seltenen Fällen möglich
Die private Krankenversicherung – Allgemeine Informationen
In Deutschland gibt es mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) zwei Versorgungssysteme, um der gesetzlich verankerten Krankenversicherungspflicht nachzukommen.
In jungen Jahren entscheiden sich viele Selbstständige, Beamte und Unternehmer für die private Krankenversicherung. Kein Wunder, denn während sich die Beiträge in der PKV an den Vorerkrankungen orientiert, zählt bei der GKV das Einkommen.
Gesunde Unternehmer und Selbstständige bezahlen somit in der PKV meist nur ein Bruchteil von den Beiträgen, die sie in der GKV bezahlen würden. Für Beamte lohnt sich die PKV, weil sich der Dienstherr nur in der PKV mit der Beihilfe an den Beiträgen beteiligt.
Beitragsentwicklung in der PKV
Während sich die Beiträge bei den Krankenkassen am Einkommen orientieren, steigen bei der PKV die Beiträge mit jedem Lebensjahr.
Durch Beitragsrückerstattungen und dem Selbstbehalt können Versicherungskunden der Entwicklung etwas entgegentreten. Dennoch ist es keine Seltenheit, wenn ein 50-Jähriger häufig doppelt so hohe Beiträge zahlt, wie ein Versicherungskunde Anfang 20.
Der Grund dafür liegt in dem steigenden Risiko, welches die privaten Krankenversicherungen an die Versicherten weitergeben. Statistisch gesehen steigt mit jedem Lebensjahr die Wahrscheinlichkeit für medizinische Behandlungen.
Dem gegenüber steht das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung: Kunden zahlen in jungen Jahren oft deutlich mehr, als sie an Behandlungskosten verursachen, müssen aber im Alter nicht mit hohen Beiträgen rechnen.
Die private Krankenversicherung im Alter
Wie bereits erwähnt, geben private Versicherungsunternehmen das Kostenrisiko an ihre Kunden weiter. Somit können sich junge Versicherungskunden unter 30 oftmals für weniger als 170 EUR im Monat versichern lassen.
Mit steigenden Behandlungskosten zahlen Rentner jedoch deutlich mehr. Schon ab dem 50. Lebensjahr kann die Absicherung in der privaten Krankenversicherung im hohen dreistelligen Bereich liegen.
Welche Rolle spielen Altersrückstellungen für Rentner in der PKV?
Altersrückstellungen helfen dabei, die steigenden Kosten für die PKV im Alter abzufedern. Kunden zahlen einen Beitragszuschlag, der ab dem 61. Lebensjahr entfällt. Der Beitragszuschlag ist für alle Verträge, die ab dem Jahr 2000 geschlossen wurden, verpflichtend.
Grundsätzlich gilt: je länger ein Versicherungskunde Altersrückstellungen gebildet hat, desto positiver können sich die Rückstellungen auf die Beiträge im Alter auswirken.
Der Vertragswechsel innerhalb der PKV ist in der Regel mit einem Verlust der Rückstellungen verbunden. Das gilt im Übrigen auch bei einem Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung.
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Welche Zuschüsse gibt es in der privaten Krankenversicherung für Rentner?
Rentner können bei der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss für ihre PKV-Beiträge beantragen. Die Voraussetzung dafür ist der Bezug einer gesetzlichen Rente. Somit haben Selbstständige oder Freiberufler ggf. keine Möglichkeit, von diesen Zuschüssen zu profitieren.
Der Zuschuss ist steuerfrei, Versicherungskunden müssen die Leistung jedoch selbst bei der Deutschen Rentenversicherung [1] beantragen und sollten dabei die folgenden Einschränkungen beachten:
- Der Zuschuss beträgt derzeit 7,3 Prozent der gesetzlichen Rentenzahlung
- Zusätzlich erhalten Kunden die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags
- Seit 2019 wird der Zuschuss jährlich erhöht
- Der Zuschuss beträgt maximal die Hälfte der fälligen PKV-Beiträge
- Der Zuschuss wird nur für PKV-Anbieter und Kunden innerhalb der EU gewährt
- Einen Zuschuss für die Pflegeversicherung erhalten Versicherungskunden nicht, sondern müssen diesen selbst in voller Höhe entrichten
Wie beantragen Rentner die Zuschüsse in der privaten Krankenversicherung?
Für Rentner stellt die Deutsche Rentenversicherung das Formular R0820 zur Verfügung, mit dem Versicherungskunden einen Antrag stellen können. Auf dem Formular müssen Kunden Fragen zum Rentenbezug und dem bestehenden Krankenversicherungsschutz beantworten.
Mehr Infos über Zuschüsse sowie die Vorgehensweise zur Beantragung finden sich in diesem Beitrag [2] von haufe.de.
Beiträge reduzieren – welche Möglichkeiten der finanziellen Entlastung gibt es noch für Rentner?
Obwohl die Altersrückstellungen den Versicherten zum Teil entlasten, reißen die PKV-Beiträge im Alter trotzdem ein beträchtliches Loch in den Geldbeutel der Versicherten. Mit einem Tarifwechsel oder der Erhöhung des Selbstbehalts können Versicherungsnehmer die Beiträge weiter reduzieren.
Selbstbehalt erhöhen
Die Erhöhung des Selbstbehalts ist für den Versicherten keine leichte Entscheidung. Zum einen können Kunden die Beiträge für die Versicherung deutlich reduzieren. Wenn allerdings regelmäßig Behandlungen nötig sind, müssen Versicherte die Kosten bis zur Grenze des Selbstbehalts übernehmen.
Die Erhöhung des Selbstbehalts sollten sich Rentner daher gut überlegen. Bei chronischen Erkrankungen, die viele zehntausend Euro pro Jahr an Kosten verursachen, kann die Erhöhung des Selbstbehalts sinnvoll sein, da die Zuzahlung nicht im Verhältnis zu den Kosten steht.
Auch wenn der Versicherte keine signifikanten Vorerkrankungen hat und vergleichsweise selten zum Arzt muss, kann die Erhöhung des Selbstbehalts im Alter sinnvoll sein.
ACHTUNG: Änderungen können erneute Gesundheitsprüfung erfordern
Die Erhöhung des Selbstbehalts ist in der Regel mit einem Tarifwechsel verbunden. Wenn der Versicherungsnehmer in einen schlechteren Tarif wechselt, ist das grundsätzlich unproblematisch.
Möchte der Versicherungsnehmer jedoch den Selbstbehalt später reduzieren, ist eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig. Wenn der Versicherungsnehmer mehr Vorerkrankungen hat, dürfte er bei einer erneuten Versicherung deutlich höhere Beiträge bezahlen.
Tarifwechsel
Die private Krankenversicherung ist dazu verpflichtet, den Versicherten im Ruhestand über kostengünstigere Tarifoptionen zu informieren. Oftmals benötigt der Versicherungskunde im Alter nicht dieselben Leistungen wie in jungen Jahren.
Dennoch sollten Versicherungskunden versuchen, sich zunächst über einen gleichwertigen Tarif zu versichern, wenn Einsparpotenzial vorhanden ist.
Der Wechsel in einen Tarif mit weniger Leistung macht den späteren Schritt zurück in den früheren Tarif durch eine erneute Gesundheitsprüfung umso schwieriger.
Bei einem Tarifwechsel helfen dieselben Tipps wie beim Abschluss einer Versicherung: Versicherungskunden sollten die einzelnen Leistungsbestandteile vergleichen, um herauszufinden, wo sie den besten Versicherungsschutz erhalten.
Versicherer sind dazu verpflichtet, Informationen über die angebotenen Leistungen zur Verfügung zu stellen und dem Versicherten die Umstellung zu erleichtern. Der Wechsel in einen Tarif, der einen Mehrbeitrag verursacht, ist nicht zu empfehlen.
Wechsel in den Basis- oder Standardtarif
Die privaten Krankenversicherungen sind dazu verpflichtet, ihren Kunden im Alter die Umstellung zum Basis- bzw. Standardtarif zu ermöglichen.
Der Standardtarif ist nur noch für Kunden verfügbar, die vor 2008 in die private Krankenversicherung eingetreten sind. Der Basistarif steht allen Versicherungsnehmern im Rentenalter offen, ist jedoch meist etwas teurer als der Standardtarif.
Für den Versicherten ist die Umstellung vom bisherigen Tarif in den Basistarif nur dann sinnvoll, wenn die Kosten im aktuellen Tarif übermäßig hoch sind.
Der Umfang der Leistungen ist mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Versicherte verzichten also auf die Vorzugsleistungen aus der privaten Krankenversicherung, wenn sie in den Basistarif wechseln.
Der Vorteil liegt in den deutlich niedrigeren Beiträgen für den Versicherungsschutz.
Das Bundesgesundheitsministerium informiert unter folgendem Link [3] über den Standardtarif sowie die gesetzlichen Regelungen und den Höchstbeitrag.
Können Rentner zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Für Rentner ist der Wechsel zurück in die GKV alles andere als einfach. Der Weg in die GKV ist nur in Ausnahmefällen möglich, bspw., wenn der Versicherte in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit in der GKV pflichtversichert war.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist auf dem Solidarprinzip aufgebaut: Kassenpatienten zahlen in jungen Jahren deutlich mehr als ältere Patienten und finanzieren somit ältere Versicherungskunden, die sich relativ günstig behandeln lassen können.
Der Gesetzgeber will eine Unterwanderung des Solidarprinzips vermeiden, indem der Weg zurück im Rentenalter für Privatversicherte erschwert wird.
Ansonsten könnten junge Privatversicherte bis zur Rente von relativ günstigen Beiträgen profitieren und ab dem Rentenalter in der GKV weiterhin günstige Beiträge bezahlen, obwohl sie nicht in das Sozialsystem eingezahlt haben.
Welche Ausnahmen gelten für einen Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Ab dem 55. Lebensjahr ist der Weg zurück in die GKV für Privatversicherte dann möglich, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens 90 Prozent der Zeit in der GKV pflichtversichert waren. Eigene Kinder verlängern seit 2017 die Vorversicherungszeit um jeweils drei Jahre.
Weitere Ausnahmen gibt es bspw. bei Rentnern mit geringem Einkommen, die über die Familienversicherung eines Familienmitglieds in der GKV versichert sind. Das ist bspw. dann der Fall, wenn der Versicherte eine kleine Rente bekommt und der Ehepartner noch Vollzeit arbeitet.
Abgesehen von diesen Ausnahmen ist der Schritt in die GKV für Privatversicherte nicht möglich und vom Gesetzgeber auch nicht vorgesehen.
Einen sehr ausführlichen Fachbeitrag sowie FAQs zum Thema finden Leser auf anwalt.org [4]. In dem Artikel werden die Chancen aus juristischer Perspektive beleuchtet sowie sämtliche Ausnahmen erläutert.
Transparenz und Klarheit mit einem PKV Vergleich
Im Alter ergeben sich für Rentner durch die zahlreichen Einsparmöglichkeiten viele Tarifoptionen. Der Abschluss eines neuen Tarifs bzw. eine Tarifanpassung können Versicherungskunden über ihren Ansprechpartner bei ihrer Versicherung erfragen.
Aber auch ein Vergleich der besten Tarife kann den Interessenten einen ersten Überblick über den Tarifmarkt geben.
Der Vorteil: Bei einem Vergleich haben Versicherungskunden sämtliche Leistungsmerkmale auf einen Blick und können gezielt auswählen, welche Produktbestandteile sie benötigen und welche Leistungen sie abwählen können, um Kosten einzusparen.
Vor dem Schritt in einen höherwertigen Tarif sollten Versicherungskunden beachten, dass eine erneute Gesundheitsprüfung fällig wird. Dasselbe gilt für diejenigen, die in einen Tarif mit weniger Leistungen wechseln, aber später zurück in den alten Tarif wechseln möchten.
Hierbei sollten Versicherungskunden beachten, dass allein schon die Reduzierung des Selbstbehalts eine Tarifverbesserung darstellt und mit einer Gesundheitsprüfung verbunden ist.
Was gibt es für Rentner in der privaten Krankenversicherung noch zu beachten?
Kosten und Risiken für die PKV im Rentenalter lassen sich nicht erst im Alter abfedern, sondern können bereits in jüngeren Jahren eingeplant werden. Hierfür gibt es von der Versicherung in der Künstlersozialkasse, bis zur privaten Rentenversicherung zahlreiche Maßnahmen.
Teilzeitstelle für Selbstständige
Selbstständige im Rentenalter ohne stabiles Einkommen dürften die hohen Beiträge in der PKV wohl am härtesten treffen. Der Vorteil: Versicherungskunden können schon in jüngeren Jahren etwas gegen hohe Beiträge im Alter tun.
Wer sich vor dem 55. Lebensjahr für einen begrenzten Zeitraum sozialversicherungspflichtig in Teilzeit anstellen lässt, kann weiterhin selbstständig bleiben und wechselt trotzdem zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.
Arbeitnehmer sollten beachten, dass hierfür eine Mindestzeit und ein Mindestgehalt notwendig sind, damit ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist.
Wenn für Selbstständige die Voraussetzungen für eine Teilzeitanstellung vorliegen und mit ihrer Tätigkeit vereinbar ist, sollten sie diese Chance vor dem 55. Lebensjahr nutzen.
Rechtzeitig sparen und anlegen
Steigende Beiträge im Alter lassen sich bereits viele Jahre vorher vermeiden. Privatversicherte mit überdurchschnittlich hohem Einkommen sollten möglichst früh daran denken, einen Teil ihrer Einnahmen beiseitezulegen, um die Kosten für die Rente im Alter auszugleichen.
Sinnvoll kann das Investment in Fonds oder Immobilien sein. Gut zu Wissen: Wer Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung hat, muss Mieteinnahmen aus Immobilien nicht den Beiträgen zur Krankenversicherung unterwerfen.
Private Rentenversicherungen nutzen
Private Rentenversicherungen können dabei helfen, steigende Versicherungskosten durch eine zusätzliche Rente auszugleichen. Wer über sein Berufsleben regelmäßig in eine private Rentenversicherung einbezahlt, kann steigende Beiträge durch die Rentenzahlungen ausgleichen.
Wie bei der privaten Krankenversicherung ist auch bei der privaten Rentenversicherung ein Vergleich lohnenswert.
Grundsätzlich kostet die private Rentenversicherung deutlich mehr als die gesetzliche Rente. Bei fondsgebundenen Versicherungen kann das Risiko für Verluste teilweise erheblich sein.
PKV für Beamte – Besonderheiten nutzen
Beamte profitieren in der PKV auch im Alter von ihrer Position. Sie zahlen durch den Beihilfezuschuss des Gesetzgebers meist nur 30 Prozent der Beiträge für ihre Versicherung. Die genaue Höhe ist abhängig vom Bundesland.
Gleichzeitig können sie sämtliche Vorteile der Krankenversicherung nutzen und erhalten auch im Alter alle Vorzugsleistungen. Für Beamte auf Widerruf bzw. für Beamte, die ihren Status verloren haben, gelten abweichende gesetzliche Regelungen.
Für Freiberufler – Alternativen nutzen
Freiberufler, die in künstlerischen Berufen tätig sind, profitieren von den Leistungen der Künstlersozialkasse.
Freiberufler, die bspw. als Fotograf, Künstler, Redakteure und Journalisten tätig sind, können sich somit während ihrer Berufstätigkeit für einen sehr geringen Beitrag krankenversichern lassen.
Insbesondere Versicherungskunden, die in jungen Jahren noch die Möglichkeit haben, zwischen GKV und PKV zu wählen, sollten die Gelegenheit nutzen und eine Versicherung bei der Künstlersozialkasse in Erwägung ziehen.
Die Versicherung ist für Freiberufler vorgesehen und ist an bestimmte Voraussetzungen [5] geknüpft. So dürfen bspw. Selbstständige, die zwar in diesen Branchen tätig sind, aber ihre Tätigkeit in Form eines Gewerbes ausüben, den Versicherungsschutz nicht in Anspruch nehmen.
Fazit
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es für Privatversicherte im Rentenalter zahlreiche Möglichkeiten gibt, die Kosten für ihre Versicherung abzufedern.
Bereits deutlich vor Eintritt in das Rentenalter können Versicherungskunden Altersrückstellungen bilden oder Zusatzversicherungen abschließen, um die steigenden Kosten im Rentenalter gezielt zu reduzieren.
Mit 61 Jahren fällt der 10-Prozent-Zuschlag für die Altersrückstellungen weg, was sich positiv auf die Beiträge auswirkt.
Ebenso können Versicherte den Selbstbehalt erhöhen oder in den Standard- bzw. Basistarif wechseln, um die Kosten für die private Krankenversicherung zu reduzieren.
Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur zu bestimmten Bedingungen möglich, bspw. wenn der Versicherungskunde ein geringes Einkommen hat und über den Partner familienversichert werden kann.
Ansonsten ist die Rückkehr in die PKV im Alter auch dann möglich, wenn Versicherungskunden in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit in der GKV pflichtversichert waren.
Quellen
[1] https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2019/191030_rentner_zuschuss_zur_kv.html
Beitrag der Deutschen Rentenversicherung über die Möglichkeit für Zuschüsse für Privatversicherte.
[2] https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/zuschuss-zum-krankenversicherungsbeitrag-fuer-rentner_idesk_PI434_HI525003.html
Beitrag von haufe.de über den Zuschuss für Rentner in der PKV sowie die Vorgehensweise zur Beantragung.
[3] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/s/standardtarif-in-der-privaten-krankenversicherung.html
Information vom Bundesgesundheitsministerium über den Standardtarif, die Gültigkeit sowie weitere Infos rund um die maximale Beitragshöhe.
[4] https://www.anwalt.org/wechsel-private-krankenversicherung-in-gesetzliche-ueber-55/#:~:text=Ist%20ein%20Wechsel%20zur%C3%BCck%20in,in%20der%20privaten%20Krankenversicherung%20bleiben.
Beitrag von anwalt.org über die Chancen nach 55 zurück in die GKV zu wechseln.
[5] https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/voraussetzungen
Link zur Künstlersozialkasse mit einer Auflistung der Zugangsvoraussetzungen für den Krankenversicherungsschutz.
Personengruppen in der Privaten Krankenversicherung
- Landwirte
- Lehrer
- Manager & Geschäftsführer
- Medizinstudenten
- Paare
- Polizisten
- Polizeianwärter
- Psychotherapeuten
- Rentner
- Richter
- Saisonarbeiter
- Schwangere
- Selbstständige
- Steuerberater
- Soldaten
- Sprachschüler in DE
- Studenten
- Studenten im Ausland
- Studenten über 30
- Öffentlicher Dienst
- Zahnärzte
- Zollanwärter
Leistungen in der Privaten Krankenversicherung
Vorerkrankungen in der Privaten Krankenversicherung
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