Private Kranken­versicherung für Anwälte

Die private Krankenversicherung zeichnet sich durch zahlreiche Komfortleistungen, wie Zahnersatz und Akupunktur aus, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur stark eingeschränkt angeboten werden.

Für Rechtsanwälte kann sich – je nach beruflicher und privater Ausrichtung – ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnen. Durch die Mitgliedschaft in einem Anwaltsverein kommen Anwälte in den Genuss von Gruppentarifen.

In diesem Artikel schauen wir uns die wichtigsten Fragen rund um die private Krankenversicherung für Rechtsanwälte an und gehen auf die Kosten sowie die Versicherung von Familienmitgliedern ein.

Private Krankenversicherung für Anwälte

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Selbstständige Juristen haben die Wahl sich privat oder gesetzlich versichern zu lassen
  • Auch Angestellte ab einem bestimmten Bruttoeinkommen können sich für die gesetzliche oder private Krankenversicherung entscheiden
  • Anwälte erhalten einen privaten Krankenversicherungsschutz ab weniger als 200 EUR pro Monat
  • Rechtsanwälte können sich über Anwaltsvereine und spezielle Gruppentarife zu attraktiven Konditionen privat versichern lassen
  • Eine Familienversicherung ist in der PKV nicht vorgesehen, dennoch können Privatversicherte ihre Familienmitglieder zu günstigen Tarifen mitversichern lassen

Was sind die Vorteile einer privaten Krankenversicherung?

Versicherungsnehmer erhalten in der privaten Krankenversicherung eine Reihe von Komfortleistungen, die bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht vorgesehen sind. Dazu zählt die Chefarztbehandlung, die stationäre Unterbringung im Einzelzimmer sowie Zahnersatz.

Die private Krankenversicherung (PKV) ist eine von zwei Versicherungssystemen in der deutschen Krankenversicherung. Seit 2009 muss jeder Bürger einen Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung (PKV) oder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nachweisen.

Mehr zu der Pflichtversicherung und der gesetzlichen Grundlage gibt es unter diesem Link [1].

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Heilbehandlungskosten, die medizinisch notwendig sind. Mitglieder der Krankenkassen können sich daher zumindest auf einen Basisschutz verlassen.

Dem gegenüber stehen die Leistungen der privaten Krankenversicherer, die ihren Kunden eine Basisabsicherung und darüber hinaus zahlreiche weitere Leistungen bieten.

In Premium-Tarifen profitieren Versicherte u. a. von den folgenden Zusatzleistungen:

  • Chefarztbehandlung
  • Einzelzimmer bei stationären Aufenthalten
  • Erstattung von Heilpraktiker-Leistungen
  • Zahnersatz

Warum sollten Anwälte eine private Krankenversicherung abschließen?

Rechtsanwälte profitieren in der privaten Krankenversicherung von zahlreichen Komfortleistungen, aber auch von der Beitragserstattung und der Bevorzugung bei der Vergabe von Arztterminen. Zudem haben Rechtsanwälte in der PKV freie Arztwahl.

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Was sollten Anwälte bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung beachten?

Bei einem Wechsel kommt es darauf an, ob ein Rechtsanwalt eine eigene Kanzlei führt oder als Jurist angestellt ist. Maßgeblich ist das Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze in Höhe von derzeit 66.600 EUR, ab der eine Versicherung in der PKV zur Pflicht wird.

Viele Juristen verdienen deutlich über der Versicherungspflichtgrenze von 66.600 EUR [2]. Damit haben sie ein Wahlrecht, ob sie sich freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse oder in der PKV versichern lassen möchten.

Bei der Frage, welches Modell mehr Sinn ergibt, kommt es auf die beruflicheund familiäre Ausrichtung des Versicherten an.

Angestellte Rechtsanwälte

Junge Rechtsanwälte liegen direkt nach Abschluss ihres Studiums oft noch unter der Versicherungspflichtgrenze und haben somit kein Wahlrecht zwischen GKV und PKV.

Bei guter beruflicher Perspektive sollten Juristen eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Somit können sie sich später privat versichern lassen, zu den gesundheitlichen Konditionen, die zum Zeitpunkt der Anwartschaftsversicherung zugesagt wurden.

Selbstständige Rechtsanwälte

Selbstständige Rechtsanwälte mit eigener Kanzlei sind als Freiberufler tätig. Für sie liegt der Wechsel in die private Krankenversicherung allein schon aus folgenden Gründen nahe:

  • Die PKV übernimmt zahlreiche Vorsorgeleistungen, Anwälte schützen damit ihre Rechtsanwaltskanzlei, indem sie sich gegen Arbeitsausfälle absichern
  • Eine schnelle Terminvergabe für ambulante Behandlungen stellt ebenfalls eine Art Absicherung und Vorsorge vor dem Verlust wichtiger Mandanten dar

Ob sich der Wechsel in die PKV für Juristen tatsächlich lohnt, hängt auch von der familiären Situation des Versicherten ab.

Für Anwälte, die alleinstehend sind, dürfte sich ein Wechsel in die PKV lohnen. Anwälte, die verheiratet sind und viele Kinder haben, könnten dagegen von der Familienversicherung in der GKV profitieren.

In welchem Umfang Familienmitglieder in der privaten Krankenversicherung sparen können, erläutern wir weiter unten.

Der richtige Zeitpunkt: wann sollten Anwälte in die PKV wechseln?

Der richtige Zeitpunkt für einen Wechsel ist abhängig von der beruflichen und familiären Situation. Sofern die private und berufliche Zukunft unsicher ist, sollten Rechtsanwälte sich einen Wechsel in die PKV gut überlegen, da sie im Alter mit hohen Beiträgen rechnen müssen.

Welche gesundheitlichen Voraussetzungen gibt es bei einem Wechsel in die PKV?

Wie in fast jeder anderen Berufsgruppe spielt auch für Anwälte die Gesundheitsprüfung bei einem Wechsel in die PKV eine wichtige Rolle. Privatversicherer sind nicht dazu verpflichtet, jeden Bewerber aufzunehmen. Bei Vorerkrankungen müssen Anwälte mit Risikozuschlägen oder einer Absage rechnen.

Die Gesundheitsprüfung in der PKV bezieht sich auf stationäre und ambulante Behandlungen der letzten 5 bis 10 Jahre. Abgefragt werden Beschwerden rund um die Psyche, den Bewegungsapparat sowie andere chronische Erkrankungen.

Antragsteller sind gut beraten, alle Fragen vollumfänglich und wahrheitsgemäß zu beantworten.

Sollte sich später herausstellen, dass einige Angaben unvollständig waren oder nicht der Wahrheit entsprechen, können Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung kürzen.

Nach Beantwortung der Gesundheitsfragen beurteilt der Versicherer das Risiko. Sofern das Risiko zu groß ist, bietet der Versicherer den Versicherungsschutz nur zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen an. In bestimmten Fällen kann der Versicherer den Antrag auch ganz ablehnen.

Weitere Tipps zu Gesundheitsfragen, Risikozuschlägen und Ablehnung durch den Privatversicherer stellt der Verband der privaten Krankenversicherungen e. V. in diesem Beitrag [3] vor.

Was passiert, wenn Anwälte den Beruf wechseln?

Bei einem Berufswechsel kommt es darauf an, in welchem Bereich ein Rechtsanwalt bisher tätig war. Verbeamtete Staatsanwälte müssen sich bei einem Wechsel vom Staatsdienst in die Selbstständigkeit privat und ohne Restkostenversicherung krankenversichern lassen.

Sofern ein Rechtsanwalt von seinem bisherigen Arbeitgeber in eine andere Kanzlei wechselt, sollte das Einkommen nach Möglichkeit nicht unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen. Sollte das doch der Fall sein, müssen sich Juristen privat versichern lassen.

Angestellte, die in die Selbstständigkeit wechseln, können frei wählen, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern lassen möchten.

Welche Leistungen erhalten Anwälte in ihrer privaten Krankenversicherung?

Anwälte haben in der PKV Anspruch auf dieselben Leistungen wie andere Berufsgruppen. Dazu gehört die Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer oder Einzelzimmer im Krankenhaus sowie umfangreiche Erstattung von Zahnersatz und Naturheilmethoden.

Welche Leistungen konkret und zu welchem Umfang von der PKV übernommen werden, hängt vom Tarif ab. Besonders günstige Tarife erstatten in der Regel nur die Kosten für ein Mehrbettzimmer und oft nur bei Vereinbarung eines Selbstbehalts.

Anwälte sollten sich bei der Wahl des Tarifs nicht nur an den Kosten orientieren, sondern auch den Leistungen. Wer bspw. grundsätzlich eine Behandlung mit Naturheilmethoden ablehnt, benötigt diese Leistung auch nicht in seinem Vertrag.

Können Familienmitglieder in der PKV mitversichert werden?

Im Gegensatz zur Familienversicherung in der GKV, ist die kostenlose Mitversicherung von Familienmitgliedern in der PKV nicht vorgesehen. Ehepartner und Kinder erhalten jedoch auf Antrag oft günstige Versicherungskonditionen bei attraktiven Leistungen.

Haben Versicherungsnehmer Anspruch auf Krankentagegeld?

Privatversicherte haben in der Regel Anspruch auf ein Krankentagegeld. Zahlreiche Versicherer bieten hierzu Spezialversicherungen für Rechtsanwälte an, die nicht nur das Krankentagegeld, sondern auch andere Kosten bei einem Ausfall des Versicherten bezahlen.

Gerade für selbstständige Anwälte dürfte die Übernahme von Krankentagegeld ein starkes Argument für eine Versicherung in der PKV sein. Im Gegensatz dazu steht die GKV, in der selbstständige Anwälte grundsätzlich kein Anspruch auf Krankentagegeld haben.

Wie viel kostet eine private Krankenversicherung für Anwälte?

Bei der Beitragsberechnung in der PKV gibt es einige wichtige Faktoren, die berücksichtigt werden müssen. Dazu gehört bspw. der Gesundheitszustand sowie der Alter bei Eintritt. Die Kosten bewegen sich über die Berufsgruppe hinweg zwischen 150 und 450 EUR im Monat.

Welche Kriterien sind bei der Beitragsberechnung entscheidend?

Bei der Beitragsberechnung berücksichtigt der Versicherer mehrere Faktoren wie das Alter des Antragstellers, seinen Gesundheitszustand, den Leistungsumfang sowie die Höhe der Selbstbeteiligung. Junge Antragsteller erhalten in der Regel günstigere Konditionen.

Demnach gilt: Je jünger und gesünder der Antragsteller, je eingeschränkter der Leistungsumfang und je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer fallen die Beiträge aus.

Wie oben bereits erwähnt, können Risikozuschläge die Kosten für die private Krankenversicherung schnell in die Höhe steigen lassen. Um den Risiken einer völligen Antragsablehnung zu entgehen, können Antragsteller eine anonyme Voranfrage stellen.

Für viele Anwälte dürften selbst Risikozuschläge kein allzu großes Problem darstellen, da sie selbst bei Zusatzzahlungen gegenüber der GKV oftmals an Kosten sparen.

Zuschüsse durch den Arbeitgeber für angestellte Rechtsanwälte

Angestellte Juristen profitieren von einer Beteiligung durch den Arbeitgeber an den Kosten für die private Krankenversicherung.

Ein angestellter Anwalt kann sich also darauf verlassen, dass der Arbeitgeber nicht nur die Hälfte der Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge übernimmt, sondern sich auch an den PKV-Beiträgen beteiligt.

Selbstständige Anwälte erhalten grundsätzlich keine Zuschüsse, da es keinen Arbeitgeber gibt, der diese übernimmt. Selbstständige Juristen tragen damit die gesamten Kosten ihrer PKV.

Günstige PKV für den Rechtsanwalt – Sparen mit Gruppentarifen

Für Anwälte und Notare gibt es Vereine, die sich auf die Erarbeitung spezieller Gruppenversicherungsverträge [4] spezialisiert haben. Durch die Gruppenversicherung können sich Anwälte zu besonders günstigen Konditionen versichern lassen.

Der Vorteil: Im Gegensatz zu vielen Privatversicherern auf dem Markt sind die Gruppenversicherungsverträge speziell auf den Anwaltsberuf zugeschnitten und berücksichtigen typische Besonderheiten dieser Berufsgruppe.

PKV Vergleich – auf welche Faktoren kommt es für Anwälte an?

Beim Vergleich der Versicherungstarife sollten Anwälte sowohl ihre private als auch die berufliche Situation der nächsten Jahre und Jahrzehnte berücksichtigen und überprüfen, welche Leistungen tatsächlich wichtig und welche redundant sind.

Im Einzelnen geht es bei der Entscheidung für den besten Versicherungstarif vor allem um die folgenden Fragen:

  • Wurde die Versicherungspflichtgrenze bei der Tarifauswahl ausreichend berücksichtigt? → Wird die Grenze dauerhaft überschritten oder nur kurzfristig?
  • Übernimmt der Versicherer das Krankentagegeld?
  • Werden gewünschte Leistungen wie Heilpraktiker-Sitzungen und Psychotherapie ausreichend abgedeckt?
  • Gibt es Leistungen, die man aus dem Angebot streichen kann, weil sie sehr wahrscheinlich nicht jetzt und auch nicht in Zukunft beansprucht werden?
  • Ist eine private Versicherung mit Blick auf den Gesundheitszustand und der Familienplanung wirtschaftlich überhaupt sinnvoll?

Steigende Beiträge im Alter beachten

Wenn es um die Absicherung in der privaten Krankenversicherung geht, treffen Anwälte eine Entscheidung, die für die nächsten Jahre und Jahrzehnte Konsequenzen haben kann.

Je älter der Versicherungskunde wird, desto mehr steigen die Beiträge in der PKV. Während sich die Beiträge in der GKV am Einkommen orientieren, sichern sich Privatversicherer vor dem Risiko steigender Behandlungskosten im Alter durch wachsende Beiträge ab.

Versicherte haben die Möglichkeit, mit Altersrückstellungen sowie weiteren Rücklagen und Zusatzversicherungen diesem Trend entgegenzuwirken.

Wer zudem in der zweiten Hälfte seines Berufslebens gesetzlich versichert war, profitiert im Alter von einem Zuschuss für seine private Krankenversicherung.

Privatversicherte Angestellte sollten beachten, dass der Wechsel zurück in die GKVvor dem 55. Lebensjahr kompliziert und danach schwer bis unmöglich ist.

Bei der Wahl der richtigen PKV sollten Versicherte also nicht nur einzelne Komfortleistungen oder Beitragszahlungen, sondern auch die Beitragsentwicklung über die nächsten Jahrzehnte im Blick haben.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die private Krankenversicherung für Juristen sinnvoll und gerade bei längerer Krankheit die Existenz ihrer Kanzlei bzw. ihrer Selbstständigkeit absichern kann.

Die Höhe der Versicherungsprämien für Rechtsanwälte ist abhängig vom ausgewählten Tarif, dem Selbstbehalt sowie dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers.

Selbständige müssen die Kosten für ihre Versicherung allein tragen. Arbeitnehmer profitieren von einer Beteiligung durch den Arbeitgeber. Mithilfe von Anwaltsvereinen kommen Juristen in den Genuss von günstigen Tarifen, die auf den Anwaltsberuf zugeschnitten sind.

Ein Versicherungsvergleich erleichtert dem Antragsteller den Überblick über die einzelnen Versicherungsverträge. Interessenten sehen damit nicht nur den Beitrag, sondern auch alle anderen relevanten Faktoren wie Selbstbehalt und Komfortleistungen auf einen Blick.

Quellen

[1] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/nicht-krankenversichert-was-tun-10459

Beitrag der Verbraucherzentrale Bundesverband zur Krankenversicherungspflicht in Deutschland sowie Tipps für diejenigen, die derzeit nicht versichert sind.

[2] https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/J/jahresarbeitsentgeltgrenze.html

Link zu einem Lexikon-Artikel der Deutschen Rentenversicherung zur Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze.

[3] https://www.pkv.de/wissen/private-krankenversicherung/ablehnung-und-kuendigung/

Beitrag des Verbands der privaten Krankenversicherungen e. V. über die Rechtslage für Risikozuschläge und Kündigung durch den Privatversicherer.

[4] https://anwaltverein.de/de/mitgliedschaft/rabatte/versicherungen

Link zu Versicherungsverträgen und Rabatten des Deutschen Anwaltsverein e. V.

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