Private Kranken­versicherung für Angestellte

Die private Krankenversicherung (PKV) bildet zusammen mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) das Versorgungssystem der Krankenversicherungen in Deutschland.

Für Angestellte mit überdurchschnittlich hohem Einkommen stellt sich häufig die Frage, ob eine Versicherung in der PKV besser ist als eine Absicherung in der gesetzlichen Versicherung, da die PKV ein höheres Leistungsniveau bietet.

In diesem Artikel gehen wir auf die rechtlichen Rahmenbedingungen ein, unter denen sich Angestellte privat versichern lassen können. Wir wägen ab zwischen beiden Formen der Versicherung und klären wichtige Fragen rund um die Beitragsentwicklung und dem Leistungskatalog.

Private Kranken­versicherung für Angestellte

Inhalt dieser Seite

Das Wichtigste in Kürze

  • Angestellte sind bis zu einem Einkommen von 66.600 EUR (2023) dazu verpflichtet sich gesetzlich krankenversichern zu lassen
  • Bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze haben Versicherungsnehmer die Wahl, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern lassen möchten
  • Die private Krankenversicherung bietet zahlreiche Komfortleistungen wie z. B. Zahnersatz und Chefarztbehandlung
  • Versicherungsnehmer erhalten einen Arbeitgeberzuschuss in der privaten Krankenversicherung. Für einige Branchen und Berufsgruppen gibt es Spezialtarife zu günstigen Konditionen
  • Der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist problemlos möglich, sobald der Arbeitnehmer die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreitet

Allgemeine Informationen zur privaten Krankenversicherung

Seit 2009 muss jeder Bundesbürgereine Krankenversicherung nachweisen. Die meisten Angestellten sind Mitglied einer Krankenkasse und somit gesetzlich versichert. Viele selbstständige Beamte und Arbeitnehmer mit hohem Einkommen sind Versicherungskunden in der PKV.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich die Höhe der monatlichen Beiträge in der PKV nicht aus dem Einkommen, sondern aus dem Gesundheitszustand und den Vorerkrankungen des Versicherten. Je jünger und gesünder, desto günstiger die Beiträge.

Für Angestellte ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze) mitentscheidend.

Wer Stand 2023 mehr als 66.600 EUR pro Jahr verdient, ist nicht dazu verpflichtet, sich gesetzlich versichern zu lassen, sondern kann auf Wunsch in die private Krankenversicherung wechseln.

Private Krankenversicherung – welche Voraussetzungen müssen Angestellte erfüllen?

Um in die private Krankenversicherung zu wechseln, müssen Arbeitnehmer Stand 2023 mehr als 66.600 EUR pro Jahr verdienen. Bei Überschreiten dieser Jahresarbeitsentgeltgrenze können sie wählen, ob sie weiter freiwillig Mitglied der GKV bleiben oder der PKV beitreten möchten.

Versicherungspflicht in der GKV für Angestellte

Sofern Angestellte die Grenze für das Jahresarbeitsentgelt nicht überschreiten, sind sie zu einer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet, unabhängig von ihrem Alter und ihrer Gesundheit.

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird regelmäßig der aktuellen Lohn- und Gehaltsentwicklung in Deutschland angepasst.

Im Vergleich zu Selbstständigen oder Beamten ist dieser Schwellwert für Angestellte entscheidend, wenn es um die Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV geht.

Dieser Messwert wurde in den vergangenen Jahren um jeweils mehrere Prozentpunkte erhöht. Die JAEG lag im Jahr 2017 noch bei 57.600 EUR, während sie im Jahr 2023 auf 66.600 EUR festgesetzt wurde.

Versicherungskunden sollten beachten, dass nicht jedes Einkommen der Entgeltgrenze zugerechnet wird. Welche Einkommensbestandteile genau für die Berechnung herangezogen werden, lässt sich in diesem Beitrag [1] nachlesen.

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Lohnt sich ein Wechsel für Angestellte in die PKV?

Ob sich die PKV für Angestellte lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich gilt: Wenn die Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist oder der Versicherte viele Kinder hat, könnte eine Absicherung in der GKV aufgrund der Familienversicherung sinnvoller sein.

Neben den rechtlichen Voraussetzungen für den Schritt in die PKV spielen natürlich auch die persönlichen Umstände des Versicherungskunden eine entscheidende Rolle.

Eine alleinstehende Versicherte in jungen Jahren ist deutlich flexibler als ein fünffacher Familienvater mittleren Alters.

Welche Argumente sprechen aus Arbeitnehmer-Sicht für einen Wechsel?

Der umfangreiche Leistungskatalog sowie die Beitragsrückerstattung sind starke Argumente, die für einen Wechsel in die PKV sprechen. Einzelne Berufsgruppen wie Ärzte, Apotheker oder Juristen profitieren von Sonderkonditionen und attraktiven Gruppentarifen.

Für den Schritt in die private Krankenversicherung sprechen die folgenden Argumente:

  • Oft günstigere Beiträge als in der GKV
  • Besondere Tarife für einzelne Berufsgruppen wie Rechtsanwälte und Ärzte
  • Deutlich größerer Leistungskatalog bei der Erstattung von Behandlungen
  • Umfangreiche Erstattung von Medikamenten
  • Garantierte Vertragslaufzeit
  • Beitragsrückerstattung
  • Krankentagegeld

Günstige Beiträge

Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet der Versicherer in der PKV die Beiträge nicht nach dem Einkommen, sondern anhand des Gesundheitszustands und der Krankengeschichte des Versicherungsnehmers.

Das bedeutet, dass gerade junge Versicherungskunden im Vergleich zur GKV oft nur einen Bruchteil der Beiträge bei größerer Leistungsvielfalt bezahlen.

Sonderkonditionen für Berufsgruppen

Berufsgruppen mit geringem Risiko wie Mediziner und Apotheker erhalten in der privaten Krankenversicherung Sonderkonditionen und zahlen oft einen deutlich günstigeren Beitrag als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Viele Versicherer bieten diese Konditionen sowohl für Selbstständige als auch für Angestellte an. Wie die einzelnen Optionen und Bedingungen für diese Versicherung aussehen, sollten im Einzelfall mit dem Versicherer geklärt werden.

Großer Leistungskatalog

Bekanntermaßen übernimmt die PKV in Standard- und Premium-Tarifen deutlich mehr Leistungen als die Krankenkassen.

Erstattet werden neben den Basisleistungen der Krankenkassen auch Behandlungen zur Psychotherapie sowie alternative Heilmethoden und Zahnersatz.

Die einzelne Leistung sowie der Umfang der Erstattung sind Tarif-abhängig. Versicherungskunden können bei Leistungen auch einen Selbstbehalt vereinbaren, um so Beiträge zu sparen.

Erstattung von Medikamenten

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur einen Teil der verschreibungspflichtigen Medikamente. Anders sieht es in der privaten Krankenversicherung aus. In den meisten Tarifen übernimmt der Versicherer einen Großteil oder die gesamten Kosten für Medikamente.

Garantierte Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit ist in der privaten Krankenversicherung garantiert, Arbeitnehmern kann also nicht gekündigt werden. Ausnahmen bestehen bei einer außerordentlichen Kündigung (z. B. bei Versicherungsbetrug) oder bei der Rückkehr in die GKV.

Beitragsrückerstattung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Versicherungskunden in der PKV einen Teil ihrer Beiträge zurück, sofern sie die Leistungen im abgelaufenen Kalenderjahr nicht in Anspruch genommen haben.

Die Rückerstattung von Beiträgen wird dem Versicherungskunden im folgenden Versicherungsjahr für das abgelaufene Jahr gutgeschrieben. Gerade junge Kunden können dadurch viele Euro im Monat sparen.

Krankentagegeld

Die PKV bietet ein umfangreiches Krankentagegeld. Gerade ein Angestellter, der langfristig ausfällt und nebenbei möglicherweise noch selbstständig ist, kann einen Teil der sonstigen laufenden Kosten auffangen.

Grundsätzlich gilt bei der Vereinbarung von Krankentagegeld: Je höher die Leistung der PKV im Versicherungsfall und je früher das Geld gezahlt wird, desto stärker wirkt sich die Vereinbarung auf die Höhe der Beiträge aus.

Welche Argumente sprechen gegen einen Wechsel in die PKV?

Angestellte mit einer großen Familie oder in Fällen, in denen die Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist, sollten mit einem Wechsel ggf. abwarten. Auch die erschwerte Rückkehr in die GKV spricht für viele gegen den Schritt in die private Krankenversicherung.

Im Einzelnen könnten sich für Angestellte beim Wechseln in die PKV folgende Nachteile ergeben:

  • Recht hohe Beiträge im fortgeschrittenen Alter
  • Größerer Aufwand in der Abrechnung und Rechnungserstattung
  • Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung kompliziert
  • keine Familienversicherung
  • relativ hohe Beiträge im Alter

Beitragsentwicklung im Laufe der Versicherungszeit

Für junge Versicherungskunden ist bereits vor Eintritt in das Erwerbsleben eine Versicherung in der PKV verlockend. Kein Wunder, denn die meisten jungen Versicherungsnehmer bezahlen in der PKV deutlich weniger als in einer Krankenkasse.

Der Grund dafür liegt in der Beitragsberechnung: In der GKV bildet das Einkommen die Berechnungsgrundlage, in der privaten Krankenversicherung wird der Gesundheitszustand für die Kalkulation herangezogen.

Für junge Versicherungskunden, die meist keine Vorerkrankungen haben, ist eine PKV deutlich günstiger. Gleichzeitig bedeutet das aber auch, dass die Beiträge für Arbeitnehmer mit dem Alter steigen.

Dadurch ist es keine Seltenheit, dass Versicherungsnehmer in der PKV mit Ende 40 Beiträge von 800 EUR oder mehr im Monat bezahlen.

Durch Zusatzversicherungen, Beitragsrückerstattung sowie dem Wechsel in einen günstigeren Tarif, können Versicherte diese Beitragsentwicklung abfedern.

Erhöhter Aufwand bei der Erstattung

Manche Angestellte, die sich theoretisch in der PKV versichern lassen könnten, argumentieren, dass das Erstattungsverfahren zu aufwendig sei.

Gerade bei ambulanten Behandlungen wird der Kontrast offensichtlich:

Kassenpatienten stecken ihre Versicherungskarte ins Lesegerät und müssen sich sonst um nichts weiter kümmern. Privat Versicherte erhalten eine Rechnung, die sie bezahlen müssen. Anschließend müssen sie eine Kostenerstattung bei ihrem Versicherer beantragen.

Komplizierte Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Da die gesetzliche Krankenversicherung auf dem Solidarprinzip aufgebaut ist, ist der Schritt von der PKV zurück in die GKV nur schwer möglich.

Der Vorteil für Angestellte: Im Gegensatz zu Selbstständigen ist ein Wechsel vergleichsweise einfach. Wer unter der JAEG verdient, kann sich auch nach langjähriger Versicherung in der PKV erneut über eine Krankenkasse gesetzlich versichern lassen.

Auch ist der Schritt zurück in die GKV in späteren Lebensjahren nicht zwangsläufig ausgeschlossen. Wer bspw. in der zweiten Hälfte seines Berufslebens fast ausschließlich in der GKV pflichtversichert war, darf in die GKV zurückkehren.

Keine Familienversicherung

Die Familienversicherung ist wohl das stärkste Argument, wenn es um den Beitritt in die PKV geht.

In der PKV ist die kostenlose Mitversicherung von Familienmitgliedern nicht möglich. Gerade für Großfamilien dürfte die GKV damit die deutlich attraktivere Wahl sein – auch bei Überschreiten der Entgeltgrenze.

Trotzdem müssen Privatversicherte mit Ehepartner und Familie nicht ganz leer ausgehen. Versicherungsunternehmen bieten ihren Kunden eine Mitversicherung von Familienmitgliedern zu günstigen Konditionen an.

Weitere Informationen dazu finden sich in diesem Beitrag [2].

Hohe Beiträge im Rentenalter

Wie bereits erwähnt, orientiert sich die Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung an dem Gesundheitszustand des Versicherungskunden und der Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherte Leistungen über den Anbieter abrechnet.

Mit dem Alter erhöht sich diese Wahrscheinlichkeit, somit steigen auch die Beiträge im Alter.

Da im Rentenalter die meisten Versicherungsnehmer einen Einkommensrückgang hinnehmen müssen, fällt der Versicherungsbeitrag ab Renteneintritt oft sehr stark ins Gewicht.

Im Vergleich zu Kassenpatienten führt dies im Alter oft zu enorm hohen Beiträgen ab Renteneintritt.

Zwar gibt es für Rentner einige Hilfsmittel, Zuschüsse und Zusatzversicherungen, die diese Entwicklung abfedern können, dennoch sollten Versicherte diese Tatsache bereits bei Abschluss der PKV berücksichtigen.

Wann sollten Angestellte wechseln?

Bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze drängt sich ein Wechsel in die PKV auf. Beim Schritt in die PKV sollten Versicherungsnehmer nicht nur die Mehrleistung durch die Versicherung, sondern auch ihre berufliche und private Perspektive berücksichtigen.

Wie ist der Ablauf bei einem Wechsel in die PKV und welche Fristen gelten?

Sobald Angestellte nicht mehr der Versicherungspflicht unterliegen, können sie der bisherigen Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Die Kündigung ist allerdings nur wirksam, wenn der Versicherte eine Absicherung bei der PKV nachweisen kann.

Weiterhin sollten Versicherungskunden auch gesetzliche Bindungsfristen sowie Mindestbindungsfristen von 1 bis 3 Jahren für Wahltarife der Krankenkassen berücksichtigen.

Freiwillig Versicherte sind von diesen Bestimmungen in der Regel befreit und können unkompliziert in die PKV wechseln.

Welche Leistungen erhalten Angestellte in der privaten Krankenversicherung?

In der privaten Krankenversicherung erhalten Kunden in der Regel einen deutlich umfangreicheren Leistungskatalog. Angefangen vom Einzelzimmer im Krankenhaus bis zur Chefarztbehandlung, übersteigt das Niveau der PKV in fast allen Bereichen die Leistungen der GKV.

In Standard- und Premiumtarifen der privaten Krankenversicherung haben Patienten in der Regel Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Ambulante und stationäreBasis-Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Umfangreiche zahnärztliche Behandlungen und Erstattungen
  • Erstattung von Kurleistungen
  • Hohes Krankentagegeld
  • Bonus und Rückerstattung
  • Erstattung von Medikamenten
  • Übernahme von Sehhilfen und Hörgeräten

Ob Versicherungskunden eine Zuzahlung leisten müssen, hängt vom Tarif ab. Je günstiger der Tarif, desto höher fallen die Zuzahlungen in der Regel aus.

Wer mit seinem Versicherer einen Basistarif vereinbart, erhält ungefähr die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Notlagentarif erhalten Versicherungskunden nur den lebensnotwendigen Basisschutz. Mehr dazu und wann dieser Tarif greift, lässt sich in diesem Beitrag [3] nachlesen.

Wie viel kostet die private Krankenversicherung pro Monat?

Die private Krankenversicherung bekommen Arbeitnehmer bereits ab 140 EUR oder weniger im Monat. Der Vorteil für Angestellte: Mit dem Arbeitgeberzuschuss beteiligt sich der Chef an den Beiträgen für die private Krankenversicherung. Somit fallen die Kosten noch günstiger aus.

Die Höhe der Beteiligung durch den Arbeitgeber ist abhängig von der Beitragsbemessungsgrenze.

Welche Faktoren haben Einfluss auf die Beitragshöhe in der PKV?

Bei der Beitragskalkulation gehört das Alter des Versicherungsnehmers, dessen Vorerkrankungen sowie bisherige ambulante und stationäre Behandlungen zu den wichtigsten Kriterien. Der Umfang der Leistungen spielt ebenfalls eine wichtige Rolle.

Entscheidend für die Beitragshöhe ist auch, ob der Versicherte in seinem Tarif eine Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt) vereinbart hat. Naturgemäß gilt: je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger der Versicherungsbeitrag.

Darüber hinaus können Versicherungskunden aus einzelnen Branchen von günstigen Gruppentarifen profitieren. Insbesondere für Juristen und Mediziner gibt es entsprechende Einrichtungen, die attraktive Gruppentarife vermitteln.

Der Marburger Bund listet in diesem Beitrag [4] einzelne Kooperationspartner für Gruppentarife und Sonderkonditionen speziell für Ärzte auf.

Private Krankenversicherung für Angestellte – Was bringt ein Vergleich?

Wie bei jeder anderen Versicherung bietet der Vergleich in der privaten Krankenversicherung zahlreiche Vorteile für Angestellte. Interessenten bekommen nach Eingabe ihrer Eckdaten die wichtigsten Leistungsbestandteile auf einem Blick angezeigt.

Ein Versicherungsvergleich hat allerdings auch seine Grenzen: Gerade in komplizierten rechtlichen Fällen, sollten sich Antragsteller mit einem Makler bzw. Versicherungsexperten unterhalten, welches Vorgehen am sinnvollsten ist.

Was sollten Angestellte bei einem Wechsel in die PKV noch beachten?

Angestellte, die in die PKV wechseln möchten, sollten die Hürden der Gesundheitsprüfung beachten und mögliche Zusatzkosten für die Absicherung von Familienmitgliedern sowie die Beitragsentwicklung in späteren Lebensjahren und nach Renteneintritt im Blick behalten.

Im Folgenden stellen wir einige der wichtigsten Tipps rund um den Beitritt in die private Krankenversicherung vor.

Gesundheitsprüfung

Die Gesundheitsprüfung ist ein entscheidender Bestandteil im Antragsverfahren für den Beitritt in die private Krankenversicherung. Die privaten Krankenversicherer sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, jeden Antragsteller aufzunehmen.

Die Gesundheitsprüfung ist das Mittel der Wahl, um das Risiko für hohe Kosten gering zu halten und Risiken mit Zuschlägen abzumildern.

Die Gesundheitsprüfung besteht aus einem Fragebogen. Die Fragen beziehen sich auf einen Zeitraum der letzten fünf bis zehn Jahre vor Antragstellung und umfassen Themenbereiche wie Behandlungen zu Rückenleiden und Herzkreislauferkrankungen.

Im Hinblick auf die Gesundheitsprüfung gilt für Angestellte dasselbe wie für Selbstständige und andere Antragsteller: Je jünger der Interessent und je weniger Vorerkrankungen, desto günstiger fallen die Beiträge aus.

Wenn Angestellte also die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, sollten sie zunächst prüfen, ob eine Absicherung in der PKV aufgrund der Krankheitsgeschichte finanziell sinnvoll und möglich ist.

Basistarif vs. gesetzliche Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung ist für ihren umfassenden Leistungskatalog bekannt. Diese Leistungen sind überwiegend in den Komfort- und Premium-Tarifen vorgesehen. Mit dem Basistarif bietet die PKV einen Tarif an, der in puncto Leistung mit der GKV vergleichbar ist.

Der Basistarif ist für Versicherte geeignet, die sich eine private Krankenversicherung in einem höherwertigen Tarif nicht (mehr) leisten können oder sich aufgrund von Ablehnung in einem der höherwertigen Tarife nicht krankenversichern lassen können.

Sofern für gut verdienende Arbeitnehmer nur der Zugang zum Basistarif offensteht, sollten sie sich die Frage stellen, ob der Schritt in die PKV überhaupt sinnvoll ist. Jeder Wechsel ist mit Aufwand verbunden und auch der spätere Schritt zurück in die PKV ist für Angestellte kompliziert.

Die Frage stellt sich insbesondere vor dem Hintergrund, dass Versicherte im Basistarif keine besonderen Zusatzleistungen im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.

Betriebliche Krankenversicherung oder Krankenzusatzversicherung als Alternative

Versicherte können mit alternativen Zusatzversicherungen die Vorzüge aus der privaten Krankenversicherung erhalten, ohne auf ihren Status in der GKV zu verzichten. Insbesondere für Angestellte lohnt sich die Mitgliedschaft in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) [5].

Die bKV bietet Versicherten den Schutz auf dem Niveau einer privaten Krankenversicherung. Durch bestehende Gruppentarife verzichten viele Versicherer auf eine Gesundheitsprüfung in dem Umfang einer klassischen PKV.

Vorteilhaft ist auch die Beteiligung des Arbeitgebers an den Beiträgen für die betriebliche Krankenversicherung. Ein Argument aus Sicht des Arbeitgebers: Mit der betrieblichen Krankenversicherung werden Arbeitnehmer an das Unternehmen gebunden.

Falls eine betriebliche Krankenversicherung nicht in Betracht kommt, können Versicherungskunden eine Krankenzusatzversicherung abschließen. Dieses Produkt schließt die Leistungslücke zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

Die Beitragsentwicklung im Laufe des Berufslebens

Wie bereits erwähnt, steigen im Alter die Kosten für die private Krankenversicherung. Junge Versicherungskunden zahlen Anfang 20 einen deutlich geringeren Beitrag als Arbeitnehmer mit Ende 40.

Vergleichsweise gut verdienende Berufsgruppen wie Ärzten oder Apothekern wird unterstellt, dass ihr Einkommen das ganze Leben lang sehr hoch sein wird. Daher dürften die Beitragserhöhungen in diesen Fällen weniger stark ins Gewicht fallen.

Für Angestellte aus anderen Branchen kann im Laufe der Berufsjahre das Einkommen jedoch stark schwanken. Zwar können Arbeitnehmer beim Unterschreiten der Entgeltgrenze zurück in die GKV, doch auch dafür gibt es Einschränkungen [6].

Besonders beim Wechsel der Versicherung nach dem 55. Lebensjahr ergeben sich für den Versicherten Schwierigkeiten, da der Gesetzgeber den Weg zurück in die GKV bewusst erschwert, um das Sozialsystem nicht zu gefährden.

Wechsel zurück in die GKV kurz vor oder nach der Rente

Wie oben bereits erwähnt, ist der Weg für Angestellte zurück in die GKV nicht immer einfach. Arbeitnehmer haben im Vergleich zu Selbstständigen den Vorteil, dass der Wechsel zurück in die GKV nicht allein von ihrem Berufsstatus, sondern auch von ihrem Einkommen abhängig ist.

Bis zum 55. Lebensjahr ist der Weg zurück in die GKV dann möglich, wenn Arbeitnehmer mit ihrem Einkommen dauerhaft unter die JAEG fallen. Danach ist ein Wechsel nur unter bestimmten Bedingungen möglich, bspw. wenn

  • der Arbeitnehmer in der zweiten Hälfte seines Berufslebens mindestens 90 Prozent der Zeit in der GKV versichert war
  • der Versicherte ein geringes Einkommen hat und über die Familienversicherung seines Ehepartners versichert wird

Obwohl die GKV im Alter oft günstiger ist als die PKV, sollte die Aussicht auf höhere Kosten im Alter Interessenten nicht vor dem Abschluss einer PKV abschrecken. Steigende Beiträge können Versicherungskunden mit folgenden Maßnahmen abfedern:

  • Altersrückstellungen
  • Zusatzversicherungen
  • Private Rentenversicherungen
  • Wegfall des 10-Prozent-Zuschlags ab dem 61. Lebensjahr
  • Zuschüsse der Deutschen Rentenversicherung

Kurz gesagt: Wer dauerhaft in der PKV bleiben möchte, sollte Rücklagen bilden und sich sicher sein, dass er sich die PKV nicht nur in jungen Jahren, sondern auch im Rentenalter leisten kann.

Fazit

Als Fazit kann festgehalten werden, dass für Angestellte der Schritt in die PKV bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze recht einfach ist. Im Gegensatz zu manch anderer Berufsgruppe ist auch der Weg zurück in die GKV machbar.

Angestellte profitieren in der PKV von denselben Leistungen wie Beamte, Selbstständige und Studenten. In Premium-Tarifen erhalten Versicherte Leistungen wie Zahnersatz, Psychotherapie sowie stationäre Komfort-Behandlung mit bis zu 100 Prozent Erstattung.

Bei der Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung sollten Versicherte nicht nur die reinen Zahlen im Blick haben, sondern bei der Entscheidungsfindung auch ihre privaten und beruflichen Perspektiven berücksichtigen.

Angestellte können sich im Premium-Tarif für weniger als 150 EUR im Monat versichern. Versicherte können die Beiträge durch Zuschüsse des Arbeitgebers sowie Beitragsrückerstattung deutlich reduzieren.

Quellen

[1] https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/jahresarbeitsentgeltgrenze_idesk_PI42323_HI521422.html

Beitrag von haufe.de über die JAEG und welche Voraussetzungen für Arbeitnehmer gelten.

[2] https://www.pkv.de/wissen/private-krankenversicherung/leistungen-und-erstattung/privatversichert-als-familie/

Beitrag des PKV Verbands über die Mitversicherung von Familienmitgliedern in der privaten Krankenversicherung mit Informationen, was bei einer Mitversicherung zu beachten ist.

[3] https://versicherungsrecht-offenbach.de/news/notlagentarif-193-vvg-beitragsnachforderungen/

Rechtsgrundlage zum Notlagen-Tarif und wann dieser Tarif im Versicherungsrecht greift.

[4] https://www.marburger-bund.de/bundesverband/service/versicherungen-finanzen/kooperationspartner

Webseite des Marburger Bunds sowie Informationen zu Kooperationspartnern.

[5] https://www.recht-klar.com/recht_klar_betriebliche_krankenversicherung.html

Überblick über die betriebliche Krankenversicherung (bKV) und die Vorteile in einzelnen Rechtsgebieten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

[6] https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-wechsel-von-der-privaten-in-die-gesetzliche-krankenversicherung-212057.html

Informationen über die Rückkehr in die GKV und welche Einschränkungen es bei Unterschreiten der JAEG gibt.

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