Ratgeber

Arbeitgeber insolvent: Was passiert mit der Betriebsrente?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) stellt für Arbeitnehmer einen wichtigen Baustein für den Ruhestand dar. Doch was geschieht mit der Betriebsrente, wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet? Ist die bAV bei Insolvenz sicher? Viele Beschäftigte sind verunsichert und fragen nach dem Insolvenzschutz ihrer bAV. Glücklicherweise existieren in Deutschland Mechanismen, die die betriebliche Altersvorsorge Sicherheit bei Insolvenz gewährleisten und die hart erarbeiteten Rentenansprüche der Arbeitnehmer schützen.

bAV bei Insolvenz des AG

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Wichtige Erkenntnisse

  • Mitgliedschaft beim Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) ist für Arbeitgeber bei bestimmten Durchführungswegen der bAV im Falle einer Insolvenz verpflichtend.
  • Die Sicherheit der Direktversicherungen durch den PSV hängt von der Art des Bezugsrechts im Versicherungsvertrag ab.
  • Erweiterter Insolvenzschutz durch PSV schließt nun auch alle regulierten Pensionskassen mit ein, wodurch Garantieleistungen stärker abgesichert werden.
  • Seit 2022 müssen Unternehmen, die regulierte Pensionskassen führen, Beiträge an den PSV entrichten, um einen Insolvenzschutz sicherzustellen.
  • Eine durchdachte Versorgungsordnung minimiert den Administrationsaufwand für Arbeitgeber und schafft Rechtssicherheit.

Grundlagen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und Bedeutung bei Insolvenz

Die betriebliche Altersvorsorge bildet zusammen mit der gesetzlichen Rente und der privaten Altersvorsorge ein stabilisierendes Dreisäulensystem für den Ruhestand in Deutschland. Gerade in Zeiten finanzieller Unsicherheiten gewinnt das Thema betriebliche Altersvorsorge in Insolvenz an Bedeutung, da Mitarbeiter sich fragen, wie sicher ihre angesparte Altersvorsorge ist.

Die tragenden Säulen der Altersversorgung

Die bAV dient als wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung und privaten Altersvorsorgeplänen. Eine ihrer Kernfunktionen ist die Entgeltumwandlung, die es Arbeitnehmern ermöglicht, Teile ihres Bruttoeinkommens vor der Versteuerung und vor Abgaben in die Altersvorsorge einzubringen. Eine attraktive Komponente hierbei ist, dass der Arbeitgeber bis zu 15% des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss leisten muss, sofern er Einsparungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen verzeichnet. Dadurch entsteht ein Anrecht auf eine arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung, welches einklagbar ist.

Spezifika und Vorteile der bAV

Die bAV zeichnet sich durch verschiedene Durchführungswege aus, darunter zählen beispielsweise die Direktversicherung und die Pensionskasse. Diese unterschiedlichen Methoden bieten Flexibilität und passen zu diversen Unternehmensstrukturen. Besonders interessant für Arbeitnehmer ist auch die Möglichkeit, im Rahmen der Entgeltumwandlung von der Riesterförderung zu profitieren, indem staatliche Zulagen und Sonderausgabenabzüge genutzt werden können.

Einen grundlegenden Schutz bei einer möglichen Insolvenz des Arbeitgebers stellt der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) dar. Durch die Absicherung von Betriebsrenten und die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften ist die betriebliche Altersvorsorge auch bei einer Unternehmensinsolvenz gewährleistet.

Bindung an den Arbeitgeber und Auswirkungen einer Insolvenz

Die Leistung der bAV ist oft an den Gewinn des Arbeitgebers gekoppelt, wodurch Mitarbeiter im Falle einer Insolvenz möglicherweise einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Doch der Gesetzgeber hat Mechanismen wie den PSVaG implementiert, welcher für den Insolvenzschutz einsteht. So bleibt die Direktversicherung als eine Form der bAV geschützt, vor allem dann, wenn das Bezugsrecht der Arbeitnehmer widerruflich ist.

Wichtig zu erwähnen ist, dass die Leistungspflicht des PSVaG auf die Differenz zwischen Arbeitgeberzusagen und der tatsächlich geringeren Leistung regulierter Einrichtungen begrenzt ist und durch Pflichtbeiträge der Arbeitgeber finanziert wird. Eine andere Form des Schutzes bietet die Protektor Lebensversicherungs-AG als Sicherungsfonds für Lebensversicherer, die vor den Konsequenzen einer Insolvenz schützen.

Im Rahmen des Outplacements sollten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen über die Bedingungen und den Schutz ihrer bAV im Klaren sein. Eine Insolvenz muss nicht das Ende einer gut geplanten Altersvorsorge sein, dank der vorhandenen Sicherungssysteme in Deutschland.

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bAV bei Insolvenz: Sicherheit und Rechtsansprüche für Arbeitnehmer

Das Thema Insolvenz und betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein kritischer Aspekt, der die Finanzsicherheit zahlreicher Beschäftigter tangiert. Arbeitnehmer sind daher von einem robusten Insolvenzschutz bAV abhängig, um ihre Altersvorsorge zu sichern.

Was bedeutet Insolvenz für den Arbeitgeber?

Im Kontext einer Insolvenz steht der Arbeitgeber vor der Herausforderung, seinen verpflichtenden Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung zu leisten. Dabei können Arbeitgeber, wenn es die finanzielle Situation erlaubt, bis zu 15% des umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss gewähren, besonders wenn dabei Sozialversicherungsbeiträge gespart werden.

Die Rolle des Insolvenzverwalters

Ein Insolvenzverwalter übernimmt in der Insolvenz die Aufgabe, vorhandene Vermögenswerte zu verwalten und zugesagte Betriebsrenten zu sichern. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Arbeitgeber für zugesagte Leistungen haften und im Insolvenzfall der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) eingreifen kann.

Insolvenzschutz der bAV und rechtliche Rahmenbedingungen

Der Insolvenzschutz bAV spielt eine zentrale Rolle in der Absicherung der Arbeitnehmer. Durch gesetzliche Regelungen genießen Anwartschaften auf die Betriebsrente einen besonderen Schutz vor Insolvenz. Der PSVaG, der sich durch Beiträge der Arbeitgeber finanziert, springt ein, wenn Arbeitgeber ihren Verpflichtungen aus der Versorgungsordnung nicht nachkommen können.

Die folgende Tabelle zeigt wichtige Daten und statistische Informationen über den Insolvenzschutz und die Finanzierungsmechanismen der betrieblichen Altersvorsorge auf:

AspektBedeutung für ArbeitnehmerBedeutung für Arbeitgeber
Arbeitgeberzuschuss zur bAVAnsprechpartner bis zu 4% der BeitragsbemessungsgrenzeKönnen bis zu 15% des umgewandelten Entgelts entrichten
Haftung & PSVaG EinsatzGesicherter Anspruch auf zugesagte LeistungenHaftung nach Betriebsrentengesetz, PSVaG als Sicherung
Schutzmechanismen für PensionskassenPSVaG Absicherung bei Einkommen unter ArmutsgefährdungsschwellePflichtbeiträge und ggf. zusätzliche Beitragszahlungen
Direktversicherung und ProtektorSicherung vor Insolvenz des LebensversicherersVerpflichtung zur Deckung der Ansprüche
Riesterförderung & EntgeltumwandlungLebenslange Renten oder Auszahlungspläne mit RestkapitalverrentungFörderung nur bei Leistung an Direktversicherung, Pensionskasse oder -fonds

Diese Daten demonstrieren die vielschichtigen Möglichkeiten der Absicherung und die Verantwortlichkeiten von Arbeitgebern gegenüber ihren Arbeitnehmern im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge, insbesondere in Insolvenzsituationen.

Der Einfluss von Unternehmenskrisen auf die betriebliche Altersvorsorge

Wirtschaftliche Krisenzeiten stellen Unternehmen oft vor große Herausforderungen und können die Betriebliche Altersvorsorge Sicherheit bei Insolvenz in Frage stellen. Dennoch, die gesetzlich verankerte Absicherung schützt die Ansprüche der Arbeitnehmer auf ihre betriebliche Altersvorsorge auch in Zeiten der Insolvenz. Betrachtet man die rechtlichen Rahmenbedingungen wie das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), wird deutlich, dass ein hohes Maß an Sicherheit für das Kapital der Arbeitnehmer besteht.

Insolvenzschutz für Pensionskassen und Direktversicherungen: Dieser gesetzliche Schutzmechanismus bildet das Fundament zur Sicherung der durch betriebliche Altersvorsorge erworbenen Anwartschaften. Er ist ein wesentlicher Bestandteil zum Erhalt der betrieblichen Altersvorsorge in Insolvenz. Zusätzlich wird der Verfall der Anwartschaften ab dem 25. Lebensjahr und nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit durch die Unverfallbarkeit ausgeschlossen.

Im Falle einer Unternehmensinsolvenz tritt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) als Institution zur Garantie der bAV-Ansprüche in Kraft. Dieser übernimmt verantwortungsvoll die Rentenzahlungen, sollte es zur Insolvenz des Arbeitgebers kommen, und gewährleistet somit die Kontinuität der Rentenleistungen.

Um die Betriebliche Altersvorsorge Sicherheit bei Insolvenz zu gewährleisten, sind jedoch auch proaktive Schritte seitens der Arbeitnehmer ratsam. Die regelmäßige Überprüfung des bAV-Stands ist essenziell, um frühzeitig auf etwaige Insolvenzgefahren reagieren zu können. Arbeitnehmer sollten nicht zögern, im Verdachtsfall Kontakt mit dem bAV-Anbieter aufzunehmen und sich über die aktuelle Situation und mögliche Absicherungen zu informieren.

Um ein besseres Verständnis für die Thematik zu bieten, fasst die folgende Übersicht zentrale Informationen zusammen:

Aspekt der bAVBedeutung bei Insolvenz
InsolvenzschutzPensionskassen und Direktversicherungen sind gesetzlich geschützt
AnwartschaftenUnverfallbarkeit tritt ab 25. Lebensjahr und nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit ein
Rolle des PSVGarantiert die Sicherung der erworbenen Ansprüche bei Insolvenz des Arbeitgebers
Rechtlicher RahmenBetrAVG sichert Ansprüche der Arbeitnehmer im Insolvenzfall
Gesetzliche AnforderungenHohe Standards durch das VAG für Kapitalanlagen in bAV-Produkten festgelegt
Funktion des PSVÜbernimmt Rentenzahlungen und sichert so die bAV-Leistungen
Schritte bei InsolvenzgefahrAbsicherung der bAV, einschließlich Kontaktaufnahme mit dem bAV-Anbieter
Kontrolle und InformationRegelmäßige Überprüfung des bAV-Stands, um Sicherheit zu gewährleisten

Es bleibt festzuhalten, dass betriebliche Altersvorsorge in Insolvenz durch vielfältige Mechanismen geschützt wird und der Pensions-Sicherungs-Verein eine zentrale Rolle einnimmt, um die Rentenansprüche der Arbeitnehmer zu sichern. Durch das Verständnis und die Nutzung dieser Sicherheitssysteme können Arbeitnehmer auch in unsicheren Zeiten auf ihre betriebliche Altersvorsorge vertrauen.

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Die Direktversicherung als häufigster Durchführungsweg der bAV

Die Direktversicherung nimmt innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge eine zentrale Rolle ein. Sie ist eine besonders beliebte Form der Altersvorsorge, die nicht nur aufgrund ihrer Effizienz, sondern auch wegen ihrer Sicherheitsaspekte gewählt wird. Eine fundamentale Säule des Schutzes bei dieser Vorsorgeform bietet der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV), welcher bei der Direktversicherung ebenso wie bei Unterstützungskassen und Pensionsfonds eine Mitgliedschaft des Arbeitgebers voraussetzt.

Das Prinzip der Direktversicherung erklärt

In der Praxis handelt es sich bei der Direktversicherung um einen Lebensversicherungsvertrag, den der Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer abschließt. Der große Vorteil dabei ist, dass das angesparte Kapital im Falle einer Sicherheit bei Insolvenz des Unternehmens geschützt ist, sofern es sich um ein unwiderrufliches Bezugsrecht handelt. Fiat der Insolvenzschirm des PSV, so werden die Versorgungsansprüche aus der Direktversicherung auch weiterhin erfüllt.

Unwiderrufliches Bezugsrecht und seine Bedeutung bei Insolvenz

Das unwiderrufliche Bezugsrecht ist entscheidend für die Absicherung im Insolvenzfall. Es stellt sicher, dass die in der Direktversicherung angesparte Summe nicht in die Insolvenzmasse fällt und somit vor dem Zugriff der Gläubiger bewahrt bleibt. Dies wird umso relevanter, da ein widerrufliches Bezugsrecht potenziell zur Eingliederung der Direktversicherung in die Insolvenzmasse führen könnte. Glücklicherweise wurde der Insolvenzschutz bei Direktversicherungen durch den PSV in bestimmten Konstellationen noch erweitert.

Übertragung der Versicherung bei Arbeitsende

Beim Ausscheiden aus dem Unternehmen stellt die Betriebsrente mithilfe der Direktversicherung eine flexible Option dar. Der Arbeitnehmer kann die Direktversicherung privat fortführen, ohne dabei den aufgebauten Wert zu verlieren. Experten, wie jene von der Nürnberger Versicherung, empfehlen zudem die Ausgestaltung einer Versorgungsordnung für die betriebliche Altersvorsorge. Diese schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern reduziert auch den Verwaltungsaufwand für Unternehmen.

Seit Juni 2020 genießen zudem alle regulierten Pensionskassen einen gesetzlichen Insolvenzschutz. Eine neue Verpflichtung für Unternehmen, Mitgliedsbeiträge an den PSV zu zahlen, wenn sie regulierte Pensionskassen anbieten, sorgt für zusätzliche Stabilität. Letztendlich bietet der vom PSV gewährleistete Schutz bei einer Unternehmensinsolvenz ab dem Jahr 2022 vollumfängliche Sicherheit, wobei es bis dahin Ausnahmen bei starken Leistungskürzungen gab. Nicht zu vergessen sind die deregulierten Pensionskassen wie die Nürnberger, die selbstständig für die zugesagten Garantieleistungen einstehen.

Alternativen zum Fortführen der bAV nach Insolvenz

Wenn ein Arbeitgeber insolvent geht, stehen Arbeitnehmern verschiedene Optionen zur Verfügung, um ihre betriebliche Altersvorsorge (bAV) zu sichern und fortzuführen. In diesem Zusammenhang spielt der Pensions-Sicherungs-Verein eine essenzielle Rolle, indem er bei einer Insolvenz die Übernahme und Fortführung der Betriebsrente ermöglicht. Doch auch die rückgedeckten Unterstützungskassen bieten interessante Fortführungsmöglichkeiten, um die Altersversorgung der Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Optionen für die Fortführung der Direktversicherung

Die Direktversicherung zeichnet sich als sinnvolle Ergänzung einer Unterstützungskasse aus. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die Direktversicherung – eine Form der bAV – selbstständig fortzuführen. Dies bietet insbesondere in Zeiten einer bAV bei Insolvenz erhebliche Vorteile für die Sicherung der Altersvorsorge.

Bedeutung des Pensions-Sicherungs-Vereins (PSVaG)

Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) tritt als Retter auf, wenn es um die Fortführungsmöglichkeiten der Betriebsrente bei Insolvenz geht. Er sorgt dafür, dass die Betriebsrenten auch in dieser schwierigen Situation gesichert sind und die Anwartschaften nicht verloren gehen.

Fortführungsmöglichkeiten bei rückgedeckten Unterstützungskassen und Pensionszusagen

Die rückgedeckten Unterstützungskassen bieten ein hohes Maß an Flexibilität und Sicherheit. Sie sind ideal, um Anwartschaften auch im Falle einer Insolvenz aufrechtzuerhalten und die Altersvorsorge des Arbeitnehmers fortzuführen.

AspektOhne bAVMit bAV
Nettomonatsgehalt 20223.056,31 €3.382,09 €
Investition in Mitarbeiterbindung (Unterstützungskasse)0 €85,99 €
Nettoaufwand des Arbeitnehmers für bAV0 €456,22 €
Gesamter bAV-Beitrag0 €938,40 €

Diese Zahlen verdeutlichen, wie die Entgeltumwandlung über eine Unterstützungskasse dazu beiträgt, die Betriebsrente attraktiv und leistungsfähig zu gestalten – ein wichtiger Aspekt, nicht zuletzt auch für die Bindung qualifizierter Fach- und Führungskräfte an das Unternehmen. Der Pensions-Sicherungs-Verein stellt dabei sicher, dass die bAV auch bei Insolvenz des Arbeitgebers weitergeführt werden kann.

Schutzmechanismen für die Betriebsrente bei Insolvenz des Arbeitgebers

Die Bedeutung des Insolvenzschutz bAV ist nicht zu unterschätzen, vor allem, wenn man den Wirtschaftsnachrichten Glauben schenkt, in denen zunehmend von Unternehmensinsolvenzen berichtet wird. Glücklicherweise sichert die gesetzliche Insolvenzsicherung in Deutschland zuverlässig die Anwartschaften und beginnenden Betriebsrenten. Der Pensions-Sicherungs-Verein spielt hier als Träger dieser Insolvenzsicherung eine wesentliche Rolle. Aber welche konkreten Mechanismen kommen dabei zum Einsatz?

Im Folgenden wird ein Überblick über die vorhandenen Schutzmechanismen gegeben, die Arbeitnehmern auch bei finanziellen Schieflagen ihres Arbeitgebers ihre wohlverdiente Betriebsrente sichern:

  1. Der Pensions-Sicherungs-Verein gewährleistet, dass im Insolvenzfall die Zahlungen an Betriebsrentner weitergeführt werden.
  2. Direktversicherungen bieten dank unwiderruflicher Bezugsrechte Schutz vor dem Zugriff durch Gläubiger.
  3. Die Unverfallbarkeit von Anwartschaften gemäß dem Betriebsrentengesetz stellt sicher, dass Arbeitnehmer sich darauf verlassen können, die zugesicherten Leistungen zu erhalten.

Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Lage ist es umso wichtiger, informiert zu bleiben und die eigene bAV zu verstehen. Hier eine Zusammenfassung in Zahlen:

JahrAnzahl der InsolvenzenBetroffene BetriebsrentenGesicherte Gesamtsumme
202015.84123.0003,2 Milliarden EUR
202113.90020.5002,9 Milliarden EUR
2022 (Prognose)14.50022.0003,0 Milliarden EUR

Auch wenn sich die Wirtschaft erholt, bleibt der Schutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein eine wichtige Stütze für das System der betrieblichen Altersversorgung. Es ist ein Zeichen dafür, dass trotz aller wirtschaftlichen Herausforderungen ein hohes Maß an Sicherheit für Betriebsrentner in Deutschland existiert.

Um den Insolvenzschutz der bAV weiterhin zu garantieren, ist es essenziell, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer ihre Kenntnisse über diesen Bereich kontinuierlich vertiefen und auf dem aktuellen Stand halten.

Fazit

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) steht in Deutschland auf einem starken Fundament. Selbst bei der Insolvenz eines Arbeitgebers bleibt sie eine zuverlässige Säule der Alterssicherung. Die gesetzlich verankerten Regulierungen, wie der § 2 Abs. 2 S. 4 und 5 BetrAVG, bieten Arbeitnehmern, die in Form einer Direktversicherung für das Alter vorsorgen, erheblichen Schutz. So wurde von höchster Stelle, dem Bundesarbeitsgericht (BAG), die Rechtmäßigkeit von doppelten Treuhandverhältnissen im Sinne der Insolvenzsicherung der bAV bestätigt.

Das Urteil des BAG vom 22.09.2020 – 3 AZR 303/18 verdeutlicht, dass die bAV sich nicht in Luft auflöst, sobald ein Insolvenzverfahren den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber betrifft. Die sorgfältig aufgebauten Anwartschaften und die damit verbundene Sicherheit der Betriebsrente werden nicht antastbar. Modelle wie die doppelstöckige Treuhand und die Exzedenten-Sicherung tragen wesentlich zur Festigung dieses Schutzes bei. Auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), welche die Auszahlung des Rückkaufswertes einer Direktversicherung an die Masse abgelehnt hat, stärkt die Position der betrieblichen Altersvorsorge im Insolvenzfall.

Ungeachtet der verschiedenen rechtlichen Auseinandersetzungen, wie sie etwa das Landesarbeitsgericht Hamm aufzeigt, bietet der Pensions-Sicherungs-Verein eine konstante Rückendeckung. Die bAV bei Insolvenz bleibt so ein zuverlässiger Partner für Arbeitnehmer, um ihre Betriebsrente und damit ein Stück Sicherheit im Alter zu gewährleisten. Zahlreiche juristische Bestätigungen und Schutzmechanismen unterstreichen, dass Arbeitnehmer ihre Altersvorsorge mit Vertrauen auch in wirtschaftlich unsicheren Zeiten weiterführen können.

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FAQ

Was geschieht mit meiner betrieblichen Altersvorsorge, wenn mein Arbeitgeber insolvent geht?

Selbst bei einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) sicher. Speziell durch Entgeltumwandlung finanzierte bAVs genießen Insolvenzschutz, der auch bei einer Übernahme durch einen neuen Eigentümer erhalten bleibt. Der Pensions-Sicherungs-Verein garantiert zudem die Leistungen Ihrer Betriebsrente.

Was sind die tragenden Säulen der Altersversorgung?

Die tragenden Säulen der Altersversorgung in Deutschland umfassen die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die private Altersvorsorge.

Welche spezifischen Vorteile bietet die betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge erlaubt eine Steuer- und Sozialversicherungsbeitragsersparnis durch Entgeltumwandlung. Häufig wird sie durch Arbeitgeberzuschüsse weiter gefördert und bietet neben der gesetzlichen Rente eine wichtige Zusatzrente.

Wie wirkt sich eine Insolvenz des Arbeitgebers auf meine bAV aus?

Eine Insolvenz des Arbeitgebers hat keine negativen Auswirkungen auf die bereits erworbenen Anwartschaften Ihrer bAV. Diese bleiben dank gesetzlicher Regelungen und des Schutzes durch den Pensions-Sicherungs-Verein bestehen.

Was bedeutet die Insolvenz für meinen Arbeitgeber?

Insolvenz bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber nicht mehr in der Lage ist, seine Schulden zu bezahlen. Es wird dann ein Insolvenzverfahren eingeleitet, bei dem ein Insolvenzverwalter die Vermögenswerte des Unternehmens zugunsten der Gläubiger verwaltet.

Was ist die Aufgabe des Insolvenzverwalters im Zusammenhang mit der bAV?

Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen des insolventen Unternehmens zu verwalten. Bei der betrieblichen Altersvorsorge darf der Insolvenzverwalter jedoch nicht auf Direktversicherungen zugreifen, da diese vor Zugriffen im Insolvenzfall geschützt sind.

Wie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Insolvenzschutz der bAV gestaltet?

Gesetzliche Regelungen sorgen dafür, dass die Anwartschaften und Leistungen aus der bAV auch im Insolvenzfall geschützt sind. Träger des Insolvenzschutzes ist der Pensions-Sicherungs-Verein, der die Ansprüche der Arbeitnehmer sichert.

Welche Rolle spielt die Direktversicherung bei der betrieblichen Altersvorsorge?

Die Direktversicherung ist ein häufig gewählter Durchführungsweg der bAV, bei dem Lebensversicherungen abgeschlossen werden, deren Leistungen bei Insolvenz des Arbeitgebers nicht angetastet werden können und so eine sichere Säule der Altersvorsorge darstellen.

Was bedeutet das unwiderrufliche Bezugsrecht bei einer Direktversicherung im Insolvenzfall?

Das unwiderrufliche Bezugsrecht bedeutet, dass der Arbeitnehmer, selbst wenn der Arbeitgeber insolvent geht, weiterhin alleiniger Anspruchsberechtigter der Versicherungsleistungen bleibt. Die Versicherung kann nicht für die Schulden des Arbeitgebers herangezogen werden.

Kann ich meine Direktversicherung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterführen?

Ja, beim Ausscheiden aus dem Unternehmen haben Sie die Möglichkeit, die Direktversicherung privat weiterzuführen, um die Ansparung Ihrer Altersvorsorge fortzusetzen.

Welche Alternativen gibt es zur Fortführung der bAV nach einer Insolvenz meines Arbeitgebers?

Nach Insolvenz des Arbeitgebers kann die Betriebsrente durch den Pensions-Sicherungs-Verein fortgeführt werden. Sie haben zudem die Option, bei Direktversicherungen und rückgedeckten Versicherungen diese selbst zu übernehmen und privat weiterzuführen.

Welche Schutzmechanismen existieren für meine Betriebsrente bei einer Insolvenz des Arbeitgebers?

Die betriebliche Altersvorsorge ist durch die gesetzliche Insolvenzsicherung und den Schutz durch den Pensions-Sicherungs-Verein auch im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers weitgehend abgesichert.

Alles rund um das Thema betriebliche Altersvorsorge

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