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Todesfallleistung in der betrieblichen Altersvorsorge

Der Tod eines geliebten Menschen kann finanzielle Auswirkungen haben und die Hinterbliebenen werden nicht darum herumkommen, sich über Versicherungsfragen Gedanken zu machen. Dinge wie Lebensversicherungen, Riester- und Rürup-Rentenversicherungen oder Policen der betrieblichen Altersvorsorge sollten sorgfältig geprüft werden.

André Disselkamp
Autor & ExperteAndré Disselkamp
Co-Founder & bAV-Berater · Insurancy · DVA-zertifiziert
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Co-Founder Insurancy. Berät Arbeitnehmer und Geschäftsführer zur betrieblichen Altersvorsorge: Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse. Inkl. Doppelverbeitragungs-Check und Vergleich Brutto-/Netto-Effekt.
bAV-SpezialistDirektversicherungPensionskasseDVA-zertifiziert
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Damit vermeidet man, Ansprüche auf wertvolle Leistungen zu verpassen. Es zahlt sich (im wahrsten Sinne des Wortes) aus, zu wissen, welche Schritte bei solchen Angelegenheiten zu unternehmen sind. Nimm dir diese jetzt die Zeit, bevor du später in einer schwierigen Situation mit einem ungewohnten Verfahren konfrontiert wirst.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Betriebsrente ist ein wichtiges Mittel der Hinterbliebenenversorgung und sorgt im Todesfall des Versicherten dafür, dass eine finanzielle Notsituation abgefedert wird.
  • Die Berechnung der Höhe der Betriebsrente an die Hinterbliebenen erfolgt anhand der Versorgungspunkte des Verstorbenen.
  • Bei der betrieblichen Altersvorsorge gilt ein beschränktes Bezugsrecht. Im Klartext heißt dies, dass der Personenkreis der Bezugsberechtigten im Todesfall klar definiert ist.
  • Die Auszahlungsdauer der Renten an die Hinterbliebenen ist zeitlich beschränkt und unterscheidet sich für Witwen bzw. Witwer und Kinder.
  • Die private Altersvorsorge und zusätzliche Versicherungen für den Todesfall bieten neben der Betriebsrente eine zusätzliche Sicherheit für die Hinterbliebenen.

Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge im Todesfall?

In der betrieblichen Altersvorsorge und der daraus resultierende Betriebsrente sind Leistungen für die Hinterbliebenen (Ehepartner, Lebenspartner und Kinder) nach dem Todesfall des Arbeitnehmers vorgesehen.

Nicht selten verpflichten sich Arbeitgeber freiwillig dazu, eine betriebliche Rente an die Hinterbliebenen zu zahlen. Im Todesfall wird die in der betrieblichen Altersvorsorge vereinbarte Todesfallleistung schliesslich an die bezugsberechtigte Person ausbezahlt.

Wichtig zu beachten: Die betriebliche Altersversorgung und dementsprechend die Rente, die im Todesfall den Hinterbliebenen ausbezahlt wird, unterliegt dem eingeschränkten Bezugsrecht. Dadruch kann man als Versicherungsnehmer nicht vollkommen frei entscheiden, wem die Leistungen im Todesfall zugunsten kommen.

Die betriebliche Altersvorsorge hat im Vergleich zu anderen Versicherungen, die ebenfalls im Todesfall greifen, ganz spezifische Eigenheiten, die zu beachten sind und die man als Versicherungsnehmer (und als Hinterbliebene) kennen sollte.

Diese Eigenheiten betreffen etwa die Höhe der Leistungen, die Form der Auszahlung sowie auch die grundlegende Frage, wer im Todesfall Ansprüche auf die Betriebsrente hat.

Wird die Betriebsrente auch an Hinterbliebene gezahlt?

Grundsätzlich wird die Betriebsrente auch an Hinterbliebene gezahlt. Dabei richtet sich die Höhe der Betriebsrente für die Hinterbliebenen nach den Versorgungspunkten des Verstorbenen.

Wichtig: Der Begriff der Hinterbliebenen ist rechtlich klar definiert. So zählen Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner als Hinterbliebene einer verstorbenen Person.

Ebenso dazu zählen Kinder – sowohl leibliche als auch angenommen Kinder und Pflegekinder. Die gesetzliche Vorschrift für waisenberechtigte Kinder wird im § 67 Sozialgesetzbuch VII (1) erläutert.

Die Hinterbliebenenversorgung vor Rentenbeginn

Tritt der Tod des Versicherten vor Rentenbeginn ein, haben bestimmte Personen Anspruch auf die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Zu den begünstigten Hinterbliebenen gehören:

  • der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner
  • kindergeldberechtigte Kinder im Sinne des § 32 Abs. 3 und 4 EStG
  • ein Lebensgefährte, sofern er schriftlich als Bezugsberechtigter benannt wurde und eine auf Dauer angelegte häusliche Gemeinschaft bestand

Diese Regelungen stellen sicher, dass die bAV-Leistungen in erster Linie den nächsten Angehörigen zugutekommen. Weitere Details dazu finden sich z. B. beim Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IPV).

Sonderregelung bei fehlenden Bezugsberechtigten

Sind keine der genannten Personen vorhanden oder benannt, sieht die bAV in vielen Fällen eine ergänzende Regelung vor:

  • Es können bis zu 8.000 € an eine beliebige, namentlich benannte Person ausgezahlt werden.
  • Wird auch diese Möglichkeit nicht genutzt, fällt die Todesfallleistung an die Versicherungsgemeinschaft zurück.

Dadurch wird sichergestellt, dass im Todesfall zumindest ein Teil des Kapitals weitergegeben werden kann – auch wenn keine klassischen Hinterbliebenen vorhanden sind.

Die Hinterbliebenenversorgung nach Rentenbeginn

Tritt hingegen der Tod des Versicherten nach Rentenbeginn ein, werden innerhalb einer Garantiezeit die Betriebsrenten weitergezahlt. Andernfalls wird eine Hinterbliebenenrente gezahlt. Hierbei kommt es auf die im Vertrag festgehaltenen Bestimmungen an.

Unabhängig davon gilt auch in diesem Fall: Nur der Ehepartner, der Lebenspartner, namentlich benannte Lebensgefährten und Kinder haben Anspruch die Hinterbliebenenrente.

Sind hingegen in beiden Fällen keine Hinterbliebenen vorhanden, wird ein Sterbegeld an die Erben oder einen im Antrag genannten Bezugsberechtigten entrichtet. Je nach Durchführungsweg beträgt die Maximalhöhe dieses Sterbegeldes 7 669 bzw. 8 000 Euro.

Wie wird die Höhe der Betriebsrente für Hinterbliebene berechnet?

Die Höhe der Betriebsrente wird anhand der Versorgungspunkte des Verstorbenen berechnet. Diese Berechnung ergibt einen prozentualen Anspruch auf die Rentenansprüche des Verstorbenen. Dieser Betrag wird dann im Todesfall den Hinterbliebenen ausbezahlt.

Wie hoch ist die Betriebsrente für Witwen und Witwer?

Für Witwen und Witwer beträgt die Betriebsrente 25 Prozent bei der kleinen Witwen- und Witwerrente. Bei der großen Witwen- und Witwerrente beträgt sie jeweils 55 Prozent beziehungsweise 60 Prozent vom Rentenanspruch der verstorbenen Person.

Beachte: Ein großer Altersunterschied zwischen dir und deinem Ehepartner oder deiner Ehepartnerin kann die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung für Hinterbliebene erheblich kürzen – oder sogar ganz ausschließen.

Das hat das Bundesarbeitsgericht kürzlich in zwei Entscheidungen bestätigt. Nach dem Urteil vom Dezember 2018 (3 AZR 400/17) darf ein Arbeitgeber die Rente für Hinterbliebene kürzen, wenn die Ehepartner mehr als 10 Lebensjahre voneinander trennen. Bei mehr als 15 Jahren kann der Arbeitgeber die Leistung sogar ganz streichen (Februar 2018, 3 AZR 43/17).

Wie hoch ist die Betriebsrente für Waisen?

Eine Betriebsrente von 10 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen erhalten Halbwaisen. Für Vollwaisen erhöht sich die Betriebsrente auf 20 Prozent. Die Waisenrente wird so lange ausbezahlt, wie ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Das heißt, bis zum Alter von mindestens 18 Jahren und höchstens 25 Jahren.

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Wann ist die Anwartschaft auf meine Betriebsrente unverfallbar?

Laut Gesetz ist die Anwartschaft auf deine Betriebsrente dann unverfallbar, wenn du nach dem 21. Lebensjahr aus dem Betrieb ausscheidest und die Zusage für die bAV für mindestens 3 Jahre bestanden hat. Diese Regelung besteht seit dem 01.01.2018.

Weiter gilt: Fristlos unverfallbar ist die Anwartschaft dann, wenn du selbst aus deinem Bruttoeinkommen in die bAV einzahlst. Dies ist bei der Entgeltumwandlung üblicherweise der Fall. Mit der Entgeltumwandlung investierst du einen Teil deines Bruttoeinkommens direkt in die bAV – ohne Abzüge für Steuern und Sozialversicherungen.

Daneben gibt es den Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent. Dieser ist bei der Entgeltumwandlung laut Betriebsrentenstärkungsgesetz (2) verpflichtend. Auch deshalb, weil der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung ebenfalls Sozialversicherungsabgaben für den Arbeitnehmer spart.

Die Entgeltumwandlung ist deshalb unverfallbar, weil du bei dieser Methode einen Teil deines effektiven Arbeitslohns in die betriebliche Altersversorgung investiert hast. Würde dies der Verfallbarkeit unterliegen, wärst du als Arbeitnehmer um einen Teil deines Arbeitslohns gebracht.

Da dies gesetzlich ausgeschlossen ist, kannst du dich dank der Entgeltumwandlung auf eine zusätzliche Betriebsrente verlassen.

Dies gilt selbst dann, wenn du einen Tarifvertrag für die bAV hast und lediglich eine Beitragszusage geleistet hast, wie es das Sozialpartnermodell im Betriebsrentengesetz definiert. Da dieses Vorsorgemodell auf der Entgeltumwandlung beruht, gilt auch hier die Unverfallbarkeit für deine Anwartschaften.

Was ist der Unterschied zwischen der kleinen und der großen Witwenrente?

Der überlebende Ehepartner einer verstorbenen Person kann Anspruch auf die große Witwenrente oder Witwerrente haben, die bis zu 55-60 Prozent des Rentenanspruchs seines Partners beträgt.

Damit Hinterbliebene Anspruch auf diese Unterstützung haben, müssen sie entweder 47 Jahre alt (oder älter) sein, erwerbsgemindert sein und/oder ein minderjähriges Kind betreuen. Trifft dies alles nicht zu, erhalten Hinterbliebene stattdessen nur eine viel geringere zweijährige Abfindung.

Die Voraussetzungen, die die Hinterbliebenen für die große Witwenrente / Witwerrente erfüllen müssen:

  • Mindestalter 47 Jahre
  • oder vermindert erwerbsfähig sein
  • oder für ein minderjähriges Kind sorgen.

Wenn du die staatliche Hinterbliebenenrente beziehst, ist es wichtig zu wissen, dass dein Einkommen mit einigen Ausnahmen angerechnet werden kann. Steuerfreie Gelder, wie z. B. die Riester Rente, werden bei dieser Gleichung nicht berücksichtigt. (3)

Derzeit liegen die steuerfreien Beträge bei 845,59 Euro (West) und 810,22 Euro (Ost). Der Freibetrag wird zudem durch jedes Kind erhöht – unabhängig davon, ob es eine Waisenrente erhält oder nicht!

Was ist altes und neues Recht bei Witwenrenten und Witwerrenten?

Seit 2002 sind die Hinterbliebenenrenten weniger großzügig geworden und werden nun in zwei Kategorien aufgeteilt: das alte Recht (gilt für Ehen, die vor dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurden oder bei denen der Verstorbene 1961 oder früher geboren wurde) und das neue Recht.

Dieser Bruch hatte in den letzten Jahrzehnten erhebliche Auswirkungen auf die Finanzen vieler Witwen und Witwer.

Bezugsrecht in der bAV

Die Klärung des Bezugsrechts im Todesfall kann verhindern, dass es zu Streitigkeiten um den Nachlass des Verstorbenen kommt – auch wenn es um Versicherungsleistungen und vorhandene Vertragsguthaben geht.

Allerdings unterliegt die betriebliche Altersvorsorge dem eingeschränkten Bezugsrecht. Bei diesen Formen der Altersvorsorge soll die Absicherung enger Angehöriger im Mittelpunkt stehen.

Somit gilt beim Anspruch auf die Betriebsrente des Verstorbenen, dass die Hinterbliebenen – also Ehepartner, Lebenspartner und Kinder – Vorrang haben.

Über das eingeschränkte Bezugsrecht

Die betriebliche Altersvorsorge wird staatlich gefördert, etwa durch Steuerersparnisse. Aufgrund dieser Förderung ist die betriebliche Altersvorsorge – auch was ihre Leistung und das Bezugsrecht im Todesfall angeht – an gewisse Einschränkungen gebunden.

Neben Verträgen der betrieblichen Altersvorsorge fallen auch die Basisrente sowie die Riester Rente unter diese Einschränkungen beim Bezugsrecht.

Bezugsrechte in der betrieblichen Altersvorsorge im Detail

Die betriebliche Altersvorsorge unterliegt den Regelungen des § 3 Nr. 63 EStG. Die Todesfallleistungen können ausschließlich an folgenden Personenkreis und in der vorgegebenen Rangfolge ausgezahlt werden:

  • In gültiger Ehe lebender Ehepartner
  • Lebenspartner nach Lebenspartnerschaftsgesetz (quelle)
  • Kinder der versicherten Person (und zwar so lange ein Anspruch auf Kindergeld besteht)

Durch eine namentliche Benennung im Bezugsrecht gibt es jedoch die Möglichkeit, auch den Lebensgefährten in häuslicher Gemeinschaft oder frühere Ehegatten der versicherten Person bei einem Todesfall zu begünstigen.

Ausnahmen bei der Hinterbliebenenversorgung in der bAV

Gibt es tatsächlich keine Hinterbliebenen, die als Begünstigte der betrieblichen Altersversorgung infrage kommen, existiert es eine weitere Regelung. Bis zu 8 000 Euro können an eine beliebige, namentlich zu nennende Person ausbezahlt werden.

Wurde allerdings auch keine begünstigte Person in diesem Sinne genannt, fällt die Summe aus dem Vertragsguthaben an die Versicherungsgemeinschaft.

Die Ausnahme von der Regel: Arbeitnehmer, die eine betriebliche Altersvorsorge über die Direktversicherung besparen, können Hinterbliebene ihrer Wahl zu Bezugsberechtigen der Leistungen aus ihrer bAV (betrieblichen Altersvorsorge) machen.

Betriebliche Altersvorsorge Todesfallleistung – das Fazit

Die betriebliche Altersversorgung im Todesfall ist ein wertvolles Gut, das die Hinterbliebenen eines Verstorbenen finanziell unterstützen kann. Es ist wichtig, dass du die Details deiner Versicherung bzw. deines Pensionsplans und dessen Funktionsweise kennst. Damit stellst du sicher, dass deine Familie versorgt ist, sollte dir etwas zustossen.

Klar ist aber auch: Die Betriebsrente aus der bAV ist eine zeitlich begrenzte Leistung für Bezugsberechtigte. Wer bezugsberechtigt ist, unterliegt bei der Betriebsrente zudem im Gesetz definierten Bestimmungen. Eine Wahl dabei, wer berücksichtigt werden soll, hast du nur beschränkt.

Manche Unternehmen bieten zwar ein erhöhtes Sterbegeld oder eine Betriebsrente über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus an. Letztlich muss aber jeder Arbeitnehmer selbst dafür sorgen, dass er und seine Familie ausreichend abgesichert sind.

Darüber hinaus sollten Arbeitnehmer/innen andere Finanzplanungsstrategien wie Lebensversicherungen oder Investitionen für die Altersrente in Betracht ziehen, um die finanzielle Sicherheit ihrer Familie auch im Todesfall zu gewährleisten.

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Quellen

  1. Das Gesetz zu den Voraussetzungen für die Waisenrente: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__67.html
  2. Mehr zu den Durchführungswegen der Altersvorsorge – eine Übersicht: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/bav-durchfuehrungswege-4-durchfuehrungswege-im-ueberblick_idesk_PI42323_HI5915316.html
  3. Stiftung Warentest mit einem lesenswerten Beitrag zum Thema Steuern und Sozialabgaben bei der Rente: https://www.test.de/Steuern-und-Sozialabgaben-Diese-Abgaben-zahlen-Sie-auf-Ihre-Rente-5542858-0/

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