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Betriebliche Altersvorsorge kündigen: in den meisten Fällen nicht möglich

Die betriebliche Altersvorsorge kündigen ist nur in den wenigsten Fällen möglich. Zum einen muss der Arbeitgeber der Auflösung zustimmen und zum anderen darf die Grenze der Kleinstanwartschaft nicht überschritten worden sein. Wenn weniger als 30 € Rente im Monat zu erwarten hast, so spricht man von der Kleinstanwartschaft.

André Disselkamp
Autor & ExperteAndré Disselkamp
Co-Founder & bAV-Berater · Insurancy · DVA-zertifiziert
Über den AutorSchließen
Co-Founder Insurancy. Berät Arbeitnehmer und Geschäftsführer zur betrieblichen Altersvorsorge: Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse. Inkl. Doppelverbeitragungs-Check und Vergleich Brutto-/Netto-Effekt.
bAV-SpezialistDirektversicherungPensionskasseDVA-zertifiziert
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In solchen Fällen ergibt es wenig Sinn eine bAV weiter zu besparen, deshalb hat der Gesetzgeber hier eine Sonderregelung geschaffen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Kündigung der bAV ist grundsätzlich nicht möglich.
  • Eine Kündigung ist nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
  • Eine vorzeitige Auszahlung der Betriebsrente ist nur in wenigen Ausnahmefällen (Kleinstanwartschaft) möglich.
  • Die bessere Alternative zur Kündigung der bAV ist die Beitragsfreistellung.

Kann ich meine betriebliche Altersvorsorge kündigen?

Gründe, warum man eine betriebliche Altersvorsorge kündigen möchte, sind vielfältig.

Für manche ist es der Vertrag selbst. Sie sind unzufrieden mit der Art der Altersvorsorge.

Für andere ist es die finanzielle Situation. Sie möchten oder müssen Geld sparen.

Auch erhoffen sich viele Versicherungsnehmer eine frühe Auszahlung des Angesparten, wenn sie die Versicherung kündigen.

Eine betriebliche Altersvorsorge kann grundsätzlich nicht gekündigt werden.

Die Idee der betrieblichen Altersvorsorge ist, dass man mithilfe des Arbeitgeberzuschusses über einen langen Zeitraum fürs Alter vorsorgen kann.

Es gibt aber bestimmte Ausnahmefälle, die eine Kündigung erlauben.

In diesen Situationen ist die Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge möglich

Welchen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge hast du?

Bei bestimmten Durchführungswegen der bAV kann der Versicherungsvertrag gekündigt werde.

Folgende Ausnahmen ermöglichen eine vorzeitige Kündigung:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds

Um diese Art der bAV zu kündigen, muss der Arbeitgeber einverstanden sein.

Außerdem muss ein laufendes Arbeitsverhältnis bestehen.

In folgender Situation wäre eine Kündigung des Vertrags nicht rechtmäßig: Du kündigst deine betriebliche Altersvorsorge und forderst eine vorzeitige Auszahlung. Einen Tag später kündigst du auch dein Arbeitsverhältnis.

Tipp: Lass dich von uns ausführlich beraten, in welchen Ausnahmefällen eine Kündigung sinnvoll und möglich ist. Eine voreilige Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge kann viele Folgen mit sich bringen.

In bestimmten Ausnahmefällen kann eine betriebliche Altersvorsorge vorzeitig im Einverständnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gekündigt werden.

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Wie läuft die Auszahlung nach einer Kündigung ab?

In den meisten Fällen ist eine direkte Auszahlung nach der Kündigung nicht möglich.

Du kannst die Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge vorzeitig einstellen, jedoch musst du bis zum Rentenalter warten, bis das Kapital ausgezahlt werden kann.

In vielen Verträgen zur Betriebsrente ist festgehalten, dass eine vorzeitige Auszahlung nicht möglich ist, sondern nur eine Beitragsfreistellung möglich ist.

WICHTIG: Arbeitgeber müssen bei Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge unbedingt die Versorgungszusage aufheben. Sonst kann der Arbeitnehmer Forderungen geltend machen.

Sonderregelung bei der Auszahlung:

Wenn du monatlich nur eine sehr geringe Rente bekommen würdest, dann kann die bAV einmalig ausbezahlt werden. Man nennt dies eine Kleinstanwartschaft.

Die Abfindungsgrenze liegt in den alten Bundesländern bei 32,90 €. In den neuen Bundesländern liegt die Grenze 31,50 €.

Das Einverständnis des Arbeitgebers ist hierfür nicht notwendig.

Welche Gebühren fallen an?

Steuern und Sozialabgaben, die du während der Einzahlung einsparen konntest, musst du in den meisten Fällen zurückzahlen.

Würdest du die betriebliche Altersvorsorge in eine private Rentenversicherung übertragen, fallen zusätzliche Gebühren an.

Eine einmalige Auszahlung muss außerdem voll versteuert werden.

Wenn eine Auszahlung möglich ist, dann wird die Rente oft nicht in voller Höhe ausgezahlt, sondern du bekommst nur den Rückkaufwert.

Das heißt die angesparte Summe + Gewinne + Zinsen. Abgezogen werden Verwaltungsgebühren und Steuernachzahlungen.

Ist eine Kündigung sinnvoll?

Die Gründe, warum du dich für eine Kündigung interessierst, sind keine undurchdachte Idee. Du hast dir vermutlich lange Gedanken gemacht.

Trotzdem raten wir grundsätzlich von einer Kündigung der BAV ab, denn in den wenigsten Fällen ist sie sinnvoll.

Selten erreicht man durch eine Kündigung den gewünschten Effekt.

Wenn du das angesparte Geld baldmöglichst benötigst, musst du berücksichtigen, dass durch die Auszahlung ein Teil deines Angesparten verloren geht. (Steuerabgaben, Bezahlung von Gebühren etc.)

Wenn du dein Netto-Gehalt erhöhen möchtest, ist eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge mit hohem Aufwand und Gebühren verbunden.

Auch wenn du den Arbeitgeber wechselst, sollte eine Kündigung die letzte Möglichkeit sein.

Tipp: Beiträge aus vorherigen betrieblichen Altersversorgungen kann in neue Verträge übertragen werden.

Für Arbeitgeber ist es nicht sinnvoll, eine bAV zu kündigen. Es ist mit einem hohen formalen Aufwand verbunden.

Außerdem könnte der Arbeitgeber in Zugzwang geraten, wenn ein Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge kündigen möchte. Andere Mitarbeiter sehen dies als Chance und verlangen ebenfalls eine Kündigung.

Welche Alternativen gibt es?

Bevor du eine betriebliche Altersvorsorge kündigst, empfehlen wir dir eine Beitragsfreistellung als Alternative in Betracht zu ziehen.

Warum?

Eine Beitragsfreistellung hat wesentliche Vorteile gegenüber einer Kündigung.

Anstatt zu kündigen und hohe Gebühren bezahlen zu müssen, kannst du deine betriebliche Altersvorsorge einfach auf Eis legen.

Der Vertrag bleibt grundsätzlich bestehen, du bezahlst aber keine monatlichen Beiträge mehr.

Bei Erreichung des Rentenalters wird dann die bAV wie gewohnt ausgezahlt.

Durch die Beitragsfreistellung musst du keine hohen Gebühren bezahlen, Steuern und Sozialabgaben nachzahlen oder dich mit dem formalen Aufwand auseinandersetzen.

Vergiss nicht, dass durch eine Beitragsfreistellung, deine Betriebsrente im Alter geringer ausfallen wird (da du weniger einzahlst als geplant).

Informiere dich zu weiteren Möglichkeiten der Altersvorsorge und lass dich gerne von uns beraten. Wir beantworten deine Frage!

Kann ich meine bAV kündigen, wenn ich meinen Job wechsle?

Eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge bei gleichzeitigem Arbeitgeberwechsel ist nicht möglich.

Kündigst du wenige Tage nach Kündigung der bAV dein Arbeitsverhältnis, so ist die Kündigung der bAV nicht gültig.

Du fragst dich, welche anderen Möglichkeiten es dann gibt?

Wechselst du deinen Job, gibt es folgende Möglichkeiten:

  1. Du kannst du deine bAV auf den neuen Arbeitgeber übertragen lassen
  2. Das bisher angesparte Kapital kann auf neue Verträge übertragen werden (Kapitalübertragung)
  3. Die betriebliche Altersvorsorge kann privat weitergeführt werden
  4. Nutze die Beitragsfreistellung für deine bAV

Behalte immer im Auge, dass deine Altersrente ausreichend sein wird. Vorsorge kannst du durch private Versicherungen wie die Rürup-Rente oder andere Investitionen treffen.

Wir beraten dich ungebunden, sodass du bestens fürs Alter vorsorgen kannst.

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