Betriebsrente als Altersvorsorge – Wie funktioniert die betriebliche Rente?
Wenn man mit 65, 66 oder 67 Jahren in den Ruhestand geht, hat man durchschnittlich nur noch 43 % seines letzten Gehalts zum Leben – für viele Menschen nicht genug, um den gewünschten Lebensstandard zu halten.
Ein Zeichen in die richtige Richtung bei den Renten hat die deutsche Regierung kürzlich schon gesetzt: Sie hat die betriebliche Altersversorgung als sinnvolle Ergänzung der Altersvorsorge und neue Gesetze wie das Betriebsrentengesetz von 2020 geschaffen.
Dies erleichtert es Arbeitnehmern in Deutschland, zusätzliche Mittel für den Ruhestand anzusparen und so für mehr finanzielle Sicherheit im Alter zu sorgen. Anwartschaften auf Betriebsrenten als private Altersversorgung sind nun attraktiver als je zuvor.
Doch wie funktioniert die betriebliche Rente eigentlich? Wie kommt man im Alter an sein Geld und auf welche Art und Weise optimiert man die Betriebsrente, um seinen Lebensstandard auch nach der Zeit als Arbeitnehmer noch halten zu können?
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Das Wichtigste in Kürze
- Betriebliche Altersversorgung: Die betriebliche Altersversorgung (bAV) umfasst sämtliche finanziellen Dienstleistungen, die dem Arbeitnehmer für die Zeit der Rente vom Arbeitgeber zugesagt werden. Mit dem Eintritt ins Rentenalter erhält der Arbeitnehmer die zugesagten Leistungen normalerweise in Form einer monatlichen Betriebsrente.
- Formen: Es gibt mehrere Formen der betrieblichen Altersversorgung. Diese sind: die Direktzusage, die Pensionskasse, der Pensionsfonds, die Unterstützungskasse sowie die Direktversicherung. Diese Modelle werden als »Durchführungswege« der Betriebsrente bezeichnet.
- Wahlfreiheit: Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Über den Durchführungsweg entscheidet allerdings der Arbeitgeber.
- Förderung: Die betriebliche Altersversorgung (bAV) profitiert von staatlicher Förderung und steuerlichen Vergünstigungen. Zudem hat die Gesetzgebung in den vergangenen Jahren zu einer Stärkung der Betriebsrenten geführt.
- Höhe: Prinzipiell gilt: Je höher die Einzahlungen des Arbeitnehmers in die betriebliche Altersvorsorge waren, umso höher fällt auch die Auszahlung im Alter an.
Was gilt als Betriebsrente?
Als Betriebsrente – oder auch betriebliche Altersversorgung – gelten alle finanziellen Dienstleistungen, die einem Arbeitnehmer für die Altersversorgung vom Arbeitgeber zugesagt werden.
Die betriebliche Altersvorsorge (abgekürzt: bAV) umfasst im Einzelnen sämtliche Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung, die den Arbeitnehmern durch das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber zustehen.
Während das Versorgungsniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung über die letzten Jahre gesunken ist, hat die bAV hinsichtlich der Alterssicherung von Arbeitnehmern umso mehr an Bedeutung gewonnen. (1)
Doch nicht nur für die Alterssicherung spielt die betriebliche Altersvorsorge eine Rolle: Arbeitgeber erkennen zunehmend den Wert der bAV als Qualitätsmerkmal bei der Anwerbung von Mitarbeitern. Zudem wird durch eine gute betriebliche Altersvorsorge in einem Unternehmen die Loyalität der Arbeitnehmer gefördert.
Die Betriebsrente ist eine staatlich geförderte – aber auch regulierte – Form der Altersvorsorge. Diese Form der Förderung und Regulierung kommt Arbeitnehmern weitestgehend zugute. So können Arbeitnehmer gemäß Paragraf 1a des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge (BetrAVG) darauf bestehen, dass der Arbeitgeber sich um eine betriebliche Altersvorsorge kümmert.
Der Arbeitgeber hat indes die freie Wahl darüber, wie er die betriebliche Altersvorsorge und die künftigen Betriebsrenten der Arbeitnehmer gestalten möchte. Ihm stehen dafür fünf Durchführungswege zur Verfügung.
Die Durchführungswege der Betriebsrente
Die betriebliche Altersvorsorge kennt insgesamt fünf Durchführungswege. In der Regel entscheidet der Arbeitgeber darüber, welchen dieser Durchführungswege er im Unternehmen anwendet.
- Bei der Direktzusage regelt der Arbeitgeber die Zahlungen der Betriebsrenten aus dem eigenen Betriebsvermögen. Bei dieser Art der Durchführung ist kein externer Versorgungsträger involviert – dies erfordert allerdings auch, dass das Unternehmen stets liquide genug ist, um laufende Rentenansprüche zu begleichen.
- Die Unterstützungskasse ist eine weitere Form einer vom Arbeitgeber gesteuerten betrieblichen Rente. Bei diesem Durchführungsweg profitieren insbesondere Beschäftige in höheren Unternehmenspositionen durch steuerlich begünstigte Einzahlungen.
- Pensionskassen als Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge kommen meistens in zwei verschiedene Formen vor: Die traditionelle Pensionskasse ist zumeist als Verein organisiert und steht oftmals seit Jahrzehnten in Verbindung zu einem Unternehmen. Daneben gibt es vermehrt die Form der Pensionskasse, die als Tochterunternehmen privater Lebensversicherer gegründet wird.
- Bei der Direktversicherung erhalten Arbeitnehmer einen Zuschuss zum Lohnanteil, den sie in die Betriebsrente einzahlen. Damit unterscheidet sich die Direktversicherung von der Direktzusage und der Unterstützungskasse, die ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert werden. Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen wird.
- Der Pensionsfonds ist der fünfte Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge bAV. Dabei handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Vorsorgeeinrichtung in der Rechtsform einer Aktengesellschaft. Diese unterliegt der Versicherungsaufsicht, zudem müssen auch Anwartschaften des Pensionsfonds gegen eine allfällige Insolvenz abgesichert sein. Als einziger Durchführungsweg bietet der Pensionsfonds die lohnsteuerfreie Übertragung bestehender Anwartschaften.
Die verbreitetste von den Arbeitgebern gewählte Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung in Kombination mit der Entgeltumwandlung. Diese wird zumeist in Form einer Risikolebensversicherung abgeschlossen.
Eine weitere Unterscheidung der Durchführungswege erfolgt anhand ihrer Zuordnung zu den mittelbaren und unmittelbaren Versorgungszusagen. Bei der unmittelbaren Versorgungszusage beruht das Versorgungsverhältnis auf einer direkten (unmittelbaren) Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Bei einer mittelbaren Durchführung hingegen wird die betriebliche Altersversorgung durch einen externen Versorgungsträger durchgeführt.
Die Direktzusage ist ein unmittelbarer Durchführungsweg. Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionsfonds sowie die Direktversicherung zählen zu den mittelbaren Durchführungswegen.
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Wer hat Anspruch auf eine Betriebsrente?
Jeder Arbeitnehmer hat seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch die Entgeltumwandlung. Arbeitnehmer haben damit die Möglichkeit, Teile des künftigen Gehalts oder Sonderzahlungen (beispielsweise Weihnachts- oder Urlaubsgeld) in Beiträge der bAV umzuwandeln – und sich damit eine Zusatzrente aufzubauen.
Dieser Anspruch besteht für alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Des Weiteren gilt dies bis zu einer Höhe von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
Beachte jedoch: Der Anspruch in Form der Entgeltumwandlung kann je nach bestehendem Tarif-Vorrang eingeschränkt sein. Bist du als Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis, das einem Tarif-Vertrag unterliegt, steht dir die Entgeltumwandlung nur offen, wenn auch die Tarif-Vereinbarung das vorsieht.
Übrigens: Seit dem 1. Januar 2013 haben selbst geringfügig Beschäftigte (450 Euro-Jobber) Anspruch auf die Entgeltumwandlung, denn auch sie sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
Ihnen steht allerdings auch die Möglichkeit offen, sich von der Versicherungspflicht auszunehmen. Der Arbeitnehmer kann sich schriftlich davon beim Arbeitgeber befreien lassen.
Wer zahlt die Betriebsrente?
Die Beiträge zur Betriebsrente zahlen je nach Vereinbarung Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer. Eine Entgeltumwandlung liegt dann vor, wenn die betriebliche Altersvorsorge durch den Arbeitnehmer bezahlt wird.
Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Entgeltumwandlung, verzichten damit allerdings auf den Anteil des Gehalts, der in die bAV einbezahlt wird.
Tatsache ist, dass in den allermeisten Fällen die Arbeitnehmer selbst die Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Nicht selten steuert der Arbeitgeber jedoch einen Teil zu den Beiträgen des Arbeitnehmers bei.
Je nach Vorsorgeprodukt oder Branche gibt es mitunter einen gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberzuschuss oder eine tarifliche Einigung zu den Leistungen der Arbeitgeber bei der bAV.
Unabhängig von den Regelungen, die bezüglich der Betriebsrente im Unternehmen gelten, haben Arbeitnehmer zu jeder Zeit Anspruch auf die Entgeltumwandlung. Damit entrichtet der Arbeitnehmer monatlich eine vorher festgelegte Summe bzw. einen Teil seines Bruttogehalts in die Betriebsrente.
Gestützt auf das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent auf die Beiträge des Arbeitnehmers in die bAV zu zahlen. (2)
Das heißt: Teilst du deinem Arbeitgeber heute mit, dass du die Entgeltumwandlung bei der bAV anwenden möchtest, wirst du den Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent erhalten. Falls du bereits seit 1.1.2019 in die bAV einzahlst, steht dir der Arbeitgeberzuschuss ebenfalls schon zu.
Hast du hingegen schon vor dem 1.1.2019 in die betriebliche Altersvorsorge mittels Entgeltumwandlung einbezahlt, ist der Zuschuss des Arbeitgebers erst seit dem 1.1.2022 Pflicht.
Tatsache ist aber auch, dass viele Arbeitgeber den Wert einer guten betrieblichen Altersversorgung für die Mitarbeiterbindung- und Werbung erkannt und von sich aus den Arbeitgeberzuschuss bereits vor den Pflichtdaten beigesteuert haben.
Was wird von der Betriebsrente abgezogen?
Bist du gesetzlich krankenversichert, werden dir von der Betriebsrente die Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Zudem fallen auf die Leistungen aus der Betriebsrente ab dem Beginn deiner Rente Steuern (nach deinem individuellen Steuersatz) an.
Welche Sozialabgaben fallen bei Betriebsrente an?
Bezüglich der Sozialabgaben, die bei deiner Betriebsrente anfallen, gilt: Wer im Ruhestand in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, zahlt den vollen Krankenkassenbeitrag und die Abgaben zur Pflegeversicherung auf seine Betriebsrente.
Im Jahr 2023 betrug der Krankenkassenbeitrag im Durchschnitt 16,2 Prozent. Die Abgaben zur Pflegeversicherung lagen im selben Jahr im Durchschnitt bei 3,4 Prozent (für kinderlose Rentner).
Durch eine Entgeltumwandlung kannst du die Ausgaben für die Krankenversicherung in der Sparphase senken. Für die betriebliche Altersvorsorge und die spätere Betriebsrente bedeutete dies jedoch, dass die Arbeitnehmer immer noch 18,75 % an Beiträgen sowohl für die Kranken- als auch für die Pflegeversicherung aufbringen mussten. Dieser Umstand wird als »Doppelverbeitragung« bezeichnet.
Die Politik hat Wege gefunden, das Problem mit verschiedenen Regelungen zumindest abzumildern. Zwar gilt nach wie vor der Beitragssatz von 18,6 %, doch jede Betriebsrente unterhalb einer bestimmten monatlichen Grenze unterliegt einem Krankenkassenfreibetrag.
Das GKV-Betriebsrentenbefreiungsgesetz hat die Krankenversicherungsbeiträge für Rentnerinnen und Rentner seit Januar 2020 deutlich gesenkt. Ein Pauschalbetrag von 169,75 Euro ist nun von der Beitragspflicht befreit, sodass viele Begünstigte eine monatliche Ersparnis von ca. 15,5 Prozent oder bis zu ca. 25 Euro in Form von niedrigeren Beiträgen erhalten.
Was einst als Nachteil der betrieblichen Altersvorsorge und der Betriebsrenten galt, wurde durch den von der Politik forcierten Freibetrag aufgelöst. Das neue Betriebsrenten-Freibetragsgesetz senkt die Prämien der Krankenkassen immerhin um etwa die Hälfte und entlastet Versicherte deutlich.
Eine vollständige Befreiung der Rente von Krankenkassenbeiträgen findet man unterdessen bei der Riester-Rente oder Rürup-Rente. Beide Modelle bieten dem Einzelnen steuerfreie Leistungen, ohne dass weitere Beiträge zur Krankenversicherung fällig werden.
Welche Steuern fallen bei der Betriebsrente an?
Bei der Betriebsrente fallen ab einem Betrag von 169,75 Euro pro Monat Steuern an. Alles, was diesen Betrag übersteigt, wird mit deinem individuellen Steuersatz besteuert. Dazu kommen die bereits erwähnten Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung.
Neben der Grundrente zählt die Betriebsrente als zusätzliches Einkommen, deshalb fallen darauf auch Steuern an. Dein individueller Steuersatz wird durch dein Jahreseinkommen bestimmt.
Am leichtesten berechnest du die Steuern auf deine Betriebsrente, wenn du einmal nur die Grundrente betrachtest und anschließend die Betriebsrente dazurechnest.
Beiträge, die rein vom Arbeitgeber finanziert und zusätzlich zum geschuldeten Bruttogehalt erbracht wurden, sind von Steuern befreit. Ebenso diejenigen Beiträge des Arbeitgebers, die mittels Entgeltumwandlung finanziert werden.
Nach der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gilt: Bis zu 4 Prozent können Arbeitnehmer ohne Abzug von Sozialabgaben und bis zu 8 Prozent ohne Abzug von Steuern investieren – und zwar in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds.
Immer am 1. Januar eines Jahres steigt die Beitragsbemessungsgrenze. So liegt sie im Jahr 2022 bei 87 600 Euro. Das heißt: Der höchstmögliche von Sozialabgaben befreite Anteil beträgt monatlich 292 Euro. Der von Steuern befreite Anteil hingegen bei 584 Euro im Monat.
Für die betriebliche Rente gelten hinsichtlich der Besteuerung zudem Freibeträge. Das Finanzamt gewährt grundsätzlich einen steuerfreien Versorgungsfreibetrag für die Betriebsrente und einen Zuschlag zum Freibetrag.
Wird die Betriebsrente auf die Rente angerechnet?
Die Betriebsrente wird nicht auf die gesetzliche Altersrente angerechnet. Gesetzlichen Vorschriften nach ist sie nämlich kein anrechenbares Arbeitsentgelt.
Wie viel Betriebsrente bekommen ich?
Die Höhe deiner effektiven Betriebsrente kannst du mit einem Rechenbeispiel verdeutlichen: Wenn du über einen Zeitraum von sieben Jahren 150 Euro pro Monat investierst, kannst du am Ende der siebenjährigen Ansparphase mit einer Summe von rund 12 600 Euro rechnen.
Du hast in der Betriebsrente i.d.R. eine Beitragsgarantie also erhältst du mindestens die Höhe der eingezahlen Beiträge als einmalige Kapitalauszahlung (inkl. Arbeitgeberzuschuss). Zusätzlich kommen dann noch die Wertentwicklung und Zinsgewinne der Anlage dazu, die von Versicherer zu Versicherer stark variieren können.
Darin berücksichtigt wurde der gesetzlich vorgeschriebene Arbeitgeberzuschuss allerdings noch nicht. Mit dem Arbeitgeberzuschuss hättest du nämlich im gleichen Zeitraum einen Betrag von fast 14 500 Euro angespart, den du im Alter als Betriebsrente wieder erhältst.
Wichtig ist bei der Berechnung natürlich auch, wie viele Arbeitsjahre du noch vor dir hast – und wie viele bereits hinter dir. Ein Jobwechsel ist übrigens kein Manko im Hinblick auf deine künftige Betriebsrente. Du kannst das angesparte Kapital für die Altersvorsorge auf einen neuen Tarif übertragen, wenn du dich beim neuen Unternehmen ebenfalls für eine betriebliche Altersvorsorge bAV entscheidest.
Was klar wird: Zahlst du als Arbeitnehmer über die Jahre hinweg monatlich in die betriebliche Rente, kannst du am Ende der Ansparphase (bzw. zu Beginn der Rente) mit einer beachtlichen Summe rechnen. Gerade, wenn man über Jahrzehnte Beiträge in die bAV entrichtet, summiert sich der Betrag, auf den man im Alter als Betriebsrente Anspruch hat. (3)
Wann erhalte ich meine Betriebsrente?
In der Regel erhältst du deine Betriebsrente mit dem regulären Eintritt ins Rentenalter. Die Auszahlung erfolgt damit zeitgleich mit der gesetzlichen Rente. Das Alter für den Renteneintritt liegt üblicherweise bei 67 Jahren. Betriebsrenten können zwar auch früher, aber nicht vor dem 60. Lebensjahr, ausgezahlt werden.
Wann kann ich meine Betriebsrente beantragen?
Die Betriebsrente beginnt am 1. Tag des Monats, an dem du einen Anspruch auf die gesetzliche Rente aufgrund deines Alters erlangst oder wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhältst. Beachte, dass du deinen Anspruch auf die Betriebsrente bis höchstens zwei Jahre rückwirkend geltend machen kannst.
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Betriebsrente als Altersvorsorge – das Fazit
Die betriebliche Altersvorsorge ist ein sinnvoller Weg, um sich im Ruhestand finanziell abzusichern und Versorgungslücken vorzubeugen, sollte die gesetzliche Rente nicht ausreichen.
Nicht nur, dass die Arbeitgeber bei der bAV oft bereit sind, Beiträge zu leisten – der Arbeitnehmer kann mittels Entgeltumwandlung ohne administrativen Aufwand vordefinierte Anteile seines Bruttogehalts für die Altersvorsorge einzahlen.
Am lohnendsten ist die Betriebsrente natürlich dann, wenn der Arbeitgeber sich finanziell daran beteiligt oder, im Optimalfall, die Kosten der bAV allein trägt.
Da die betriebliche Altersvorsorge grundsätzlich allen Arbeitnehmern offen steht, sollte sie als sinnvolle Ergänzung und Zusatzrente für das Alter genutzt und am besten frühzeitig angespart werden. (4)
Nebenher gibt es immer noch die Option, zusätzlich zur betrieblichen Rente sein finanzielles Polster fürs Alter mit einer privaten Altersvorsorge, etwa der Rürup-Rente, noch weiter zu optimieren.
Quellen
- Die FAZ zur Versorgungslücke bei Rentnern. https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/buero-co/altersvorsorge-versorgungsluecke-13391174.html
- Der Arbeitgeberzuschuss und das Betriebsrentengesetz. https://www.gesetze-im-internet.de/betravg/BJNR036100974.html
- Die Verbraucherzentrale mit weiteren Informationen zur Betriebsrente. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/altersvorsorge/betriebsrente-mit-dem-arbeitgeber-fuer-die-rente-sparen-7675
- Für wen sich die betriebliche Altersvorsorge lohnt: ein Beitrag des Handelsblatts. https://www.handelsblatt.com/audio/today/handelsblatt-today-fuer-wen-sich-die-betriebliche-altersvorsorge-lohnt-und-fuer-wen-nicht-/28953804.html
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