Ratgeber

Betriebliche Altersvorsorge ruhen lassen – So geht’s!

Wenn Sie vor einem Jobwechsel stehen oder aus anderen Gründen eine Pause von Ihrer betrieblichen Altersvorsorge einlegen möchten, haben Sie die Möglichkeit, diesen Vertrag einfach ruhen zu lassen.

Doch was bedeutet das genau für Ihre Betriebsrente und welche Vorteile bietet das Ruhenlassen?

Erfahren Sie, wie Ihre erarbeiteten Ansprüche auf eine zusätzliche Rente nicht verloren gehen und wie Sie flexibel auf berufliche Veränderungen reagieren können, ohne dabei Einbußen bei Ihrer Altersvorsorge befürchten zu müssen.

Betriebliche Altersvorsorge ruhen lassen – So geht’s!

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Schlüsselerkenntnisse: Wichtige Erkenntnisse

  • Betriebliche Altersvorsorge kann bei Arbeitsplatzwechsel beitragsfrei gestellt werden.
  • Die Betriebsrente und erworbene Anwartschaften bleiben Ihnen erhalten.
  • Unverfallbarkeit sichert eingezahlte Beiträge, auch nach dem Verlassen des Unternehmens.
  • Ruhenlassen bietet Flexibilität und bewahrt vor unnötigen Kosten.
  • Strategisch bedachtes Ruhenlassen schützt Ihre langfristige finanzielle Sicherheit.
  • Wahrung der Anwartschaften ermöglicht nahtlose Fortführung bei neuem Arbeitgeber.
  • Nutzen Sie Ruhenlassen als Teil Ihrer individuellen Rentenstrategie.

Einleitung zur betrieblichen Altersvorsorge

Im dynamischen Arbeitsleben ist finanzielle Sicherheit ein zentrales Anliegen. Viele Arbeitnehmer in Deutschland suchen Wege, um für das Alter vorzusorgen und eine zusätzliche Einkommensquelle für den Ruhestand zu sichern. Die betriebliche Altersvorsorge ist ein bewährtes Mittel, das langfristige finanzielle Stabilität verspricht.

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Form der Zusatzrente, eine partnerschaftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Ihr monatliches Gehalt wird dabei teilweise direkt in Vorsorgemodelle wie die Direktversicherung oder die Pensionskasse investiert. Dies führt dazu, dass Sie zwar mit einem etwas niedrigeren Nettogehalt rechnen müssen, im Gegenzug jedoch von der Summe, die steuer- und sozialversicherungsfrei angespart wird, profitieren. Vor allem bietet es Ihnen das Plus an Sicherheit, den gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können.

Die Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge

Ein großer Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge ist die nachgelagerte Besteuerung der Beiträge. Bis zu den geltenden Freibeträgen erfolgt die Anlage Ihres Gehaltsanteils steuer- und sozialabgabenfrei. Ein weiterer attraktiver Aspekt ist die Möglichkeit, diese Form der Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel entweder mitzunehmen oder ruhen zu lassen. So können Sie flexibel auf berufliche Änderungen reagieren, ohne die erreichte Finanzstabilität zu gefährden.

Gründe für das Ruhenlassen der Betriebsrente

Mit dem Ruhenlassen Ihrer betrieblichen Altersvorsorge sichern Sie sich Flexibilität im Falle von beruflichen Veränderungen. Dies kann besonders dann strategisch sinnvoll sein, wenn Sie unsicher sind, wie stabil Ihre neue Position sein wird oder wenn Sie häufige Wechsel der Vorsorgeanbieter und damit verbundene Kosten und organisatorischen Aufwand vermeiden möchten. So bleibt Ihre betriebliche Altersvorsorge erhalten und Sie können sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen, sobald Ihre berufliche Situation dies zulässt.

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Rechtliche Grundlagen des Ruhenlassens

Veränderungen im Berufsleben sind heutzutage keine Seltenheit mehr und es kann vorkommen, dass Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge ruhen lassen möchten. Wichtig ist, dass Sie die gesetzlichen Regelungen kennen, die dabei zu berücksichtigen sind. Die Anwartschaft, die Unverfallbarkeit Ihrer Beiträge, und die Optionen der Übertragung sind zentrale Elemente, die in diesem Zusammenhang Beachtung finden sollten.

Unverfallbarkeit Ihrer Beiträge verstehen

Die Unverfallbarkeit ist ein Schlüsselbegriff, wenn es um die betriebliche Altersvorsorge und das Ruhenlassen Ihres Vertrags geht. Haben Sie und Ihr Arbeitgeber in eine Direktversicherung oder ähnliche Vorsorgemodelle eingezahlt, behalten Sie auch nach einem Jobwechsel das Recht auf spätere Auszahlungen Ihrer Betriebsrente. Wichtig dabei sind die Fristen für die Unverfallbarkeit Ihrer Beiträge:

  • Bei Zusage nach 2018: Unverfallbarkeit nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit und bei einem Lebensalter von mindestens 21 Jahren.
  • Beiträge per Entgeltumwandlung sind sofort unverfallbar.
  • Die Direktversicherung zählt hier oft als gängiges Modell.

Ruhenlassen bei einem Arbeitgeberwechsel

Ein Arbeitgeberwechsel muss nicht bedeuten, dass Sie von vorne beginnen müssen. Ihre bisherigen Anwartschaften können Sie unter bestimmten Voraussetzungen mitnehmen. Die Übertragung dieser Anwartschaften auf einen neuen Arbeitgeber oder das Ruhenlassen Ihrer betrieblichen Altersvorsorge gibt Ihnen die Freiheit, Ihre Vorsorge Ihrem Karriereweg anzupassen. Dabei gilt es, innerhalb eines Jahres nach dem Wechsel die richtigen Schritte einzuleiten:

ÜbertragungsvoraussetzungenErhalten der Anwartschaften
DirektversicherungÜbertragung möglich
Pensionskasse/PensionsfondsOptionen prüfen
KündigungsfristMax. ein Jahr für Übertragungsbeginn

Ansprüche während des Ruhestands erhalten

Das Ruhenlassen Ihrer betrieblichen Altersvorsorge beeinträchtigt nicht Ihre Ansprüche im Ruhestand. Ganz im Gegenteil: Es sichert Ihnen Flexibilität und erhält Ihre erworbenen Rentenansprüche. So gewährleisten Sie, dass die Beiträge zur Direktversicherung, welche Unverfallbarkeit genießen, Ihnen im Ruhestand als finanzielle Sicherheit dienen.

Betriebliche Altersvorsorge ruhen lassen – Schritt für Schritt

Die Möglichkeit, Ihre betriebliche Altersvorsorge ruhen zu lassen, kann bei einem Arbeitgeberwechsel von Vorteil sein, um keine Verluste bei Ihren Anwartschaften hinnehmen zu müssen. Damit Ihr übergang reibungslos verläuft und Sie Ihre Betriebsrente nicht gefährden, gibt es konkrete Schritte, die zu beachten sind. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Vorsorge ohne finanzielle Einbußen pausieren können.

  1. Überprüfung der Unverfallbarkeit: Als ersten Schritt sollten Sie sicherstellen, dass die Bedingungen für die Unverfallbarkeit Ihrer Anwartschaften gegeben sind. Dies ist die Grundlage, um Anrechte aus der Betriebsrente auch nach einer Auszeit geltend machen zu können.
  2. Vertrag ruhen lassen: Nach der Bestätigung der Unverfallbarkeit ist es möglich, Ihren bestehenden Vertrag bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber ruhen zu lassen. Damit stoppen Sie die aktiven Beitragszahlungen, ohne dass die bereits angelegten Summen verloren gehen.
  3. Privates Weiterführen: Sie haben weiterhin die Option, die Betriebsrente privat fortzuführen. Wenn Sie sich für diese Möglichkeit entscheiden, tragen Sie allein die Beitragszahlungen fort, ohne steuerliche Vergünstigungen im Rahmen der Entgeltumwandlung.
  4. Kontaktaufnahme zu den Personalabteilungen: Um die Anwartschaften nicht zu verlieren, ist die zeitnahe Kontaktaufnahme zu den Personalabteilungen Ihrer alten sowie der neuen Firma essenziell. Zusammen mit ihnen leiten Sie innerhalb eines Jahres die entsprechenden Schritte für die Übertragung der Anwartschaften ein.

Einen genauen Überblick über das Vorgehen bei einem anstehenden Arbeitgeberwechsel gibt Ihnen die folgende Tabelle:

SchrittMaßnahmeZeitraum
1Unverfallbarkeit prüfenUmgehend nach Bekanntwerden des Wechsels
2Vertrag beitragsfrei stellenVor dem Ausscheiden
3Alternative Fortführung klärenInnerhalb von 12 Monaten nach Wechsel
4Übertragung einleitenSpätestens 12 Monate nach Wechsel

Das frühzeitige Handeln sichert Ihre Ansprüche und sorgt dafür, dass Ihre Betriebsrente auch nach einem Wechsel des Arbeitgebers ein zuverlässiger Baustein Ihrer Altersvorsorge bleibt. Informieren Sie sich rechtzeitig und nehmen Sie Ihre Zukunft selbst in die Hand!

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Optionen nach dem Ruhenlassen der betrieblichen Altersvorsorge

Nachdem Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge ruhen gelassen haben, ergeben sich unterschiedliche Wege, wie Sie mit Ihren Anwartschaften weiter verfahren können. Diese Optionen bieten Ihnen Flexibilität und Sicherheit im Umgang mit Ihrer Altersvorsorge bei einem neuen Lebensabschnitt oder einem Arbeitgeberwechsel.

Übertragung der Anwartschaften beim Arbeitgeberwechsel

Die Übertragung Ihrer Anwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel ist ein bedeutender Schritt, um Ihre betriebliche Altersvorsorge fortzuführen. Unter Berücksichtigung von Fristen und Anspruchsvoraussetzungen kann Ihr neuer Arbeitgeber entweder in den bestehenden Vertrag eintreten oder eine neue Direktversicherung anbieten, in die das bereits angesammelte Kapital transferiert wird.

VoraussetzungMöglichkeit der Übertragung
Bestehende DirektversicherungÜbernahme durch neuen Arbeitgeber
Pensionskasse/PensionsfondsPrüfung der Übertragungsoptionen notwendig
Zusage nach 2004 und innerhalb der BeitragsbemessungsgrenzeÜbertragung grundsätzlich möglich
Kündigungsfrist < 1 JahrZeitraum für Übertragungsbeginn nutzen

Privates Fortführen der betrieblichen Altersvorsorge

Eine andere Option ist das private Weiterführen Ihrer betrieblichen Altersvorsorge. Diese Maßnahme bietet sich an, wenn eine Übertragung zu Ihrem neuen Arbeitgeber nicht möglich ist oder Sie die Steuervorteile der Entgeltumwandlung nicht missen möchten. Für die Fortführung müssen Sie die Beiträge selbstständig entrichten.

Betriebliche Altersvorsorge mit neuem Arbeitgeber fortführen

Fortführung Ihrer Altersvorsorge über eine Direktversicherung mit Ihrem neuen Arbeitgeber ist ebenfalls eine gängige Praxis. Hierbei gibt es oft die Möglichkeit, die Betriebsrente unter Einbezug von entstehenden Anwartschaften und durch Entgeltumwandlung innerhalb der neuen Organisation fortzusetzen. Klären Sie mit der Personalabteilung Ihres neuen Arbeitgebers, welche Modelle zur Verfügung stehen und wie der problemlose Übergang Ihrer betrieblichen Altersvorsorge gestaltet werden kann.

  • Bezüglich der Direktversicherung und der Pensionskasse bestehen oft individuelle Vereinbarungen – prüfen Sie daher mit Ihrem neuen Arbeitgeber die konkreten Optionen.
  • Besondere Aufmerksamkeit ist auf die Entgeltumwandlung zu legen, da sie steuerliche und sozialversicherungstechnische Vorteile mit sich bringt.

Fazit

Das Ruhenlassen Ihrer betrieblichen Altersvorsorge erweist sich als kluge Entscheidung, um sich nahtlos an berufliche Veränderungen anzupassen und gleichzeitig Ihre finanzielle Absicherung nicht aus den Augen zu verlieren. Die Wahl, Ihre Altersvorsorge beitragsfrei zu stellen, bewahrt Sie vor dem Verlust wertvoller Anwartschaften und sorgt für Kontinuität in Ihrer Vorsorgeplanung, unabhängig davon, welchen beruflichen Weg Sie einschlagen.

Wichtige Punkte zum Ruhenlassen zusammengefasst

Die Option, eine betriebliche Altersvorsorge ruhen zu lassen, bietet signifikante Vorteile. Sie erlaubt es Ihnen, spätere Auszahlungsansprüche zu wahren und bietet damit eine verlässliche Säule für die Zeit nach dem Arbeitsleben. Die Flexibilität, auf die Anforderungen eines Arbeitgeberwechsels reagieren zu können, ohne dabei Ihre erarbeitete finanzielle Absicherung zu gefährden, ist eine starke Komponente Ihrer Altersvorsorgestrategie.

Längerfristige Planung und Beratung nutzen

Eine gezielte und langfristige Planung Ihrer Altersvorsorge ist unerlässlich. Es empfiehlt sich, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um individuelle Möglichkeiten auszuloten und optimale Entscheidungen zu treffen. Die Beratung hilft Ihnen, den Überblick zu bewahren und Änderungen im beruflichen Umfeld effizient in Ihre Vorsorge einzubinden.

Die betriebliche Altersvorsorge als Teil Ihrer Rentenstrategie

Die betriebliche Altersvorsorge ist nicht nur eine Form der Absicherung, sondern ein elementarer Bestandteil einer umfassenden Rentenstrategie. Ihr Beitrag zu einer soliden finanziellen Grundlage für Ihren Ruhestand ist bedeutsam. Das Ruhenlassen stellt dabei eine wichtige Option dar, um diese Absicherung über verschiedene Lebensphasen hinweg flexibel zu gestalten und zu erhalten.

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FAQ

Was versteht man unter betrieblicher Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein System, bei dem Arbeitnehmer einen Teil ihres Gehalts in eine Vorsorgeeinrichtung einzahlen, die durch Beiträge des Arbeitgebers unterstützt werden kann. Diese Einrichtungen umfassen oft Direktversicherungen oder Pensionskassen, die dazu dienen, Zusatzrenten für den Ruhestand zu bilden.

Welche Vorteile bietet eine betriebliche Altersvorsorge?

Sie profitieren von steuerlichen und sozialabgabenfreien Anlagemöglichkeiten bis zu den gesetzlichen Grenzbeträgen. Zudem ergibt sich durch die betriebliche Altersvorsorge eine zusätzliche finanzielle Sicherheit für das Alter.

Warum sollte man die Betriebsrente ruhen lassen?

Das Ruhenlassen kann sinnvoll sein, wenn Unsicherheiten beim neuen Job bestehen oder wenn man den organisatorischen Aufwand und Kosten bei einem Wechsel der Anbieter vermeiden möchte. Zudem bleiben Ihre Ansprüche bestehen und können zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden.

Was bedeutet die Unverfallbarkeit meiner Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge?

Unverfallbarkeit bedeutet, dass die Ansprüche auf die Betriebsrente, die durch Ihre und Ihres Arbeitgebers Beiträge entstanden sind, erhalten bleiben. Dies gilt selbst, wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, und zwar nach einem bestimmten Zeitraum, der von der Betriebszugehörigkeit und Ihrem Alter abhängt.

Was muss ich beim Ruhenlassen meiner Betriebsrente im Falle eines Arbeitgeberwechsels beachten?

Stellen Sie sicher, dass Sie die Unverfallbarkeitsbedingungen erfüllen. Klären Sie dann die beitragsfreie Fortführung oder Übertragung Ihrer Anwartschaften bei Ihrem alten und prüfen Sie die Möglichkeiten beim neuen Arbeitgeber. Beachten Sie die Frist von einem Jahr für die Übertragung, um keine Ansprüche zu verlieren.

Wie bleiben meine Ansprüche während des Ruhestands erhalten?

Ihre Ansprüche bleiben erhalten, indem Sie die betriebliche Altersvorsorge ruhen lassen oder im Falle eines Arbeitgeberwechsels die Anwartschaften übertragen. Damit sichern Sie sich Ihre Betriebsrente für den Ruhestand.

Wie kann ich meine betriebliche Altersvorsorge nach dem Ruhenlassen weiterführen?

Nach dem Ruhenlassen haben Sie mehrere Möglichkeiten: Sie können Ihre Anwartschaften auf einen neuen Arbeitgeber übertragen, die Vorsorge privat weiterführen oder mit dem neuen Arbeitgeber über eine Direktversicherung fortführen. Entscheidend sind dabei die Zustimmung des neuen Arbeitgebers und die Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen.

Kann ich meine Betriebsrente auch dann ruhen lassen, wenn ich aktuell keinen neuen Arbeitgeber habe?

Ja, das ist möglich. Ihre Vorsorge ruht dann bei Ihrem bisherigen Anbieter, und Sie können entweder später wieder einsteigen oder die Vorsorge privat weiterführen.

Welche Schritte sollte ich für eine längerfristige Planung meiner betrieblichen Altersvorsorge in Betracht ziehen?

Es empfiehlt sich, Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele sorgfältig zu analysieren und gegebenenfalls eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Dies kann Ihnen helfen, Entscheidungen zu treffen, die Ihre finanzielle Sicherheit im Alter maximieren.

Alles rund um das Thema betriebliche Altersvorsorge

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