bAV für Azubis – Früh lohnt sich

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, sofern der Anspruch nicht durch einen Tarifvertrag ausgeschlossen wird. Somit können auch Azubis eine Betriebsrente abschließen, um Versorgungslücken im Alter zu füllen.

In diesem Artikel gehen wir auf das Thema Betriebsrente ein, wie Auszubildende ihren Anspruch geltend machen können und was bei einem Arbeitgeber-Wechsel zu beachten ist. 🙂

bAV für Azubis

Inhalt dieser Seite

Von der Beratung der Mitarbeiter bis zur Vertragsprüfung.
Diese Kunden müssen sich nie wieder um die Verwaltung der bAV kümmern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Betriebe müssen Azubis eine Betriebsrente anbieten, sofern dies nicht tarifvertraglich ausgeschlossen ist
  • Azubis haben die Wahl aus verschiedenen Modellen, abhängig von der Beitragsbeteiligung durch den Arbeitgeber
  • In vielen Fällen kann der Auszubildende bei einem Arbeitgeberwechsel die Betriebsrente mitnehmen

Allgemeines zur betrieblichen Altersvorsorge

Auszubildende können bei ihrem Ausbilder bzw. Arbeitgeber eine Betriebsrente anfragen. Dabei können Arbeitgeber festlegen, ob die Betriebsrente über ein externes Unternehmen abgeschlossen wird oder der Arbeitgeber selbst die Zahlung der Rente übernimmt.

Die betriebliche Altersvorsorge lässt sich in fünf Modelle unterteilen:

  • Pensionsfonds
  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Unterstützungskasse
  • Direkt- oder Pensionszusage

Da Betriebsrenten langfristig geführt werden sollen, sollten sich Auszubildende möglichst umfangreich zu allen Formen beraten und selbst Modelle vergleichen.

Entscheidend ist auch, ob der Arbeitgeber in die Versicherung einzahlt. In der Praxis gibt es dazu drei Modelle:

  • Der Auszubildende zahlt die gesamten Beträge aus eigener Tasche und profitiert von einer staatlichen Förderung
  • Arbeitgeber und Auszubildende zahlen gemeinsam in die Betriebsrente ein
  • Der Arbeitgeber übernimmt die Zahlung der Beiträge

Das Modell ist abhängig vom Arbeitgeber und der Größe des Unternehmens. Große Betriebe bieten Azubis oft die vollständige Übernahme der Vorsorge als Anreiz für eine Ausbildung an. In kleineren Betrieben muss der Auszubildende die Zahlungen oft selbst übernehmen.

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Lohnt sich bAV für Azubis?

Generell gilt: Je früher man mit der betrieblichen Altersvorsorge beginnt, desto höher ist die Rentenerwartung.

In der Ausbildung ist man in der Regel noch sehr jung, sodass man in besonderem Ausmaße von dem Zinseszinseffekt profitieren kann.

Auch wenn lediglich kleine Beiträge gespart werden, so wird die zu erwartende Altersvorsorge deutlich höher sein als, wenn man erst 10 Jahre später anfängt zu sparen.

Infos zur Betriebsrente

Betriebe, die ausbilden dürfen, beschäftigen in der Regel auch Arbeitnehmer mit einer Betriebsrente. Daher kann es für den Auszubildenden sinnvoll sein, beim Arbeitgeber nachzufragen, um herauszufinden, welches Modell am besten geeignet ist.

Unabhängig vom Arbeitgeber können auch Verbraucher- und Vergleichsportale einen guten Einblick in die Thematik geben.

Abschließend können sich Azubis auch durch einen Finanzberater oder Versicherungsmakler beraten lassen.

Wechsel des Arbeitgebers

Beim Wechsel des Arbeitgebers sind einige wichtige Punkte zu beachten, damit es nicht zu einer Unterbrechung des Vertrags kommt.

Voraussetzung für eine Übernahme der Betriebsrente ist, dass der neue und der alte Arbeitgeber mit der Übernahme der Versicherung einverstanden sind.

Sind eine oder beide Parteien nicht einverstanden, kommt es auf das Modell an. Beim Pensionsfonds, der Direktversicherung und der Pensionskasse haben Versicherungsnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die Übernahme der Versicherung.

Bei der Direktzusage und der Unterstützungskasse kommt es auf die Beitragsbemessungsgrenze an. Von der Höhe der Beiträge hängt ab, ob der Versicherungsnehmer den Vertrag mitnehmen kann.

Fazit

Die Betriebsrente kann Azubis dabei helfen, Lücken in der Altersvorsorge zu schließen. Betriebe sind dazu verpflichtet, dem Azubi eine Versicherung anzubieten, sofern dies nicht tarifvertraglich ausgeschlossen ist.

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