Betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber

Wer zusätzlich zur gesetzlichen Rente seine Rente über das Unternehmen absichern möchte, kann dies über die betriebliche Altersvorsorge (bAV) tun. Die betriebliche Altersvorsorge wird auch Betriebsrente genannt.

Arbeitnehmer haben Anspruch auf den Abschluss einer Betriebsrente, was nicht nur Vorteile für die Arbeitnehmer mit sich bringt, sondern auch für die Arbeitgeber. 

Wir erklären dir in diesem Artikel, was die betriebliche Altersvorsorge ist, wer in die bAV einzahlt, was die Möglichkeiten für Arbeitgeber sind, die bAV umzusetzen und erklären dir, was die Vorzüge der Betriebsrente für Arbeitgeber und Mitarbeiter sind. 🙂

Betriebliche Altersvorsorge Arbeitgeber

Inhalt dieser Seite

Von der Beratung der Mitarbeiter bis zur Vertragsprüfung.
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Das Wichtigste in Kürze

  • die betriebliche Altersvorsorge sichert die spätere Rente der Arbeitnehmer über das Unternehmen ab
  • Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf die Betriebsrente
  • der Arbeitgeber zahlt entweder nur alleine ein oder der Arbeitnehmer beteiligt sich in Form einer Entgeltumwandlung
  • es gibt fünf Durchführungswege für die Betriebsrente
  • der Arbeitgeber muss 15 Prozent des Arbeitnehmerbeitrags dazugeben
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben Einsparungen bei Versicherungs- und Steuerzahlungen

Was ist der Inhalt der betrieblichen Altersvorsorge?

Der Inhalt der betrieblichen Altersvorsorge beschreibt die finanziellen Leistungen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zur Altersvorsorge zusagen. Dazu zählen ebenfalls die Versorgung von Hinterbliebenen im Todesfall des Arbeitnehmers und die Invaliditätsversorgung im Falle einer Berufsunfähigkeit.

Die Altersversorgung beschreibt die lebenslange Sicherung der Rente des Arbeitnehmers und die Hinterbliebenenversorgung ist die Übertragung der Rente an einen (Ehe)partner, sollte es zum Tod des Arbeitnehmers kommen.

Seit 2002 haben Mitarbeiter Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Mitarbeiter können dabei selbst entscheiden, ob sie sich in Form einer Entgeltumwandlung daran beteiligen oder du als Arbeitgeber die Beiträge übernehmen sollst.

Entgeltumwandlung bedeutet, dass der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts verzichtet und dies den Arbeitgeber für die Betriebsrente verwenden lässt. 
Somit können Arbeitnehmer zusätzlich zur gesetzlichen Rente – die über die Jahre immer kleiner ausfällt – von einer betrieblichen Vorsorge profitieren.

Wer zahlt in die betriebliche Altersvorsorge?

In die betriebliche Altersvorsorge zahlt bei der arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente nur der Arbeitgeber und bei der Entgeltumwandlung sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer. Entscheidet sich der Arbeitnehmer für die Entgeltumwandlung, sind die Beiträge steuer- und sozialabgabenfrei. 

Diese Befreiung bei Steuern und Sozialabgaben gilt jedoch nur bis zu einer jährlichen begrenzten Höhe der selbst gezahlten Beiträge. 

Wenn der Arbeitnehmer die Beiträge in bestimmter Höhe dann in Form einer Entgeltumwandlung zahlt, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Arbeitnehmern beim Aufbau einer Betriebsrente zu helfen.

Das heißt, du als Arbeitgeber musst 15 Prozent von dem, was der Arbeitnehmer einzahlt, ebenfalls zur Betriebsrente dazugeben. 
Dies ist jedoch nur der Fall, wenn die Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds erfolgt.

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Was sind die Möglichkeiten für eine betriebliche Altersvorsorge?

Die Möglichkeiten für eine betriebliche Altersvorsorge, sprich die Durchführungswege zwischen denen der Arbeitgeber für die betriebliche Altersversorgung wählen kann, sind über: eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds, eine Direktzusage, eine Pensionskasse oder eine Unterstützungskasse. 

Wie diese fünf verschiedenen Durchführungswege für Betriebsrenten genau ablaufen und wie die Einzahlung der Beiträge funktioniert, erklären wir dir im Folgenden.

Direktversicherung

Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine Renten- oder Lebensversicherung, die du als Arbeitgeber für deine Mitarbeiter abschließt. 

Die Beiträge hierfür zahlst entweder du als Arbeitgeber selbst oder werden zwischen dir und dem Mitarbeiter aufgeteilt. Dies geschieht dann meistens in Form einer Entgeltumwandlung. 

Die Direktversicherung ist die optimale Lösung für kleine Unternehmen. Bei der Direktversicherung ist nämlich der Verwaltungsaufwand für das Unternehmen nicht so hoch, da die Versicherung die Kapitalverwaltung und -anlage übernimmt.

Mit der Direktversicherung erhältst du meistens attraktive Tarife für den Abschluss mehrerer Verträge, somit kannst du die Finanzierung der Rente für alle deine Mitarbeiter gewährleisten.

Pensionskasse

Eine Pensionskasse ist eine Lebensversicherung, die sich aus einem oder mehreren Unternehmen zusammensetzt. 

Die Beiträge zahlst, genau wie bei der Direktversicherung, du als Arbeitgeber komplett selbst oder du bietest deinen Mitarbeitern eine Beteiligung im Rahmen einer Finanzierung durch Entgeltumwandlung an.

Die Versorgung durch die Pensionskasse ist auch gewährleistet, sollte es zur Insolvenz des Unternehmens kommen. Gleichzeitig können Mitarbeiter weiterhin in die Pensionskasse einzahlen, sollte dieser das Unternehmen wechseln.

Direktzusage

Bei einer Direktzusage der Betriebsrente bist du als Arbeitgeber dazu verpflichtet, deinen Mitarbeitern im Falle der Pension eine Rentenzahlung aus Rücklagen des Betriebsvermögens zu ermöglichen

Der Mitarbeiter muss hierbei in der Regel keine Beiträge im Rahmen einer Entgeltumwandlung selbst einzahlen. Aus diesem Grund hat ein Mitarbeiter keinen Anspruch mehr auf die Betriebsrente, wenn er das Unternehmen verlässt.

Pensionsfonds

Auch bei den Pensionsfonds gibt es für dich als Arbeitgeber die Möglichkeit, den Pensionsfonds komplett selbst zu zahlen oder die Unterstützung des Arbeitnehmers durch Entgeltumwandlung einzuholen, wenn er dies wünscht. 

Bei Pensionsfonds handelt es sich um eigenständige und externe Versorgungseinrichtungen, die die Verwaltung der Beiträge selbständig übernehmen und somit Arbeitnehmern einen Anspruch auf die garantierte Höhe der Rente zusichern.

Unterstützungskasse

Ähnlich wie bei der Pensionskasse, setzt sich die Unterstützungskasse aus einem oder mehreren Unternehmen zusammen. Die Unterstützungskasse dient der Entlastung für den Arbeitgeber und benötigt somit keine Einzahlungen des Arbeitnehmers.

Im Falle einer Direktzusage der betrieblichen Altersvorsorge kann der Arbeitgeber wahlweise auch Beiträge an die Unterstützungskasse abgeben, die diese Beiträge gewinnbringend anlegt, sodass er seinen Mitarbeitern später die Rente auszahlen kann.

Wie hoch ist der Arbeitgeberanteil bei der bAV?

Der Arbeitgeberanteil bei der bAV ist seit dem Jahre 2019, wie bereits erwähnt, 15 Prozent von dem, was der Arbeitnehmer in die betriebliche Altersvorsorge einzahlt, sofern dies im Rahmen einer Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse erfolgt.

Die Voraussetzung für den Arbeitgeberanteil von 15 Prozent ist jedoch, dass Unternehmen eine tatsächliche Einsparung der Beiträge für die Sozialversicherung haben, wenn Mitarbeiter in Form einer Entgeltumwandlung in die Betriebsrente einzahlen.

Was sind die Vorzüge einer betrieblichen Altersvorsorge?

Die Vorzüge einer betrieblichen Altersvorsorge sind, dass man seine Rente lebenslang absichert, ohne einen großen Aufwand zu betreiben. Der Arbeitnehmer muss sich nämlich nicht selbst darum kümmern, dass er Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge zahlt, denn dies regelt allein der Arbeitgeber.  

Für Arbeitnehmer bestehen die Vorzüge darüber hinaus darin, dass der Arbeitgeberanteil bei 15 Prozent liegt, das heißt, auch das Unternehmen muss in die Betriebsrenten der Arbeitnehmer einzahlen.

Außerdem wird die Betriebsrente vom Bruttoeinkommen finanziert, weshalb man eine beträchtliche Ersparnis an Versicherungen und Steuerzahlungen hat.  

Eine bAV lohnt sich aber ebenso für Arbeitgeber. Neben den Einsparungen, die auch der Arbeitgeber bei der Lohnsteuer hat, macht sich der Arbeitgeber darüber hinaus mit dem Angebot der bAV beliebter bei seinen Arbeitnehmern und die Mitarbeiterzufriedenheit steigt.

Somit gewinnt das Unternehmen mehr Mitarbeiter, denen die spätere betriebliche Rente garantiert werden kann.

Sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine bAV abzuschließen?

Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, von sich aus eine bAV abzuschließen, doch ist es für ihn Pflicht, es zu tun, wenn der Arbeitnehmer es wünscht. Hierbei kann der Arbeitgeber selbst beschließen, für welchen Durchführungsweg er sich entscheidet. Dieser Weg wird dann vertraglich festgehalten.

Sollte der Arbeitnehmer sich eine betriebliche Altersversorgung wünschen, wird neben dem Durchführungsweg ebenfalls, im Falle einer Direktversicherung, die Versicherungsgesellschaft vom Arbeitgeber vorgegeben.

Benötigen Arbeitgeber Hilfe bei der betrieblichen Altersvorsorge?

Falls du noch Unterstützung brauchst, wo du als Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge abschließen solltest oder noch weitere Hilfe zum Thema betriebliche Altersversorgung benötigst, dann schreib uns gerne oder rufe uns an.

Gerne vereinbaren wir mit dir auch ein Webmeeting, bei dem wir dir geeignete Versicherungsgesellschaften vorstellen, Informationen zu Preisen geben und den Preis auf Wunsch für deine individuellen Bedürfnisse zur Betriebsrente live berechnen können. 

Wir freuen uns darauf, von dir zu hören!

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Durchführungswege in der bAV

Das sind die 6 möglichen Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge.

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