Ist die betriebliche Altersvorsorge steuerfrei?

Damit Arbeitnehmer sich eine zusätzliche Rente über den Arbeitsplatz aufbauen können, lassen sie ihren Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abschließen. 

Unter betrieblicher Altersvorsorge versteht man den Anspruch auf die Absicherung der Rente durch gezahlte Beiträge des eigenen Arbeitgebers. 

Der Anspruch enthält Leistungen für die Altersversorgung, für die Hinterbliebenenversorgung im Todesfall des Arbeitnehmers und zur Invaliditätsversorgung bei Berufsunfähigkeit.

Wenn Arbeitnehmer sich entscheiden, ebenfalls Beiträge in Form einer Entgeltumwandlung zu zahlen, kann die betriebliche Altersvorsorge steuerfrei sein. Für wen dies gilt, wie hoch der Steuerfreibetrag ist und noch weitere Informationen liefern wir dir in diesem Artikel.

Ist die betriebliche Altersvorsorge steuerfrei

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Das Wichtigste in Kürze

  • der Freibetrag der betrieblichen Altersvorsorge gilt für Alt- und Neuzusagen
  • Freibeträge gelten für Beiträge an eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse
  • die bAV ist bis zu Beiträgen des Arbeitgebers von 7.008 Euro jährlich steuerfrei – alle Beiträge darüber sind steuerpflichtig
  • ab der ersten Auszahlung muss die betriebliche Altersversorgung versteuert werden und Sozialabgaben gezahlt werden
  • für die Sozialversicherung sind Zahlungen des Arbeitgebers bis zu einer Höhe von 3.504 Euro jährlich beitragsfrei

Für welche Verträge gelten die Freibeträge bei der bAV?

Die Freibeträge bei der bAV gelten praktisch für alle Betriebsrentner, die eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung finanzieren. Entgeltumwandlung bedeutet, dass der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Gehalts verzichtet und dies in seine Rente einzahlt.

Diese Entgeltumwandlung muss für den Bezug der Freibeträge über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds laufen. 

Auf die Freibeträge haben sowohl die Arbeitnehmer, denen bis 2005 die Leistungen einer betrieblichen Altersversorgung zugesagt worden waren (Altzusagen), als auch alle, denen danach zugesagt wurde (Neuzusagen), Anspruch. 

Sofern es der Tarifvertrag zulässt, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen, profitieren auch Arbeitnehmer mit einem Tarifvertrag von den Freibeträgen.

Ebenfalls für Geringverdiener, die eine betriebliche Altersversorgung mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben, gelten die Freibeträge der bAV.

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Wie hoch ist der Steuerfreibetrag bei der betrieblichen Altersversorgung? 

Der Steuerfreibetrag bei der betrieblichen Altersvorsorge für Beiträge der Arbeitgeber an eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds liegt seit 2018 bei acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Das legt der § 3 Nr. 63 des EStG fest.

Im Jahr 2022 galten noch alle Beträge bis zu 6.767 Euro jährlich, die der Arbeitgeber für die bAV zahlt, als steuerfrei. Seit 2023 liegt der steuerfreie Höchstbetrag bei 7.008 Euro pro Jahr, die der Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung beisteuert.

Wie bereits erwähnt, müssen die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung an eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse gezahlt werden. Direktzusagen und Unterstützungskassen sind demnach von Freibeträgen ausgeschlossen.

Was sind die Voraussetzungen für eine steuerfreie betriebliche Altersvorsorge?

Die Voraussetzungen für eine steuerfreie betriebliche Altersvorsorge sind erstens eine im Rentengesetz geregelte und mit dem Arbeitgeber abgeschlossene bAV. Um eine Steuerfreiheit zu erlangen, müssen bAV-Beiträge an eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds gezahlt werden.

Zweitens wird für die Steuerbefreiung vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge bezahlt, diese aber nicht die oben erwähnten acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze übersteigen – ist dies der Fall, ist die bAV steuerpflichtig.

Es ist darüber hinaus wichtig, dass diese Beiträge von beiden Parteien während des ersten Beschäftigungsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingezahlt werden.

Die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge muss darüber hinaus in Form einer lebenslangen Rente oder einer (teilweise oder vollständigen) Kapitalauszahlung geschehen.

Wie wird eine bAV versteuert?

Eine bAV wird erst bei der Auszahlung versteuert – dies ist im Rentenalter, im Todesfall des Arbeitnehmers oder bei einer Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers zutreffend. Ab der ersten Auszahlung sind somit Steuern und Sozialabgaben fällig, da es sich hierbei um Einkünfte des Betroffenen handelt. 

Das bedeutet, dass Arbeitnehmer zwar während des Sparens für die Rente Steuern und Sozialabgaben sparen, diese jedoch im Rentenalter schließlich gezahlt werden müssen. Der persönliche Steuersatz fällt im Rentenalter jedoch viel geringer aus.

Wie hoch diese Steuern während der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge genau sind, hängt somit vom persönlichen Steuersatz ab.

Darüber hinaus werden Rentner sogar seit dem Jahr 2020 bei den Sozialabgaben entlastet. Hier gilt ein Freibetrag von 169,75 Euro (Stand: 2023). Auch Rentner, die bereits vor 2020 von den Leistungen der bAV erlangt werden, können von den Entlastungen profitieren.

Gibt es bei der betrieblichen Altersvorsorge Freibeträge für die Sozialversicherung?

Genau wie bei den Steuern gibt es auch Freibeträge für die Sozialversicherung. Seit dem Jahr 2023 sind die Beiträge der Arbeitgeber bis zu 3.504 Euro pro Jahr beitragsfrei. Das sind vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. 

Bei allen Beiträgen, die darüber hinaus vom Arbeitgeber gezahlt werden, entstehen Beitragskosten bei der Sozialversicherung für den Arbeitnehmer. 

Schon gewusst? Wenn die bAV in Form einer Entgeltumwandlung gezahlt wird, ist der Arbeitgeber verpflichtet, darüber hinaus noch 15 Prozent des vom Arbeitnehmer umgewandelten Entgelts als Arbeitgeberzuschuss zu zahlen.

Der Arbeitgeber kann somit bei Sozialversicherungsbeiträgen einsparen, da das Bruttogehalt des Arbeitnehmers durch die Entgeltumwandlung sinkt.

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