Unverfallbarkeit in der betrieblichen Altersvorsorge
Es mag verlockend sein, deine Arbeitsstelle zu verlassen, wenn ein neuer Arbeitgeber bessere Vergünstigungen und Löhne bietet. Allerdings gibt es etwas Wichtiges, das du vorher bedenken solltest: deine Betriebsrente.
Das Gesetz schreibt vor, dass du nach deinem Ausscheiden unter Umständen weniger von deinem Geld aus der Betriebsrente bekommst, wenn du bestimmte Voraussetzungen nicht innerhalb des erforderlichen Zeitrahmens erfüllst. Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses sollte schon aus diesem Grund vorher gründlich überdacht werden.
Der Zeitrahmen wird durch die Unverfallbarkeit in der betrieblichen Altersvorsorge definiert. Informiere dich mit unserem Überblick über sämtliche Punkte, die du bei einem Jobwechsel hinsichtlich deiner künftigen Rente und deine Altersversorgung beachten solltest.
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Das Wichtigste in Kürze
- In Bezug auf deine Betriebsrente und die bAV musst du dir im Klaren sein, dass diese der Unverfallbarkeit oder Verfallbarkeit unterliegen können. Was bei dir der Fall ist, hängt von verschiedenen Fristen und Regelungen bezüglich deines Arbeitsverhältnisses und Alters ab.
- Ist sie unverfallbar, bleibt die Anwartschaft auch dann erhalten, wenn du das jeweilige Unternehmen vor der Rente und dem Bezug der Leistungen verlässt. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirkt sich in diesem Fall also nicht negativ auf die Betriebsrente aus. Das Betriebsrentengesetz legt dies fest.
- Wurde die bAV ausschließlich durch deinen Arbeitgeber finanziert, kann es sein, dass sie verfallbar ist. Dann musst du laut Betriebsrentengesetz (BetrAVG) verschiedene Fristen erfüllen und ein Mindestalter erreicht haben, um von deiner betrieblichen Altersversorgung profitieren zu können. Ausnahme: Der gesetzlich vorgeschriebene Arbeitgeberzuschuss bei der Entgeltumwandlung ist davon nicht betroffen.
- Elternzeit oder Krankheit haben laut Arbeitsrecht keinen Einfluss auf die Verfallbarkeit deiner Betriebsrente. Diese kann nur verfallen, wenn du das Unternehmen nach einer Kündigung verlässt.
- Für dich als Arbeitnehmer gelten je nach Alter und Dauer des Arbeitsverhältnisses unterschiedliche Fristen und Regelungen. Unsere Übersicht hilft dir dabei einzuschätzen, ob deine betriebliche Altersversorgung in vollem Umfang gewährleistet ist.
Kann man seine Betriebsrente tatsächlich verlieren?
Als Arbeitnehmer sollte man sich darüber bewusst sein, dass es tatsächlich einige Fälle geben kann, in denen man den Anspruch auf seine Betriebsrente ganz oder teilweise verliert. So sind vor allem bei der Kündigung oder beim Jobwechsel Verluste bei der Betriebsrente eine reale Möglichkeit.
Damit Arbeitnehmer dem vorbeugen können, sollten sie die wichtigsten Kennzahlen zur Unverfallbarkeit und Verfallbarkeit kennen und sich über geltende gesetzliche Fristen im Anstellungsverhältnis im Klaren sein.
Empfehlenswert ist auch, sich schon beim Vorstellungsgespräch über das Betriebsrentenmodell beim neuen Arbeitgeber zu informieren.
Was bedeutet Unverfallbarkeit und Verfallbarkeit in der bAV?
Die Unverfallbarkeit in der bAV bedeutet, dass deine künftigen Ansprüche aus der Rente auch dann bestehen, wenn dein Arbeitsverhältnis vor Eintritt in das Rentenalter endet. Dies kann der Fall bei einer Kündigung oder einem Jobwechsel sein.
Diese Anwartschaft (künftige Rentenansprüche) kann jedoch auch der Verfallbarkeit unterliegen.
Die Anwartschaft ist laut Definition (1) eine rechtlich sichere und unentziehbare Erwerbsaussicht auf ein Recht, dessen Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind. Das heißt für dich im Klartext: Anspruch auf deine Betriebsrente hast du erst dann, wenn du das Rentenalter erreichst.
Obwohl du vor dem Erreichen des Rentenalters keine Betriebsrente erhältst, hast du eine gesetzlich klar geregelte Anwartschaft auf die Betriebsrente, weil du während deiner Anstellung in die bAV einzahlst.
Was ist die unverfallbare Anwartschaft?
Die unverfallbare Anwartschaft ist diejenige Erwerbsaussicht, die auch dann fortbesteht, wenn du dein Arbeitsverhältnis vor der Rente beendest. Die typischen Beispiele hierfür wären auch hier wieder eine Kündigung und ein Wechsel des Arbeitgebers.
Bei der verfallbaren Anwartschaft kann es hingegen sein, dass du im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses keinen oder nur einen Teil der Betriebsrente erhältst.
Wie weiß ich, ob ich meine volle Betriebsrente erhalte oder nur einen Teil davon?
Ob der Arbeitnehmer eine unverfallbare oder verfallbare Anwartschaft hat, entscheidet das Gesetz. Zur Klärung dieser Frage sind mehrere Fristen und Grenzen zu beachten. In der Praxis ist die Antwort meist klar – insbesondere dann, wenn du als Arbeitnehmer die Entgeltumwandlung nutzt und bereits einige Jahre im Betrieb gearbeitet und in die bAV einbezahlt hast.
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Wann ist die Anwartschaft auf meine Betriebsrente unverfallbar?
Laut Gesetz ist die Anwartschaft auf deine Betriebsrente dann unverfallbar, wenn du nach dem 21. Lebensjahr aus dem Betrieb ausscheidest und die Zusage für die bAV für mindestens 3 Jahre bestanden hat. Diese Regelung besteht seit dem 01.01.2018.
Weiter gilt: Fristlos unverfallbar ist die Anwartschaft dann, wenn du selbst aus deinem Bruttoeinkommen in die bAV einzahlst. Dies ist bei der Entgeltumwandlung üblicherweise der Fall. Mit der Entgeltumwandlung investierst du einen Teil deines Bruttoeinkommens direkt in die bAV – ohne Abzüge für Steuern und Sozialversicherungen.
Daneben gibt es den Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent. Dieser ist bei der Entgeltumwandlung laut Betriebsrentenstärkungsgesetz (2) verpflichtend. Auch deshalb, weil der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung ebenfalls Sozialversicherungsabgaben für den Arbeitnehmer spart.
Die Entgeltumwandlung ist deshalb unverfallbar, weil du bei dieser Methode einen Teil deines effektiven Arbeitslohns in die betriebliche Altersversorgung investiert hast. Würde dies der Verfallbarkeit unterliegen, wärst du als Arbeitnehmer um einen Teil deines Arbeitslohns gebracht.
Da dies gesetzlich ausgeschlossen ist, kannst du dich dank der Entgeltumwandlung auf eine zusätzliche Betriebsrente verlassen.
Dies gilt selbst dann, wenn du einen Tarifvertrag für die bAV hast und lediglich eine Beitragszusage geleistet hast, wie es das Sozialpartnermodell im Betriebsrentengesetz definiert. Da dieses Vorsorgemodell auf der Entgeltumwandlung beruht, gilt auch hier die Unverfallbarkeit für deine Anwartschaften.
Und wann ist die Anwartschaft auf meine Betriebsrente verfallbar?
Anders sieht die Situation aus, wenn lediglich dein Arbeitgeber in die bAV Geld einzahlt und du keine Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge entrichtet hast.
Hier wird die Klärung der Frage, ob diese Anwartschaft nun verfallbar oder unverfallbar ist, schwieriger. Schon allein deshalb, weil du bei einer durch den Arbeitgeber finanzierten bAV nicht einen Teil deines Arbeitslohns einsetzt.
Die betriebliche Altersversorgung ist in solchen Fällen eher eine Belohnung des Arbeitgebers für deine Betriebstreue – und damit nicht selten ein Mittel, um das Arbeitsverhältnis langjährig zu erhalten.
Da deine künftige Betriebsrente ausschließlich von deinem Arbeitgeber finanziert wird, hat dieser laut Betriebsrentengesetz die Möglichkeit, die Betriebsrente aus der bAV zu streichen. Dieser Fall kann insbesondere dann eintreten, wenn du das Unternehmen nach einem kurzen Arbeitsverhältnis wieder verlässt oder eine definierte Altersgrenze noch nicht erreicht hast.
Fristen und Grenzen laut BetrAVG (§1b und §30f)
Nachfolgend findest du die wichtigsten Fristen und Grenzen, die laut Gesetz (3) für die Klärung nach der Frage der Unverfallbarkeit deiner Anwartschaft entscheidend sind. Sind diese Bedingungen erfüllt, so sind die Unverfallbarkeitsvoraussetzungen für deine Anwartschaft ebenfalls erfüllt:
- Startdatum der Anwartschaft am 01.01.2018 (und später): Du bist mindestens 21 Jahre alt und der Start der Anwartschaft war vor mindestens 3 Jahren.
- 01.01.2009 – 31.12.2017: Du bist mindestens 25 Jahre alt und der Start der Anwartschaft war vor mindestens 5 Jahren.
- 01.01.2001 – 31.12.2008: Du bist mindestens 30 Jahre alt und der Start der Anwartschaft war vor mindestens 5 Jahren.
- 31.12.2000 (und vorher): Du bist mindestens 35 Jahre alt und der Start der Anwartschaft war vor mindestens 10 Jahren oder du bist mindestens 35 Jahre alt, arbeitest seit mindestens 12 Jahren im Betrieb und der Start der Anwartschaft war vor mindestens 3 Jahren.
Alternativen zur betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitnehmer
Im Hinblick auf die Verfallbarkeit und Unverfallbarkeitsvoraussetzungen deiner Anwartschaft, kann es sich lohnen, über eine private Altersvorsorge nachzudenken. Damit sicherst du dein Einkommen im Alter zusätzlich ab und optimierst im Idealfall deine Altersversorgung.
Die Rürup Rente ist beispielsweise eine Art der privaten Altersvorsorge. Diese ist staatlich gefördert, einbezahlte Beiträge können von den Steuern abgesetzt werden. Wie bei der bAV gilt auch bei der Rürup Rente: Je mehr du als Arbeitnehmer einzahlst, umso höher können die Renditen und damit die Leistungen dieses Vorsorgemodells im Alter ausfallen.
Betriebliche Altersvorsorge Unverfallbarkeit – das Fazit
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist es wichtig, dass du dich mit den verschiedenen Aspekten der Verfallbarkeit und Unverfallbarkeit deiner betrieblichen Altersvorsorge vertraut machst.
Nur so kannst du fundierte Entscheidungen treffen, wenn du deinen Ruhestand planst. Denke daran, dass du dich an die in der bAV festgelegten Fristen halten musst, sonst verlierst du vielleicht später im Leben dringend benötigte Leistungen deiner Betriebsrente.
Deine Ansprüche aus der Altersversorgung kennen
Im Optimalfall kannst du einschätzen, ob deine Anwartschaft unverfallbar ist und du damit in den vollen Genuss deiner Betriebsrente kommst. Unsere Übersicht mit den wichtigsten Fristenregelungen in diesem Artikel sollte dir dabei helfen, deine Ansprüche im Alter schon während des Arbeitsverhältnisses zu kennen.
Wenn du weißt, welche Fristen einzuhalten sind, kannst du deine künftigen Ansprüche schützen und dir darüber im Klaren sein, wie viel deine Anwartschaften wert sind.
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Quellen
- Das Rechtswörterbuch bietet weitere Informationen zur Definition der Anwartschaft: https://www.rechtswoerterbuch.de/recht/a/anwartschaft/
- Mehr zum Betriebsrentenstärkungsgesetz: https://www.deubner-recht.de/themen/betriebsrente-betriebliche-altersvorsorge/betriebsrentenstaerkungsgesetz-2022.html
- Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) § 30f im Internet: https://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__30f.html
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