Betriebliche Altersvorsorge bei Elternzeit – ein Überblick
In unserem Überblick zum Thema betriebliche Altersvorsorge bei Elternzeit erfährst du, was mit deiner bAV während der Elternzeit geschieht. Wir erläutern dir verständlich, welche Auswirkungen sie hat und was ihr als Eltern beachten solltet.
Zudem zeigen wir dir, welche Möglichkeiten sich während der Elternzeit bieten, um die bAV sinnvoll weiterzuführen – damit du dich unbeschwert auf die Zeit mit der Familie konzentrieren kannst.
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Von der Beratung der Mitarbeiter bis zur Vertragsprüfung.
Diese Kunden müssen sich nie wieder um die Verwaltung der bAV kümmern.
Das Wichtigste in Kürze
- Während der Elternzeit sind durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer keine Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) mittels Entgeltumwandlung möglich.
- Die Zuschüsse des Arbeitgebers an die bAV sind während der Elternzeit ebenfalls nicht mehr obligatorisch.
- Die Ausnahme von der Regel: Die Elternzeit hat eine Dauer von höchstens einem Jahr.
- Eltern haben während der Elternzeit die Möglichkeit, aus eigenen Mitteln Beiträge an die bAV zu leisten. Diese Beiträge unterliegen jedoch einer anderen Besteuerung als die übliche Entgeltumwandlung.
- Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Anpassungen an der betrieblichen Altersvorsorge in der Elternzeit vorzunehmen.
Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge während der Elternzeit?
Da Eltern während der Elternzeit (1) keinen Lohn erhalten, ist eine Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge in dieser Zeit nicht möglich. Folglich zahlen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber in dieser Zeit in die bAV ein. Nur wenn die Elternzeit weniger als ein Jahr andauert, gilt dies nicht.
In der Elternzeit gilt somit auch, dass du keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge mehr durch eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) sparen kannst. Das liegt daran, dass der Arbeitgeber in der Elternzeit anstelle des Gehalts eine Lohnersatzleistung erbringt. Für die Entgeltumwandlung ist allerdings ein Gehalt erforderlich.
Du hast grundsätzlich die Möglichkeit, deine bAV auch während der Elternzeit aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Allerdings kannst du auf diese Einzahlungen keine Abzüge bei den Steuern- und Sozialversicherungsbeiträgen machen.
Stattdessen werden die so eingezahlten Beiträge wie eine private Altersvorsorge versteuert – sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungsphase.
Wirkt sich die Elternzeit auf meine Direktversicherung aus?
Die Elternzeit wirkt sich auf deine Direktversicherung aus, wenn sie durch die Entgeltumwandlung finanziert wird. Die Versicherungsbeiträge werden in dieser Zeit nämlich nicht vom Arbeitgeber gezahlt.
Dies gilt, solange das Arbeitsverhältnis ruht – in diesem Fall aufgrund der Elternzeit.
Sonderfall: Dauer der Elternzeit nicht länger als ein Jahr
Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge durch den Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind während der Elternzeit nur dann möglich, wenn das Arbeitsverhältnis nicht länger als ein Jahr ruht. Mit dieser Variante sind auch die Einsparungen bei den Steuern und Sozialabgaben weiterhin möglich, so wie man es bei den Einzahlungen in die bAV im Normalfall kennt.
Wichtig ist, dass im Vertrag festgehalten ist, dass die Beiträge in die bAV nur einmal im Jahr geleistet werden. Es empfiehlt sich daher, diese Zahlungsweise dann vertraglich festzuhalten, wenn man ohnehin eine Schwangerschaft plant.
Welche Auswirkungen hat die bAV auf mein Elterngeld?
Die betriebliche Altersvorsorge kann sich auf dein Elterngeld auswirken, weil du durch die Entgeltumwandlung für die bAV weniger steuerpflichtigen Lohn erhältst. Bei der Berechnung des Elterngelds sind die steuerpflichtigen Einkünfte, die du in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt erzielt hast, entscheidend.
Wenn dein Bruttolohn durch die Entgeltumwandlung in der Folge gemindert wurde, kann dies auch die errechnete Höhe des Elterngelds (2) verringern.
Betriebliche Altersvorsorge in der Elternzeit – welche Möglichkeiten habe ich?
Die betriebliche Altersvorsorge ist im Normalfall nicht kündbar, auch nicht im Mutterschutz oder während der Elternzeit. Dennoch hast du die Möglichkeit, die bAV der Elternzeit anzupassen. Diese Möglichkeiten sind von den Bestimmungen in deinem Versorgungsvertrag abhängig, in der Regel aber Folgende:
Beitragsfreistellung
Du kannst deine Versicherung auf beitragsfrei stellen. Damit bleibt der Vertrag zur Altersversorgung bestehen, du zahlst dafür aber keine Beiträge mehr. Nicht selten erfordert die Beitragsfreistellung eine Mindestlaufzeit beim Vertrag.
Nicht selten bestimmen Versicherer, dass deine Police erst nach einer Mindestlaufzeit von zwei bis drei Jahren beitragsfrei gestellt werden darf.
Gleichzeitig solltest du dir darüber im Klaren sein, dass die weniger eingezahlten Beiträge aufgrund der Beitragsfreistellung zu einer Verringerung der ursprünglich vereinbarten Leistung führen.
Das heißt im Klartext, dass du im Ruhestand eine kleinere Rente oder ein kleineres Kapital erhältst als geplant. Dasselbe gilt für Leistungen bei der Berufsunfähigkeit oder im Todesfall.
Nachzahlung der Beiträge
Wenn deine Versicherung einwilligt, besteht die Möglichkeit, deine Beiträge für die Betriebsrente zu stunden. Das gibt dir die Möglichkeit, die entfallenen Beiträge nachzuzahlen, wenn die Elternzeit vorbei ist.
Je nach Vereinbarung kannst du die Beiträge dann laufend oder einmalig nachzahlen. Damit bleibt weiterhin die Möglichkeit bestehen, von der Entgeltumwandlung zu profitieren. Auch die Betriebsrente bleibt durch diese Methode gleich hoch.
Beiträge reduzieren
Eine Reduktion der Beiträge an die bAV empfiehlt sich dann, wenn du die Altersvorsorge aus eigenen Mitteln in der Elternzeit weiterführen möchtest. Dies führt zu einer Reduktion der Versicherungssumme sowie der Rente oder Kapitalauszahlung aus deiner bAV.
Üblicherweise gibt es bei der Herabsetzung der Versicherungssumme eine Untergrenze bzw. einen Mindestbetrag, den die Versicherungssumme nicht unterschreiten darf. Dennoch hast du hier in der Regel etwas Spielraum, um weniger Geld in der Elternzeit zahlen zu müssen.
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Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge nach der Elternzeit?
Nehmen die Eltern nach der Elternzeit die Arbeit wieder wie gewohnt auf und erhalten ein Gehalt, ist die betriebliche Altersvorsorge mittels Entgeltumwandlung wieder möglich. Das heißt, dass die gleichen Beiträge an die bAV wie vor der Elternzeit bezahlt werden können.
Sollte nach der Elternzeit eine Anpassung des Lohns durch den Arbeitgeber vorgenommen worden sein, können diese Beiträge natürlich auch niedriger oder höher als zuvor sein. Auf jeden Fall profitiert man auch wieder von weniger Steuern und Sozialabgaben durch die Entgeltumwandlung.
Tarifänderungen in deiner Versicherung nach der Elternzeit
Abhängig von den Bedingungen deiner Versicherung kann es passieren, dass der genutzte Tarif den derzeit geltenden Tarifbedingungen durch den Versicherer angepasst wird. Dies kann insbesondere bei längeren Beitragspausen (z.B. 3 Jahre und mehr) geschehen.
Zu solchen Tarifänderungen kommt es etwa, wenn sich der Rechnungszins oder die hinterlegte Sterbetafel verändern.
Muss der Arbeitgeberzuschuss in der Elternzeit bezahlt werden?
Während der Elternzeit haben Mitarbeiter nicht die Möglichkeit, durch die Entgeltumwandlung Beiträge in die bAV zu zahlen. Dasselbe gilt auch für den Arbeitgeber: Während der Elternzeit entfällt der gesetzlich festgelegte Zuschuss der Unternehmen an die bAV der Mitarbeiter.
Was passiert mit der Riester Rente während der Elternzeit?
Bei der Riester Rente empfehlen sich Rentenpunkte (3) während der Elternzeit. Sie simulieren, dass du in deine Rente einzahlst, auch wenn du es nicht tust. Das gibt dir die Möglichkeit, weiter zu riestern, wie vor der Elternzeit. Staatliche Zulagen werden auch weiterhin auf dein Riester Konto einbezahlt.
Was ist das Mutterschaftsgeld?
Das Mutterschaftsgeld sichert dein Einkommen, wenn du als Mutter während oder nach der Schwangerschaft und Geburt deiner Kinder nicht arbeiten darfst. Dies gilt auch bei den gesetzlichen Fristen des Mutterschutzes.
Im Mutterschutz wird dir das Geld, auf das du Anspruch hast, von der Krankenkasse ausbezahlt.
Wie lange dauert der Mutterschutz?
Der Zeitraum, den man umgangssprachlich als Mutterschutz bezeichnet, dauert in der Regel 14 Wochen. Die Mutterschutzfrist beginnt im Normalfall 6 Wochen vor der Geburt (Entbindungstermin) und endet 8 Wochen nach der Geburt.
Habe ich wegen der Elternzeit viel weniger Rente?
Du wirst aufgrund der beanspruchten Elternzeit nicht weniger Rente haben – eher das Gegenteil ist der Fall. Die Kindererziehungszeiten zählen zu den Pflichtbeitragszeiten und wirken rentenbegründend und rentensteigernd.
Sie zählen zudem bei der Erfüllung der Mindestversicherungszeit mit und führen zur Erfüllung des Rentenanspruchs eines Durchschnittsverdieners. Dieser liegt bei etwa 1 Entgeltpunkt pro Jahr.
Das Fazit zum Thema betriebliche Altersvorsorge bei Elternzeit
In der Elternzeit entfällt für Eltern das wichtigste Mittel für Einzahlungen in die berufliche Altersvorsorge: die Entgeltumwandlung. Dies ist deshalb der Fall, weil während der Elternzeit durch den Arbeitgeber kein Lohn bezahlt wird, sondern eine Lohnersatzleistung – das Elterngeld.
Die einzige Ausnahme, welche die Entgeltumwandlung auch während der Elternzeit ermöglicht, tritt dann ein, wenn diese nicht länger als ein Jahr andauert.
In allen anderen Fällen zahlen weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber in den bAV Vertrag ein. Die Frage, ob man den bAV Vertrag mit eigenen Mitteln weiterführen möchte oder den Vertrag auf beitragsfrei stellt, kann nur je nach Einzelfall eindeutig beantwortet werden.
Wichtig bei einer allfälligen Weiterführung ist zu beachten, dass keine Steuern und Sozialabgaben eingespart werden können, wie es üblicherweise bei der Einzahlung in die bAV der Fall ist.
Andererseits halten Personen, die ihre bAV auch während der Elternzeit weiterführen, ihre Betriebsrente auf der gleichen Höhe wie ohne Elternzeit. Diese Entscheidung muss jeder für sich im Hinblick auf das verfügbare Geld im Alter abwägen können.
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Quellen
- Das Bundesministerium für Familie informiert mit einem ausführlichen Beitrag über die Elternzeit: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/elternzeit-73832
- Häufig gestellte Fragen zum Elterngeld: Ein neutraler und übersichtlicher Ratgeber des Bundeslandes NRW: https://www.mkjfgfi.nrw/haeufig-gestellte-fragen-zum-elterngeld
- Was sind Rentenpunkte? Einfach erklärt auf: https://www.t-online.de/finanzen/geld-vorsorge/id_69663156/rentenpunkte-was-genau-ist-das-und-wie-berechne-ich-sie-.html
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