Alle aktuellen Fördermöglichkeiten in der betrieblichen Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine wichtige Möglichkeit, um im Alter finanziell abgesichert zu sein. Dabei kann eine staatliche Förderung in Anspruch genommen werden, die die Attraktivität dieser Vorsorgeform noch weiter steigert. In diesem Artikel erfährst du, wie du von der staatlichen Förderung der betrieblichen Altersvorsorge profitieren kannst und welche Möglichkeiten es gibt, um deine Altersvorsorge zu optimieren.
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Von der Beratung der Mitarbeiter bis zur Vertragsprüfung.
Diese Kunden müssen sich nie wieder um die Verwaltung der bAV kümmern.
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt eine ganze Reihe an staatlichen Fördermöglichkeiten für deine betriebliche Altersvorsorge (bAV), von denen du als Arbeitnehmer profitieren kannst.
- Auch Arbeitgeber profitieren von den Fördermaßnahmen durch den Staat, etwa durch die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte.
- Als Arbeitnehmer bietet sich dir die Möglichkeit, bei den Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zu sparen. Diese Beiträge fließen in deine Rentenversicherung.
- In der Auszahlungsphase (Rente) wird deine bAV weiter vom Staat gefördert, auch in Kombination mit der Riester Rente.
- Die Fördermaßnahmen bei deiner Betriebsrente können dir entscheidend dabei helfen, Versorgungslücken im Alter vorzubeugen.
Wie fördert der Staat meine betriebliche Altersversorgung?
Der Staat kann deine betriebliche Altersvorsorge einerseits durch Zuschüsse, andererseits durch Steuerbefreiungen und das Wegfallen von Sozialabgaben auf bestimmte Beträge fördern.
Es kann vorkommen, dass die gesetzliche Rente allein nicht ausreicht, um deinen Lebensstandard im Ruhestand zu halten – mit staatlichen Zuschüssen kann die betriebliche Altersvorsorge (bAV) helfen, diese Lücke (1) zu schließen.
Du kannst von Steuervorteilen, obligatorischen Arbeitgeberbeiträgen und (bei Geringverdienern) von speziellen Zuschüssen für deine bAV profitieren.
Welche Form der Altersvorsorge ist staatlich gefördert?
Es gibt grundsätzlich zwei Varianten der privaten Rentenversicherung, die staatlich gefördert werden: die Riester Rente und die Basisrente. Erstere ist eine kapitalgedeckte Altersvorsorge, die dazu beitragen kann, eine allfällig niedrige Rente abzufedern. Damit kannst du die Absenkung des Rentenniveaus im Alter ausgleichen.
Wer hat Anspruch auf die Förderung für seine betriebliche Altersvorsorge?
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge. Du kannst also einen Teil deines Gehalts in einen Vertrag zur Altersversorgung für die Zeit der Rente abführen. Diese Möglichkeit muss durch den Arbeitgeber (2) sichergestellt sein.
Die Finanzierung der Altersvorsorge erfolgt dabei direkt durch den Arbeitgeber oder in Form der Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer.
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge kannst du sicherstellen, dass für deine goldenen Jahre vorgesorgt ist – und der Staat trägt einen Teil dieser Last. Durch die „Entgeltumwandlung“ werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge aus deinem Bruttoverdienst übertragen, um eine zusätzliche Altersversorgung bei einem vom Arbeitgeber ausgewählten Anbieter zu sichern.
Und da dies beiden Seiten zugutekommt (dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber), sorgst du nicht nur für finanzielle Stabilität im Alter, sondern reduzierst auch den Betrag, der jetzt von deinem Gehalt abgezogen wird.
Was ist die Entgeltumwandlung?
Die Entgeltumwandlung ist der Anteil deines Bruttogehalts, den du in einen Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zahlen kannst. In den allermeisten Fällen handelt es sich dabei um eine Direktversicherung.
Im Jahr 2023 (3) gilt, dass bis zu 292 Euro im Monat gefördert sind. Das heißt für dich: Auf monatliche Beiträge, die du einzahlst und die nicht höher als 292 Euro sind, zahlst du keine Sozialabgaben.
Tatsächlich profitiert von dieser Regelung nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber. Durch das Wegfallen der Sozialabgaben auf den Betrag aus der Entgeltumwandlung reduziert er seine Lohnnebenkosten.
Wann wird mir die Entgeltumwandlung ausbezahlt?
Die Entgeltumwandlung wird üblicherweise dann ausbezahlt, wenn du das ordentliche Rentenalter erreicht hast. Daneben gilt für Verträge der Altersvorsorge, die vor 2012 geschlossen wurden, dass diese bereits ab dem 60. Geburtstag ausbezahlt werden können. Bei allen anderen ist die Auszahlung optional frühestens ab dem 62. Geburtstag möglich.
Beachte dabei, dass auf die Auszahlung der Beträge aus deiner Entgeltumwandlung wieder Steuern und Sozialabgaben fällig werden!
Lohnt sich die Entgeltumwandlung für jeden Arbeitnehmer?
Grundsätzlich lohnt sich die Entgeltumwandlung für jeden Arbeitnehmer, zudem werden seit 2019 insbesondere Geringverdiener gefördert. Das gilt für Arbeitnehmer, die weniger als 30 900 Euro pro Jahr verdienen. Wer unter diese Grenze fällt, hat Anspruch auf die staatliche Förderung bei der betrieblichen Vorsorge.
Wann lohnt sich die Entgeltumwandlung nicht?
Es gibt einige wenige Ausnahmen, in denen sich eine Entgeltumwandlung für Angestellte nicht lohnt: Wenn du 2023 monatlich zwischen 4 988 und 7 300 Euro verdienst und sparen kannst, kann es sein, dass deine Ersparnis bei den Sozialabgaben zum Teil verloren geht.
Dies ist dann der Fall, wenn dein Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung liegt. Dieser liegt im Jahr bei 4987,50 Euro.
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Die Fördermaßnahmen für deine bAV im Einzelnen
Es gibt eine ganze Reihe von Fördermaßnahmen für deine bAV – auch neben der bereits erwähnten Entgeltumwandlung. Die wichtigsten lernst du hier im Einzelnen kennen.
Staatliche Förderung bei den Steuern und Sozialabgaben
Arbeitnehmer, die einen Teil des Gehalts in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds, eine Direktversicherung, Unterstützungskasse oder das Sozialpartnermodell einzahlen, können insbesondere bei Steuern und Sozialabgaben profitieren.
Über die Entgeltumwandlung hast du in diesem Artikel bereits gelesen. Mit dieser Methode kannst du 8 Prozent deines Lohnes ohne Abzug von Steuern und 4 Prozent ohne Abzug von Sozialabgaben in die bAV investieren.
Die möglichen Sparbeiträge an deine bAV sind allerdings nach oben gedeckelt. Die Obergrenze orientiert sich dabei an der Beitragsbemessungsgrenze. Allein im Jahr 2023 werden 584 Euro pro Monat (oder 7 008 pro Jahr) nicht von den Steuern berührt, während 292 Euro pro Monat von den Sozialversicherungsabgaben befreit sind.
Förderung durch einen Arbeitgeberzuschuss
Nach den aktuellsten Regelung von 2022 kannst du einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent für deine Betriebsrente erhalten, wenn für den Arbeitgeber Lohnnebenkosten eingespart werden.
Dies gilt auch bereits für neu abgeschlossene Verträge ab 2019. Beiträge, die in die Sozialversicherung fließen würden, werden im Rahmen dieser staatlichen Förderung erlassen.
Der Arbeitgeberzuschuss ist verpflichtend, wenn eine dieser Arten des Vorsorgesystems als Durchführungsweg für die bAV genutzt werden:
- Direktversicherung
- Pensionsfonds
- Pensionskasse
- Sozialpartnermodell
Die einzige Ausnahme sind Unterstützungskassen, die nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz nicht in den Genuss dieser zusätzlichen Leistungen kommen.
Die Förderung bei der Auszahlung der bAV
Nicht nur beim Einzahlen in die bAV bieten sich Möglichkeiten der Förderung. Auch mit dem Eintritt in das Rentenalter und damit der Auszahlung der Beträge aus der betrieblichen Altersvorsorge lassen sich noch einige Vorteile ziehen.
Freibetrag auf den Krankenkassenbeitrag
Bist du in der Position, demnächst eine Betriebsrente zu erhalten, denke daran, dass diese möglicherweise versteuert werden muss. Seit 2020 gibt es einen Freibetrag von 169,75 Euro.
Für alle Betriebsrenten, die diesen Betrag übersteigen, müssen also Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Der Betrag entspricht rund 18 Prozent der Leistungen. Sie werden im Vergleich zu anderen Einkünften jedoch immer noch niedriger besteuert!
Freibetrag auf die Grundsicherung in der Auszahlungsphase
Im Alter können Geringverdiener von einer Förderung profitieren, denn die Betriebsrenten werden vom Staat bezuschusst. Dies gilt dann, wenn sie Leistungen aus der Grundsicherung erhalten.
Auf diese Grundsicherung wird die Betriebsrente bis zu einem Freibetrag von 251 Euro (Stand 2023) nicht angerechnet. Diese Regelung ist seit 2018 in Kraft und bedeutet für Geringverdiener im Klartext, dass sie mehr von ihrer zusätzlichen Altersvorsorge haben.
Weitere Formen der Förderung deiner bAV
Wie du siehst, gibt es zahlreiche Formen der Förderung deiner betrieblichen Altersvorsorge. Als Arbeitnehmer hast du damit die Möglichkeit, das volle Potenzial aus deiner Betriebsrente zu schöpfen. Voraussetzung ist, dass du diese Möglichkeiten kennst. Neben den bisher genannten gibt es auch folgende Förderungen.
Förderung der bAV beim Wechsel deiner Arbeitsstelle
Jedem Arbeitnehmer wird beim Jobwechsel die Möglichkeit geboten, seine unverfallbaren Ansprüche aus der Betriebsrente steuerfrei zu übertragen. Dies gilt für alle Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen, über die die betriebliche Vorsorge aufgebaut wurde.
Mit Einschränkungen gilt die Förderung auch für Unterstützungskassen und Direktzusagen. Allerdings hat der Angestellte hier keinen Einspruch darauf, dass sein neuer Arbeitgeber die gleichen Formen der betrieblichen Altersvorsorge weiterführt.
Die rechtlich gesicherte und unentziehbare Erwerbsaussicht aus den bisher geleisteten Zahlungen in diese Formen der bAV (4) bleibt aber dennoch erhalten.
Förderung, wenn das Arbeitsverhältnis vorübergehend ruht
Es kann passieren, dass dein Arbeitsverhältnis vorübergehend zum Stillstand kommt. Dies kann etwa bei einem Stellenwechsel eintreten, bei einem Arbeitseinsatz im Ausland, der Elternzeit oder bei einem wohlverdienten Sabbatical.
In solch einem Fall bietet sich dir die Möglichkeit, deine Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge nachzuzahlen. Von den Steuern befreit ist dabei die Nachzahlung der Beiträge bis zu einem Maximum von zehn Jahren.
Der steuerfreie Beitrag pro Kalenderjahr liegt dabei bei 8 Prozent der aktuell geltenden Beitragsbemessungsgrenze.
Förderung im Falle von Arbeitslosigkeit oder Insolvenz
Im Falle von Arbeitslosigkeit musst du dir keine Sorgen um deine betriebliche Altersvorsorge machen. Sie ist auch dann abgesichert, wenn die Insolvenz eintritt – dank des Pensionssicherungsvereins (PSVaG).
Er springt ein, wenn es um eine Direktzusage oder eine Unterstützungskasse geht. Und auch die Ersparnisse, die in externen Versorgungseinrichtungen angelegt sind, können bei Insolvenzen nicht zur Schuldentilgung aufgelöst werden.
Selbst wenn der Fall eintritt, dass deine Vorsorgeeinrichtungen selbst ausfallen – etwa durch einen Konkurs – müssen die Arbeitgeber da weitermachen, wo sie aufgehört haben.
Förderung der Riester bAV
Arbeitnehmer/innen können ihre Altersvorsorge mit einer Riester Förderung des Unternehmens aufstocken. Dies ist eine attraktive Option für Geringverdiener, da sie aufgrund von Zulagen und anderen Vorteilen mehr profitieren als diejenigen, die höhere Steuersätze zahlen.
Sie ist auch ideal, wenn du bereits an einer traditionellen betrieblichen Altersvorsorge teilnimmst und dient als zusätzliche Ergänzung. Damit hast du die Möglichkeit, deine Rente für das Alter aufzustocken und allfälligen Versorgungslücken vorzubeugen.
Bei der Riester Rente müssen die Arbeitnehmer/innen nicht auf ihr gesamtes Gehalt verzichten – die Abzüge werden vom Nettolohn statt vom Bruttolohn genommen. Außerdem gewährt der Staat jedes Jahr eine Grundzulage und einen Zuschlag für Kinder.
Ist schließlich die Zeit gekommen, die Rente im Ruhestand zu erhalten, wird dein Bankkonto nicht durch Sozialversicherungsbeiträge belastet. Es fallen zwar Steuern an, aber das war’s.
Werden auch Arbeitgeber bei der bAV durch den Staat gefördert?
Auch Arbeitgeber werden durch den Staat bei der bAV gefördert, indem sie bei Arbeitnehmern mit geringen Lohnbezügen einen staatlichen Förderbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge erhalten.
Voraussetzung dafür ist, dass die betriebliche Altersvorsorge auf von den Arbeitgebern finanzierten Beitragsleistungen beruht.
Der Vorteil der Entgeltumwandlung für den Arbeitgeber
Wie beim Arbeitnehmer reduzieren sich auch für den Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung die Sozialabgaben. Die Reduktion beläuft sich, ebenfalls wie beim Arbeitnehmer, auf rund 20 Prozent.
Dies deshalb, weil durch die Entgeltumwandlung ein Teil des Bruttogehalts der Arbeitnehmer in die betriebliche Altersvorsorge fließt und dadurch weniger Lohnnebenkosten anfallen.
Betriebliche Altersvorsorge Förderung – das Fazit
Die großzügige Subventionierung der betrieblichen Altersvorsorge durch den Staat ist ein Gewinn für alle Beteiligten. Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen obligatorischen Zuschuss von ihrem Arbeitgeber, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Außerdem können die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Grundsicherung dazu beitragen, Rentnerinnen und Rentner finanziell zu entlasten.
Auch die Arbeitgeber profitieren von der staatlichen Förderung der bAV: Sie erhalten Zuschüsse, wenn sie sich für eine speziell auf Geringverdiener zugeschnittene Altersvorsorge in ihrem Unternehmen entscheiden, und sparen Geld, indem sie Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte, die sich für eine Entgeltumwandlung entscheiden, reduzieren.
Damit kann die Betriebsrente zu einem wichtigen Hilfsmittel werden, um allfällige finanzielle Lücken im Alter zu schließen und den gewohnten Lebensstandard auch im Rentenalter beizubehalten.
Quellen
- Der Rentenlücken Rechner kann dir anhand verschiedener Daten dabei helfen, deine voraussichtliche Rentenlücke im Alter zu berechnen: https://www.bvi.de/service/rechner/rentenlueckenrechner/
- Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert in diesem Artikel ausführlich über die Durchführungswege und Pflichten des Arbeitgebers hinsichtlich der bAV: https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/VersichererPensionsfonds/Einrichtungen_bAV/System/system_bav_node.html
- Der Gesetzesartikel aus dem Betriebsrentengesetz zum Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung: https://dejure.org/gesetze/BetrAVG/1a.html
- Artikel der Deutschen Rentenversicherung zur Unverfallbarkeit von Anwartschaften: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Saarland/Loeschen/summa-summarum/Lexikon/U/unverfallbarkeit_von_anwartschaften.html?nn=d9301a88-c67c-4230-ae1f-acd2973b0e2d
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