Betriebliche Altersvorsorge: Zuschuss Arbeitgeber
Laut Betriebsrentengesetz muss der Arbeitgeber seit dem Jahr 2022 bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) einen bestimmten Zuschuss zum Entgeltumwandlungsbetrag des Arbeitnehmers zahlen.
Das bringt für den Arbeitnehmer wesentliche Vorteile mit sich. Der Arbeitgeber ist somit nämlich Mitfinanzierer der späteren Rente des Arbeitnehmers, sodass der Mitarbeiter für die betriebliche Altersversorgung nicht komplett selbst aufkommen muss.
Wie hoch dieser Arbeitgeberzuschuss bei der betrieblichen Altersvorsorge ist, wer Anspruch auf den Zuschuss hat, was die Voraussetzungen für einen Zuschuss durch den Arbeitgeber sind und wie man diesen Zuschuss ermittelt, zeigen wir dir im folgenden Artikel.
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Das Wichtigste in Kürze
- der Arbeitgeberzuschuss beträgt 15 Prozent, sofern der Arbeitgeber von einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge profitiert
- jeder, der die betriebliche Altersversorgung durch eine Entgeltumwandlung vereinbart hat, hat einen gesetzlichen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss
- liegt das Gehalt des Arbeitnehmers jedoch über 7.050 Euro (Stand 2023) hat der Arbeitgeber keine Einsparungen beim Sozialversicherungsbeitrag
- je höher das Gehalt des Arbeitnehmers ist, desto niedriger ist der Arbeitgeberzuschuss
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss für die betriebliche Altersvorsorge?
Der Arbeitgeberzuschuss für die betriebliche Altersvorsorge liegt bei 15 Prozent des Anteils, den der Arbeitnehmer zahlt, wenn eine Entgeltumwandlung in Form einer Direktsicherung, eines Pensionsfonds oder einer Pensionskasse erfolgt. Die Zuschuss-Höhe hängt vom Arbeitnehmergehalt und -beitrag ab.
Je mehr der Mitarbeiter folglich verdient oder in die bAV einzahlt, desto weniger Einsparungen hat der Arbeitgeber bei Sozialversicherungsbeiträgen und desto niedriger fällt der Arbeitgeberzuschuss aus.
Bei einem Gehalt über 4.837,50 Euro (Stand 2023) haben Arbeitnehmer zum Beispiel lediglich einen Anspruch auf 10,5 Prozent Zuschuss.
Wer hat Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss bei der bAV?
Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss bei der bAV hat jeder Arbeitnehmer, der die betriebliche Altersversorgung mit dem Arbeitgeber als Entgeltumwandlung abgeschlossen hat. Seit Januar 2022 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss zur bAV der Arbeitnehmer dazuzugeben.
Beim Arbeitgeberzuschuss gibt es jedoch Einschränkungen bzw. bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um als Arbeitnehmer vom Zuschuss zu profitieren. Auf diese Voraussetzungen gehen wir im Folgenden ein.
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Was sind die Voraussetzungen für einen Zuschuss des Arbeitgebers bei der bAV?
Die Voraussetzungen für einen Zuschuss des Arbeitgebers bei der bAV sind zum einen, dass der Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers Sozialversicherungsbeiträge einspart. Ist dies nicht der Fall, zum Beispiel bei einem hohen Gehalt, steht dem Arbeitnehmer kein Zuschuss zu.
In Zahlen ausgedrückt heißt das, dass das Gehalt des Arbeitnehmers unter 7.050 Euro (Stand 2023) liegen muss, damit der Arbeitgeber Sozialabgaben einspart. Ist dies nicht der Fall, besteht keine Zuschusspflicht für den Arbeitgeber.
Eine weitere Voraussetzung für den Arbeitgeberzuschuss ist die Beitragszahlung der Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, in eine Pensionskasse oder in einen Pensionsfonds.
Wie ermittelt man den Arbeitgeberzuschuss bei der bAV?
Damit der Arbeitgeberzuschuss bei der bAV ermittelt werden kann, müssen die Einsparungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber berechnet werden. Hierfür wird der monatliche Beitrag der Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer mit 15 Prozent des Arbeitgeberzuschusses addiert.
Schaut man nun auf den gesamten Sozialversicherungsbeitrag, den der Arbeitgeber zahlen muss und stellt dabei eine mögliche Sozialversicherungsersparnis aufgrund der Entgeltumwandlung fest, muss er die 15 Prozent als Zuschuss in die bAV bezahlen.
Arbeitgeber sollten in jedem Fall den Versicherungsvertrag der entsprechenden Versicherungsgesellschaft überprüfen und mit den jeweiligen Ansprechpartnern über eine mögliche Senkung der Beiträge durch die Entgeltumwandlung der Mitarbeiter sprechen.
Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zu geben?
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zu geben, solange er Sozialversicherungsbeiträge einsparen kann (§ 1a BetrAVG) – die Pflicht ist demnach begrenzt. Betragen die Einsparungen weniger als 15 Prozent der Entgeltumwandlung, ist der Zuschuss geringer.
Weigert sich der Arbeitgeber gegen die Zuschusspflicht, obwohl er dadurch Einsparungen der Sozialversicherungsbeiträge hätte, hat der Mitarbeiter Anspruch auf Schadensersatz. Das Unternehmen verstößt damit nämlich gegen die gesetzlichen Pflichten.
Bei strafrechtlichen Konsequenzen wie eine Schadensersatzforderung ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den gesamten Betrag des Arbeitnehmeranspruches auf einen Zuschuss an den Versorgungsberechtigen zu zahlen.
Hast du noch Fragen zum Arbeitgeberzuschuss der bAV oder wünschst du dir eine bAV-Beratung?
Vom Zuschuss des Arbeitgebers profitieren sowohl Mitarbeiter als auch das Unternehmen selbst, da beide Parteien Einsparungen bei Steuern und bei Sozialversicherungsbeiträgen haben.
Sollten in diesem Artikel noch nicht alle deine Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge und dem Zuschuss durch den Arbeitgeber beantwortet worden sein, dann schau gerne bei unserem Artikel zu den bAV-Kosten für den Arbeitgeber vorbei.
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