Betriebliche Altersvorsorge Pflicht: Aktuelle Rechtssprechung

Die betriebliche Altersvorsorge (BAV) ist ein immer wichtiger werdendes Thema in der Arbeitswelt. Denn gerade in Zeiten des demografischen Wandels und der steigenden Lebenserwartung ist es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von großer Bedeutung, sich frühzeitig Gedanken über die eigene Altersvorsorge zu machen. Dabei spielt auch die BAV eine immer größere Rolle.

Doch wie sieht es mit der BAV-Pflicht aus? Seit einigen Jahren sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Aber was bedeutet das genau? Welche rechtlichen Vorgaben müssen beachtet werden? Und was passiert, wenn Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sich nicht an die gesetzlichen Regelungen halten?

Betriebliche Altersvorsorge Pflicht

Wir sind stolz auf eine hohe Kunden­zufriedenheit

Bekannt aus

Inhalt dieser Seite

Von der Beratung der Mitarbeiter bis zur Vertragsprüfung.
Diese Kunden müssen sich nie wieder um die Verwaltung der bAV kümmern.

Das Wichtigste in Kürze

  • es besteht keine Pflicht für Arbeitgeber, von sich aus eine bAV abzuschließen
  • er ist jedoch dazu verpflichtet, diese in Form einer Entgeltumwandlung anzubieten, wenn der Arbeitnehmer dies wünscht
  • der Abschluss einer bAV bringt Vorteile sowohl für die Mitarbeiter als auch für das Unternehmen mit sich
  • der Arbeitgeber muss mindestens 15 % zur betrieblichen Altersvorsorge beisteuern, insofern er Sozialversicherungsbeiträge einspart
  • der Arbeitgeber kann eine betriebliche Altersvorsorge ablehnen, wenn der Arbeitnehmer nicht dazu bereit ist, selbst in die bAV einzuzahlen

Ist die betriebliche Altersvorsorge Pflicht?

Es ist nicht Pflicht für den Arbeitgeber, automatisch eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen, doch ist er dazu verpflichtet, dies durch Entgeltumwandlung zu tun, wenn Arbeitnehmer es wünschen. Den Durchführungsweg, zum Beispiel die Direktversicherung, dürfen Unternehmen selbst entscheiden.

Neben dem Durchführungsweg (Direktversicherung, Pensionskasse, Direktzusage oder Pensionsfonds) legt das Unternehmen ebenfalls fest, über welche Versicherungsgesellschaft die bAV laufen soll und bestimmt Vertragskonditionen und eventuelle Zusatzleistungen. 

Falls das Unternehmen keinen speziellen Durchführungsweg vorgibt, darf der Angestellte eine bAV über eine Direktversicherung vorschlagen. Welcher Weg am Ende gegangen wird, halten Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich fest. 

Auch wenn es nicht Pflicht für das Unternehmen ist, eine betriebliche Altersvorsorge freiwillig anzubieten und darüber zu informieren, gibt es dennoch Vorteile der bAV für beide Parteien.

Für Mitarbeiter:

  • die Rente wird durch die betriebliche Altersvorsorge lebenslang gesichert
  • der Arbeitgeberzuschuss unterstützt bei der Rentensicherung
  • für Mitarbeiter besteht ein geringer Aufwand, da der Arbeitgeber sich um die Einzahlungen in die bAV kümmert
  • die bAV wird durch das Bruttoeinkommen finanziert
  • Arbeitnehmer haben Einsparungen bei den Steuerzahlungen und bei Versicherungen

Für Unternehmen:

  • mehr Mitarbeiter werden gewonnen
  • die Mitarbeiterzufriedenheit wird gesteigert
  • die Beliebtheit als Arbeitgeber bei Mitarbeitern wird erhöht 
  • Einsparungen bei der Lohnsteuer erfolgen
  • die Bindung der Angestellten wird geschaffen
  • eine Vorsorge für die Zukunft/Rente der Mitarbeiter wird garantiert

Finde die beste betriebliche Altersvorsorge.

Nutze unser Expertenwissen und lass dich individuell beraten.

+ viele weitere Versicherungsanbieter

Wie sind die Pflichten von Arbeitgebern bei der betrieblichen Altersvorsorge?

Die Pflichten von Arbeitgebern bei der betrieblichen Altersvorsorge sind zum Beispiel das Sicherstellen einer vertraglich festgelegten Betriebsrente für alle Mitarbeiter. Außerdem ist es seine Pflicht, auf Wunsch des Arbeitnehmers detaillierte Auskünfte über die betriebliche Altersvorsorge zu geben.

Wie oben bereits erwähnt, darf das Unternehmen die Vertragskonditionen selbst festlegen. Diese müssen dennoch für alle Angestellten identisch sein. Denn an dieser Stelle gilt die Regel des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Arbeitnehmer dürfen zwar festlegen, dass Führungskräfte beispielsweise einen höheren Zuschuss bei der bAV erhalten, sie sind aber nicht berechtigt, aus willkürlichen Gründen Mitarbeitern mehr oder weniger Zuschuss zuzuschreiben oder einzelne Mitarbeiter unbegründet zu benachteiligen.
Arbeitgeber dürfen ebenfalls nicht Mitarbeitern mit unterschiedlichen Geschlechtern verschiedene Zuschüsse versprechen. Ist dies der Fall, haben Mitarbeiter das Recht, gegen das Unternehmen zu klagen.

Dein Experte für betriebliche Altersvorsorge

  • Innovatives Know-how: Unser Team besteht aus dynamischen Experten, die den Puls der Zeit in Sachen betriebliche Altersvorsorge und Versicherungen kennen und ständig nach neuen, innovativen Lösungen suchen.
  • Maßgeschneiderte Lösungen: Wir bieten individuelle BAV- und Versicherungslösungen, die nicht nur auf dem Markt einzigartig sind, sondern auch perfekt zu den Bedürfnissen und Zielen Ihres Unternehmens passen.
  • 360°-Beratung mit Startup-Flair: Wir begleiten Sie von der Ideenfindung bis zur Umsetzung mit dem Flair und der Agilität eines Startups. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur Lösungen zu bieten, sondern auch Inspiration und Motivation.
  • Transparente Kommunikation ohne Buzzwords: Bei uns gibt es keine langweiligen Versicherungsphrasen. Wir sprechen klar und verständlich und halten die Dinge einfach und auf den Punkt gebracht, damit Sie immer genau wissen, worum es geht.

So erreichst du uns

Wir beraten dich Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr

Oder buche ein kostenloses Webmeeting

  • Berechnung aller Kosten Live und per Screensharing
  • Lerne uns persönlich, live und in Farbe kennen

Wie viel muss der Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge anbieten?

Der Arbeitgeber muss seit dem Jahr 2022 einen Zuschuss von mindestens 15 % zur betrieblichen Altersvorsorge anbieten. Das bedeutet, er muss 15 % von dem Betrag, den der Arbeitnehmer in die bAV einzahlt, zahlen. Der Zuschuss von 15 % kann überschritten werden, wenn der Arbeitgeber sich dafür entscheidet. 

Diese Regelung gilt jedoch ausschließlich dann, wenn die betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse läuft.
Weigert sich der Arbeitgeber, einen Zuschuss von 15 % zu zahlen, haben die betroffenen Mitarbeiter einen Anspruch auf Schadensersatz, da der Arbeitgeber damit gegen eine gesetzliche Pflicht verstößt.

Haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge?

Arbeitnehmer haben seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung. Seitdem ist jeder Arbeitnehmer dazu berechtigt, Anteile seines Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen, um somit seine Rente für später zu sichern.

Die Höhe der einzuzahlenden Beiträge entscheidet entweder der Arbeitnehmer selbst oder wird gemeinsam mit dem Arbeitgeber festgelegt. 
Ebenfalls haben Arbeitnehmer mit einer geringfügigen Beschäftigung seit dem Jahr 2013 Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Dies gilt für alle Arbeitnehmer mit einem 450-Euro-Job.

Muss der Arbeitgeber über die betriebliche Altersvorsorge informieren?

Der Arbeitgeber muss Arbeitnehmer wahrheitsgetreu über die betriebliche Altersvorsorge informieren, sobald sie Details zur Altersvorsorge wissen möchten (Hinweispflicht). Somit müssen Arbeitgeber Arbeitnehmern Informationen über genaue Vertragskonditionen oder über die Höhe des Zuschusses liefern.

Nicht nur durch eine Nichtzahlung des Arbeitgeberzuschusses kann es zu einem Anspruch der Mitarbeiter auf Schadensersatz kommen, sondern auch bei Nichtbeachtung der Hinweispflicht auf Nachfrage. 

Wenn aufgrund von fehlenden Informationen oder einer falschen Belehrung des Arbeitgebers ein finanzieller Nachteil beim Arbeitnehmer zustande kommt, haftet der Arbeitgeber und die Schadensersatzpflicht greift.
Um dies zu umgehen und hohe Kosten im Schadensfall zu sparen, empfehlen wir Unternehmen, die Hilfe von professionellen Beratern hinzuzuziehen, die die Mitarbeiter detailliert über die Konditionen der betrieblichen Altersvorsorge belehren können.

Kann der Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge ablehnen?

Der Arbeitgeber kann nur dann eine betriebliche Altersvorsorge ablehnen, wenn der Arbeitnehmer nicht in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen möchte und verlangt, dass der Arbeitgeber die gesamte Rente bezahlt. Stimmt der Arbeitnehmer dem jedoch zu, muss der Arbeitgeber einer bAV einwilligen.

Eine weitere Voraussetzung dafür, dass der Arbeitgeber einer betrieblichen Altersvorsorge zustimmt, ist, dass der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein muss. 

Neben diesen beiden Ausnahmen gibt es keinen Grund für Arbeitgeber, das Abschließen einer betrieblichen Altersvorsorge abzulehnen, da Mitarbeiter einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge haben.
Falls der Arbeitgeber das Abschließen einer betrieblichen Altersvorsorge dennoch verweigert, kann der Arbeitnehmer dem rechtlich nachgehen und das Unternehmen muss mit strafrechtlichen Folgen rechnen.

Wurden alle Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge beantwortet?

Wir hoffen, wir konnten dir alle Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge Pflicht beantworten. Falls dies nicht der Fall sein sollte, kontaktiere uns gerne über das Kontaktformular auf unserer Webseite oder vereinbare ein kostenfreies Web-Meeting mit uns.

Gerne beraten wir dich zum Thema bAV und empfehlen dir eine für dich oder dein Unternehmen geeignete Versicherungsgesellschaft. Zusätzlich können wir dir einen kostenlosen Vergleich der Anbieter bereitstellen.
Wir von Insurancy sind deine Ansprechpartner für eine transparente, unabhängige und vor allem ehrliche Versicherungsberatung und stehen dir jederzeit zur Seite!

Individuelles Angebot zur Betrieblichen Altersvorsorge

Expertenwissen, Zugang zu exklusiven Konzepten und unabhängige Beratung.

Durchführungswege in der bAV

Das sind die 6 möglichen Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge.

Alles rund um das Thema betriebliche Altersvorsorge

So erreichst du uns

Wir beraten dich Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr

Oder buche ein kostenloses Webmeeting

  • Berechnung aller Kosten Live und per Screensharing
  • Lerne uns persönlich, live und in Farbe kennen