Betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitslosigkeit
Es kann eine stressige Situation sein, wenn du plötzlich arbeitslos wirst und darüber nachdenken musst, was nun mit deiner Rente im Alter geschieht. In unsicheren Zeiten ist es verständlich, wenn du das Gefühl hast, dass die Auflösung deiner betrieblichen Altersvorsorge eine Option ist, um deine Ausgaben zu senken.

Inhaltsverzeichnis· 12 Kapitel
- Das Wichtigste in Kürze
- Was passiert mit der bAV bei Arbeitslosigkeit?
- Welche Möglichkeiten habe ich, um meine bAV bei Arbeitslosigkeit fortzuführen?
- Wann ist die Anwartschaft auf meine Betriebsrente unverfallbar?
- Wie beeinflusst meine Betriebsrente die Arbeitslosigkeit?
- Arbeitslosigkeit und Betriebsrente – was passiert?
- Tipp: Vorsorgeverträge bei Arbeitslosigkeit nicht kündigen!
- Die betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitslosigkeit – das Fazit
- Quelle
- Alles rund um das Thema betriebliche Altersvorsorge
- Kundenstimmen
- Das Thema bAV ist umfangreich und kompliziert
Der Verlust deines Arbeitsplatzes muss nicht all deine Rentenpläne über den Haufen werfen – im Folgenden findest du einen Überblick zum Thema Betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitslosigkeit.
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Das Wichtigste in Kürze
- Dein Vertrag der bAV kann auch im Falle einer Arbeitslosigkeit weitergeführt werden. Dafür stehen dir als Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
- Beim Arbeitgeberwechsel gibt es ebenfalls unterschiedliche Möglichkeiten, um eine bestehende betriebliche Altersvorsorge bei deinem neuen Arbeitgeber weiterzuführen und damit von einer ungeminderten Betriebsrente im Alter zu profitieren.
- Im Falle einer Arbeitslosigkeit hast du in der Regel Anspruch auf das Arbeitslosengeld I und später das Arbeitslosengeld II. Für die Entscheidung über das Arbeitslosengeld I (ALG I) wird das Einkommen angerechnet, zu welchem Betriebsrenten nicht zählen.
- Eine Kündigung deines bAV Vertrags ist nur selten möglich oder zu empfehlen. Sie kann einige Nachteile mit sich ziehen, etwa die Rückzahlung staatlicher Fördermittel bei der Riester Rente.
- Trotz Arbeitslosigkeit musst du deine Rentenansprüche nicht nach unten schrauben – wenn du weißt, was zu tun ist!
Was passiert mit der bAV bei Arbeitslosigkeit?
Im Falle der Arbeitslosigkeit wird dein Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in den meisten Fällen zunächst auf dich überschrieben. Damit wirst du zum Versicherungsnehmer und hast die Möglichkeit, den bAV Vertrag während der Arbeitslosigkeit auf beitragsfrei zu stellen. Du kannst die Beiträge in die bAV jedoch auch privat weiterzahlen.
Welche Möglichkeiten habe ich, um meine bAV bei Arbeitslosigkeit fortzuführen?
Als Arbeitnehmer hast du bei einem Jobverlust oder Arbeitgeberwechsel verschiedene Möglichkeiten, um deinen bAV Vertrag fortzuführen.
Diese Möglichkeiten sind im Einzelnen:
- Übertragung: Nach Beendigung der Arbeitslosigkeit können Arbeitnehmer/innen ihre Verträge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) auf einen neuen Arbeitgeber übertragen lassen. Um herauszufinden, welches System für dich als Arbeitnehmer am besten geeignet ist, musst du dich beim neuen Arbeitgeber über sein Vorsorgewerk informieren.
- Beitragsfreistellung: Ein bestehender bAV Vertrag kann für die Dauer der Arbeitslosigkeit (oder länger) eingefroren werden. Damit werden keine Beiträge mehr in den jeweiligen Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge einbezahlt. Das bis zum Einfrieren erreichte Kapital wird im Alter als Einmalzahlung oder als Betriebsrente ausgezahlt.
- Private Fortführung: Die bAV kann auch mittels einer privaten Fortführung erhalten werden. Dabei zahlst du die Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge aus eigenen Mitteln ein.
- Abfindung: Als Abfindung wird die Auszahlung der Ansprüche aus der Betriebsrente bezeichnet. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur innerhalb gesetzlich festgelegter Grenzen.
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Meeting buchenWann ist die Anwartschaft auf meine Betriebsrente unverfallbar?
Laut Gesetz ist die Anwartschaft auf deine Betriebsrente dann unverfallbar, wenn du nach dem 21. Lebensjahr aus dem Betrieb ausscheidest und die Zusage für die bAV für mindestens 3 Jahre bestanden hat. Diese Regelung besteht seit dem 01.01.2018.
Weiter gilt: Fristlos unverfallbar ist die Anwartschaft dann, wenn du selbst aus deinem Bruttoeinkommen in die bAV einzahlst. Dies ist bei der Entgeltumwandlung üblicherweise der Fall. Mit der Entgeltumwandlung investierst du einen Teil deines Bruttoeinkommens direkt in die bAV – ohne Abzüge für Steuern und Sozialversicherungen.
Daneben gibt es den Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 Prozent. Dieser ist bei der Entgeltumwandlung laut Betriebsrentenstärkungsgesetz (2) verpflichtend. Auch deshalb, weil der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung ebenfalls Sozialversicherungsabgaben für den Arbeitnehmer spart.
Die Entgeltumwandlung ist deshalb unverfallbar, weil du bei dieser Methode einen Teil deines effektiven Arbeitslohns in die betriebliche Altersversorgung investiert hast. Würde dies der Verfallbarkeit unterliegen, wärst du als Arbeitnehmer um einen Teil deines Arbeitslohns gebracht.
Da dies gesetzlich ausgeschlossen ist, kannst du dich dank der Entgeltumwandlung auf eine zusätzliche Betriebsrente verlassen.
Dies gilt selbst dann, wenn du einen Tarifvertrag für die bAV hast und lediglich eine Beitragszusage geleistet hast, wie es das Sozialpartnermodell im Betriebsrentengesetz definiert. Da dieses Vorsorgemodell auf der Entgeltumwandlung beruht, gilt auch hier die Unverfallbarkeit für deine Anwartschaften.
Wie beeinflusst meine Betriebsrente die Arbeitslosigkeit?
Für die Entscheidung über das Arbeitslosengeld I (ALG I) wird das Einkommen angerechnet. Betriebsrenten zählen nicht zu den Einkommen und werden folglich beim ALG I nicht berücksichtigt.
Für die Dauer des ALG I spielen dein Alter und die Jahre, in denen du im Anstellungsverhältnis beim Arbeitgeber warst, eine Rolle.
Welchen Einfluss hat die Betriebsrente auf Arbeitslosengeld II?
Die Betriebsrente steht einem Anspruch auf Arbeitslosengeld II nicht entgegen und gehört nicht zum anrechenbaren Vermögen. Anwartschaften auf Betriebsrente sind in der Regel nicht verwertbar. Dazu gehören auch gesetzliche Rentenansprüche.
Arbeitslosigkeit und Betriebsrente – was passiert?
Wenn du vor einem Arbeitgeberwechsel oder Jobverlust stehst, hast du vielleicht Fragen dazu, was mit deiner Betriebsrente passiert. Glücklicherweise können viele unverfallbare Ansprüche (1) übertragen und beim neuen Arbeitgeber fortgeführt werden.
So kannst du beruhigt sein, dass dein bis dahin in die bAV einbezahltes Geld nicht verloren geht, nur weil sich dein Arbeitsverhältnis ändert.
Was sind unverfallbare Ansprüche?
Unverfallbar sind deine Ansprüche und Versorgungszusagen dann, wenn sie fortbestehen, obwohl das Arbeitsverhältnis vor der Rente endet – beispielsweise durch einen Jobverlust oder Wechsel des Arbeitgebers.
Insbesondere sind dies betriebliche Altersvorsorgeleistungen, die du durch Entgeltumwandlung oder Direktversicherung selbst finanziert hast.
Tipp: Vorsorgeverträge bei Arbeitslosigkeit nicht kündigen!
Wer darüber nachdenkt, seine Altersvorsorge im Falle einer Arbeitslosigkeit vorzeitig zu kündigen, sollte sich das nicht übereilt tun. Du würdest dich nicht nur der versprochenen Leistungen im Ruhestand berauben, sondern müsstest auch alle staatlichen Zuschüsse und Steuervorteile (etwa bei der Riester Rente) zurückzahlen.
Arbeitslose oder Hartz IV Empfänger sollten stattdessen die Beiträge reduzieren, sie temporär aussetzen oder auf beitragsfrei stellen – damit schaffst du auf lange Sicht bessere Bedingungen für deine künftige Betriebsrente.
Die betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitslosigkeit – das Fazit
Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gibt es einige Möglichkeiten im Hinblick auf deine bAV, z. B. die Übertragung deines bestehenden Vertrags auf den neuen Arbeitgeber. Je nachdem, welchen Weg du wählst, regelt das Betriebsrentengesetz, was für die Übertragung nötig ist.
Eine Übertragung unterliegt in der Regel einigen Voraussetzungen, unabhängig davon kann ein bestehender Vertrag jedoch auch mit Zustimmung des Arbeitgebers übertragen werden.
Alternativ dazu kannst du auch privat vorsorgen (etwa bei der Riester Rente) oder aus eigenen Mitteln in die bAV weiterzahlen – auch beim Jobverlust. Und es spricht auch nichts dagegen, dass du mehrere Betriebsrentenverträge abschließt.
Dir stehen also einige Mittel zur Verfügung, damit deine betriebliche Altersvorsorge oder Rentenversicherung trotz Arbeitslosigkeit deinen Rentenanspruch im Alter (2) vollends erfüllen kann.
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Für Arbeitgeber Für ArbeitnehmerQuelle
Über die Unverfallbarkeit und Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge: https://lxgesetze.de/betravg/1b
Mehr zur Höhe der gesetzlichen Altersrenten: https://www.demografie-portal.de/DE/Fakten/rentenhoehe.html
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