Doppelverbeitragung in der Betriebsrente – Bald hat sie ein Ende

Das Problem der doppelten Zahlungen für die Kranken- und Pflegeversicherung stellt Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner schon seit vielen Jahren vor ein Dilemma.

Dieses als „Doppelverbeitragung“ bekannte Phänomen hatte zur Folge, dass Arbeitnehmer nicht nur Geld aus dem Bruttoeinkommen an die Krankenkasse gezahlt haben, sondern auch aus einem Teil der später zugesprochenen Betriebsrenten.

Die Folge davon: Die Ausgaben fielen höher aus als bei jenen, die keine Betriebsrenten beziehen, da man die Kranken- und Pflegeversicherung doppelt bezahlt. Jetzt haben die Politiker – nach reichlich Kritik von Rentnern und Experten – kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das diese Kosten reduziert, ohne sie jedoch ganz abzuschaffen.

Alle wichtigen Informationen zu den neuen (und alten) Regelungen bei der Doppelverbeitragung in der Betriebsrente findest du hier!

Doppelverbeitragung Betriebsrente

Inhalt dieser Seite

Von der Beratung der Mitarbeiter bis zur Vertragsprüfung.
Diese Kunden müssen sich nie wieder um die Verwaltung der bAV kümmern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Doppelverbeitragung müssen Betriebsrentner nicht nur aus ihrem Bruttoeinkommen Abgaben an die Krankenkasse leisten, sondern auch aus der Auszahlung der Betriebsrenten im Alter.
  • Ab dem 1. Januar 2020 gilt gemäß neuer Gesetzgebung ein überarbeitetes System der doppelten Beitragszahlung: Dazu gehört, dass der Freibetrag auf 159,25 Euro angehoben wird – eine Erhöhung um 3,50 Euro gegenüber der letztjährigen Grenze von 155,75 Euro.
  • Erst wenn die Betriebsrente diesen Freibetrag übersteigt, müssen anteilige Beiträge in die Krankenkasse gezahlt werden.
  • Der Freibetrag ist an die sozialversicherungsrechtliche Bezugsgröße gekoppelt und wird anhand der durchschnittlichen Lohnentwicklung jährlich angepasst.
  • Die Gesetzesanpassung ist rückwirkend: Vom neuen Freibetrag werden auch Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner profitieren, die ihre Betriebsrente schon beziehen oder deren Kapitalauszahlung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt.

GKV Betriebsrentenfreibetragsgesetz: Kassenbeiträge zur Betriebsrente sinken

Ab dem 1. Januar 2020 hat der Deutsche Bundestag ein neues Gesetz (GKV Betriebsrentenfreibetragsgesetz) (1) zur finanziellen Entlastung von rund vier Millionen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern in Deutschland beschlossen.

Mit diesem „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ werden Rentner jedes Jahr um etwa 1,2 Milliarden Euro entlastet.

Finanzielle Entlastung für Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner

Der damit ins Leben gerufene Freibetrag dürfte fast allen Betriebsrentnern zugutekommen. Zieht man in Betracht, dass ungefähr 60 Prozent der Betriebsrentner weniger als 318 Euro im Monat bekommen, zahlen sie künftig und im Vergleich zu den vergangenen Jahren höchstens den halben Beitrag an die Krankenkasse. (2)

Eine deutliche Entlastung dürften auch die übrigen 40 Prozent der Betriebsrentner spüren. Bis vor kurzem waren Betriebsrenten bis zu 155,75 Euro beitragsfrei – ein Rentner, der mehr als diese Grenze erhielt, musste auf den vollen Betrag seiner Rente einen Krankenversicherungsbeitrag zahlen.

Wir sind Experten für betriebliche Altersvorsorge

  • 100 % kostenlos
    Wir finanzieren uns ausschließlich durch die Versicherungsgesellschaften und bieten unseren umfangreichen Service für unsere Kunden gratis an
  • Entlaste die HR- und Lohnabteilung
    Wir übernehmen alle Anfragen der Mitarbeiter und informieren transparent sowie unabhängig zu allen Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge
  • Spare Verwaltungskosten
    Wir vermeiden zusätzliche Kosten durch Korrekturen der Entgeltabrechnungen und bereiten sämtliche Änderungen für deine Lohnabteilung vor
  • Papierlos glücklich
    Wir arbeiten 100 % digital und deine Versicherungen werden alle zentral in unserer App gespeichert – Tschüss Aktenorder!
  • Kostenloses Marketingmaterial und Employer Branding
    Wir erstellen Infomaterial und Präsentationen in deinem Design und mit deinem Logo
  • Tu etwas Gutes mit deinen Versicherungen
    Wir spenden 20 % unseres Gewinns an soziale und nachhaltige Organisationen. Natürlich, ohne dass es dadurch für dich teurer wird. 🙂

So erreichst du uns

Wir beraten dich Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr

Oder buche ein kostenloses Webmeeting

  • Berechnung aller Kosten Live und per Screensharing
  • Lerne uns persönlich, live und in Farbe kennen

Das Ende der Doppelverbeitragung: gut für Betriebsrentner, schlecht für gesetzliche Krankenversicherung

Die neue Regelung bei der Doppelverbeitragung wird sich finanziell stark auf die gesetzliche Krankenversicherung auswirken und einen Verlust von 1,2 Milliarden Euro bei den Krankenkassen verursachen – jährlich.

Dieser Verlust wird zunächst aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Ab 2024 wird dieses Defizit entgangener Krankenkassenbeiträge jedoch ausschließlich von den Krankenkassen selbst geschultert – ohne Gegenfinanzierung aus Steuermitteln, wie es der Verband der Krankenkassen forderte.

Von den fast 18 Millionen Beschäftigten in Deutschland haben die meisten Ansprüche aus Anwartschaften der betrieblichen Altersvorsorge. Das Ende der Doppelverbeitragung wie sie vor 2020 der Fall war, kann also durchaus als positiv für Arbeitnehmer gewertet werden.

Wer zahlt Krankenversicherung bei Betriebsrente?

Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner, die in der Ansparphase beitragsfrei eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge erhalten haben, müssen in der Rentenphase Beiträge an die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) zahlen.

Die Beitragspflicht an die Krankenkassen liegt dann allein bei den Rentnern, da zu diesem Zeitpunkt kein Arbeitgeber mehr an einer betrieblichen Altersversorgung beteiligt ist.

Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag bei der Betriebsrente?

Die Höhe des Beitrags an die Krankenkasse wird durch den Abzug des Freibetrags aus den zusammengerechneten Betriebsrenten einer Person festgelegt. Lediglich der verbleibende Restbetrag nach dem Abzug wird zur Berechnung des Beitrags an die Krankenversicherung berücksichtigt.

Prozentual liegt die Höhe des Betrags aus der Beitragspflicht an die Krankenversicherung bei rund 16,2 Prozent.

Wie hoch ist der Freibetrag bei Betriebsrenten im Jahr 2023?

Ab Januar 2023 liegt die Höhe des Freibetrags bei 169,75 Euro. Erst ab dieser Höhe sind Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten. Es gelten sowohl der allgemeine als auch der individuelle Beitragssatz bei der jeweiligen Krankenkasse.

Freibetrag gilt nur für Bezüge aus betrieblicher Altersversorgung (bAV)

Beachte, dass der gesetzlich festgelegte Freibetrag lediglich für Bezüge aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gilt. Dies umfasst Betriebsrenten, Pensionszusagen und Zahlungen aus Direktversicherungen sowie Zusatzversorgungen im öffentlichen Dienst (monatliche und einmalige Zahlungen). (3)

Beziehst du jedoch andere Arten von Alterseinkünften, z. B. aus der Unfallversicherung oder aus der berufsständischen Versorgung, hat der Freibetrag keine Bedeutung. Dann ist der Betrag an die Krankenkassen auf die volle Summe zu entrichten, wenn er eine bestimmte Grenze (164,50 Euro im Jahr 2021) überschreitet.

Doppelverbeitragung und Riester Rente

Wenn du in eine Riester Versorgung oder Rürup Rente investierst, hast du (auf den ersten Blick) den zusätzlichen Vorteil, dass deine Beiträge an die Krankenversicherung wegfallen.

Bedenke aber: Wenn du einen Teil deines Nettoeinkommens in diese Form der Altersversorgung investierst – wie es bei der Riester Versorgung oder Rürup Rente der Fall ist – sind die Beiträge an die Krankenkasse bereits entrichtet!

Doppelverbeitragung Betriebsrente – das Fazit

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ganz Deutschland ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) seit jeher eine attraktive Option für eine solide Altersvorsorge. Seit der Senkung des doppelten Beitragssatzes (Doppelverbeitragung) und durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist dies umso mehr der Fall.

Warum? Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verpflichtet die Arbeitgeber dazu, mindestens 15 Prozent zu den Sparbeträgen des Arbeitnehmers in die betriebliche Altersversorgung beizusteuern.

Zugleich hat die Anpassung bei der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten dazu geführt hat, dass Rentnerinnen und Rentner dank des Freibetrags mehr von ihren Renten und ihrem Geld im Alter haben.

Übrigens: Die Investition in die betriebliche Altersvorsorge kann noch lohnender sein, wenn die Renditen durch ETFs und Indexfondsanlagen gesteigert werden.

Zusätzlich zu dieser Option gibt es die private Vorsorge – wie die Rürup- oder Riester Rente, bei der Arbeitnehmer ihre eingezahlten Beiträge steuerlich absetzen und von staatlichen Zuschüssen und Förderung profitieren können.

Kostenfreies Angebot zur betrieblichen Altersvorsorge

Quellen

  1. Das Bundesministerium für Gesundheit informiert über das GKV Betriebsrentenfreibetragsgesetz und dessen Folgen für die Betriebsrente: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/betriebsrentenfreibetragsgesetz.html
  2. „Kabinett entlastet Betriebsrentner“ – Auszug aus den Medien zum angenommenen Gesetzesentwurf: https://www.nwzonline.de/politik/meseberg-altersvorsorge-kabinett-entlastet-betriebsrentner_a_50,6,1629486894.html#
  3. Hilfreiche Informationen rund um das Thema „Betriebsrentenfreibetragsgesetz“. https://www.guter-rat.de/magazin/finanzen-versicherungen/altersvorsorge/betriebliche-altersvorsorge/betriebsrentenfreibetragsgesetz-285

Durchführungswege in der bAV

Das sind die 6 möglichen Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge.

Alles rund um das Thema betriebliche Altersvorsorge

Kundenstimmen

Sehr kompetente Beratung. Freundliche und zuvorkommende Mitarbeiter. Alle zusagen wurden eingehalten. Ist sehr zu empfehlen.
Linda Krämer
/
Dank der sehr guten Beratung und Betreuung konnten wir eine Menge einsparen. Sehr gutes Angebote und bei Neuheiten werden wir stets proaktiv auf dem Laufenden gehalten. Wir sind sehr zufrieden.
Claus Clemens
/
Transparente Beratung auch mal zu flexiblen Zeiten. Bei Unklarheiten im Schadensfall immer unterstützend zur Seite.
Alisa Redlich
/

Das Thema bAV ist umfangreich und kompliziert

Wir betreuen deine Mitarbeiter, kümmern uns um die Verwaltung und arbeiten immer in enger Rücksprache mit dir zusammen.

Keine Überraschungen, kein nerviger Papierkram.

So erreichst du uns

Wir beraten dich Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr

Oder buche ein kostenloses Webmeeting

  • Berechnung aller Kosten Live und per Screensharing
  • Lerne uns persönlich, live und in Farbe kennen