Wie du die vermögenswirksamen Leistungen in der betrieblichen Altersvorsorge nutzt
Willst du die Möglichkeiten der vermögenswirksamen Leistungen in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nutzen? Wenn ja, bist du nicht allein!
Die vermögenswirksamen Leistungen sind bei Arbeitgebern als Ergänzung zur betrieblichen Altersvorsorge und bei Arbeitnehmern beliebt – und wie auch nicht, sind sie doch ein risikofreies Mittel der Vermögensbildung.
Natürlich solltest du deshalb wissen, wie vermögenswirksame Leistungen in der betrieblichen Altersvorsorge funktionieren und wie du sie als Arbeitnehmer für dich am besten nutzt.
In diesem Beitrag erklären wir dir, was diese Art der betrieblichen Altersvorsorge beinhaltet und gehen auf alle wichtigen Merkmale ein – vom Beitrag der Arbeitgeber über die Finanzierungsmöglichkeiten bis hin zu den Besteuerungsmodellen.
Damit kannst du eine fundierte Entscheidung treffen, ob du sie in die Gestaltung deiner Altersvorsorge einbeziehen möchtest.
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Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitgeber können den Arbeitnehmern vermögenswirksame Leistungen zahlen und sie damit beim Vermögensaufbau für die Altersvorsorge unterstützen. Dabei handelt es sich immer um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers.
- Vermögenswirksame Leistungen sind nicht ausschließlich für die betriebliche Altersvorsorge gedacht. Möglich sind zum Beispiel auch die Investition in Bausparverträge.
- Abhängig von der Anlageform der vermögenswirksamen Leistungen profitierst du entweder von staatlicher Förderung durch Steuervorteile oder einen finanziellen Zuschuss.
- Der Höchstbetrag, den dir der Arbeitgeber als vermögenswirksame Leistung (VL) zahlen kann, liegt bei 40 Euro. Liegen deine VL darunter? Dann empfiehlt es sich unter Umständen, die Differenz aus eigener Tasche zu begleichen, um von mehr Vorteilen zu profitieren.
- Nutzt du die VL für deine betriebliche Altersvorsorge, wird die Leistung nicht auf dein Bruttogehalt aufgerechnet. Daher profitierst du bei der Berechnung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind eine Geldleistung, die der Arbeitnehmer zusätzlich zum ausgehandelten Gehalt vom Arbeitgeber erhält. In der Regel überweist der Arbeitgeber dem Angestellten monatlich Geld in eine zuvor vereinbarte Anlageform.
Dies können beispielsweise Wertanlagen wie ein Fonds, ein Banksparplan oder Baukredit sein – oder: die betriebliche Altersvorsorge.
Vermögenswirksame Leistungen (VL bzw. VwL) können maximal 40 Euro pro Monat betragen und dienen der Altersvorsorge und der Vermögensbildung (1) des Arbeitnehmers.
Weitere mögliche Formen der Wertanlage sind, neben den eingangs erwähnten und der beruflichen Altersvorsorge, die Riester Rente, die Wohn-Riester sowie jede andere Form privater Altersvorsorge.
Vermögenswirksame Leistungen bAV: Freiwillige Zusatzleistungen vom Arbeitgeber
Dein Arbeitgeber kann vermögenswirksame Leistungen als Teil seines freiwilligen Pakets anbieten – es sei denn, die Altersvorsorge ist durch einen Tarifvertrag vorgeschrieben.
Um die Leistung in Anspruch nehmen zu können, musst du einen Fondssparplan, einen Bausparvertrag oder einen Rentensparplan einrichten, in den dein Arbeitgeber monatlich einzahlt.
Beachte, dass die vermögenswirksamen Leistungen nie direkt an den Arbeitnehmer gehen, sondern immer in das dafür eingerichtete und zweckgebundene Finanzprodukt.
Dieses Finanzprodukt kann die betriebliche Altersvorsorge sein. Die Zusatzleistungen müssen aber nicht zwingend zum Vermögensaufbau verwendet werden – möglich ist damit auch der Schuldenabbau oder etwa die Tilgung eines Baukredits.
Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage ist ein Zuschuss, den der Staat auf die vermögenswirksamen Leistungen bezahlt. (2) Wenn du als Arbeitnehmer von deinem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhältst, hast du also zudem die Möglichkeit, die staatliche Arbeitnehmersparzulage in Anspruch zu nehmen.
Welchen Nutzen hat die Arbeitnehmersparzulage?
Mit begrenzten finanziellen Mitteln zu arbeiten, kann es schwierig machen, für die Zukunft zu sparen. Insbesondere Arbeitnehmer mit eher geringem Einkommen haben in dieser Hinsicht jedoch einen einzigartigen Vorteil mit der Arbeitnehmersparzulage zu den vermögenswirksamen Leistungen (VL).
Damit kann man sowohl von den Beiträgen des Arbeitgebers als auch der Förderung des Staates zum Aufbau eines Vermögens für die Altersvorsorge profitieren. Diese Förderung soll Menschen jeden Alters helfen, frühzeitig mit dem Sparen zu beginnen.
Um in den Genuss der Zulage zu kommen, dürfen Alleinstehende und Singles nicht mehr als 17 900 Euro im Jahr verdienen, während für Paare eine Obergrenze von 35 800 Euro gilt. Beachte: Dies gilt dann, wenn die Arbeitnehmersparzulage für wohnwirtschaftliche Zwecke – wie etwa in einen Bausparvertrag – investieren wird.
Diese Grenzen erhöhen sich bei Fonds und Bankeinlagen jeweils um einen Betrag von 2 100 Euro. Bei Singles liegt die Obergrenze dann bei 20 000 Euro, bei Ehepaaren bei 40 000 Euro.
Mit diesem staatlichen Förderprogramm ist es für Arbeitnehmer möglich, auch mit einem knappen Budget für eine gut aufgestellte Altersversorgung und mehr finanzielle Sicherheit im Alter zu sorgen!
Staatliche Förderung der vermögenswirksamen Leistungen (VL)
Dein Bausparvertrag wird vom Staat mit bis zu 9 Prozent bezuschusst, Fondssparpläne sogar mit 20 Prozent. Bist du zwar förderberechtigt, aber dein Arbeitgeber zahlt dir weniger als den maximal möglichen Betrag von 40 Euro an vermögenswirksamen Leistungen (VL), ist es ratsam, die Differenz aus eigener Tasche beizusteuern.
Damit profitierst du nämlich von der vollen staatlichen Förderung der vermögenswirksamen Leistungen.
Es gibt zudem Möglichkeiten, durch einen Fondssparplan und einen Bausparvertrag gleichzeitig von beiden Formen der Förderung zu profitieren.
Die Arbeitnehmersparzulage ist befreit von Steuern und Sozialabgaben – mit einer Einschränkung: Die Beiträge müssen sieben Jahre (Mindestlaufzeit) gehalten werden, bevor sie wieder verfügbar sind und das Finanzamt die Zulagen überweist.
Machst du keinen Gebrauch von einem Fondssparplan oder Bausparvertrag und investierst deine VL stattdessen in die betriebliche Altersvorsorge, erlischt dein Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Allerdings kannst du so vom Brutto-/Netto-Effekt der Entgeltumwandlung profitieren.
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Welche Vorteile haben vermögenswirksame Leistungen (VL) für die betriebliche Altersvorsorge?
Für deine betriebliche Altersvorsorge haben vermögenswirksame Leistungen (VL) einige Vorteile zu bieten: Zum einen sparst du Steuern, zum anderen entfallen für dich (und den Arbeitgeber) die Sozialversicherungsbeiträge auf den vollen Betrag der Anlage.
Die Entgeltumwandlung ist dabei ein klares Argument für die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Warum? Normalerweise würden vermögenswirksamen Leistungen (VL) dein Bruttogehalt erhöhen, obwohl dir diese VL nicht direkt ausbezahlt werden.
In der Folge fallen auch mehr Steuern und Sozialabgaben an. Dies tritt aber nicht ein, wenn du die vermögenswirksamen Leistungen für deine betriebliche Altersvorsorge (bAV) aufwendest: Dann geht der volle Betrag in deine Altersvorsorge und du musst keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen!
bAV statt VL? Die Kombination macht’s!
Deshalb dürfte sich für Arbeitnehmer kaum die Frage stellen, ob eine bAV statt VL Sinn ergeben würde – sondern vielmehr, welche Vorteile das VL Sparen in Kombination mit der betrieblichen Altersvorsorge bieten kann.
Die Vorteile lassen sich am Beispiel eines Arbeitnehmers mit einem monatlichen Bruttogehalt von 3 000 Euro und dem maximal möglichen Betrag von 40 Euro an vermögenswirksamen Leistungen (VL) verdeutlichen:
- Mit dem Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) werden 40 Euro vermögenswirksamer Leistungen (VL) vom Bruttogehalt abgezogen und in den Vertrag der Altersvorsorge eingezahlt. Das für die Steuern und Sozialabgaben maßgebliche Gehalt beträgt weiterhin 3 000 Euro. Dies entspricht in etwa einem monatlichen Nettogehalt von 1 973 Euro bei der Steuerklasse I, ohne Kinder und einem GKV Zuschlag von 1,1 Prozent.
- Bei der klassischen Form des VL Sparens erhöht sich das Bruttogehalt um 40 Euro – also um den Betrag der vermögenswirksamen Leistungen. Zu versteuern ist nun ein Bruttogehalt von 3 040 Euro. Dadurch erhöhen sich auch die Sozialabgaben, ebenso die Beiträge an die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Es bleibt ein Nettogehalt von rund 1 955 Euro übrig – auch hier wieder für die Steuerklasse I, ohne Kinder und GKV Zuschlag von 1,1 Prozent,
- Für die als Arbeitnehmer heißt das: Wenn du deine vermögenswirksamen Leistungen (VL) in die betriebliche Altersversorgung investierst, hast du mehr Geld auf dem Konto – etwa rund 20 Euro nach diesem Beispiel. Hinzu kommen 40 Euro monatlich in deine Altersversorgung.
Du siehst also: Einzahlungen deiner vermögenswirksamen Leistungen (VL) in deine bAV können ein hilfreiches Mittel sein kann, um noch mehr von deiner Betriebsrente zu haben und deine Altersversorgung zu optimieren.
Vermögenswirksame Leistungen in der bAV – das Fazit
Vermögenswirksamen Leistungen sind immer freiwillige Leistungen des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern. Diese VL können zudem maximal 40 Euro monatlich betragen.
Das klingt zunächst nicht nach allzu viel, kann aber in Kombination mit einer bAV oder anderen Anlageformen einen großen Unterschied in der Altersversorgung und dem Vermögensaufbau machen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die vermögenswirksamen Leistungen (VL) in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) eine gute Möglichkeit sind, deinen Ruhestand zu sichern und deine Betriebsrente zu optimieren.
Schon nur die Ersparnisse bei Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen (durch die Entgeltumwandlung) sind ein gutes Argument dafür, die VL (3) in deine Altersversorgung zu investieren.
Allerdings musst du dir darüber im Klaren sein, dass diese Art von Vorsorgeplan auch bedeutet, dass du keinen Zugriff auf das Geld hast, bis du in die wohlverdiente Rente gehst.
Die VL für deine langfristigen Finanzpläne – ob bAV, Fonds oder Bausparen!
Fazit: Vermögenswirksame Leistungen sind eine attraktive Möglichkeit, Geld zu sparen – die Wahl der richtigen Vermögensanlage kann aber eine Herausforderung sein.
Vielleicht möchtest du in Immobilien oder deine Altersversorgung investieren, aber auch Fonds und Pensionspläne bieten im Laufe der Zeit große Renditen.
Außerdem lohnt es sich, deine Ansprüche auf die Arbeitnehmersparzulagen zu kennen, damit du das Maximum aus der Vermögensbildung herausholen kannst!
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Quellen
- Das Vermögensbildungsgesetz im Internet. https://www.gesetze-im-internet.de/vermbg_2/
- Das Bundesfinanzministerium mit ausführlichen Informationen zur Arbeitnehmer-Sparzulage: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/A/018_Arbeitnehmer-Sparzulage.html?view=renderHelp
- Die Badische Zeitung zum Thema der vermögenswirksamen Leistungen. https://www.badische-zeitung.de/vermoegenswirksame-leistungen-sollten-nicht-verachtet-werden–201636978.html
Durchführungswege in der bAV
Das sind die 6 möglichen Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge.
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