Wenn ein Versicherer von einer Vorerkrankung erfährt, stehen ihm grundsätzlich drei Möglichkeiten zur Verfügung:
Wartezeiten bedeuten, dass Leistungen im Zusammenhang mit der Vorerkrankung für typischerweise sechs bis zwölf Monate nach Vertragsabschluss nicht erstattet werden.
Leistungsausschlüsse schließen bestimmte Diagnosen oder Körperregionen dauerhaft aus der Erstattung aus — volle Prämie, aber keine Erstattung für die betroffene Diagnose.
Prämienzuschläge erhöhen den monatlichen Beitrag, bieten dafür aber vollständigen Schutz — auch für die Vorerkrankung selbst. Welche Option angewendet wird, hängt von Diagnose, Schwere und Versicherer ab.