Ausländer mit einem Arbeitsvertrag bei einem vietnamesischen Arbeitgeber sind seit 2018 in die Sozialversicherungspflicht einbezogen – das umfasst auch eine lokale Krankenversicherung. Diese deckt jedoch nur öffentliche Einrichtungen ab und entspricht nicht dem Niveau einer internationalen Privatversicherung.
Selbstständige, digitale Nomaden, Rentner und Personen mit einem Visum ohne Beschäftigung bei einem lokalen Arbeitgeber unterliegen keiner Versicherungspflicht. Das bedeutet im Umkehrschluss: kein automatischer Schutz, keine staatliche Absicherung. Das finanzielle Risiko liegt vollständig beim Einzelnen.
Zwischen Deutschland und Vietnam besteht kein bilaterales Sozialversicherungsabkommen, das gegenseitige Leistungsansprüche regeln würde. Wer auf die deutsche GKV als Fallback hofft, ist schlicht nicht geschützt.