Das Zusammenspiel von Beihilfe und internationaler Krankenversicherung ist kein Widerspruch, sondern ein bewährtes System. Wichtig ist, dass die IPMI als sogenannte Restkostenversicherung konfiguriert wird – sie übernimmt nur den Anteil, den die Beihilfe nicht erstattet. Das vermeidet Doppelerstattungen und hält die Prämien niedriger.
Gute IPMI-Anbieter kennen dieses Prinzip und bieten entsprechende Tarife an. Entscheidend ist, dass die Versicherungsbedingungen rechtsverbindlich formuliert sind – keine Klauseln wie „in der Regel
mark> oder „soweit medizinisch vertretbar
die im Streitfall zulasten des Versicherten ausgelegt werden können.