Die Nationale Krankenversicherung – auf Japanisch Kokumin Kenkō Hoken, kurz NHI – richtet sich an Selbstständige, Studierende, Arbeitslose und Freiberufler. Jeder Ausländer mit einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten ist anmeldepflichtig. Die Einschreibung erfolgt beim zuständigen Stadtbüro (City Hall) der Gemeinde, in der man wohnt.
Die Beiträge richten sich nach Einkommen und Wohnort. Bei Behandlungen trägt man einen Eigenanteil von 10 % bis 30 % selbst – je nach Alter und Einkommenssituation. Für Expats mit höherem Einkommen oder bei kostenintensiven Behandlungen kann dieser Anteil spürbar ins Gewicht fallen.
- Pflichtmitgliedschaft ab 3 Monaten Aufenthalt
- Eigenanteil 10–30 % je nach Alter und Einkommen
- Abdeckung: Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, viele Medikamente und Operationen
- Keine Abdeckung: Medizintransport ins Ausland, private Krankenzimmer, fremdsprachige Beratung