Wer aus Deutschland eine gesetzliche Rente bezieht, ist über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) abgesichert – aber nur, solange Deutschland als zuständiger Staat gilt. Sobald der Wohnsitz dauerhaft nach Bulgarien verlegt wird, greifen EU-Koordinierungsregeln, die diesen Status verändern können.
In manchen Fällen bleibt die deutsche Kasse zuständig und stellt eine Bescheinigung für das bulgarische System aus. In anderen Fällen – etwa bei unzureichenden deutschen Rentenansprüchen – entsteht eine Versicherungslücke, die privat geschlossen werden muss.
Senioren haben zudem mit höheren IPMI-Prämien zu rechnen, weil das Alter ein zentrales Kalkulationskriterium ist. Gleichzeitig ist der Versicherungsbedarf in dieser Gruppe besonders hoch: Das Risiko, medizinische Leistungen zu benötigen, steigt mit dem Alter deutlich an.