Der Serviço Nacional de Saúde (SNS) ist steuerfinanziert und steht allen rechtmäßig in Portugal wohnenden Personen offen – also grundsätzlich auch deutschen Staatsbürgern und EU-Expats. Portugal verfügt über 243 Krankenhäuser, davon 112 öffentliche, die sich hauptsächlich in den größeren Städten konzentrieren.
Der Weg zur SNS-Registrierung führt über mehrere Behördengänge: Zuerst die NIF (Steuernummer) beim Finanzamt, dann die NISS (Sozialversicherungsnummer) bei der Segurança Social, dazu eine Aufenthaltsbescheinigung und schließlich die Anmeldung im zuständigen Centro de Saúde im Wohnbezirk. Dieser Prozess dauert Wochen bis Monate – und solange er nicht abgeschlossen ist, besteht kein Anspruch auf SNS-Leistungen.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) kann in dieser Übergangsphase medizinisch notwendige Behandlungen abdecken, gilt jedoch nur bis etwa 90 Tage und schließt Rückholkosten, Zahn- und Augenbehandlungen sowie Langzeittherapien aus.
- NIF – Steuernummer vom Finanzamt (Finanças)
- NISS – Sozialversicherungsnummer von der Segurança Social
- Certificado de Registo (EU) oder Aufenthaltserlaubnis (Nicht-EU)
- Anmeldung im Centro de Saúde des Wohnbezirks
- Wartezeiten auf Facharzttermine: häufig mehrere Monate
- Englischsprachige Ärzte im SNS: absolute Ausnahme