Unterstützungskasse in der bAV | Vorsorge für Manager

Um eine finanziell abgesicherte Zukunft im Alter zu erreichen, ist es notwendig, neben der gesetzlichen Rente zusätzlich vorzusorgen. Hierfür gibt es mehrere Optionen, wie beispielsweise die betriebliche Altersvorsorge über eine Unterstützungskasse.

Diese Form der Vorsorge bietet besondere Vorteile, da keine Obergrenzen für die Höhe der Beiträge bestehen und bietet somit auch Führungskräften und Gutverdienern die Möglichkeit, ausreichend vorzusorgen. Hier erfährst Du alles zur Unterstützungskasse.

Unterstützungskasse bAV

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Das Wichtigste in Kürze

  • Einzahlungen sind unbegrenzt steuerfrei.
  • Zusätzlich zur Direktversicherung können hier erneut 4 % der BBG sozialversicherungsfrei eingezahlt werden.
  • Die Unterstützungskasse übernimmt die Abwicklung der Leistungszusage und zahlt später Altersleistungen, Hinterbliebenen- und Invaliditätsleistungen aus.
  • Die Auszahlung der Leistungen kann ab dem 62. Geburtstag (bei Verträgen vor 2012 ab dem 60. Geburtstag) in Anspruch genommen werden.
  • Vor allem für gut verdienende Angestellte und Führungsfunktionen geeignet.

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Unterstützungskasse – Was ist das?

Die Unterstützungskasse ist eine überbetriebliche Versorgungseinrichtung, welche Arbeitgeber bei der Durchführung der Versorgungszusage unterstützt. Unter den fünf anerkannten Formen der betrieblichen Altersvorsorge gilt sie als der älteste Durchführungsweg. Die Unterstützungskasse übernimmt die Verwaltung und Abwicklung der bAV für Arbeitgeber.

Warum ist die Unterstützungskasse wichtig?

Es ist unbestreitbar, dass die gesetzliche Rente allein nicht ausreicht, um im Alter einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten. Eine alternde Bevölkerung stößt auf geburtenschwache jüngere Generationen, was zu steigenden Rentenbeiträgen und einem sinkenden Rentenniveau führt.

Um finanziell gesichert zu sein, ist es unerlässlich, in eine private Altersvorsorge zu investieren. Die Unterstützungskasse bietet hier eine hervorragende Möglichkeit, durch eine betriebliche Altersversorgung Abhilfe zu schaffen und Altersarmut zu vermeiden. Diese bietet jedem Mitarbeiter die Chance, individuell und sicher für seine Zukunft vorzusorgen.

Welche Arten der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?

Es gibt fünf verschiedene Durchführungswege der betrieblichen Vorsorge. Dein Arbeitgeber entscheidet in der Regel über die konkrete Form der betrieblichen Altersvorsorge und den entsprechenden Anbieter der bAV.

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Unterstützungskasse
  • Pensionsfonds
  • Direktzusage/Pensionszusage

Ist die Unterstützungskasse eine Pensionskasse?

Die Unterstützungskasse ist keine Pensionskasse. Es handelt sich zwar bei beiden um ausgelagerte Formen der betrieblichen Altersvorsorge, allerdings sind die beiden Durchführungswege nicht für jede Person gleichermaßen gut geeignet.

Zwischen der Unterstützungskasse und der Pensionskasse liegen die Unterschiede vor allem in der steuerlichen Behandlung der eingezahlten Beiträge. So bietet Dir die Unterstützungskasse große Freiheit bei der Wahl der Beitragshöhe und die Beiträge bleiben während der gesamten Phase der Anwartschaft in unbegrenzter Höhe steuerfrei.

Bei der Pensionskasse sieht das etwas anders aus. Die Beiträge können zwar jederzeit erhöht oder gesenkt werden, allerdings gibt es hierbei keine Steuerfreiheit wie bei der Unterstützungskasse.

Die Steuerfreistellung liegt bei der Pensionskasse für die eingezahlten Beiträge bei maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.

Welche Unterstützungskassen gibt es?

Die Unterstützungskasse gibt es in zwei verschiedenen Arten. Die rückgedeckte Unterstützungskasse und die pauschaldotierte Unterstützungskasse.

Die ursprüngliche Form ist die pauschaldotierte Unterstützungskasse, eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Diese finanziert sich aus den Zahlungen der Arbeitgeber und bildet Rücklagen zur Sicherung der Erfüllung der Vorsorgezusage.

Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse wird die Vorsorgeverpflichtung an eine Versicherung übertragen. Die Absicherung wird dabei komplett oder teilweise übernommen. Darunter fallen Leistungen bei vorzeitigem Versorgungsfall und Altersleistungen.

Wie funktioniert die Unterstützungskasse?

Das Grundprinzip der betrieblichen Altersvorsorge ist die Entgeltumwandlung. Es gibt drei verschiedene Arten, die Beiträge zur Unterstützungskasse zu zahlen:

  1. Dein Arbeitgeber zahlt die Beiträge zur Unterstützungskasse komplett.
  2. Du zahlst die Beiträge zur Unterstützungskasse als Arbeitnehmer*in über die Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber ist hier nicht verpflichtet dir einen Zuschuss zu zahlen, kann es aber freiwillig machen.
  3. Solltest Du als Arbeitnehmer*in aus bestimmten Gründen leinen Arbeitgeberzuschuss erhalten, kannst Du die Beiträge zur Unterstützungskasse allein zahlen.

Die Beiträge können regelmäßig eingezahlt werden oder per Sonder- oder Einmalzahlung. In jedem Fall werden die Beiträge zur Unterstützungskasse von Deinem Arbeitgeber abgeführt. Als Arbeitnehmer*in musst Du nichts mehr tun und siehst die Beiträge auf Deiner Lohnabrechnung aufgeführt.

Leistungen – Was zahlt die Unterstützungskasse?

Die Unterstützungskasse übernimmt für den Arbeitgeber die Abwicklung der Leistungszusage und zahlt die Leistungen später aus. Das sind Altersleistungen sowie Hinterbliebenen- und Invaliditätsleistungen, sofern diese vereinbart wurden.

Erreichst Du als Arbeitnehmer*in das Pensionsalter, werden die Vorsorgeleistungen als lebenslange Rente oder einmalige Kapitalauszahlung fällig. Die Auszahlung der Leistungen kannst Du ab dem 62. Geburtstag in Anspruch nehmen.

Bei Verträgen, die noch vor 2012 abgeschlossen wurden, kann die Auszahlung schon ab dem 60. Geburtstag in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Auszahlungen hängt von den Einzahlungen und der Beitragsdauer ab.

Im Todesfall erfolgt die Auszahlung der Leistungen an die Hinterbliebenen. Gegen Mehrkosten gibt es bei vielen Versicherungen weitere Zusatzleistungen, wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Solltest Du Deinen Beruf nicht mehr ausüben können, werden Deine Beitragszahlungen dann von der Versicherung übernommen.

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Wie wird die Unterstützungskasse besteuert?

Bei der betrieblichen Altersvorsorge durch eine Unterstützungskasse werden die Einzahlungen nicht versteuert. Diese werden als unbesteuerter Teil des Bruttogehalts direkt in die Unterstützungskasse eingezahlt. Die Höhe der Beiträge ist dabei unbedeutend.

Besteuert werden dann allerdings Deine Rentenzahlungen. Mit Rentenbeginn musst Du auf die Leistungen der Unterstützungskasse Steuern zahlen. Außerdem werden mit Rentenbeginn auch die vollen Beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. In der Regel wird das jedoch durch die Wertsteigerung Deiner Beiträge und den mit hoher Wahrscheinlichkeit niedrigen Steuersatz im Ruhestand wieder ausgeglichen.

Bei der Besteuerung ist es egal, ob Du eine einmalige Kapitalauszahlung oder eine lebenslange Rente beziehst. Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich hierbei nicht von anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge.

Was sind die Vorteile einer Unterstützungskasse?

Die Unterstützungskasse hat für Arbeitnehmer*innen als auch Arbeitgeber verschiedene Vorteile. Darunter steuerliche Vorteile, Sicherheit und die bestmögliche Altersversorgung.

Vorteile für den Arbeitgeber

Die Unterstützungskasse ist für Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter langfristig an ihr Unternehmen binden wollen, ein großer Vorteil. Für die Mitarbeiter*innen ist eine betriebliche Altersvorsorge ein großer Pluspunkt.

Bei der Wahl des richtigen Unternehmens sind für Arbeitnehmer*innen auch zusätzliche Leistungen wie die Altersvorsorge ein wichtiger Punkt. Die Unterstützungskasse kann eine zusätzliche Motivation für Arbeitnehmer*innen darstellen.

Mit der Unterstützungskasse sinken die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber und der Verwaltungsaufwand ist gering. Für den Arbeitgeber besteht zudem keinerlei Risiko, da die Unterstützungskasse die Versorgungsleistungen übernimmt.

Die gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge ist damit auch erfüllt.

Die Vorteile im Überblick

  • Bindung von Mitarbeitern ans Unternehmen
  • Minderung der steuerlichen Belastung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin – Versicherungsbeiträge gelten als Betriebsausgaben
  • Keine betriebsfremden Risiken für den Arbeitgeber
  • Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge sorgt für geringere Lohnnebenkosten
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Möglichkeit zur Kombination mit anderen Durchführungswegen der Altersvorsorge

Vorteile für den Arbeitnehmer

Für Dich als Arbeitnehmer*in hat die Unterstützungskasse steuerliche Vorteile und für Beiträge bis 3.216 Euro jährlich müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Insbesondere bei einem hohen Gehalt kannst Du so von der Unterstützungskasse profitieren.

Die Beiträge zur Unterstützungskasse werden frei festgelegt und Du kannst als Gutverdiener auf Wunsch höhere Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge investieren.

Zudem gibt es für Arbeitnehmer*innen Möglichkeiten, zusätzlichen Versicherungsschutz in den Vertrag einzuschließen und so für eine ausgezeichnete Vorsorge zu sorgen.

Die Vorteile im Überblick

  • Steuerfreiheit ohne Begrenzung
  • Sozialversicherungsfreiheit bis 3.216 Euro jährlich
  • Möglichkeit zur Kombination mit anderen Durchführungswegen der Altersvorsorge

Was sind die Nachteile einer Unterstützungskasse?

Neben den attraktiven Vorteilen einer Unterstützungskasse gibt es auch ein paar Nachteile für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber.

Nachteile der Unterstützungskasse für Arbeitnehmer*innen

  • Eingeschränkte Flexibilität, da die Unterstützungskasse nur unter bestimmten Voraussetzungen zum nächsten Arbeitgeber mitgenommen werden kann.
  • Beitragssenkungen sind nur schwer möglich

Nachteile der Unterstützungskasse für Arbeitgeber

  • Die Beitragspflicht zum Pensions-Sicherungs-Verein
  • Die Einzahlungen des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin müssen gleich bleiben oder erhöht werden, damit diese als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden können.

Wann lohnt sich die Unterstützungskasse für Arbeitnehmer*innen?

Die Unterstützungskasse lohnt sich vornehmlich für gut verdienende Arbeitnehmer*innen, die das Ziel haben, ihren Lebensstandard im Alter zu halten. Die Beiträge bleiben unbegrenzter Höhe steuerfrei und die Arbeitnehmeransprüche sind geschützt, selbst wenn der Arbeitgeber pleitegeht.

Gründe für die Unterstützungskasse

  • Steuerersparnisse: Wenn Du als Arbeitnehmer*in über die Entgeltumwandlung einzahlt, sind die Beiträge steuerfrei und bis zu einer gewissen Grenze sozialabgabenfrei.
  • Hohes Einkommen: Gerade als Gutverdiener ist die Unterstützungskasse als Altersvorsorge attraktiv.
  • Sicherheit: Sollte Dein Arbeitgeber pleitegehen, sind Deine Arbeitnehmeransprüche geschützt.

Wann lohnt sich die Unterstützungskasse für Arbeitgeber?

Aus Unternehmenssicht lohnt sich die Unterstützungskasse insbesondere für diejenigen Unternehmen, die die bestmögliche Absicherung für bspw. ihre angestellten Geschäftsführer*innen erreichen wollen.

Die Unterstützungskasse bildet einen guten Weg, Mitarbeiter*innen langfristig ans Unternehmen zu binden. Der Aufwand des Unternehmens hält sich außerdem in Grenzen und die Unterstützungskasse eignet sich bestens, um alte Pensionssysteme zu sanieren.

Gründe für die Unterstützungskasse

  • Geringer Aufwand: Die Unterstützungskasse ist mit kaum Verwaltungsaufwand verbunden. Die Verwaltungskosten sind zudem als Betriebskosten absetzbar.
  • Mitarbeiterbindung: Die Unterstützungskasse kann Mitarbeiter motivieren und langfristig an ein Unternehmen binden.
  • Steuerersparnisse: Eigene Beiträge zur Unterstützungskasse sowie Verwaltungskosten sind als Betriebskosten absetzbar.
  • Geringere Sozialabgaben: Arbeitgeber sparen für Beiträge, die die Mitarbeiter in die Unterstützungskasse einzahlen, Sozialbeiträge.

Kann eine Unterstützungskasse gekündigt werden?

Ein Vertrag mit der Unterstützungskasse kann nicht einfach gekündigt werden. Es ist nur möglich, den Vertrag ruhen zu lassen, wenn Du keine Beiträge mehr einzahlen möchtest. Mit dem Rentenbeginn werden Dir dann die bisher gezahlten Beiträge als Rente oder Kapital ausgezahlt.

Kann die Unterstützungskasse bei Wechsel des Arbeitgebers mitgenommen werden?

Wenn Du als Arbeitnehmer das Unternehmen wechselst, kann der neue Arbeitgeber oder die neue Arbeitgeberin die Unterstützungskasse weiterführen. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der neue Arbeitgeber bei derselben Unterstützungskasse ist wie der vorherige Arbeitgeber.

Kann die Unterstützungskasse privat weitergeführt werden?

Die private Weiterführung der Unterstützungskasse ist unter allen Umständen ausgeschlossen und damit nicht möglich. Als Arbeitnehmer kannst Du einem Arbeitgeberwechsel problemlos eine neue Anwartschaft für eine bAV beantragen.

Was passiert bei einer Insolvenz des Arbeitgebers?

In Bezug auf die Absicherung von Rentenansprüchen ist es in der Regel über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) sichergestellt. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer vorliegt. In diesem Fall wird die Absicherung über eine Verpfändung der Rückdeckungsversicherung gewährleistet. Die Mittel aus der Rückdeckungsversicherung werden von einem Treuhänder in Form eines Insolvenzverwalters verwaltet.

Wer zahlt die Unterstützungskasse aus?

Der Arbeitgeber entrichtet die Beiträge an die Unterstützungskasse, welche wiederum die Vorsorgeleistungen an Dich als Arbeitnehmer erbringt. Die Unterstützungskassen gewähren dabei keinen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen, sondern der Leistungsanspruch richtete sich vielmehr vom Arbeitnehmer*in gegen den Arbeitgeber.

Sind Unterstützungskassen gemeinnützig?

Unterstützungskassen sind wie gemeinnützige Vereine ohne Gewinnerzielungsabsicht zu verstehen. Sie sind von der Körperschaftssteuer befreit und sind damit steuerbefreit.

Fazit: Mit der Unterstützungskasse zu einer finanziell abgesicherten Zukunft

Die Unterstützungskasse stellt einen wichtigen Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung dar. Sie bietet eine individuelle und sichere Vorsorgeplanung für jeden Mitarbeiter und schützt vor Altersarmut.

In Zeiten, in denen die gesetzliche Rente nicht mehr ausreicht, um die Altersvorsorge vollständig zu finanzieren, ist es umso wichtiger vorzusorgen. Die Unterstützungskasse stellt hierbei eine hervorragende Option dar. Außerdem stärkt sie das Engagement und die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen, da sie eine zusätzliche Altersvorsorgeleistung darstellt.

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Durchführungswege in der bAV

Das sind die 6 möglichen Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge.

Alles rund um das Thema betriebliche Altersvorsorge

FAQ

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge und wie funktioniert die Unterstützungskasse?

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein Weg, um die gesetzliche Rentenversorgung zu ergänzen und für den Ruhestand vorzusorgen. Eine Unterstützungskasse als Durchführungsweg der Altersvorsorge ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von Arbeitgebern genutzt wird, um ihren Arbeitnehmern eine zusätzliche Rente zu ermöglichen. Die Beiträge werden in die Kasse eingezahlt und später als Renten- oder Kapitalleistungen an den Mitarbeiter ausgezahlt.

Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen der Unterstützungskasse und anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge?

Im Gegensatz zu Durchführungswegen wie der Direktzusage oder Pensionskassen bietet die Unterstützungskasse keinen direkten Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen. Der Anspruch verbleibt beim Arbeitgeber, was steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Unterschiede zur Folge hat. Zudem ist die Unterstützungskasse besonders flexibel in der Gestaltung und bietet unbegrenzte steuerfreie Beiträge.

Welche Arten von Unterstützungskassen gibt es und wie entscheiden sie sich?

Es gibt zwei Hauptformen der Unterstützungskasse: die rückgedeckte und die pauschaldotierte. Rückgedeckte Kassen übertragen die Verpflichtungen an eine Versicherung, die im Versorgungsfall die Leistungen übernimmt. Pauschaldotierte Kassen verwalten das Kapital selbst und erfordern vom Arbeitgeber eine Nachfinanzierung bei Vorsorgelücken. Beide Formen haben verschiedene Vor- und Nachteile bezüglich des Kapitalmanagements und des Nachfinanzierungsrisikos.

Welche Vorteile bietet die Unterstützungskasse für Arbeitgeber?

Für Arbeitgeber bietet die Unterstützungskasse steuerliche Anreize, da die Beiträge als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können. Zudem ermöglicht sie eine flexible Gestaltung der Beitragszahlungen. Durch die Finanzierung der Altersvorsorge über eine Unterstützungskasse können höhere Einkommen steuerbegünstigt investiert werden, was besonders für Führungskräfte attraktiv sein kann.

Wie profitieren Arbeitnehmer von einer Unterstützungskasse?

Arbeitnehmer profitieren von der Insolvenzsicherheit und der damit verbundenen Verpfändung der Rückdeckungsversicherungen, die durch den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert sind. Dies bietet eine zusätzliche Absicherung der Arbeitnehmeransprüche bei einer Insolvenz des Arbeitgebers. Des Weiteren profitieren sie von steuerlichen Vorteilen, da Beiträge während der Ansparphase steuer- und unter bestimmten Bedingungen sozialversicherungsfrei sind.

Welche steuerlichen Vorteile bringt die betriebliche Altersvorsorge mittels Unterstützungskasse mit sich?

Die Unterstützungskasse ermöglicht es, Beiträge während der Ansparphase steuerfrei zu leisten. Für Arbeitgeber sind die Beiträge als Betriebsausgabe absetzbar. Für Arbeitnehmer bietet insbesondere die Entgeltumwandlung einen steuerlichen Vorteil, da sie unter Einsatz von Bruttogehaltsanteilen erfolgt, und somit zu einem Lohnsteuervorteil führt.

Für welche Zielgruppe ist die Unterstützungskasse besonders geeignet?

Die Unterstützungskasse eignet sich vor allem für Gutverdiener und Personen in leitenden Positionen, da für sie keine Höchstgrenze bei den monatlichen steuerfreien Beiträgen existiert. Sie ist aber auch interessant für Langzeitmitarbeiter, die planen, langfristig im selben Unternehmen zu bleiben, da die Vorsorge über die Unterstützungskasse eine kontinuierliche betriebliche Altersvorsorge bietet.

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