Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Albanien ist seit dem 1. Dezember 2017 in Kraft. Es koordiniert primär die Rentenversicherung beider Länder – die Anrechnung von Versicherungszeiten und die Vermeidung von Doppelzahlungen in die Rentenkasse.
Für die Krankenversicherung gilt das Abkommen nur in einem sehr spezifischen Fall: bei Entsendungen. Wer von einem deutschen Arbeitgeber vorübergehend nach Albanien geschickt wird und weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt, kann unter Umständen über die deutsche gesetzliche Krankenversicherung abgesichert bleiben.
Für alle anderen – Auswanderer, Selbstständige, Rentner, digitale Nomaden – greift das Abkommen bei der Krankenversicherung nicht. Es gilt dann das Sozialversicherungsrecht des Landes, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird – also albanisches Recht. Die Botschaft ist klar: Das Abkommen schützt Ihre Rente, Ihre Krankenversicherung müssen Sie selbst regeln.