Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt ohne Kassenvertrag. Er kann sein Honorar frei festsetzen – und tut das in der Regel deutlich über dem Kassensatz. Als Patient zahlen Sie die Rechnung zunächst vollständig selbst.
Die ÖGK erstattet Ihnen anschließend einen Teilbetrag – in der Regel rund 80 % des Kassenhonorars. Da das Kassensatzhonorar jedoch deutlich unter dem tatsächlichen Wahlarzthonorar liegt, bleibt eine erhebliche Lücke, die Sie selbst tragen. Beispiel: Der Wahlarzt berechnet 200 Euro, der Kassensatz liegt bei 50 Euro, die Kasse erstattet 40 Euro – Ihre Eigenleistung: 160 Euro pro Konsultation.
Mit einer privaten Zusatzversicherung werden die Mehrkosten vollständig oder weitgehend übernommen. Das ist der Hauptgrund, warum fast 40 % der Österreicher privat zusatzversichert sind. Wer nach Alternativen zur Krankenversicherung sucht, findet dort jedoch kaum gleichwertigen Schutz.