Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt in Andorra nicht. Da Andorra kein EU- oder EWR-Mitglied ist, greift der europäische Rahmen für die gegenseitige Anerkennung von Krankenversicherungsleistungen hier nicht — die Karte, die Sie in Spanien oder Frankreich bedenkenlos nutzen können, ist in Andorra wirkungslos.
Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt im Ausland grundsätzlich nur Kosten, wie sie auch in Deutschland entstanden wären — und das auch nur in Ländern mit entsprechenden Sozialversicherungsabkommen. Für Andorra existiert kein solches Abkommen. Wer seinen Hauptwohnsitz nach Andorra verlegt, wird in der Regel aus der deutschen GKV ausgesteuert.
Das S1-Formular, das deutschen Rentnern unter bestimmten Bedingungen Zugang zu Gesundheitsleistungen im EU-Ausland ermöglicht, funktioniert in Andorra ebenfalls nicht. Auch die deutsche private Krankenversicherung (PKV) bietet zwar in vielen Tarifen einen weltweiten Notfallschutz, sieht aber bei dauerhaftem Wohnsitzwechsel ins Nicht-EU-Ausland oft Einschränkungen oder den Verlust des Versicherungsschutzes vor. Eine eigenständige IPMI bleibt in den meisten Fällen unumgänglich.