Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland gilt im außereuropäischen Ausland grundsätzlich nicht. Mit den Komoren besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Das bedeutet: Jede Arztrechnung, jede Medikamentenausgabe, jeder Krankenhausaufenthalt geht vollständig zu Ihren Lasten.
Besonders wichtig: Ein Krankenrücktransport wird von der GKV generell nicht bezahlt – nicht teilweise, nicht unter bestimmten Umständen, generell nicht. Wer längere Zeit auf den Komoren verbringt, braucht zwingend eine eigenständige internationale Krankenversicherung (IPMI).