Rentner, die ihren Wohnsitz dauerhaft nach Griechenland verlegen, können unter bestimmten Voraussetzungen über das europäische Koordinierungsrecht Leistungen in Griechenland in Anspruch nehmen – solange sie in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert bleiben.
Allerdings: Die deutschen GKV-Leistungen im Ausland sind begrenzt. Der Zugang zum griechischen Privatsektor ist damit nicht abgedeckt, Rücktransport ist nicht inkludiert. Wer als Rentner in Griechenland komfortabel versorgt sein möchte, ist mit einer internationalen Krankenversicherung für Senioren oft deutlich besser aufgestellt – inklusive Privatbehandlung, Vorsorge und weltweit gültigem Schutz.