Grenzgänger, die in Deutschland, Frankreich oder Belgien wohnen und in Luxemburg arbeiten, sind über ihre luxemburgische Beschäftigung CNS-versichert, bleiben aber im Wohnland krankenversicherungspflichtig. Diese Doppelstruktur sorgt regelmäßig für Verwirrung – und kann im Leistungsfall zu unerwarteten Lücken führen.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) sichert EU-Bürger bei vorübergehenden Aufenthalten in anderen EU-Ländern ab – auf dem Niveau der dortigen Pflichtversicherung. Für Expats, die dauerhaft in Luxemburg leben und arbeiten, ist die EHIC kein Ersatz: Sie greift nicht für geplante Behandlungen, nicht für Rückführungen und nicht für Leistungen über den CNS-Standard hinaus.