Das maltesische Gesundheitssystem ist steuerfinanziert. EU-Bürger, die in Malta sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt gemeldet haben, können das staatliche System grundsätzlich nutzen — von Arztbesuchen bis hin zu Krankenhausaufenthalten und bestimmten Medikamenten.
Wer in Malta angestellt ist, zahlt Beiträge zur nationalen Sozialversicherung. Laut drwerner.com liegen diese für Arbeitnehmer zwischen rund 34 und 42 Euro pro Woche. Diese Beiträge berechtigen zur Nutzung des staatlichen Systems, ersetzen aber keine umfassende private Absicherung — sie decken weder Zahnbehandlungen noch optische Leistungen in relevantem Umfang ab.
Zahnbehandlungen sind im öffentlichen System Maltas weitgehend ausgeschlossen. Auch Facharztkonsultationen ohne Überweisung, Privatbehandlungen und Leistungen außerhalb Maltas sind nicht Teil des staatlichen Schutzes. Wer als Rentner oder Selbstständiger zuzieht, ohne dort sozialversicherungspflichtig zu sein, hat möglicherweise gar keinen automatischen Zugang.
- Steuerfinanziertes System — für Berechtigte viele Leistungen kostenlos
- Sozialversicherungsbeitrag: ca. 34–42 Euro pro Woche für Arbeitnehmer
- Zahnbehandlungen weitgehend ausgeschlossen
- Kein Auslandsschutz — gilt ausschließlich auf Malta
- Rentner und Selbstständige ohne maltesischen Arbeitgeber oft ohne automatischen Zugang