Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland endet mit dem Wegzug ins Nicht-EU-Ausland oder sobald kein inländischer Wohnsitz mehr besteht. Auf Bermuda greift sie nicht – weder für ambulante Behandlungen noch für Notfälle.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist kein Ersatz. Diese Policen sind für Urlauber und kurze Aufenthalte konzipiert – in der Regel bis maximal 12 Monate, oft deutlich kürzer. Sie erfüllen weder die bermudinische Versicherungspflicht noch decken sie den Leistungsumfang ab, den ein langfristiger Aufenthalt erfordert.
Die einzige geeignete Lösung für Expats und Auswanderer ist eine IPMI-Police (International Private Medical Insurance): eine speziell für Langzeitaufenthalte im Ausland konzipierte Krankenversicherung, die stationäre und ambulante Leistungen, Notfalltransporte und ggf. auch Vorsorgeuntersuchungen umfasst.