Für entsandte Arbeitnehmer gilt das Abkommen nur für die Entsendedauer und deckt keine privaten Kliniken ab. Selbstständige Auswanderer haben keinen Entsendestatus und genießen keinen GKV-Schutz im Ausland. Rentner können zwar unter Auflagen in der KVdR bleiben, erhalten aber keine Pflegeleistungen und keinen Zugang zu Privatversorgung.
Familienangehörige ohne eigenes Einkommen unterliegen komplexen Voraussetzungen. Personen mit Vorerkrankungen sind durch das Abkommen praktisch nicht abgesichert, da GKV-Leistungen im Ausland generell stark begrenzt sind.
Das Abkommen ist kein Ersatz für eine vollwertige IPMI. Es ist ein administrativer Rahmen für spezifische Beschäftigungssituationen — nicht für den Alltag eines Expats, der dauerhaft in Bosnien und Herzegowina lebt.
- Entsandter Arbeitnehmer (befristet): Nur für Entsendedauer, keine Privatversorgung
- Selbstständiger Auswanderer: Kein Entsendestatus, kein GKV-Schutz
- Rentner mit Dauerwohnsitz: KVdR nur unter engen Auflagen, keine Pflegeleistungen
- Familienangehörige: Komplexe Voraussetzungen, keine umfassende Privatversorgung
- Personen mit Vorerkrankungen: GKV-Leistungen im Ausland faktisch nicht ausreichend