Estland betreibt ein Pflichtversicherungssystem auf Beitragsbasis. Arbeitnehmer, die sozialversicherungspflichtig in Estland beschäftigt sind, entrichten 13 % ihres Bruttogehalts als Krankenversicherungsbeitrag – abgeführt vom Arbeitgeber.
Selbstständige, Freiberufler, digitale Nomaden und Rentner ohne estnisches Beschäftigungsverhältnis haben keinen automatischen Anspruch auf diese staatliche Versorgung. Für sie ist eine internationale Krankenversicherung keine Option, sondern Notwendigkeit.
- 13 % des Bruttogehalts – abgeführt vom Arbeitgeber
- Zugang zu Hausärzten, Fachärzten, Krankenhäusern
- Kein automatischer Schutz für Selbstständige und Rentner
- Keine Deckung außerhalb Estlands