Die Assurance Maladie Obligatoire (AMO) ist Marokkos gesetzliches Krankenversicherungssystem. Seit März 2021 wurde der Zugang erweitert, auch Selbstständige können sich einschreiben. Wer offiziell in Marokko beschäftigt oder selbstständig tätig ist, ist zur Teilnahme verpflichtet.
Die AMO erstattet in der Regel zwischen 70 und 90 Prozent der festgelegten Referenztarife — nicht der tatsächlichen Kosten in einer Privatklinik. Die Differenz trägt der Patient selbst. Zahnbehandlungen, Sehhilfen und viele Spezialbehandlungen sind nur eingeschränkt oder gar nicht abgedeckt.
Der gravierendste Mangel für Expats: Die AMO enthält keinen medizinischen Rücktransport. Wer im Notfall nach Deutschland zurückgebracht werden muss, trägt die Kosten vollständig selbst — diese können 30.000 bis über 100.000 Euro erreichen.
- Erstattung auf Basis von Referenztarifen, nicht auf Basis tatsächlicher Privatklinikosten
- Zahn, Sehhilfen und Spezialbehandlungen weitgehend ausgeschlossen
- Kein medizinischer Rücktransport enthalten
- Kein bevorzugter Zugang zu privaten Einrichtungen garantiert
- Kann IPMI ergänzen, aber keinesfalls ersetzen